Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1031 16. Wahlperiode Eingang: 22.11.2016 Kleine Anfrage des Abg. Thomas Axel Palka AfD Erkennung von multiresistenten Erregern in Krankenhäusern Ich frage die Landesregierung: 1. Unter welchen Bedingungen werden Patienten auf multiresistente Erreger (MRE) getestet? 2. Gibt es Vorschriften, nach denen der Test auf MRE zwingend ist? 3. Welche Testmöglichkeiten auf MRE gibt es (unter Angabe der jeweiligen Vor- und Nachteile)? 4. Welche Kosten entstehen für die jeweiligen Testmöglichkeiten? 5. Welche Art von Test wird in der Regel eingesetzt? 6. Wer trägt die Kosten eines MRE-Tests? 7. Wieso gibt es keine verbindlichen Vorschriften zum Umgang mit MRE, sondern jedes Krankenhaus entscheidet, gegebenenfalls basierend auf Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, unterschiedlich? 8. Wie viele Menschen sind in Baden-Württemberg in den letzten fünf Jahren (aufgeschlüsselt nach Jahren) an MRE erkrankt und in wie vielen Fällen endete die Erkrankung tödlich? 15.11.2016 Palka AfD B e g r ü n d u n g In der Landtagsdrucksache 15/7446 wird bezüglich Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung von Krankenhauskeimen leider nicht von Schnelltests auf multiresistente Erreger (MRE) gesprochen. Bereits 2011 wurde zum Beispiel auf der nordrhein-westfälischen Landesgesundheitskonferenz zur Prävention auf das Handlungskonzept von Nachbarländern wie Dänemark , Finnland, Schweden, Norwegen und anderen verwiesen, die eine deutlich geringere Infektionsrate mit MRE haben. „Eine Orientierung an den in den Niederlanden getroffenen Maßnahmen kann also für Deutschland hilfreich sein“, heißt es in der Entschließung der Gesundheitskonferenz (Verweis auch auf „Ärzte Zeitung“ vom 30. Dezember 2011). Die Kleine Anfrage soll daher die aktuelle Situation in Baden-Württemberg klären.