Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1075 16. Wahlperiode Eingang: 29.11.2016 Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD Bedeutung der Umweltzone Balingen für Handwerksbetriebe, Markthändler und Einwohner im Zollernalbkreis Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Sonderparkausweise für Handwerker, Schausteller und Marktbeschicker – unter Angabe ihrer Gültigkeitsdauer – sind seit 2010 bis heute in der Stadt Balingen an Betriebe ausgegeben worden, die zur Einfahrt in die feststehende Umweltzone ab 1. Januar 2017 berechtigen? 2. Wie viele Ausnahmegenehmigungen sind seit 2010 bislang Handwerkern, Schaustellern und Marktkaufleuten in Balingen – differenziert nach Ausnahmegründen und ihrer Gültigkeitsdauer – gewährt worden, die zur Einfahrt in die ab 1. Januar 2017 einzuführende Umweltzone berechtigen? 3. Wie beurteilt sie für die Stadt Balingen die bisherigen Erfahrungen mit dem Handwerksausweis sowie den Ausnahmegenehmigungen, die kleine Gewerbetreibenden unterstützen bzw. unterstützt haben, ihre weitere berufliche Existenz zu sichern? 4. Welche genauen alternativen oder weiteren Regelungen plant sie zukünftig für die Entlastung des Handwerks und anderer Gewerbetreibender in Balingen angesichts der drohenden Notwendigkeit zur Fuhrparkerneuerung? 5. Wie beurteilt sie nach den bislang vorliegenden Erkenntnissen die Wirksamkeit der Umweltzone in Balingen und Endingen für das Gebiet mitten im Zollernalbkreis als Beitrag zur signifikanten Feinstaubreduktion? 6. Wie verhindert sie, dass Gewerbetreibenden ihre Existenzgrundlage als Kleinunternehmer bald durch unverhältnismäßige Fahrverbote entzogen wird? 7. Wie beurteilt sie das Fahrverbot in Balingen und dem Teilort Endingen sowie die Einführung einer generellen Tempo-30-Zone in Bezug auf die Mobilität der Einwohner des Zollernalbkreises im ländlichen Raum, deren Fahrzeuge nur eine Umweltplakette der Zone zwei und drei vorweisen? 8. Welche Regelung sieht sie in der Folge für Kaminbesitzer vor? 24.11.2016 Herre AfD Begründung Einfahrverbote gerade in großflächige Umweltzonen sind ein schwerwiegender Eingriff in die persönliche Freiheit der Menschen sowie in die Berufs- und Unternehmerfreiheit. Dieser Eingriff muss stets gut begründet sein. Verbote sollten grundsätzlich „ultima ratio“ sein. Deshalb erfordern sie aus Sicht des Fragestellers einen exakten Nachweis ihrer Wirksamkeit und ihrer Verhältnismäßigkeit. Es ist jedoch höchst strittig, ob die Auswirkungen der kommenden Umweltzone nach Einführung mit Jahresbeginn 2017 in Balingen und Endingen in ihrer immensen Ausprägung und mit durchgreifenden Fahrverboten tatsächlich zu einer signifikanten Absenkung der Immissionswerte führen werden oder ob für sinkende Werte andere Faktoren ausschlaggebend sind. Wenn Bürger auf ihre Kaminheizungen verzichten müssen, wie in Stuttgart ist das ein Einschnitt in die Lebensqualität. Viele Bürgerinnen und Bürger sind auf Kaminbefeuerung angewiesen, da sie sich Öl und Gas nicht mehr leisten können. Die Belastungen, die durch die Umweltzone Balingen für Bürger und Mittelstand ab Januar 2017 entstehen, sind offensichtlich auch ein Einschnitt in die Privatsphäre – diese Maßnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen sind durch die bisherigen Erkenntnisse jedenfalls unverändert nicht zu rechtfertigen. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die Folgen, die mit einer Einführung einer Umweltzone in Balingen verbunden sind, näher beleuchtet werden.