Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1063 16. Wahlperiode Eingang: 24.11.2016 Kleine Anfrage des Abg. Peter Hofelich SPD Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit: In welchen Ressorts werden auf welche Weise strukturell 370 Millionen Euro eingespart? Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Ressorts sollen mit dem Haushaltsentwurf für das Jahr 2017 jeweils welche Summen strukturell eingespart werden? 2. Wie hoch fällt der Anteil reduzierter Zinsausgabenansätze an den von der Ministerin genannten strukturellen Ressorteinsparungen von 370 Millionen Euro aus? 3. Bei welchen Haushaltstiteln werden die in Frage 1 genannten Sparbeiträge in den jeweiligen Ressorts im Einzelnen erbracht? 4. Durch welche Veränderung der heutigen Verwaltungspraxis werden bei den in Frage 3 genannten Haushaltstiteln die jeweiligen Sparbeiträge erbracht? 5. Welche Einsparbeiträge werden nicht durch Ausgabenkürzungen, sondern durch Einnahmenmehrungen erbracht? 6. Welche Einsparbeiträge sind keine echten Einsparbeiträge, sondern Einsparbeiträge, die aus realistischeren Annahmen über die tatsächlich zu leistenden Ausgaben entstehen? 24.11.2016 Hofelich SPD B e g r ü n d u n g Gegenüber der Öffentlichkeit hat die Ministerin für Finanzen erklärt, dass bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2017 alle Ministerien einen Beitrag zur Konsolidierung bringen würden. Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung vom 25. Oktober 2016: „In den Ressorts werden im kommenden Jahr 370 Mio. Euro strukturell eingespart.“ Noch nicht bekannt ist jedoch, welchen konkreten Einsparbeitrag welches Ressort auf welche Weise im Einzelnen gemäß dem von der Landesregierung beschlossenen Haushaltsentwurf geleistet hat. Auch mit der Vorlage des Haushaltsentwurfs im Landtag Anfang Dezember ist nicht sichergestellt, dass der Gesetzgeber diese einzelnen Beiträge erkennen kann. Denn der Einsparbeitrag ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den in der ursprünglichen Planung angesetzten Ausgaben- bzw. Einnahmenansätzen und den im Haushaltsentwurf tatsächlich angesetzten Ausgaben- bzw. Einnahmeansätzen. Letzte lassen sich zwar aus dem Haushaltsentwurf entnehmen, erstere aber nicht. Im Sinne der Haushaltsklarheit und -wahrheit soll durch die Kleine Anfrage eine genaue Information des Gesetzgebers zu den genauen Sparbeiträgen in den Ressorts sichergestellt werden.