Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1081 16. Wahlperiode Eingang: 28.11.2016 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU Erhöhung der GEMA-Gebühren für Vereinsveranstaltungen Ich frage die Landesregierung: 1. Welches Gesetz bzw. welche Verordnung regelt die GEMA-Gebühren bei öffentlichen Vereinsveranstaltungen? 2. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit Vereine bei Veranstaltungen Musik ohne GEMA-Gebühren abspielen dürfen? 3. Nach welchen Kriterien bestimmt sich sonst die Höhe der Gebühren? 4. Inwiefern trifft es zu, dass sich die Tarife der GEMA im vergangenen Jahr erhöht haben? 5. Inwiefern stimmt sie der Aussage zu, dass diese Gebühren gerade ehrenamtlich tätige Vereine über Gebühr belasten? 6. Inwiefern plant sie, etwas zu unternehmen, um die Tariferhöhungen, die die Vereinsarbeit zunehmend belasten, abzuwenden bzw. zurückzunehmen? 24.11.2016 Schütte CDU B e g r ü n d u n g Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs - und mechanische Vervielfältigungsrechte)-Gebühren für Vereine drastisch erhöht. Für das Engagement der ehrenamtlichen Helfer vor Ort in den Verbänden und Vereinen ist eine solche Erhöhung nur schwer nachvollziehbar – arbeiten diese Menschen doch unentgeltlich für unsere Gesellschaft. Viele Vereine haben das Ziel, bei Veranstaltungen kostendeckend zu agieren, mit dem Hintergrund, mögliche Umsätze für die Jugendarbeit generieren zu können. Dem zuwider laufen die erhöhten GEMA- Tarife. Ehrenamtliches Engagement ist ein unschätzbarer Mehrwert für unsere Gesellschaft. Hinsichtlich der GEMA-Gebühren muss deshalb ein Weg gefunden werden, das Engagement der Ehrenamtlichen nicht zu überfordern, sondern es zu unterstützen und zu erhalten.