Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1032 16. Wahlperiode Eingang: 22.11.2016 Kleine Anfrage des Abg. Thomas Axel Palka AfD Hygiene in Krankenhäusern Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Vorschriften und Gesetze gelten im Hinblick auf die Hygiene in Krankenhäusern in Baden-Württemberg? 2. Gibt es vorgegebene Zeiten, die dem Reinigungspersonal mindestens für die Reinigung eines Zimmers eingeräumt werden müssen? 3. Plant sie diesbezüglich Mindestzeiten festzulegen? 4. Liegen ihr Zahlen vor, wie viele Krankenhäuser für die Reinigung der Zimmer teilweise oder komplett auf externe Dienstleister zurückgreifen? 5. Liegen Statistiken vor, welche Auswirkungen die Beauftragung von externen Dienstleistern für die Reinigung auf die Hygienequalität in Krankenhäusern hat? 6. Werden Mitarbeiter von externen Dienstleistern durch ihren jeweiligen Arbeitgeber (Subunternehmer) geschult oder direkt durch das Krankenhaus? 7. Welche Auswirkungen hat das Hygieneförderprogramm des Bundes für Einrichtungen in Baden-Württemberg? 8. Welche Einrichtungen nutzen das Hygieneförderprogramm des Bundes? 15.11.2016 Palka AfD B e g r ü n d u n g Es liegen Berichte von Krankenhauspersonal vor, laut denen für die Zimmerreinigung häufig nur drei Minuten eingeplant sind, unabhängig von der Anzahl der Betten. Dass ein Krankenhauszimmer mit zum Beispiel drei Betten nicht innerhalb von drei Minuten klinisch gründlich gereinigt werden kann, liegt auf der Hand. Eine Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) an deutschen Kliniken aus dem Jahr 2013 ergab, dass Reinigungskräfte bis zu 400 Quadratmeter pro Stunde bewältigen müssen. Laut dem Vizepräsidenten der Gesellschaft ist das mehr als das Dreifache früherer Richtwerte (Quelle Focus Online, 10. August 2016). Laut Krankenhauspersonal sank nach Beauftragung von externen Reinigungsunternehmen zudem die Reinigungsqualität. In Anbetracht der Situation, dass das Subunternehmen zusätzliche Kosten hat und ebenso Gewinn machen will, ist auch naheliegend, dass diese Lösung entweder teurer ist als das Reinigungspersonal selbst durch das Krankenhaus zu beschäftigen oder diese Situation auf Kosten der Qualität geht. Die Kleine Anfrage soll daher die aktuelle Situation aufklären.