Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 987 08. 12. 2011 1Eingegangen: 08. 12. 2011 / Ausgegeben: 13. 01. 2012 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Bildungshäuser gibt es für 3- bis 10-jährige Kinder im Wahlkreis Waiblingen? 2. Wie bewertet sie die Zusammenarbeit im Bildungshaus der Grundschule Breuningsweiler mit dem Kindergarten Breuningsweiler? 3. Wie bewertet sie die Arbeit im Bildungshaus der Schillerschule Bittenfeld mit den Kindergärten „Am Lenbächle“, „Schillerstraße“, „Berg-Bürg“ und „Mühlweingärten “? 4. Dürfen die bestehenden „Bildungshäuser 3 bis 10“ auch zum Kindergartenbzw . Schuljahr 2011/2012 und darüber hinaus Kinder in ihre Einrichtung aufnehmen und diese fördern? 5. In welcher Art und Weise bzw. in welchem Umfang wird sie die bestehenden Bildungshausstandorte im Wahlkreis Waiblingen auch weiterhin mit den erforderlichen Ressourcen ausstatten? 6. Wie will sie die Mittel laut Koalitionsvertrag allen Standorten und Grundschulen „zugänglich machen“? 7. Liegen weitere Anträge zur Einrichtung von Bildungshäusern im Wahlkreis Waiblingen vor und wenn ja, wie wird mit diesen bereits gestellten umgegangen wird (unter Angabe der Genehmigung und Mittelbereitstellung)? 07. 12. 2011 Pröfrock CDU Kleine Anfrage des Abg. Matthias Pröfrock CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Erfolgreiche Bildungshäuser für 3- bis 10-Jährige im Wahlkreis Waiblingen erhalten Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 987 2 B e g r ü n d u n g Mit den „Bildungshäusern 3 bis 10“ wurden in Baden-Württemberg im Bereich der frühkindlichen Bildung neue Wege eingeschlagen. Das Land hat durch die Zurverfügungstellung von Deputatsstunden die im Orientierungsplan vorgesehene Kooperation zwischen Kindergärten und Grundschulen zusätzlich gefördert. Die Bildungshäuser werden in den Kommunen durchweg positiv bewertet. Die Städte Waiblingen und Winnenden zeigen sich sehr zufrieden mit dem Angebot der Bildungshäuser. Durch die Schaffung dieser Bildungshäuser ist die Möglichkeit gegeben, Kindern zwischen drei und zehn Jahren ein neues Angebot zu bieten, das nicht mehr wegzudenken ist. Gerade in den Ortsteilen mit ihren gewachsenen Strukturen und der Verankerung der Menschen vor Ort sind die Bildungshäuser wichtige Anlaufstellen, auch in der Region Stuttgart. Die neue Landesregierung sieht nun im Koalitionsvertrag keinen weiteren Ausbau der Bildungshäuser mit Landesmitteln vor. Auch in einer Stellungnahme des Kultusministeriums (Drucksache 15/33) heißt es, dass „die bisherigen Erfahrungen und Mittel allen Standorten zugänglich gemacht werden“ sollen. Es ist also davon auszugehen, dass die bisherigen Bildungshausstandorte nach Abschluss der Modellphase und zwar unabhängig von den Empfehlungen der wissenschaftlichen Begleituntersuchung durch das Transferzentrum für Neurowissenschaften und Lernen (ZNL) in ihrer jetzigen Form nicht weiter bestehen können. Die Kommunen und die Eltern sind in Bezug auf die bestehenden und geplanten Bildungshausstandorte verunsichert. A n t w o r t Mit Schreiben vom 23. Dezember 2011 Nr. 33-6937.6/162 beantwortet das Minis - terium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Bildungshäuser gibt es für 3- bis 10-jährige Kinder im Wahlkreis Waiblingen? Im Wahlkreis Waiblingen gibt es insgesamt sieben „Bildungshäuser 3 bis 10“: – Bildungshaus Waiblingen-Hohenacker (Lindenschule, städtischer Kindergarten Kirchäcker, Bildäcker-Kindergarten, evangelischer Kindergarten Waiblingen- Hohenacker); – Bildungshaus Weinstadt-Endersbach (Silcherschule, Kindergarten Schulstraße); – Bildungshaus Winnenden-Breuningsweiler (Grundschule Breuningsweiler, Kin - dergarten Breuningsweiler); – Bildungshaus Waiblingen-Bittenfeld (Schillerschule, Kindergarten Am Lenbächle , Kindergarten Schillerstraße, Kindergarten Berg-Bürg, Kindergarten Mühlweingärten); – Bildungshaus Alfdorf (Grundschule Hellershof, evangelischer Kindergarten Hellershof); – Bildungshaus Urbach (Atriumschule Urbach, Kindergarten Lerchennest) – Bildungshaus Schorndorf (Sommerrainschule Schornbach, evangelischer Kindergarten Helle Eiche, Kindergarten Ellenberg). 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 987 2. Wie bewertet sie die Zusammenarbeit im Bildungshaus der Grundschule Breuningsweiler mit dem Kindergarten Breuningsweiler? 3. Wie bewertet sie die Arbeit im Bildungshaus der Schillerschule Bittenfeld mit den Kindergärten „Am Lenbächle“, „Schillerstraße“, „Berg-Bürg“ und „Mühl - weingärten“? Da die beiden Bildungshäuser Winnenden-Breuningsweiler und Waiblingen-Bittenfeld zu Beginn des Kalenderjahres 2011 eingerichtet wurden, ist eine genaue Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. 