Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1026 22. 11. 2016 1Eingegangen: 22. 11. 2016 / Ausgegeben: 23. 01. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wer ist für die ordnungsgemäße Funktion der Aufzüge an den S-Bahn-Haltestellen in der Region Stuttgart zuständig? 2. Ist ihr bekannt, an wie vielen Tagen die barrierefreie Erreichbarkeit der Bahnhöfe Esslingen-Mettingen, Esslingen, Oberesslingen und Esslingen-Zell durch Ausfälle oder Wartungsarbeiten an den Aufzügen nicht gewährleistet war? 3. Durch welche Maßnahmen wird ihrerseits sichergestellt, dass Ausfälle, die den barrierefreien Zugang zu den S-Bahnen einschränken, so schnell wie möglich behoben werden? 4. Sind Maßnahmen geplant, um den barrierefreien Zugang durch eine (gegebe - nenfalls teilweise) Aufhöhung der Bahnsteige weiter zu verbessern? 5. An welchen der benannten Bahnhöfe wäre eine Aufhöhung der Bahnsteige zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zur S-Bahn möglich und an welchen ist dies (zum Beispiel weil dort auch Regionalbahnen halten) ausgeschlossen? 6. Wäre an den vier S-Bahnhöfen eine teilweise Aufhöhung der Bahnsteige, wie sie etwa in Wernau und Weil der Stadt vorgenommen wurde, möglich? 7. Wie hoch sind nach ihrer Schätzung die Kosten, die durch eine ganze oder eine teilweise Anhebung des Bahnsteigs entstehen würden? 8. Wer hätte die Kosten einer solchen Maßnahme in welchem Umfang zu tragen? 21. 11. 2016 Deuschle CDU Kleine Anfrage des Abg. Andreas Deuschle CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr Barrierefreiheit für die S-Bahnhöfe in Esslingen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1026 2 B e g r ü n d u n g Nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind die Kommunen verpflichtet, Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bis 2022 zu ergreifen – zum Beispiel durch die barrierefreie Nachrüstung bestehender Anlagen. Die Barrierefreiheit der Bahnhöfe wurde in den letzten Jahren durch die Einrichtung von Aufzügen verbessert. In der Praxis ist diese jedoch noch nicht auf einem optimalen Stand angekommen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 4. Januar 2017 Nr. 34-3894.0/1239 beantwortet das Ministe - rium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wer ist für die ordnungsgemäße Funktion der Aufzüge an den S-Bahn-Haltestellen in der Region Stuttgart zuständig? Verantwortlich für den Betrieb der Aufzüge und Fahrtreppen im Bereich der S-Bahn Stuttgart ist das Bahnhofsmanagement Stuttgart der DB Station und Service AG. 2. Ist ihr bekannt, an wie vielen Tagen die barrierefreie Erreichbarkeit der Bahnhöfe Esslingen-Mettingen, Esslingen, Oberesslingen und Esslingen-Zell durch Ausfälle oder Wartungsarbeiten an den Aufzügen nicht gewährleistet war? Laut Auskunft der Deutschen Bahn AG sind seit Sommer 2016 in fast allen der bundesweit über 2.000, durch die DB Station und Service AG betriebenen Auf - züge Überwachungsbausteine installiert, welche eine sofortige Meldung von Aufzugsstörungen an das Entstörteam des DB-Dienstleisters absenden. Zudem be - sitzen Reisende und Bahnhofsbesucher/-innen über die App „Bahnhof Live“ die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit über die Verfügbarkeit der Aufzüge online und in Echtzeit zu informieren. Im Zeitraum 1. September 2016 bis 4. Dezember 2016 hatten die Aufzüge an den aufgeführten Stationen folgende Verfügbarkeit: • Esslingen-Mettingen: 95,3 % • Esslingen (Neckar): 67,6 % (Austausch der kritischen Aufzüge am Empfangsgebäude und am Bahnsteig Gleis 7/8 bereits in Planung; Ausführung Mitte 2017) • Oberesslingen und Esslingen-Zell: Aufzüge in 2015 neu installiert. Funktion gewährleistet; Verfügbarkeit derzeit noch nicht auswertbar. 