Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1137 16. Wahlperiode Eingang: 07.12.2016 Kleine Anfrage der Abg. Konrad Epple und Fabian Gramling CDU Planungsstand Temporäre Seitenstreifenfreigabe (TSF) und Brücken auf der Autobahn (A) 81 Pleidelsheim / Stuttgart-Feuerbach Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche baulichen und technischen Maßnahmen sind im Bundesverkehrswegeplan im Bereich der A 81 zwischen den Anschlussstellen (AS) 14 (Pleidelsheim) und 18 (Stuttgart-Feuerbach) vorgesehen (unterteilt nach Brücken und TSF)? 2. Wie sieht der Planungsstand der einzelnen baulichen und technischen Maßnahmen aus? 3. Wurden die Brückenbauwerke und die Seitenstreifen bereits auf ihre Tragfähigkeit geprüft? 4. Erfordern die TSF und der achtspurige Ausbau der A 81 zwischen der AS 14 und AS 18 ein gesondertes Planfeststellungsverfahren? 5. Wann wird das Regierungspräsidium Stuttgart die für eine Entscheidung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur erforderlichen Planungsunterlagen beim Bund einreichen? 6. Von welchem Zeitplan geht das Land Baden-Württemberg bis zur baulichen Umsetzung der einzelnen Maßnahmen aus? 06.12.2016 Epple, Gramling CDU B e g r ü n d u n g Schon heute staut sich der Verkehr auf der Bundesautobahn A 81 zwischen den Anschlussstellen Pleidelsheim und Stuttgart-Feuerbach regelmäßig in beiden Fahrtrichtungen . Zur Entlastung sieht der Bundesverkehrswegeplan in diesem Abschnitt die technische Umsetzung für die Temporäre Seitenstreifenfreigabe und den achtspurigen Ausbau des Autobahnabschnitts vor. Im Vorfeld muss festgestellt werden, ob die Brücken und Seitenstreifen einer solchen zusätzlichen Belastung standhalten. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat dem Vernehmen nach Unterlagen nachgefordert , um eine Entscheidung treffen zu können. Mit der Kleinen Anfrage soll abgeklärt werden, wie sich der aktuelle Sachstand und die weitere Planung im Regierungspräsidium Stuttgart gestaltet.