Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1177 13. 12. 2016 1Eingegangen: 13. 12. 2016 / Ausgegeben: 23. 01. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche größeren Baustellen gibt es derzeit auf den Straßen im Zollernalbkreis und bis wann ist mit einem Abschluss der jeweiligen Baumaßnahmen zu rechnen ? 2. Existiert ein übergreifendes Baustellenmanagement beziehungsweise welche Behörden sind für die Genehmigung und die Koordinierung der verschiedenen Baustellen zuständig? 3. Welche Möglichkeiten sieht sie, um die Beeinträchtigungen durch Baustellen für Kraftfahrer und Anwohner möglichst gering zu halten? 4. Inwieweit werden die Interessen und Einschätzungen von Anwohnern, ansässigen Unternehmen und Kommunen bei der Planung der Bauarbeiten und des Umleitungsverkehrs von den zuständigen Behörden berücksichtigt? 5. Unter welchen Voraussetzungen ist gegebenenfalls die Öffnung von Einbahnstraßen oder die Umleitung von Busverkehren möglich und wer entscheidet darüber? 6. Durch welche konkreten Maßnahmen soll die Verkehrssituation im Zollernalbkreis in den nächsten fünf Jahren verbessert werden? 05. 12. 2016 Herre AfD Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Verkehrs- und Baustellensituation im Zollernalbkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1177 2 B e g r ü n d u n g Die Verkehrssituation im Zollernalbkreis ist derzeit an vielen Stellen sehr problematisch . Die Unfälle und die Stauzeiten im Berufs- und Pendelverkehr auf der Bundesstraße (B) 463 Balingen-Weilstetten-Albstadt oder auf der B 27 Hechingen -Ofterdingen-Tübingen in beiden Richtungen sowie der Autobahn (A) 81 auf diversen Abschnitten im Bereich des Zollernalbkreises haben die Lage verschärft. Die zahlreichen Staus stellen für viele Bürgerinnen und Bürger ein großes Ärgernis dar. Unternehmen klagen darüber, dass die Verkehrsprobleme zunehmend sichtbare finanzielle Auswirkungen hätten. Gerade im Zollernalbkreis sind eine gute Infrastruktur und schnelle Verkehrswege von großer Bedeutung. Deshalb soll mit dieser Kleinen Anfrage die aktuelle Verkehrs- und Baustellensituation in den Blick genommen werden. Zudem soll erfragt werden, inwieweit es Möglichkeiten gibt, das „Baustellenmanagement“ zu verbessern und durch intelligente Lösungen die durch Baustellen verursachten Behinderungen zu reduzieren. In einzelnen Gemeinden stellen sich in diesem Zusammenhang Fragen nach möglichen begleitenden Maßnahmen wie z. B. die ausnahmsweise zweiseitige Befahrung von Einbahnstraßen oder die Umleitung von Busverkehren. A n t w o r t Mit Schreiben vom 4. Januar 2017 Nr. 2-3961.6/25 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche größeren Baustellen gibt es derzeit auf den Straßen im Zollernalbkreis und bis wann ist mit einem Abschluss der jeweiligen Baumaßnahmen zu rechnen ? Aktuell gibt es keine größeren Straßenbaumaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen im Zollernalbkreis. Die folgenden Fragen 2 bis 5 sind wortgleich mit der Kleinen Anfrage 16/753 der Abg. Sabine Kurtz CDU. Da es zur Beantwortung dieser Fragen keine weiteren/ neuen Erkenntnisse gibt, wird auf die Antworten der Kleinen Anfrage 16/753 verwiesen , die im Folgenden noch einmal aufgeführt sind: 2. Existiert ein übergreifendes Baustellenmanagement beziehungsweise welche Behörden sind für die Genehmigung und die Koordinierung der verschiedenen Baustellen zuständig? Der jeweilige Straßenbaulastträger führt Baumaßnahmen in seiner Zuständigkeit durch. Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch die Regierungspräsidien, ist für die Autobahnen und Bundesstraßen im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund und für die Landesstraßen in eigener Zuständigkeit verantwortlich. Für die Kreisstraßen sind die Landkreise zuständig. Die Gemeinden sind für die Gemeindestraßen und bei Überschreitung bestimmter Einwohnerzahlen auch für die Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zuständig. Die Straßenbaubehörden des jeweiligen Straßenbaulastträgers planen die Baumaßnahmen und führen sie durch, die Straßenverkehrsbehörden sind für die verkehrsrechtliche Genehmigung zuständig. Die Regierungspräsidien koordinieren über das Baustellenkoordinierungs- und -informationssystem (BIS) des Landes ihre Maßnahmen. Bei der Planung von Baumaßnahmen und der Aufstellung der verkehrsrechtlichen Anordnung werden die betroffenen Kreise und Gemeinden beteiligt . Zum BIS haben auch die Landkreise und die Gemeinden Zugang und können ihre Maßnahmen koordinieren. Die Koordinierung von Baustellen im Zuge von BAB erfolgt mit Hilfe der bundesweit einheitlichen und Bundesland übergreifenden koordinierten Baubetriebsplanung. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1177 3. Welche Möglichkeiten sieht sie, um die Beeinträchtigungen durch Baustellen für Kraftfahrer und Anwohner möglichst gering zu halten? Möglichst geringe Beeinträchtigungen durch Baustellen werden erreicht, wenn der Eingriff in den Verkehr so gering wie möglich und die Bauzeit so kurz wie möglich gehalten werden. Da sich diese Ziele in der Regel widersprechen, muss für die jeweilige Baumaßnahme ein Kompromiss gefunden werden. Im Rahmen der Planung und der Abstimmung unter den beteiligten Behörden wird die optimale Lösung für die Verkehrsführung der Baumaßnahme unter Berücksichtigung der Belange der Baudurchführung gesucht. Unter Umständen ist in der Abwägung eine kurze Bauzeit unter Vollsperrung, z. B. an einem Wochenende, vorteilhaft gegenüber einer zeitlich gestreckten Baudurchführung mit in der Summe größeren Verkehrsbeeinträchtigungen. Gleichzeitig ist eine gute zeitliche und räum - liche Koordinierung der Baumaßnahmen notwendig. Eine intensive Nutzung des BIS auf allen Verwaltungsebenen kann hierzu einen Beitrag leisten. 4. Inwieweit werden die Interessen und Einschätzungen von Anwohnern, ansässigen Unternehmen und Kommunen bei der Planung der Bauarbeiten und des Umleitungsverkehrs von den zuständigen Behörden berücksichtigt? Die Belange der Anwohner und Unternehmen werden im Rahmen der Abstimmung von der Gemeinde gebündelt eingebracht und fließen in die Abwägung und Entscheidung über die Verkehrsführung einer Baumaßnahme ein. 5. Unter welchen Voraussetzungen ist gegebenenfalls die Öffnung von Einbahnstraßen oder die Umleitung von Busverkehren möglich und wer entscheidet darüber? Voraussetzung für die Öffnung von Einbahnstraßen oder die Umleitung von Busverkehren sind geeignete örtliche Verhältnisse, z. B. eine ausreichende Straßenbreite . Über die Verkehrsführung entscheidet letztlich die zuständige Straßenverkehrsbehörde unter Beteiligung der Gemeinde und des Verkehrsbetriebs. 6. Durch welche konkreten Maßnahmen soll die Verkehrssituation im Zollernalbkreis in den nächsten fünf Jahren verbessert werden? Im angefragten Zeitraum sind aus heutiger Sicht keine Baumaßnahmen an Bundes - und Landesstraßen im Zollernalbkreis vorgesehen, die sich auf die Verkehrssituation auswirken. Hermann Minister für Verkehr