Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 980 12. 12. 2011 1Eingegangen: 12. 12. 2011 / Ausgegeben: 17. 01. 2012 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Ist ihr bekannt, auf welcher Grundlagenbasis die Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) die für den Antrag auf Änderung der luftrechtlichen Genehmigung erforderliche Prognose erstellt hat? Welche Passagierzahlen, wie viele Flugbewegungen und welcher Auslastungsgrad wurden in den sechs verkehrsreichsten Monaten (April bis September) ermittelt? 2. Wer war nach ihrer Kenntnis an der Ermittlung der Grundlagendaten beteiligt? 3. Ist diese Ermittlungsmethode vergleichbar mit der Vorgehensweise an ähnlichen Flughäfen, z. B. Paderborn, Dortmund oder Erfurt? Wenn nein, warum nicht? 4. Im Koalitionsvertrag wird eine Lockerung bestehender Nachtflugverbote abgelehnt . Ist deshalb davon auszugehen, dass der Änderungsantrag der Flughafen Friedrichshafen GmbH auf Zulassung von Starts nach 22 Uhr abgelehnt wird? 5. Wie werden die 5,0 Millionen Landeszuschuss (Zusage des ehemaligen Minis - terpräsidenten Stefan Mappus) zur Reduzierung der seit Jahren negativen Bilanzen der FFG (seit 2001 mit Ausnahme von 2006 nur Verluste, in 2008 fast 1 Mio., 2009 2,8 Mio. sowie 2010 2,7 Mio. Euro) von der Flughafen Fried - richshafen GmbH verwendet und gibt es in diesem Zusammenhang Auflagen der Landesregierung? 07. 12. 2011 Hahn, Lucha GRÜNE Kleine Anfrage der Abg. Martin Hahn und Manfred Lucha GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Flughafen Friedrichshafen – Änderung der luftrechtlichen Genehmigung Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 980 2 B e g r ü n d u n g Der Antrag auf Änderung der luftrechtlichen Genehmigung wurde von der Flughafen Friedrichshafen GmbH bereits am 23. November 2007 gestellt. Bis heute steht aus unterschiedlichen Gründen noch eine Entscheidung der Landesregierung Baden-Württemberg aus. Die bislang vorliegenden Informationen über die Grund - lagen zur Ermittlung der Lärmschutzbereiche sind nicht ausreichend transparent und nachvollziehbar. Insgesamt 6.000 Bürger, die Einwendungen bei den badenwürttembergischen Ministerien vorgetragen haben, erwarten zum derzeitigen Sachstand verbindliche Informationen der Landesregierung. A n t w o r t Mit Schreiben vom 2. Januar 2012 Nr. 3-3847.1-FN/23 beantwortet das Ministe - rium für Verkehr und Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist ihr bekannt, auf welcher Grundlagenbasis die Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) die für den Antrag auf Änderung der luftrechtlichen Genehmigung erforderliche Prognose erstellt hat? Welche Passagierzahlen, wie viele Flugbewegungen und welcher Auslastungsgrad wurden in den sechs verkehrsreichsten Monaten (April bis September) ermittelt? 2. Wer war nach ihrer Kenntnis an der Ermittlung der Grundlagendaten beteiligt? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Antrag der Flughafen Friedrichshafen GmbH auf Änderung der luftrecht - lichen Genehmigung datiert vom 23. November 2007, ergänzt am 12. März 2008. Der Abschluss des Genehmigungsverfahrens lässt sich noch nicht absehen, da noch einige Fragen offen sind. Das beantragte Vorhaben, zwischen 22:00 Uhr und 23:30 Uhr in sehr begrenztem Umfang auch Starts durchführen zu können, muss der Befriedigung eines Luftverkehrsbedarfs dienen. Als ein Begründungselement unter vielen legte die Flughafen Friedrichshafen GmbH eine Fluggastprognose des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. vor. Dieses Gutachten basiert auf einer Fluggastbefragung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen. Das prognostizierte Fluggastaufkommen wurde in dem Gutachten im gewerblichen Linien- und Charterverkehr bei verschiedenen Angebotsszenarien für das Jahr 2015 auf 723 Tsd. bis 1.016 Tsd. und für das Jahr 2020 auf 795 Tsd. bis 1.115 Tsd. beziffert. Die Prognosezahlen beziehen sich dabei auf Kalenderjahre und nicht auf die sechs verkehrsreichsten Monate eines Jahres. Die sechs verkehrsreichsten Monate eines Jahres sind bei der Festsetzung von Lärmschutzbereichen relevant. 3. Ist diese Ermittlungsmethode vergleichbar mit der Vorgehensweise an ähnlichen Flughäfen, z. B. Paderborn, Dortmund oder Erfurt? Wenn nein, warum nicht? Der Bedarf für den Ausbau eines Flughafens oder die Erweiterung seiner Betriebszeit muss jeweils konkret nachgewiesen werden. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat keine Kenntnisse, welche Methoden dabei in anderen Bundesländern im Detail zur Anwendung kommen. Das Heranziehen von Gutachten ist üblich. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 980 4. Im Koalitionsvertrag wird eine Lockerung bestehender Nachtflugverbote abgelehnt . Ist deshalb davon auszugehen, dass der Änderungsantrag der Flughafen Friedrichshafen GmbH auf Zulassung von Starts nach 22 Uhr abgelehnt wird? Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur wird als zuständige Genehmigungsbehörde über den Antrag der Flughafen Friedrichshafen GmbH auf der Grundlage des geltenden Rechts entscheiden. Im luftrechtlichen Genehmigungsverfahren sind auch die Lärmschutzinteressen der Bevölkerung zu berücksich - tigen. 5. Wie werden die 5,0 Millionen Landeszuschuss (Zusage des ehemaligen Minis - terpräsidenten Stefan Mappus) zur Reduzierung der seit Jahren negativen Bilanzen der FFG (seit 2001 mit Ausnahme von 2006 nur Verluste, in 2008 fast 1 Mio., 2009 2,8 Mio. sowie 2010 2,7 Mio. Euro) von der Flughafen Fried - richshafen GmbH verwendet und gibt es in diesem Zusammenhang Auflagen der Landesregierung? Das Land hat 5,0 Mio. Euro als Gesellschafterin der Flughafen Friedrichshafen GmbH zur Stärkung der Finanzkraft der Gesellschaft in die Kapitalrücklage eingebracht . Diese Mittel wurden zur Vermeidung zusätzlicher Darlehensaufnahmen und zur Finanzierung der derzeitigen Investitionen am Flughafen verwendet. Es gab keine Auflagen der Landesregierung. Dr. Splett Staatssekretärin