4. Dürfen die bestehenden „Bildungshäuser 3 bis 10“ auch zum Kindergartenbzw . Schuljahr 2011/2012 und darüber hinaus Kinder in ihre Einrichtung aufnehmen und diese fördern? Wie in der Beantwortung des Antrags des Abg. Georg Wacker MdL vom 15. Juni 2011, Drucksache 15/33, der Kleinen Anfrage des Abg. Thomas Blenke MdL vom 2. August 2011, Drucksache 15/376, der Kleinen Anfrage des Abg. Georg Wacker MdL vom 12. August 2011, Drucksache 15/419, der Kleinen Anfrage des Abg. Tobias Wald MdL vom 19. August 2011, Druck sache 15/439, der Kleinen Anfrage des Abg. Thaddäus Kunzmann MdL vom 31. August 2011, Drucksache 15/463, der Kleinen Anfrage des Abg. Felix Schreiner MdL vom 6. September 2011, Drucksache 15/479, der Kleinen Anfrage der Abg. Viktoria Schmid MdL vom 30. September 2011, Drucksache 15/626, der Kleinen Anfrage des Abg. Ulrich Müller MdL vom 5. Oktober 2011, Drucksache 15/637, der Kleinen Anfrage der Abg. Werner Raab MdL, Heribert Rech MdL und Joachim Kößler MdL vom 13. Oktober 2011, Drucksache 15/681, der Kleinen Anfrage der Abg. Tanja Gönner MdL vom 19. Oktober 2011, Drucksache 15/740 und der Kleinen Anfrage der Abg. Elke Brunnemer MdL vom 3. November, Drucksache 15/798 dargestellt, planen in den „Bildungshäusern 3 bis 10“ Kindergarten und Grundschule Teile ihres Bildungsangebotes gemeinsam und führen dieses Angebot institutionsübergreifend durch, bleiben jedoch in ihren Strukturen als Kindergarten bzw. Grundschule erhalten. Das bedeutet: Die Kinder werden wie bisher zunächst in den Kindergarten bzw. in die Grundschule aufgenommen und auf der Grundlage des Orientierungsplans bzw. Bildungsplans der Grundschule entsprechend begleitet und gefördert. Wie bisher in den „Bildungshäusern 3 bis 10“ praktiziert, werden Kinder auch institutions - und jahrgangsübergreifend durch besondere Bildungsangebote gefördert. 5. In welcher Art und Weise bzw. in welchem Umfang wird sie die bestehenden Bildungshausstandorte im Wahlkreis Waiblingen auch weiterhin mit den erforderlichen Ressourcen ausstatten? Wie ebenfalls in der Beantwortung der Drucksachen 15/33, 15/376, 15/419, 15/439, 15/463, 15/479, 15/626, 15/637, 15/681, 15/740 und 15/798 dargestellt, erhalten die genehmigten Bildungshausstandorte auch für das Schuljahr 2011/ 2012 eine Zuweisung von zusätzlichen Lehrerwochenstunden für jede beteiligte Grundschulklasse oder jahrgangsübergreifende Lerngruppe von drei (Tranche 1 und 2) bzw. zwei Stunden (Tranche 3). Die Bildungshäuser Waiblingen-Hohenacker und Weinstadt-Endersbach wurden zu Beginn des Kindergarten- bzw. Schuljahres 2007/2008 bzw. zum Dezember 2007 eingerichtet. Sie werden als Standorte der Tranchen 1 und 2 wissenschaftlich begleitet. Daher erhalten diese Modellstandorte je drei Anrechnungsstunden je beteiligter Klasse oder Lerngruppe. Das Bildungshaus Waiblingen-Hohenacker (Tranche 1) erhält 33 Anrechnungsstunden für elf Klassen bzw. Lerngruppen, das Bildungshaus Weinstadt-Endersbach (Tranche 2) erhält zwölf Anrechnungsstunden für vier Klassen bzw. Lerngruppen . Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 987 4 Die weiteren Bildungshäuser erhalten als Standorte der Tranche 3 zwei Stunden für jede beteiligte Klasse bzw. Lerngruppe. Die Bildungshäuser Waiblingen-Bittenfeld und Urbach erhalten demzufolge je acht Anrechnungsstunden für je vier Klassen bzw. Lerngruppen und die Bildungshäuser Winnenden-Breuningsweiler, Alfdorf und Schorndorf erhalten je vier Anrechnungsstunden für je zwei Klassen bzw. Lerngruppen. 6. Wie will sie die Mittel laut Koalitionsvertrag allen Standorten und Grundschulen „zugänglich machen“? Das Kultusministerium strebt an, allen Standorten eine Grundausstattung zur Verfügung zu stellen. Wie bereits in der Beantwortung der genannten Drucksachen 15/33, 15/376, 15/419, 15/439, 15/463, 15/479, 15/626, 15/637, 15/681, 15/740 und 15/798 aufgeführt, erhalten die genehmigten Bildungshausstandorte auch 2011/2012 eine Zuweisung von zusätzlichen Lehrerwochenstunden für jede am Modellprojekt beteiligte Grundschulklasse oder jahrgangsübergreifende Lerngruppe von drei (Tranchen 1 und 2) bzw. zwei Stunden (Tranche 3). Die seitherigen Erfahrungen der Bildungshäuser und die bisher eingeplanten Mittel sollen allen Standorten zugänglich gemacht werden. 7. Liegen weitere Anträge zur Einrichtung von Bildungshäusern im Wahlkreis Waiblingen vor und wenn ja, wie wird mit diesen bereits gestellten umgegangen (unter Angabe der Genehmigung und Mittelbereitstellung)? Alle gestellten Anträge wurden bereits bewilligt. Warminski-Leitheußer Ministerin für Kultus, Jugend und Sport