Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1110 16. Wahlperiode Eingang: 04.12.2016 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Rainer Podeswa AfD Landesparteitag der Alternative für Deutschland (AfD) in Kehl am 19. und 20. November 2016 Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Organisationen und Personen des öffentlichen Lebens haben nach ihrer Kenntnis zu Protesten gegen den Landesparteitag der AfD am 19. November 2016 aufgerufen? 2. Welche der Organisationen werden von ihr und dem Landesverfassungsschutz als linksradikal, linksextrem und/oder so beeinflusst eingestuft (bitte mit Begründung )? 3. Wie viele Gegendemonstranten waren am 19. November 2016 an den Protesten beteiligt? 4. Gab es nach ihrer Kenntnis Aufrufe zur Gewalt, zur Störung oder zu sonstigen Beeinträchtigung des Parteitags (bitte mit Quelle der Veröffentlichung, Verfasser und Datum)? 5. Welche Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und Verstöße durch die Gegendemonstranten wurden durch die Polizei aufgenommen? 6. Wie viele Polizeibeamte waren im Rahmen der Demonstration im Einsatz? 7. Welche Kosten entstanden durch die Gegendemonstration? 8. Wieso konnten die Gegendemonstranten teilweise den Zugang zum Landesparteitag versperren? 9. Welche Bereiche der Stadt wurden durch die Stadt Kehl für die Gegendemonstration freigegeben (bitte mit Karte der Halle und der Umgebung)? 23.11.2016 Dr. Podeswa AfD B e g r ü n d u n g Beim Landesparteitag der Alternative für Deutschland in Kehl am 19. und 20. November 2016 fand eine Gegendemonstration statt. Hierbei kam es immer wieder zu Behinderungen beim Zutritt zur Halle. Beteiligte berichteten darüber, dass sie durch Linksextreme eingekreist und bedrängt wurden. Der Halleneingang war zeitweise für Gäste des Parteitags der Alternative für Deutschland nicht zugänglich. Demokratische Parteien müssen die Möglichkeit haben, ungestört Wahlversammlungen abzuhalten.