Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1175 13. 12. 2016 1Eingegangen: 13. 12. 2016 / Ausgegeben: 23. 01. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem Umfang wurden die gesetzlichen Hilfsfristen in den Jahren 2014 einschließlich bis November 2016 von Notärzten und Rettungswagen, im Zollernalbkreis sowie den restlichen Landkreisen zugeordnet, eingehalten (unterteilt nach zehn Minuten, fünfzehn Minuten und verspätet eingetroffen)? 2. In welchem Ausmaß wurden nach ihrer Kenntnis in den anderen Bundesländern dortige Hilfsfristen in den Jahren 2014 bis November 2016 eingehalten? 3. Wie viele Menschen arbeiten im Rettungswesen Baden-Württembergs (unterteilt nach Berufen in den Jahren 2014 bis November 2016)? 4. Was kostete der Rettungsdienst in Baden-Württemberg pro Jahr seit 2014 im Vergleich zu den ihr bekannten Kosten der Rettungsdienste in den anderen Bundesländern (jeweils Gegenüberstellung der Gesamtkosten und der Kosten pro Einwohner)? 5. Wie gestaltet sich das Verfahren zur Festlegung des Bedarfs an Rettungswagen nebst Personal und Notärzten nach ihrem Kenntnisstand in den 16 Bundesländern ? 6. Über wie viele Rettungswagen nebst Personal und Notärzte pro Einwohner verfügt das Rettungswesen nach ihrem Kenntnisstand im Zollernalbkreis? 7. Über wie viele Rettungswagen nebst Personal und Notärzte pro Einwohner verfügt das Rettungswesen nach ihrem Kenntnisstand in Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen Bundesländern durchschnittlich? Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Hilfsfristen des Rettungsdiensts im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1175 2 8. Um wie viele Rettungswagen nebst Fachpersonal und Notärzte müsste der Rettungsdienst im Zollernalbkreis und Baden-Württemberg verstärkt werden, damit die Hilfsfrist von zehn Minuten in 70, 75, 85, 92 bzw. 98 Prozent der Fälle eingehalten werden kann mit Angabe, welche Mehrkosten auf die zu benennenden Kostenträger jeweils zukommen würden? 9. Welche Folgen hat ihrer Ansicht nach eine Überschreitung der Hilfsfrist für den betroffenen Personenkreis? 10. Sind vor dem Hintergrund, dass das Land „bei Bedarf Vereinbarungen über die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Einrichtungen des Rettungsdienstes “ (§ 2 Rettungsdienstgesetz) schließen kann, Vereinbarungen nach § 2 Absatz 1 Rettungsdienstgesetz „mit anderen Stellen“ von ihrer Seite aus angedacht, um zukünftig die Einhaltung der Hilfsfrist zu verbessern oder zu gewährleisten? 02. 12. 2016 Herre AfD B e g r ü n d u n g Das baden-württembergische Rettungswesen bedarf hinsichtlich der Einhaltung der Hilfsfristen einer regelmäßigen parlamentarischen Beobachtung. In mehreren Bundesländern bemängelt das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und weitere Träger beziehungsweise das sehr knapp gehaltene Personal aufgrund von auftretenden Widrigkeiten in der Praxis in Fernsehen und Presse, dass die Hilfsfristen mitunter in sehr vielen Fällen nicht eingehalten werden können. Die Kleine Anfrage soll diesen Sachverhalt im Zollernalbkreis und Baden-Württemberg näher beleuchten. A n t w o r t Mit Schreiben vom 9. Januar 2017 Nr. 6-5461.3 RDB ZA/2 beantwortet das Minis terium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchem Umfang wurden die gesetzlichen Hilfsfristen in den Jahren 2014 einschließlich bis November 2016 von Notärzten und Rettungswagen, im Zollernalbkreis sowie den restlichen Landkreisen zugeordnet, eingehalten (unterteilt nach zehn Minuten, fünfzehn Minuten und verspätet eingetroffen)? Zu 1.: Die Zielerreichungsgrade der Hilfsfrist für das Eintreffen des ersteintreffenden Rettungsmittels und des Notarztes innerhalb von längstens 15 Minuten sind für 2014 und 2015 in der Tabelle (Anlage 1) aufgelistet. Zu den Daten für den Rettungsdienstbereich Zollernalbkreis wird auf Zeile 34 der Tabelle verwiesen. Entsprechend den Vorgaben des Rettungsdienstgesetzes (RDG) und des Rettungsdienstplanes 2014 Baden-Württemberg sind die Hilfsfristen jahres- und bereichsbezogene Planungsgrößen, die sich auf den gesamten