Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1173 13. 12. 2016 1Eingegangen: 19. 12. 2016 / Ausgegeben: 23. 01. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Tonnen Müll sind an Straßen und Plätzen im Zuständigkeitsbereichs des Landes Baden-Württemberg in den Jahren seit 2005 (aufgeschlüsselt nach Jahren) vom Straßenbetriebsdienst eingesammelt worden? 2. Welche Kosten sind dem Land Baden-Württemberg in den Jahren seit 2005 (aufgeschlüsselt nach Jahren) dadurch entstanden? 3. Wie hoch war der Personaleinsatz für die beschriebene Müllentsorgung in den Jahren 2005 bis 2016 in Baden-Württemberg? 4. Was unternimmt sie, um die Verursacher dieses Mülls zur Rechenschaft zu ziehen? 5. Welche Maßnahmen plant sie, um das illegale Abladen von Müll in Zukunft zu vermeiden beziehungsweise zumindest zu verringern? 09. 12. 2016 Herre AfD Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Müll an Autobahnen, Rastplätzen, Bundes- und Landesstraßen in Baden-Württemberg und dem Zollernalbkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1173 2 B e g r ü n d u n g Im Frühjahr Gartenabfälle, im Herbst Säcke voller Laub, rund ums Jahr Fastfood- Verpackungen und Sperrmüll, aber leider auch Gefahrgut, Altöl und zuletzt sogar Gammelfleisch – die Straßenränder in Baden-Württemberg werden als wilde Müllkippen missbraucht. Dies betrifft neben kommunalen Straßen auch Autobahnen , Rastplätze sowie Bundes- und Landesstraßen. Die Kosten und der Aufwand für die Säuberung der Flächen dürften nicht unerheblich sein. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die Kosten in dieser Sache für den Zollernalbkreis sowie Baden- Württemberg näher beleuchtet werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 4. Januar 2017 Nr. 2-3951.26/7 beantwortet das Ministerium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Tonnen Müll sind an Straßen und Plätzen im Zuständigkeitsbereich des Landes Baden-Württemberg in den Jahren seit 2005 (aufgeschlüsselt nach Jahren) vom Straßenbetriebsdienst eingesammelt worden? Für die Straßen im Zuständigkeitsbereich des Landes (Bundesfernstraßen und Landesstraßen) erfolgt keine planmäßige, statistische Erhebung der Tonnage der Abfallmengen durch die Straßenbetriebsdienste. 2. Welche Kosten sind dem Land Baden-Württemberg in den Jahren seit 2005 (aufgeschlüsselt nach Jahren) dadurch entstanden? 3. Wie hoch war der Personaleinsatz für die beschriebene Müllentsorgung in den Jahren 2005 bis 2016 in Baden-Württemberg? Zu den Fragen 2. und 3.: Für das Einsammeln von Abfällen entlang von Bundesfern- und Landesstraßen in Baden-Württemberg und im Zollernalbkreis und für deren Beseitigung entstanden dem jeweiligen Baulastträger für Personal- und Geräteeinsatz folgende Kosten: Bundesautobahnen Bundesstraßen Landesstraßen Bundesstraßen Zollernalbkreis Landesstraßen Zollernalbkreis 2005 rd. 0,8 Mio. € rd. 1,2 Mio. € rd. 1,0 Mio. € rd. 23.000 € rd. 4.000 € 2006 rd. 0,7 Mio. € rd. 1,2 Mio. € rd. 1,0 Mio. € rd. 21.000 € rd. 4.000 € 2007 rd. 0,8 Mio. € rd. 1,3 Mio. € rd. 1,1 Mio. € rd. 22.000 € rd. 18.000 € 2008 rd. 0,8 Mio. € rd. 1,4 Mio. € rd. 1,2 Mio. € rd. 30.000 € rd. 12.000 € 2009 rd. 0,9 Mio. € rd. 1,4 Mio. € rd. 1,2 Mio. € rd. 22.000 € rd. 10.000 € 2010 rd. 0,7 Mio. € rd. 1,4 Mio. € rd. 1,1 Mio. € rd. 22.000 € rd. 6.000 € 2011 rd. 0,9 Mio. € rd. 1,5 Mio. € rd. 1,3 Mio. € rd. 32.000 € rd. 11.000 € 2012 rd. 0,9 Mio. € rd. 1,6 Mio. € rd. 1,5 Mio. € rd. 47.000 € rd. 29.000 € 2013 rd. 0,8 Mio. € rd. 1,5 Mio. € rd. 1,4 Mio. € rd. 28.000 € rd. 5.000 € 2014 rd. 0,9 Mio. € rd. 1,5 Mio. € rd. 1,4 Mio. € rd. 49.000 € rd. 29.000 € 2015 rd. 1,0 Mio. € rd. 1,6 Mio. € rd. 1,4 Mio. € rd. 37.000 € rd. 17.000 € 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1173 4. Was unternimmt sie, um die Verursacher dieses Mülls zur Rechenschaft zu ziehen? Das Ablagern von Gewerbe- oder Haushaltsmüll in einem öffentlichen Abfallbehälter oder in der freien Landschaft stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ist dementsprechend mit Bußgeld belegt. Das Ablagern gefährlicher Abfälle stellt eine Straftat im Sinne des § 326 StGB dar. Die Verursacher sind allerdings in vielen Fällen unbekannt und nicht ermittelbar. Sofern eine Zuordnung von Müll zu Verursacher /-in bzw. Eigentümer/-in möglich ist, wird dies zur Anzeige gebracht und Ermittlungen werden aufgenommen. 5. Welche Maßnahmen plant sie, um das illegale Abladen von Müll in Zukunft zu vermeiden beziehungsweise zumindest zu verringern? Die Erfahrungen beim Betrieb verschiedener Systeme haben gezeigt, dass große Container an Rastanlagen einen Anreiz darstellen, dort vermehrt Gewerbe- oder Hausmüll auch in großen Mengen illegal abzulagern. Um dies und auch um überquellende Müllbehälter zu vermeiden, werden an den Rastanlagen entlang der Autobahnen daher vermehrt sogenannte Unterflurmüllbehälter installiert. Diese haben unterirdisch ein Fassungsvermögen von 5 bis 10 m³ wobei die oberirdische Einwurföffnung der Behälter so klein ist, dass lediglich Reiseabfälle eingeworfen werden können. Bislang kam es neben solchen Behältern nur noch vereinzelt zu verstärkten Ablagerung von „wildem Müll“. Darüber hinaus werden die Verkehrsteilnehmer/-innen mit Hinweisschildern darauf aufmerksam gemacht, dass der Reisemüll in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter geworfen werden soll und nicht illegal entsorgt werden darf. Hermann Minister für Verkehr