Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1095 16. Wahlperiode Eingang: 29.11.2016 Große Anfrage der Fraktion der FDP/DVP Die Polizei in Baden-Württemberg – Polizeireform, Evaluierung, Korrekturbedarf Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele für den Polizeivollzugsdienst fertig ausgebildete Personen sind im badenwürttembergischen Landesdienst tätig? 2. Wie viele dieser Personen – unterteilt nach Laufbahnzugehörigkeit, Geschlecht, Migrationshintergrund und Altersgruppen in 10-Jahresschritten – sind im Polizeivollzugsdienst tätig? 3. Wie viele dieser Personen werden in den nächsten sechs Jahren voraussichtlich jährlich aus dem Polizeivollzugsdienst ausscheiden? 4. Wie viele zusätzliche Personen werden in den nächsten sechs Jahren voraussichtlich jährlich dem Polizeivollzugsdienst als fertig ausgebildete Beamte beziehungsweise als Anwärter zur Verfügung stehen? 5. Welchen Tätigkeiten gehen die nicht im Polizeivollzugsdienst tätigen aber für den Polizeivollzugsdienst fertig ausgebildeten Personen nach, unterteilt nach den zehn wichtigsten Tätigkeitsfeldern und der Zahl der jeweils dort tätigen Personen? 6. Wie viele Arbeitsstunden im Polizeivollzugsbereich leisteten die Polizeivollzugsbeamten des Landes jährlich in den letzten vier Jahren? 7. Wie viele Arbeitsstunden im Bereich des Nichtvollzugs – aufgeschlüsselt nach Tätigkeitsfeldern beispielsweise im Bereich administrativer und logistischer Tätigkeiten – leisteten die Polizeivollzugsbeamten des Landes jährlich in den letzten vier Jahren? 8. Inwieweit will sie die Wochenarbeitszeit für den öffentlichen Dienst und dabei insbesondere die Polizei erhöhen? 9. Welche Auswirkungen auf die Situation in Baden-Württemberg haben die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausgleich der Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst vom 17. November 2016 und mit welchen Maßnahmen wird sie auf die Entscheidungen reagieren? 10. Welche Ausbildungsstätten mit jeweils wie vielen Ausbildungsplätzen standen beziehungsweise stehen im Land für die Ausbildung von Polizeivollzugsbeamten der unterschiedlichen Laufbahnen vor der Polizeireform, derzeit und nach Abschluss der Umsetzung der Polizeireform zur Verfügung? 11. Inwieweit plant sie innerhalb welchen Zeithorizonts die Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten? 12. In welchem Umfang – aufgezeigt anhand der Zahl der halbjährlich eingesetzten Polizeibeamten, der Stunden des Einsatzes und der im Streifendienst zurückgelegten Kilometer – waren vor der Polizeireform, sind derzeit beziehungsweise werden nach Abschluss der Reform Polizeivollzugsbeamte für den Streifendienst eingesetzt ? 13. In welchem Umfang – aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Ausrüstungsgegenständen und der jeweiligen Schutzklasse beziehungsweise der Modellart – verfügt Baden -Württemberg derzeit über Schutz- und Trutzwaffen für die in Beantwortung der Frage zwei aufgeführten Personen? 14. Wie ist der derzeitige Stand bezüglich der in der Landespressekonferenz am 12. Februar 2016 angekündigten Beschaffung neuer Ausrüstungsgegenstände für die Polizei? 15. Inwieweit hat die grün-schwarze Landesregierung die Beschaffung neuer Ausrüstungsgegenstände über das am 12. Februar 2016 verkündete Maß hinaus beschlossen beziehungsweise bereits umgesetzt? 16. Wie lange dauerte es vor der Polizeireform, dauert es derzeit beziehungsweise wird und soll es nach Abschluss der Umsetzung der Polizeireform dauern, bis Angehörige der Polizei – unterteilt nach Angehörigen des Polizeivollzugsdienstes, die nicht zur spezialisierten Verkehrsunfallaufnahme gehören und Angehörigen der spezialisierten Verkehrsunfallaufnahme – einen Verkehrsunfallort erreichten beziehungsweise erreichen? 17. Bei wie vielen Verkehrsunfällen seit der Umsetzung der Polizeireform wurde der Unfallort von der baden-württembergischen Polizei aufgesucht, halbjährig unterteilt nach der Zahl der Verkehrsunfälle, die im ländlichen beziehungsweise städtischen Bereich allein von Angehörigen der spezialisierten Verkehrsunfallaufnahme aufgesucht wurden, der Zahl der Verkehrsunfälle, die im ländlichen beziehungsweise städtischen Bereich allein von Angehörigen des Polizeivollzugsdienstes, die nicht zur spezialisierten Verkehrsunfallaufnahme gehören, aufgesucht wurden und der Zahl der Verkehrsunfälle im ländlichen beziehungsweise städtischen Bereich, die sowohl von Angehörigen der spezialisierten Verkehrsunfallaufnahme als auch von Angehörigen des Polizeivollzugsdienstes, die nicht zur spezialisierten Verkehrsunfallaufnahme gehören, aufgesucht wurden? 18. Wie lange dauerte es vor der Polizeireform, dauert es derzeit beziehungsweise wird und soll es nach Abschluss der Umsetzung der Polizeireform dauern, bis der Verkehrsunfallort geräumt ist? 19. Wie viele Wochenstunden waren Angehörige des Kriminaldauerdienstes beziehungsweise der spezialisierten Verkehrsunfallaufnahme im ländlichen beziehungsweise städtischen Bereich seit Umsetzung der Polizeireform durchschnittlich pro Woche zur Bearbeitung originärer Aufgaben des Kriminaldauerdienstes tätig? 20. In welchem Umfang nahmen die in Frage 19 genannten Personen in der restlichen Zeit welche anderen Aufgaben wahr? 21. Inwieweit sind Staatsanwaltschaften und Gerichte von der Umsetzung der Polizeireform betroffen und inwieweit gab es zu diesem Gesichtspunkt Rückmeldungen aus Justizkreisen? 22. Inwieweit ist die Kommission zur Evaluierung der Polizeireform organisatorisch und inhaltlich mit ihrer Arbeit vorangekommen? 23. Wie ist die Online-Befragung der Angehörigen der Polizei – auch unter Aspekten des Datenschutzes – ausgestaltet und inwieweit werden die gewonnenen Informationen verwertet? 24. Inwieweit beschäftigt sich die Evaluierung der Polizeireform konkret mit der Ausbildungssituation , inklusive der Orte, Zahl und Qualität der Ausbildungsstätten und der Ausbildungsplätze, der spezialisierten Verkehrsunfallaufnahme, dem Kriminaldauerdienst und der Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und wird sie dabei auch mögliche Unterschiede im städtischen Bereich im Vergleich zum ländlichen Bereich in den Blick nehmen? 28.11.2016 Dr. Rülke und Fraktion B e g r ü n d u n g Angesichts der seit dem Beginn der Umsetzung der Polizeireform vergangenen Zeit stellen sich ganz grundsätzliche Fragen zur Situation der Polizei. Zudem gilt es, die Arbeit der Evaluierungskommission näher zu beleuchten.