Rettungsdienstbereich und ein volles Kalenderjahr mit einem Zielerreichungsgrad von 95 Prozent aller Einsätze beziehen. Teilhilfsfristen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Dies gilt 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1175 nicht nur in Bezug auf orts- oder straßengebundene Daten, sondern auch in Bezug auf unterjährige Daten. Für den Zeitraum Januar bis November 2016 sind daher keine Hilfsfristangaben möglich; die Hilfsfristangaben für das gesamte Jahr 2016 sind noch nicht ermittelt. Im Übrigen umfasst die planerische Hilfsfrist von „möglichst nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten“ nach § 3 RDG eine entsprechende Zeitspanne mit einem „höchst tolerierbaren“ Wert als Obergrenze. Die in der Tabelle (Anlage 1) dar - gestellten Hilfsfristerreichungsgrade entsprechen mit ihrer Orientierung an der Obergrenze (15 Minuten) dieser gesetzlichen Vorgabe. Landesweite Datenerhebungen zu anderen Werten wurden in den Jahren 2014 und 2015 nicht durchgeführt . Dessen unbeschadet hat der Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Zollernalbkreis nach Sonderauswertungen die Zielerreichungsgrade für eine zehnminütige Hilfsfrist im Rettungsdienstbereich Zollernalbkreis wie folgt mitgeteilt: 2. In welchem Ausmaß wurden nach ihrer Kenntnis in den anderen Bundesländern dortige Hilfsfristen in den Jahren 2014 bis November 2016 eingehalten? Zu 2.: Dem Innenministerium liegen keine aktuellen Erkenntnisse zu der Hilfsfrister - reichung in anderen Bundesländern vor. Eine Länderumfrage wurde mit Blick auf das Ergebnis einer entsprechenden Umfrage aus dem Jahr 2014, bei dem lediglich vier Länder ihre Erkenntnisse zur Verfügung gestellt haben, nicht durchgeführt. Auf die Fragestellung der Kleinen Anfrage des Abg. Dr. Ulrich Goll FDP/DVP „Der Rettungsdienst und seine Hilfsfristen“ (Drucksache 15/5466) wird insoweit Bezug genommen. 3. Wie viele Menschen arbeiten im Rettungswesen Baden-Württembergs (unterteilt nach Berufen in den Jahren 2014 bis November 2016)? Zu 3.: Zur Beantwortung dieser Frage wurden nur von drei Hilfsorganisationen aktuelle Daten mitgeteilt. Somit ist eine vollständige Erhebung der hauptamtlichen Beschäftigungsverhältnisse im Rettungsdienst in Baden-Württemberg und damit eine Aktualisierung der in Drucksache 15/5466 zur dortigen Frage Nr. 3 dargestellten Daten nicht möglich. Das Innenministerium verweist auf die dortigen Angaben. 4. Was kostete der Rettungsdienst in Baden-Württemberg pro Jahr seit 2014 im Vergleich zu den ihr bekannten Kosten der Rettungsdienste in den anderen Bundesländern (jeweils Gegenüberstellung der Gesamtkosten und der Kosten pro Einwohner)? Zu 4.: Zu den Ausgaben für den Rettungsdienst (Notfallrettung und Krankentransport) wird auf die Stellungnahme zu Frage 4. der Drucksache 15/5466 verwiesen. Ak - tuelle Daten für die Jahre 2014 bis 2016 liegen nur für Baden-Württemberg vor. Diese sind nachstehend wiedergegeben: 10-Minuten- Hilfsfrist Zielerreichungsgrad in Prozent Ersteintreffendes Rettungsmittel (RTW oder NEF) Notarzt Jahr 2014 62,66 61,38 Jahr 2015 60,71 54,31 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1175 4 5. Wie gestaltet sich das Verfahren zur Festlegung des Bedarfs an Rettungswagen nebst Personal und Notärzten nach ihrem Kenntnisstand in den 16 Bundesländern ? Zu 5.: Zu der wortgleichen Fragestellung hat das Innenministerium bereits im Rahmen der Drucksache 15/5466 Stellung genommen. Danach ist die Festlegung des Bedarfs an Rettungsmitteln in den Ländern sehr unterschiedlich geregelt. Von einer erneuten Abfrage wurde abgesehen. 6. Über wie viele Rettungswagen nebst Personal und Notärzte pro Einwohner verfügt das Rettungswesen nach ihrem Kenntnisstand im Zollernalbkreis? Zu 6.: Im Zollernalbkreis sind sieben Rettungswagen (RTW) sowie drei Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) 24 Stunden an 365 Tagen im Einsatz, ferner ein weiteres NEF werktags zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr. Diese Rettungsmittel sind mit dem zugehörigen Rettungsdienstpersonal besetzt. Bei einer Fahrzeugzahl von 11 Fahrzeugen und einer Bevölkerung von 188.595 Personen (31. Dezember 2015) ergibt sich für den Zollernalbkreis ein Fahrzeugbestand von 0,58 Fahrzeugen der Notfallrettung pro 10.000 Einwohner. 