Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1066 16. Wahlperiode Eingang: 25.11.2016 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Heiner Merz AfD Zulassung von Aufnahmeeinrichtungen in Gewerbegebieten Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge auf Zulassung von Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge oder Asylbewerber in Gewerbegebieten gab es in den Jahren 2015 und 2016 in Baden- Württemberg? 2. Welche Gründe sprechen gegen eine solche Zulassung? 3. In wie vielen Fällen wurde von welcher Seite Einspruch gegen die Genehmigung eingelegt? 4. In wie vielen Fällen wurde dem Einspruch stattgegeben? 5. Was waren hierfür die Gründe? 6. Wie viele der Anträge aus Frage 1 wurden genehmigt? 7. Welche Gewerbegebiete sind in welchem Umfang von Aufnahmeeinrichtungen betroffen? 8. Inwiefern verändern sich die einzuhaltenden Lärmemissionen für Gewerbetreibende durch die Einrichtung einer Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge oder Asylbewerber in Gewerbegebieten? 9. Mit welchen sonstigen Vorgaben oder Einschränkungen haben Gewerbetreibende durch die Einrichtung einer Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge oder Asylbewerber in einem Gewerbegebiet zu rechnen? 10. Welche Erkenntnisse liegen ihr über Beschwerden im Zusammenhang mit den genannten Aufnahmeeinrichtungen vor? 21.11.2016 Dr. Merz AfD B e g r ü n d u n g Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge oder Asylbewerber können ausnahmsweise in Gewerbegebieten zugelassen werden. Gewerbetreibende berichten von Befürchtungen und tatsächlichen Einschränkungen des gewöhnlichen Arbeitsbetriebs. Die Möglichkeit, die jeweilige Tätigkeit oder Produktion im gewohnten Maße fortführen zu können, ist oftmals die Existenzgrundlage der Betriebe. Anhand dieser Kleinen Anfrage soll die tatsächliche Dimension dieser Fälle in Baden-Württemberg dargelegt werden, um entsprechende Lösungskonzepte auszuarbeiten.