3. Durch welche Maßnahmen wird ihrerseits sichergestellt, dass Ausfälle, die den barrierefreien Zugang zu den S-Bahnen einschränken, so schnell wie möglich behoben werden? Es ist Aufgabe der DB Station & Service AG, für die Funktionsfähigkeit der Aufzüge zu sorgen. Nach deren Angaben sind die Ausfallursachen vielfältig. Nicht selten ist Vandalismus der Grund für die Stillstandszeiten. Um die Anzahl der Ausfälle zu reduzieren, hat die Deutsche Bahn AG in den vergangenen Jahren bereits mehrere Millionen Euro in die Erneuerung von Aufzugsanlagen mit einer Nutzungsdauer über 12 Jahre investiert. Auch in den kommenden Jahren soll dies fortgesetzt werden. Darüber hinaus hat die Deutsche Bahn AG planbare Instandhaltung seit Mitte 2016 weitestgehend in die Nachtstunden verlagert und hierfür einen 24 Stunden/7 Tage Wartungs- und Entstörungsvertrag mit einem DB Dienst - leister geschlossen. Eine signifikante Verkürzung der Stillstandszeiten im Falle einer Störung wird des Weiteren durch ein vertraglich vereinbartes Entstörkon- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1026 zept mit Ersatzteilbevorratung und pönalisierten zeitlichen Zielvorgaben erwartet. Ziel ist eine Verfügbarkeit der Aufzüge und Fahrtreppen im S-Bahn-Netz Stuttgart , in der Zeit von 06:00 bis 20:00 Uhr, von 97 %. 4. Sind Maßnahmen geplant, um den barrierefreien Zugang durch eine (gegebenenfalls teilweise) Aufhöhung der Bahnsteige weiter zu verbessern? Im S-Bahn-Netz Stuttgart gibt es derzeit 32 von 83 Stationen, an denen die Bahnsteige nicht über die auf die S-Bahn optimierte Bahnsteighöhe von 96 cm über Schienenoberkante (SO) errichtet sind. Dies begründet sich aus der Historie, da diese Strecken auch von anderen Zügen befahren werden. Die Bahnsteighöhe an den 32 Stationen beträgt 76 cm über SO. Zwischen der Deutschen Bahn AG und dem Aufgabenträger für die S-Bahn, dem Verband Region Stuttgart, finden derzeit Gespräche über mögliche Maßnahmen statt. Aufgrund der insgesamt hohen erforderlichen Investitionen kann ein Umbau aller Stationen nur langfristig erfolgen. 5. An welchen der benannten Bahnhöfe wäre eine Aufhöhung der Bahnsteige zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zur S-Bahn möglich und an welchen ist dies (zum Beispiel weil dort auch Regionalbahnen halten) ausgeschlossen? Laut Auskunft der Deutschen Bahn AG erscheint aus heutiger Sicht eine Aufhöhung der Bahnsteige für die Stationen Esslingen-Mettingen, Oberesslingen und Esslingen-Zell möglich. Für die Station Esslingen (Neckar) muss untersucht werden , ob und wie eine Aufhöhung möglich ist, ggf. muss hier eine Sonderlösung entwickelt werden. 6. Wäre an den vier S-Bahnhöfen eine teilweise Aufhöhung der Bahnsteige, wie sie etwa in Wernau und Weil der Stadt vorgenommen wurde, möglich? Ob und inwieweit partielle Erhöhungen möglich sowie technisch und wirtschaftlich sinnvoll sind, wäre im Rahmen der jeweiligen Vorplanung genauer zu untersuchen . 7. Wie hoch sind nach ihrer Schätzung die Kosten, die durch eine ganze oder eine teilweise Anhebung des Bahnsteigs entstehen würden? Kostenschätzungen für die Einzelmaßnahmen wären jeweils im Rahmen einer Vorplanung von der DB Station & Service AG zu erstellen. 8. Wer hätte die Kosten einer solchen Maßnahme in welchem Umfang zu tragen? Die Finanzierung entsprechender Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit den Beteiligten (Deutsche Bahn AG, dem Verband Region Stuttgart als Aufgabenträger für die S-Bahn Stuttgart und dem Land Baden-Württemberg). Hermann Minister für Verkehr