Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1035 16. Wahlperiode Eingang: 22.11.2016 Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD Barrierefreiheit an Bahnsteigen im Zollernalbkreis Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Haltepunkte der Deutschen Bahn AG im Zollernalbkreis weisen durch welche Bahnsteighöhe für welche Zugtypen zum heutigen Tage eine Barrierefreiheit auf? 2. Für welche der Haltepunkte, die noch keine Barrierefreiheit aufweisen, ist eine barrierefreie Umrüstung geplant? 3. Ab welchem Zeitraum darf von einer vollständigen Barrierefreiheit an den besagten Haltepunkten der Deutschen Bahn AG für alle dort haltenden Zugtypen ausgegangen werden? 4. Wie soll aus ihrer Sicht die Barrierefreiheit an den besagten Haltepunkten angesichts einer Vielzahl unterschiedlicher Bahnsteighöhen einerseits und unterschiedlicher Einstiegshöhen bei den Zügen andererseits hergestellt werden? 5. Wie kann der Einstieg von Menschen mit schweren Rollstühlen an barrierefreien Haltepunkten erfolgen, wenn die teilweise eingesetzten Züge keine Niederflurwägen sind, sondern Treppeneinstiege haben? 6. Gibt es tatsächlich noch Haltepunkte im Zollernalbkreis die noch nicht mit Niederflurwägen angefahren werden? 7. Wenn Frage 6 zutrifft: Auf welchen Strecken werden noch keine Niederflurtriebwagen eingesetzt? 17.11.2016 Herre AfD B e g r ü n d u n g Die Herstellung der Barrierefreiheit an Bahnsteigen ist eine wichtige Aufgabe, die für die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gemeinschaft unerlässlich ist. Im Zollernalbkreis gibt es nach Erfahrungsberichten von Betroffenen zahlreiche Bahnsteige, die keinen barrierefreien Einstieg in die Züge zulassen. Auch an barrierefreien Haltepunkten werden teilweise keine Niederflurwägen eingesetzt , was insbesondere für Menschen mit einem elektrisch betriebenen und schweren Rollstuhl den Einstieg unmöglich macht.