Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 963 07. 12. 2011 1Eingegangen: 07. 12. 2011 / Ausgegeben: 11. 01. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wann wird sie den Generalverkehrswegeplan (GVP) fortschreiben? 2. Nach welchen Kriterien soll über die Aufnahme von Projekten in den GVP entschieden werden? 3. Wann ist mit dem Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumfahrung Staufen (L 123) zu rechnen? 4. Hält sie an der Großen Umfahrung in Staufen fest? 5. Wann soll die Ortsumfahrung Staufen gebaut werden? 6. Sieht sie die Notwendigkeit für eine Ortsumfahrung in Neuenburg-Zienken (L 134)? 7. Wie bewertet sie den Kosten-Nutzen-Aufwand für die Umfahrung in Neuenburg -Zienken? 8. Plant sie, die Ortsumfahrung Neuenburg-Zienken in den GVP aufzunehmen? 9. Wann gedenkt sie, das Baurecht für die Ortsumgehung Eichstetten-Bötzingen (L 114) umzusetzen? 06. 12. 2011 Dr. Rapp CDU Kleine Anfrage des Abg. Dr. Patrick Rapp CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Verkehrsprojekte im Markgräflerland und am Kaiserstuhl Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 963 2 B e g r ü n d u n g In vielen Gemeinden herrscht Unsicherheit darüber, ob wichtige und notwendige Verkehrsprojekte beim Landesstraßenbau von der grün-roten Landesregierung angegangen und umgesetzt werden. Besonders die Anwohner in den betroffenen Gemeinden warten auf eine Entlastung vom Verkehrslärm und Durchgangsverkehr . Ein allgemeiner Verweis des Verkehrsministeriums in der Vergangenheit auf den Koalitionsvertrag in Briefen und Anfragen ist nicht zielführend und trägt der Bedeutung der einzelnen Projekte und der betroffenen Bürger nicht ausreichend Rechnung. In Staufen erwartet die Bevölkerung seit Langem den Planfeststellungsbeschluss , der nicht nur für die Entlastung der Anwohner, sondern auch für die künftige Stadtentwicklung essentiell ist. In Zienken sind die Bewohner durch den schweren Lkw-Verkehr aber auch durch die Nutzung der L 134 als Bedarfsumleitung für die A 5 sehr stark betroffen. Auch das Regierungspräsidium hat mehrfach die Notwendigkeit der Ortsumfahrung Zienken betont und auch die Stadt hat bereits auf eigene Kosten erhebliche Planungsleistungen erbracht. Bei der L 114 warten die Gemeinden auf die Umsetzung des Baurechts. A n t w o r t Mit Schreiben vom 27. Dezember 2011 Nr. 2-3941.0-BRH/24 beantwortet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wann wird sie den Generalverkehrswegeplan (GVP) fortschreiben? Der Generalverkehrsplan (GVP) ist fortgeschrieben und liegt seit Dezember 2010 vor (GVP 2010). 2. Nach welchen Kriterien soll über die Aufnahme von Projekten in den GVP entschieden werden? Entscheidend für die die Aufnahme von Projekten an Landesstraßen sind die Ergebnisse einer landesweit durchzuführenden Bewertung und die zukünftigen Finanzierungsmöglichkeiten. Für die Bewertung maßgeblich sind insbesondere die verkehrliche Notwendigkeit, der Kosten-Nutzen-Faktor, die ökologische Vertretbarkeit , die Entlastungsfunktion für die betroffene Bevölkerung sowie die Akzeptanz der Maßnahme vor Ort. Das Prüfverfahren läuft noch. Mit der Vorlage des Maßnahmenplans zum GVP 2010 ist Mitte 2012 zu rechnen. 3. Wann ist mit dem Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumfahrung Staufen (L 123) zu rechnen? Im laufenden Planfeststellungsverfahren werden die diskutierten Alternativen – Antragsvariante und Westtangente – einer näheren Prüfung unterzogen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist im Jahr 2012 zu rechnen. 4. Hält sie an der Großen Umfahrung in Staufen fest? 5. Wann soll die Ortsumfahrung Staufen gebaut werden? Eine Einschätzung der zeitlichen Perspektive für die Umsetzung des Projektes ist im Vorgriff auf die noch laufende Aufstellung des Maßnahmenplans zum GVP 2010 derzeit nicht möglich. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 963 6. Sieht sie die Notwendigkeit für eine Ortsumfahrung in Neuenburg-Zienken (L 134)? Auch im Fall der Ortsumfahrung Neuenburg-Zienken ist eine Aussage zum Bedarf der Maßnahme erst möglich, wenn der Maßnahmenplan zum GVP 2010 vorliegt . 7. Wie bewertet sie den Kosten-Nutzen-Aufwand für die Umfahrung in Neuenburg -Zienken? Die rund 2,8 km lange Umfahrung von Zienken wird mit Baukosten von ca. 1,6 Mio. Euro veranschlagt. Die Umfahrung bewirkt entsprechend der Prognosen eine Entlastung der Ortsdurchfahrt von über 50 Prozent. Der Kosten-Nutzen-Aufwand der Umfahrung von Zienken geht in das vorstehend beschriebene Bewertungsverfahren ein und wird dort berücksichtigt. 8. Plant sie, die Ortsumfahrung Neuenburg-Zienken in den GVP aufzunehmen? Die Prüfung der Umgehung von Neuenburg-Zienken im Zuge der L 134 ist Gegenstand des laufenden Bewertungsverfahrens zur Aufstellung des Maßnahmenplans zum GVP 2010. 9. Wann gedenkt sie, das Baurecht für die Ortsumgehung Eichstetten-Bötzingen (L 114) umzusetzen? Auch im Fall der Ortsumfahrung Eichstetten-Bötzingen im Zuge der L 114/L 116 ist eine Einschätzung der zeitlichen Perspektive für die Umsetzung des Projektes im Vorgriff auf die noch laufende Aufstellung des Maßnahmenplans zum GVP 2010 nicht möglich. Dr. Splett Staatssekretärin