Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16/ 1139 16. Wahlperiode Eingang: 07.12.2016 Kleine Anfrage der Abg. Gabi Rolland SPD Planfeststellung der Rheintalbahn Ich frage die Landesregierung: 1. Wann ist mit der Planoffenlegung der Planfeststellungsabschnitte 8.1 und 8.2 beim Ausbau der Rheintalbahn zu rechnen? 2. Ist ihr bekannt, inwiefern die Planfeststellungen in diesen beiden Abschnitten von den Vorgaben der im Zuge der Beratungen des Projektbeirats beschlossenen Kernforderung 3 abweichen? 3. Was wird sie veranlassen, damit die Vorgaben insbesondere im Bereich des Immissionsschutzes eingehalten werden? 06.12.2016 Rolland SPD B e g r ü n d u n g Die Arbeit des Projektbeirats hat zu einem ganz erheblichen Teil zu einem menschenund umweltverträglichen Ausbau der Rheintalbahn beigetragen. Dies hat dazu geführt, dass dessen Ergebnisse von den Menschen in der Raumschaft heute akzeptiert und unterstützt werden. Wenn nun im Zuge der Planfeststellung von diesen Ergebnissen abgewichen wird, gefährdet dies ganz erheblich wieder den erreichten Konsens am Oberrhein in dieser Frage.