Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1067 16. Wahlperiode Eingang: 25.11.2016 Kleine Anfrage des Abg. Lars Patrick Berg AfD Barrierefreiheit an Bahnsteigen in den Landkreisen Tuttlingen und Schwarzwald-Baar Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Haltepunkte der Deutschen Bahn AG in den Landkreisen Tuttlingen und Schwarzwald-Baar weisen durch welche Bahnsteighöhe für welche Zugtypen zum heutigen Tage eine Barrierefreiheit auf? 2. Für welche der Haltepunkte, die noch keine Barrierefreiheit aufweisen, ist eine barrierefreie Umrüstung bis zu welchem Zeitpunkt geplant? 4. Wie soll aus ihrer Sicht die Barrierefreiheit an allen Haltepunkten angesichts einer Vielzahl unterschiedlicher Bahnsteighöhen einerseits und unterschiedlicher Einstiegshöhen bei den Zügen andererseits hergestellt werden? 5. Fahren derzeit auf Strecken in den Landkreisen Tuttlingen und Schwarzwald-Baar überall Züge mit Niederflurwägen oder auch Züge mit Treppeneinstiegen? 6. Wenn ja, wie kann der Einstieg von Menschen mit schweren Rollstühlen barrierefrei erfolgen, wenn Züge keine Niederflurwägen, sondern Treppeneinstiege haben? 7. Bis wann rechnet sie mit einer Barrierefreiheit im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention auf allen Bahnhöfen Baden-Württembergs? 21.11.2016 Berg AfD B e g r ü n d u n g Barrierefreiheit ist eine wesentliche Voraussetzung, damit alle Menschen, also auch Menschen mit Behinderung und Senioren, am Leben teilhaben können. Das erklärt die UN-Behindertenrechtskonvention unmissverständlich. In Deutschland stoßen Menschen mit Mobilitätseinschränkung jedoch noch immer auf unüberwindbare Hindernisse. Mit dieser Kleinen Anfrage soll die Situation auf den Bahnhöfen in den genannten Landkreisen beleuchtet werden.