7. Über wie viele Rettungswagen nebst Personal und Notärzte pro Einwohner verfügt das Rettungswesen nach ihrem Kenntnisstand in Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen Bundesländern durchschnittlich? Zu 7.: Zur Ausstattung mit Rettungsfahrzeugen wird auf die Stellungnahme zu Frage 6. der Drucksache 15/5466 verwiesen. Aktuelle Daten für die Jahre 2014 bis 2016 liegen nur für Baden-Württemberg vor. Diese sind nachstehend wiedergegeben. 8. Um wie viele Rettungswagen nebst Fachpersonal und Notärzte müsste der Rettungsdienst im Zollernalbkreis und Baden-Württemberg verstärkt werden, damit die Hilfsfrist von zehn Minuten in 70, 75, 85, 92 bzw. 98 Prozent der Fälle eingehalten werden kann mit Angabe, welche Mehrkosten auf die zu benennenden Kostenträger jeweils zukommen würden? Zu 8.: Zu der nahezu identischen Fragestellung hat das Innenministerium bereits im Rahmen der Drucksache 15/5466 (Frage 7.) Stellung genommen. Es ist weiterhin Ausgaben für den Rettungsdienst in Baden-Württemberg 2014 2015 2016 Betrag (Mio. €) Pro Einwohner (€) Betrag (Mio. €) Pro Einwohner (€) Betrag (Mio. €) Pro Einwohner (€) 463,4 43,6 507,2 47,3 534,8 49,2 Anzahl der Rettungswagen (Notfallrettung) RTW NEF Gesamt pro 10.000 Einwohner 397 178 575 0,53 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1175 davon auszugehen, dass sich sowohl die Anzahl zusätzlicher Rettungsmittel als auch die Kosten, die möglicherweise notwendig wären, um die Hilfsfristen in der dargestellten Form zu verbessern, nicht seriös beziffern lassen. Hierzu müssten umfangreiche Simulationsberechnungen durchgeführt werden. 9. Welche Folgen hat ihrer Ansicht nach eine Überschreitung der Hilfsfrist für den betroffenen Personenkreis? Zu 9.: Das Innenministerium verweist hierzu auf die Antwort zu der wortgleichen Frage 8. der Drucksache 15/5466. 10. Sind vor dem Hintergrund, dass das Land „bei Bedarf Vereinbarungen über die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Einrichtungen des Rettungsdienstes “ (§ 2 Rettungsdienstgesetz) schließen kann, Vereinbarungen nach § 2 Absatz 1 Rettungsdienstgesetz „mit anderen Stellen“ von ihrer Seite aus angedacht, um zukünftig die Einhaltung der Hilfsfrist zu verbessern oder zu gewährleisten? Zu 10.: Das Innenministerium verweist hierzu auf die Antwort zur nahezu wortgleichen Frage 9 der Drucksache 15/5466. In Vertretung Jäger Staatssekretär Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1175 6 Hilfsfristen in Baden-Württemberg Anlage Lfd. Nr. Rettungsdienstbereich Erreichungsgrad der 15-Minuten Frist (in Prozent) Ersteintreffendes Rettungsmittel (RTW oder NEF) Notärzte 2014 2015 2014 2015 1 Baden-Baden/Rastatt 93,4 92,3 88,7 87,5 2 Biberach 94,3 92,9 94,3 89,6 3 Böblingen 90,1 92,0 90,0 88,5 4 Bodensee-Oberschwaben 94,0 94,2 89,7 88,8 5 Calw 93,4 93,6 89,8 89,2 6 Emmendingen 95,1 95,7 91,4 90,9 7 Esslingen 94,6 93,9 93,0 96,3 8 Freiburg/Breisgau-Hochschwarzwald 93,4 92,7 92,0 92,1 9 Freudenstadt 94,2 93,5 89,0 90,7 10 Göppingen 96,1 96,0 93,2 94,9 11 Rhein-Neckar 91,8 93,0 91,0 91,7 12 Heidenheim 94,9 95,9 93,9 94,3 13 Heilbronn 89,7 88,6 87,6 84,0 14 Hohenlohe 93,2 91,7 87,9 86,7 15 Karlsruhe 93,3 90,7 90,5 88,5 16 Konstanz 95,0 95,0 95,4 94,8 17 Lörrach 92,1 92,1 86,6 87,3 18 Ludwigsburg 93,7* 93,0 93,9* 91,4 19 Main-Tauber 94,0 92,8 91,0 91,2 20 Neckar-Odenwald 92,1 91,9 88,4 88,2 21 Ortenau 93,5 92,3 87,6 89,1 22 Ostalb 95,8 96,1 92,4 93,7 23 Pforzheim/Enz 93,6 92,8 92,0 92,3 24 Rems-Murr 96,1 94,9 95,6 95,3 25 Reutlingen 94,3 94,4 92,8 91,7 26 Rottweil 96,5 95,8 94,7 93,5 27 Schwäbisch-Hall 91,9 92,3 89,9 89,3 28 Schwarzwald-Baar 94,1 92,8 94,7 90,2 29 Stuttgart 96,3 94,2 95,8 95,4 30 Tübingen 94,6 95,8 90,6 92,9 31 Tuttlingen 94,4 92,8 89,2 88,6 32 Ulm/Alb-Donau 96,2 95,3 94,4 93,1 33 Waldshut 89,9 89,7 84,6 81,0 34 Zollernalb 93,4 91,0 91,9 87,5 *Anmerkung Datenquelle:(Auswertung durch)SQR-BW