Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1115 16. Wahlperiode Eingang: 09.12.2016 Kleine Anfrage der Abg. Dr. Boris Weirauch und Dr. Stefan Fulst-Blei SPD Anschlussunterbringung von Geflüchteten in der Stadt Mannheim Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie wurde die Stadt Mannheim – vor Bekanntgabe in der Presse (vgl. Pressemitteilung des Innenministeriums vom 16. November 2016) – in die Entscheidung über den Standort eines neuen Ankunftszentrums für geflüchtete Menschen in Baden- Württemberg einbezogen? 2. Wann soll das neue Ankunftszentrum in Baden-Württemberg konkret in Betrieb genommen werden? 3. Verlassen die geflüchteten Menschen unmittelbar nach Abschluss des Registrierungsvorgangs das Ankunftszentrum? 4. Welche Konstellationen sind denkbar, in denen die geflüchteten Menschen auch nach Abschluss der vorzunehmenden Registrierungsschritte in der Ankunftsunterkunft verbleiben? 5. Wie hoch soll die durchschnittliche Aufenthaltsdauer im Ankunftszentrum sein? 6. Trifft es zu, dass die Stadt Mannheim im Fall der Ansiedlung des neuen Ankunftszentrums in Mannheim von der kommunalen Anschlussunterbringung geflüchteter Menschen vollständig befreit wird? 7. Trifft es zu, dass die Stadt Mannheim im Fall der vorläufigen Unterbringung geflüchteter Menschen im Rahmen der Erstaufnahme von der kommunalen Anschlussunterbringung geflüchteter Menschen vollständig befreit wird? 8. Wird die Stadt Mannheim im Fall der Ansiedlung eines Ankunftszentrums für geflüchtete Menschen von der Zuweisung anerkannter Geflüchteter im Rahmen der Wohnsitzauflage befreit? 9. Welche Informationen liegen ihr zum Zeitpunkt des Abzugs der US-Streitkräfte von den Coleman Barracks vor? 10. Bleibt es bei der Zusage des Landes, städtebauliche Entwicklungen auf den Konversionsflächen in Mannheim nicht zu behindern? 09.12.2016 Dr. Weirauch, Dr. Fulst-Blei SPD B e g r ü n d u n g Die Standortkonzeption für die Erstaufnahme von Flüchtlingen des Innenministeriums zieht die Stadt Mannheim als möglichen Standort für ein neues Ankunftszentrum für Flüchtlinge in Betracht. Der Vorschlag ist vor Ort auf Überraschung gestoßen, da die Stadt Mannheim bislang in diese Überlegungen nicht einbezogen war. Aus diesem Vorschlag ergeben sich eine Reihe von Fragen. Angefangen beim weiteren Entscheidungsprozess bis hin zu der Frage, wie lange die Flüchtlinge in der Ankunftsunterbringung bleiben werden. Insbesondere ist auch zu klären, ob es zutrifft, dass Mannheim im Falle eines Ankunftszentrums von der kommunalen Anschlussunterbringung befreit wird (vergleiche Presseberichterstattung im Mannheimer Morgen vom 17. November 2016).