Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1021 21. 11. 2016 1Eingegangen: 21. 11. 2016 / Ausgegeben: 31. 01. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wurde im vorliegenden Sachverhalt (Schwertransporte durch Loßburg-Schömberg ) nach ihrer Kenntnis geprüft, ob die genannten Zufahrtsstraßen bezüglich der Tragfähigkeit für derartige Transporte geeignet sind? 2. Sind die in einem Leserbrief genannten Zufahrtsstraßen bezüglich der Tragfähigkeit für derartige Transporte nach ihrem Kenntnisstand geeignet? 3. War der Transport amtlich genehmigt? 4. Wie hoch sind die jeweils entstandenen Schäden? 5. Wer kommt für die Schäden der Gemeinde und Grundstückbesitzer auf? 6. Inwiefern trifft es nach ihrer Kenntnis zu, dass die Transporte im Rahmen einer geplanten Windkraftanlage auf der Gemarkung Alpirsbach stattfanden? 7. Inwiefern trifft es nach ihrer Kenntnis zu, dass für den Bau der Windkraftanlage Heilenberg 1.400 Betonmischfahrzeuge sowie weitere Schwerlastfahrzeuge benötigt werden? 8. Inwiefern werden diese Transporte nach ihrem Kenntnisstand ebenfalls durch Loßburg-Schömberg fahren? 9. Ist hier mit weiteren Beschädigungen zu rechnen? Kleine Anfrage des Abg. Emil Sänze AfD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Beschädigung von Infrastruktur und Privateigentum durch Schwertransporte in Loßburg-Schömberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1021 2 10. Ist ihr bekannt, inwiefern sich die Stadt Alpirsbach für eine Entschädigung der Bürger, für eine Verhinderung weiterer Schäden und für eine Reparatur der Straßen, getragen von dem Verursacher des Schadens, einsetzen wird? 16. 11. 2016 Sänze AfD B e g r ü n d u n g Gemäß einem Leserbrief im Schwarzwälder Boten vom 6. Oktober 2016 haben Schwertransporte durch Loßburg-Schömberg beim Transport Schaden angerichtet . 400 bis 500 Lastkraftwagen seien täglich durch den Ort gefahren. Es seien Risse in der Asphaltdecke entstanden, etwa in der Altenburgstraße. Ebenso seien Grundstückanbindungen beschädigt worden. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 10. Januar 2017 Nr. 2-3951.6/13 beantwortet das Ministerium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wurde im vorliegenden Sachverhalt (Schwertransporte durch Loßburg-Schömberg ) nach ihrer Kenntnis geprüft, ob die genannten Zufahrtsstraßen bezüglich der Tragfähigkeit für derartige Transporte geeignet sind? 2. Sind die in einem Leserbrief genannten Zufahrtsstraßen bezüglich der Tragfähigkeit für derartige Transporte nach ihrem Kenntnisstand geeignet? 3. War der Transport amtlich genehmigt? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet : Der Landesregierung sind für das Jahr 2016 keine Erlaubnisverfahren für Aus - nahmegenehmigungen von Großraum- und Schwertransporten bekannt, die das Gebiet Loßburg-Schömberg berührt hätten. 4. Wie hoch sind die jeweils entstandenen Schäden? 5. Wer kommt für die Schäden der Gemeinde und Grundstückbesitzer auf? 6. Inwiefern trifft es nach ihrer Kenntnis zu, dass die Transporte im Rahmen einer geplanten Windkraftanlage auf der Gemarkung Alpirsbach stattfanden? Die Fragen 4 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet : Schäden im Zusammenhang mit erlaubnispflichtigen Großraum- und Schwertransporten und der geplanten Windkraftanlage sind nicht bekannt. Nach Angabe des Landkreises Freudenstadt wurde im Herbst 2016 im Rahmen einer forstwirt- *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1021 schaftlichen Wegeerschließungsmaßnahme Bodenaushub über die Zufahrtsstraße von der Ortsmitte Schömberg zu einem Waldgrundstück transportiert. Für die insgesamt rund 600 Fahrten wurden nach der Straßenverkehrsordnung zugelassene Lastkraftwagen eingesetzt. Straßenbaulastträger für die benutzte Ortstraße (Altenburgstraße ) und die beschränkt öffentlichen Wege ist die Gemeinde Loßburg. Entsprechend der Zuständigkeitsregelungen sind vor diesem Hintergrund keine Aussagen zu Schäden an Gemeindestraßen möglich. 7. Inwiefern trifft es nach ihrer Kenntnis zu, dass für den Bau der Windkraft - anlage Heilenberg 1.400 Betonmischfahrzeuge sowie weitere Schwerlastfahrzeuge benötigt werden? 8. Inwiefern werden diese Transporte nach ihrem Kenntnisstand ebenfalls durch Loßburg-Schömberg fahren? 9. Ist hier mit weiteren Beschädigungen zu rechnen? 10. Ist ihr bekannt, inwiefern sich die Stadt Alpirsbach für eine Entschädigung der Bürger, für eine Verhinderung weiterer Schäden und für eine Reparatur der Straßen, getragen von dem Verursacher des Schadens, einsetzen wird? Die Fragen 7 bis 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet : Derzeit wird durch die Stadt Alpirsbach lediglich ein Aufstellungsverfahren für einen Flächennutzungsplan durchgeführt, in dem nach der vorliegenden Entwurfs - fassung die Ausweisung einer Vorrangfläche für Windkraftanlagen auf dem Heilenberg vorgesehen ist. Auf Basis dieser Sachlage können keine Aussagen zu möglichen zukünftigen Betroffenheiten aufgrund von Transporten gemacht werden. Hermann Minister für Verkehr