Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1030 22. 11. 2016 1Eingegangen: 22. 11. 2016 / Ausgegeben: 09. 01. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Besitzt die Polizei in Baden-Württemberg Panzerfahrzeuge, die Kalaschnikow- Geschossen (und vergleichbaren Geschossen), Minen und Handgranaten standhalten und die Insassen vor Giftgas schützen? 2. Ist für die Polizei die Anschaffung solcher Fahrzeuge geplant? 3. Falls die ersten beiden Fragen nicht zutreffen: Geht sie von einer anderen Bedrohungslage als die Polizei in Hamburg aus oder hat sie eine andere Strategie für den Umgang mit Terroristen und Amokläufern? 4. Falls Frage 1 oder 2 zutrifft: Welche Kosten sind dem Land für die Ausstattung entstanden und unter welchen Umständen kommen die Fahrzeuge zum Einsatz ? 15. 11. 2016 Palka AfD Kleine Anfrage des Abg. Thomas Axel Palka AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Panzerfahrzeuge bei der Polizei Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1030 2 B e g r ü n d u n g Laut einem Bericht der Hamburger Morgenpost vom 5. November 2016 fährt die Polizei dort nun Panzer. Gemeint ist ein 500.000 Euro teurer „Survivor I“, der Kalaschnikow-Geschossen, Minen und Handgranaten standhält, ein Maschinengewehr auf dem Dach haben kann und für dessen Insassen selbst Giftgas kein Problem ist. Er soll gegen Terroristen und Amokläufer eingesetzt werden. Die Kleine Anfrage soll daher klären, ob die Polizei in Baden-Württemberg über eine vergleichbare Ausstattung verfügt oder ob sie diese für nicht notwendig hält, beispielsweise wegen einer anderen Bedrohungslage oder aufgrund einer anderen Strategie. A n t w o r t Mit Schreiben vom 16. Dezember 2016 Nr. 3-0251.9/35 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Minis - terium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Besitzt die Polizei in Baden-Württemberg Panzerfahrzeuge, die Kalaschnikow- Geschossen (und vergleichbaren Geschossen), Minen und Handgranaten standhalten und die Insassen vor Giftgas schützen? Zu 1.: Die Polizei in Baden-Württemberg besitzt mehrere gepanzerte Fahrzeuge. Details zu Art und Ausstattung der Fahrzeuge obliegen einem besonderen Geheimhaltungsinteresse . Weitergehende Informationen über die Schutzwirkung gegen ausgewählte Munitionsarten und Explosivstoffe sowie die taktischen Einsatzmöglichkeiten könnten potenziellen Tätern die Möglichkeit eröffnen, polizeiliche Maß nahmen zu umgehen. 2. Ist für die Polizei die Anschaffung solcher Fahrzeuge geplant? Zu 2.: Derzeit befasst sich eine Projektgruppe auf Bundesebene mit der Thematik. An das noch ausstehende Ergebnis werden sich die weiteren Planungen anschließen. 3. Falls die ersten beiden Fragen nicht zutreffen: Geht sie von einer anderen Bedrohungslage als die Polizei in Hamburg aus oder hat sie eine andere Strategie für den Umgang mit Terroristen und Amokläufern? Zu 3.: Siehe Antworten zu Frage 1 und 2. 4. Falls Frage 1 oder 2 zutrifft: Welche Kosten sind dem Land für die Ausstattung entstanden und unter welchen Umständen kommen die Fahrzeuge zum Einsatz ? Zu 4.: Baden-Württemberg wird mit den unter Frage 1 genannten Fahrzeugen vom Bund ausgestattet. Dem Land sind hierfür keine Kosten entstanden. Gepanzerte Fahrzeuge können unter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalls und der damit verbundenen Lagebeurteilung aufgrund ihrer hohen Schutzwirkung ein Baustein für eine erfolgreiche Einsatzbewältigung sein. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1030 Die konkreten Umstände zum Einsatz der Fahrzeuge obliegen einem besonderen Geheimhaltungsinteresse, da sie Rückschlüsse auf das taktische Vorgehen der Polizei ermöglichen. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration