Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1082 28. 11. 2016 1Eingegangen: 28. 11. 2016 / Ausgegeben: 31. 01. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Stehen aus ihrer Sicht für Pendler auch im Fall von Feinstaubalarm in der Re - gion Stuttgart ausreichend P&R-Parkplätze zur Verfügung? 2. Liegen ihr Erkenntnisse über ein verändertes Verkehrsverhalten der Pendler in der Region Stuttgart bei Feinstaubalarm vor (Umsteigen auf den öffentlichen Personennahverkehr [ÖPNV], Bildung von Fahrgemeinschaften oder Ähnlichem )? 3. Liegen ihr Erkenntnisse darüber vor, ob sich durch den Feinstaubalarm tatsächlich eine Verbesserung der Luftwerte feststellen lässt? 4. Liegen aus ihrer Sicht genügend Anreize aufseiten des ÖPNV für Pendler vor, im Falle des Feinstaubalarms auf den ÖPNV umzusteigen? 5. Welche Maßnahmen ergreift sie, um das Umsteigen auf den ÖPNV und die Nutzung von P&R-Parkplätzen für die Pendler in der Region Stuttgart attraktiver zu gestalten und zu fördern? 6. Wie bewertet sie den Umstand, selbst an Tagen mit Feinstaubalarm ein entgeltliches Parkticket auf dem P&R-Parkplatz lösen zu müssen? 7. Unterstützt sie ein einheitliches Mobilitätskonzept im Hinblick auf P&R-Parkplätze in der Aufgabenträgerschaft des Verbands Region Stuttgart? Kleine Anfrage des Abg. Andreas Deuschle CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr Situation der Park&Ride (P&R)-Parkplätze in der Region Stuttgart Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1082 2 8. Inwieweit ist sie der Ansicht, dass zur Entlastung der Innenstädte und zur Feinstaubprävention „auf der grünen Wiese“ verkehrsgünstig gelegene neue P&R- Parkplätze geschaffen werden sollten, die auch entsprechend an den ÖPNV angebunden werden müssten? 22. 11. 2016 Deuschle CDU B e g r ü n d u n g Angesichts des eingeführten Feinstaubalarms und der schwierigen Luftreinheitsverhältnisse speziell in der Stuttgarter Innenstadt müssen in der Region Stuttgart ausreichend P&R-Parkplätze zur Verfügung stehen, der ÖPNV über entsprechend attraktive Angebote verfügen, um Pendlern eine reizvolle Alternative zur Fahrt mit dem eigenen Pkw in die Stuttgarter Innenstadt anzubieten. Es ist von Interesse zu erfahren, wie sich die derzeitige Situation in der Region Stuttgart gestaltet, überdies ob und welche Ergebnisse seit Einführung des Feinstaubalarms vor - liegen. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 10. Januar 2017 Nr. 4-0141.5/224 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Stehen aus ihrer Sicht für Pendler auch im Fall von Feinstaubalarm in der Region Stuttgart ausreichend P&R-Parkplätze zur Verfügung? Derzeit stehen nach Angaben des Verbands Region Stuttgart in der Region Stuttgart rund 16.000 Park+Ride (P+R)-Stellplätze an 107 Stationen zur Verfügung. Eine Verteilung der Stationen ist Abbildung 1 zu entnehmen. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1082 Abbildung 1: Übersicht über regionalbedeutsame P+R-Anlagen in der Region Stuttgart, Quelle: Verband Region Stuttgart, Öffentliche Sitzung des Verkehrsausschusses vom 6. Juli 2016 (VA-145-2016) 2. Liegen ihr Erkenntnisse über ein verändertes Verkehrsverhalten der Pendler in der Region Stuttgart bei Feinstaubalarm vor (Umsteigen auf den öffentlichen Personennahverkehr [ÖPNV], Bildung von Fahrgemeinschaften oder Ähnlichem )? Für die Feinstaubalarm-Saison von Januar bis April 2016 zeigten die Auswertungen einen leichten Rückgang des motorisierten Individualverkehrs für den Stuttgarter Talkessel von durchschnittlich 1 bis 5 %. Stundenweise konnte sogar ein Rückgang des Verkehrsaufkommens um bis zu 8 % ermittelt werden. Gleichzeitig wurden erhöhte Absatzzahlen bei der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) von bis zu 20 % und bei der DB Regio AG von bis zu 3 % registriert. Der Verkehrsund Tarifverbund Stuttgart (VVS) erzielte mit einem Aktionsangebot um rund 10 % höhere Abschlüsse bei den Jahresticket-Abonnements. Der Carsharing-Anbieter car2go und der Mobilitätsdienstleister moovel konnten ebenfalls mit besonderen Angeboten zahlreiche Neukunden werben und eine starke Nachfrage generieren . Erste Zwischenauswertungen zu den ersten beiden Feinstaubalarmen in der Saison ab 15. Oktober 2016 (1. Alarm vom 27. Oktober bis 1. November, 2. Alarm vom 14. bis 15. November 2016) zeigten ähnliche Ergebnisse. Eine vollständige Auswertung der Daten wird am Ende der Saison nach dem 15. April 2017 erfolgen. Mit Hilfe von zwei repräsentativen Umfragen des Verkehrsministeriums wurden zusätzlich auch die Wahrnehmung des Feinstaubalarms und die eigene Wahrnehmung geänderten Verkehrsverhaltens erfasst. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1082 4 3. Liegen ihr Erkenntnisse darüber vor, ob sich durch den Feinstaubalarm tat - sächlich eine Verbesserung der Luftwerte feststellen lässt? Die Anzahl der Überschreitungstage des Tagesmittelgrenzwertes von Feinstaub PM10 liegt an der Spotmessstelle „Stuttgart Am Neckartor“ im Jahr 2016 bisher so niedrig wie noch nie zuvor (vgl. Abbildung 2). Abbildung 2: Kumulierte Anzahl von Tagen mit Überschreitung des Tagesmittelgrenzwertes von Feinstaub PM10 an der Spotmessstelle „Stuttgart Am Neckartor“, Stand: 6. Dezember 2016, Quelle: LUBW Mit den bisherigen Auswertungen zum Instrument des Feinstaubalarms kann jedoch kein eindeutiger Wirkungszusammenhang zu den Feinstaub PM10-Mess - werten aufgezeigt werden, weil die PM10-Konzentrationen stark vom Wetter des jeweiligen Jahres abhängen. 4. Liegen aus ihrer Sicht genügend Anreize aufseiten des ÖPNV für Pendler vor, im Falle des Feinstaubalarms auf den ÖPNV umzusteigen? 5. Welche Maßnahmen ergreift sie, um das Umsteigen auf den ÖPNV und die Nutzung von P&R-Parkplätzen für die Pendler in der Region Stuttgart attraktiver zu gestalten und zu fördern? Die Fragen 4 und 5 werden nachfolgend gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung und die Landeshauptstadt Stuttgart versuchen in den Jahren 2016 und 2017 mit freiwilligen Maßnahmen eine deutliche Verbesserung der Luftqualität zu erreichen, ohne mit verbindlichen Beschränkungen arbeiten zu müssen. Daher haben Land und Stadt gemeinsam mit weiteren Partnern zahl - reiche Maßnahmen für die Feinstaubalarm-Saison 2016/2017 vom 15. Oktober 2016 bis 15. April 2017 beschlossen. Die verschiedenen Maßnahmen zielen insbesondere auf die Verbesserung des ÖPNV, um Bürgerinnen und Bürger bei Feinstaubalarm stärker zu motivieren, ihren privaten Pkw stehen zu lassen und stattdessen auf umweltverträgliche Verkehrsmittel umzusteigen. Neben beispielsweise der Einführung neuer Linien bei der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) und Kapazitätserweiterungen im S-Bahn- und Regionalverkehr wird für das gesamte VVS-Gebiet ein Feinstaub-Ticket angeboten. An Feinstaubalarm-Tagen dürfen ÖPNV-Nutzer/-innen im VVS-Gebiet eine Kinder-Fahrkarte anstelle einer Erwachsenen-Fahrkarte lösen. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1082 Die P+R-Plätze in der Region Stuttgart sind im Eigentum der Kommunen, kommunaler Gesellschaften oder der Deutschen Bahn AG. Die Aufgabe des regionalen Verkehrsmanagements und somit auch der Ausgestaltung des regionalen P+R- Angebots obliegt dem Verband Region Stuttgart (VRS). Dieser verfolgt mit seinem Konzept das Ziel, Park+Ride aus einer Hand anzubieten und damit die Nutzung von P+R-Anlagen attraktiver zu gestalten. Um dieses Ziel zu erreichen, bietet der Verband Region Stuttgart den Eigentümern von P+R-Anlagen den Eintritt in eine P+R-Betreibergesellschaft unter Federführung der Region an. P+R-Plätze nach regionalem Standard sollen einem einheitlichen Tarif- und Informations - konzept folgen. Das Informationskonzept umfasst ein einheitliches Erscheinungsbild , Ausstattungsstandards von Anlagen und Wegweisung sowie eine künftige Belegungsinformation. Derzeit laufen außer den Planungen hierzu auch zwei Pilotvorhaben. 1) Echtzeitbelegungsinformation P+R Um die Verlässlichkeit des Umstiegs vom Pkw zum ÖPNV zu erhöhen und Park+Ride mittelfristig in die Navigationssysteme zu integrieren, wird derzeit eine Pilotstudie zur Erfassung und Information über die Belegung der P+R- Stationen in Echtzeit an 11 S-Bahn-Haltestellen entlang der S2/S3 Ost durchgeführt . 2) P+R mit PolygoCard und Integration von Parkschein und Fahrschein Im P+R-Parkhaus Stuttgart-Österfeld wird im Rahmen eines zunächst zweijährigen Pilotversuches getestet, wie sich der Einsatz der polygoCard und eine Verknüpfung von Park- und VVS-Tarif auswirken. Die Erfahrungen mit den bisherigen Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zeigen bei diesen Verkehrsmitteln eine deutlich höhere Nachfrage. Sie haben aber nicht in gleichem Maße einen Rückgang bei der Pkw-Nutzung zur Folge. Insbesondere können Erleichterungen bei der Nutzung von Park+Ride und öffentlichem Verkehr auch dazu führen, dass andere umweltfreundliche Verkehrsmittel wie Fuß- und Radverkehr weniger genutzt werden. Neben Park+Ride-Anlagen misst das Verkehrsministerium daher auch einer Ausweitung von Bike+Ride-Anlagen eine hohe Bedeutung zu. 6. Wie bewertet sie den Umstand, selbst an Tagen mit Feinstaubalarm ein entgeltliches Parkticket auf dem P&R-Parkplatz lösen zu müssen? Die P+R-Anlagen in der Region Stuttgart verteilen sich auf 70 unterschiedliche Eigentümer. Derzeit bestimmen die Eigentümer bzw. Betreiber der P+R-Anlagen die Tarife für die Stellplätze. Von den 107 P+R-Standorten in der Region Stuttgart wird an 55 Standorten eine Parkgebühr verlangt. Die gebührenpflichtigen Anlagen enthalten mit 10.600 Stellplätzen knapp zwei Drittel des Parkplatzangebots . Die Preise für ein Tagesticket liegen zwischen einem und sieben Euro. Ein Monatsticket kostet zwischen 5 und 45 Euro. Bei der Mehrheit der Anlagen kostet ein Monatsticket um die 15 Euro und die Halbjahreskarte 65 Euro. Die Preise spiegeln in der Regel auch eine entsprechende Zahlungsbereitschaft der Kundinnen und Kunden wieder. Die räumliche Verteilung der kostenpflichtigen bzw. kostenlosen P+R-Standorte ist eher zufällig. Einzig im Remstal sind fast aus - schließlich kostenlose Stellplätze entlang der S-Bahnlinie S2 zu finden. Auf den beiden P+R-Anlagen in Stuttgart-Österfeld und Stuttgart-Albstraße, an denen das Parkticket gleichzeitig der VVS-Fahrschein ist, werden die vergünstigten VVS-Tarife bei Feinstaubalarm an den Parkticket-Käufer weitergegeben. Somit gelten für diese beiden Anlagen vergünstigte Tarife bei Feinstaubalarm. Eine Vereinheitlichung der Parktarife und damit verbunden Vergünstigungen bei Feinstaubalarm für weitere P+R-Standorte könnten zukünftig durch eine übergeordnete P+R-Betreiberorganisation unter Führung des Verbands Region Stuttgart realisiert werden. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1082 6 7. Unterstützt sie ein einheitliches Mobilitätskonzept im Hinblick auf P&R-Parkplätze in der Aufgabenträgerschaft des Verbands Region Stuttgart? Die Landesregierung unterstützt ausdrücklich das regionale Mobilitätskonzept des Verbands Region Stuttgart – mit einem einheitlichen Park+Ride-Konzept für die Region als einem Baustein. 8. Inwieweit ist sie der Ansicht, dass zur Entlastung der Innenstädte und zur Feinstaubprävention „auf der grünen Wiese“ verkehrsgünstig gelegene neue P&R- Parkplätze geschaffen werden sollten, die auch entsprechend an den ÖPNV angebunden werden müssten? In der Region Stuttgart ist bereits ein dichtes Netz aus P+R-Anlagen entlang der Hauptverkehrsachsen vorhanden (vgl. Abbildung 1). Um das hohe Verkehrsaufkommen in der Region auf umweltverträglichere Verkehrsmittel zu verlagern, können in der Region zum Teil zusätzliche P+R-Anlagen notwendig sein. Bei der Planung solch neuer P+R-Anlagen ist zu beachten, dass die Anlagen wirtschaftlich betrieben werden. Beispiele aus anderen Regionen zeigen, dass große P+R- Anlagen „auf der grünen Wiese“ auch bei guter Anbindung zum Teil nicht wirtschaftlich ausgelastet werden. In der Region Stuttgart sind an einigen P+R-Standorten Kapazitätserweiterungen geplant. Im Zuge der S-Bahn-Verlängerung nach Neuhausen werden zudem neue P+R-Anlagen entstehen. Hermann Minister für Verkehr