Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1178 16. 12. 2016 1Eingegangen: 16. 12. 2016 / Ausgegeben: 31. 01. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Was unternehmen die einzelnen Ministerien sowie nachgelagerten Behörden, damit ab dem 1. Januar 2015 in ihren Zuständigkeitsbereichen überall der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird? 2. In welchen Bereichen der Landesverwaltung, ihrer nachgelagerten Behörden und Beteiligungsgesellschaften werden aktuell noch Stundenlöhne unterhalb von 8,50 Euro gezahlt (bitte auch Leiharbeitsverhältnisse und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bei der Beantwortung der Frage mit einbeziehen)? 3. Was unternehmen sie, um sicherzustellen, dass bestehende Verträge mit Dienst - leistern oder mit Kantinen so angepasst werden, dass der neue Mindestlohn, der seit 1. Januar 2015 gilt, auch dort uneingeschränkt gezahlt wird? 4. Ist es geplant, die Mehrkosten für die Umsetzung des neuen Mindestlohns auch in den kommenden Landeshaushalten zu berücksichtigen? 5. Wenn ja, in welcher Höhe? 6. Was unternimmt sie, damit bei der öffentlichen Auftragsvergabe sichergestellt ist, dass alle Auftragnehmer auch tatsächlich den gesetzlichen Mindestlohn einhalten ? 7. Was unternehmen sie und nach ihrer Kenntnis die Gewerkschaften in Baden- Württemberg, um das Unterlaufen der Mindestlöhne erfolgreich zu verhindern? 8. Ist ihr derzeit bekannt, welche Branchen derzeit in Baden-Württemberg den Mindestlohn nicht an ihre Mitarbeiter zahlen (bitte auch Maßnahmen und Konsequenzen nennen)? Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Umsetzung des gesetzlichen Mindestlohns in den Zuständigkeitsbereichen der Landesverwaltung sowie in der freien Wirtschaft in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1178 2 9. Hält sie das eingesetzte Personal in der Finanzverwaltung des Landes für ausreichend ? 10. Wie viele Beamte werden aktuell in der Finanzverwaltung des Landes für die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit in Baden-Württemberg eingesetzt (bitte nach Landkreisen einzeln aufführen)? 06. 12. 2016 Herre AfD B e g r ü n d u n g Zum 1. Januar 2015 wurde der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro eingeführt. Die Landesregierung musste sich darauf einstellen, den Mindestlohn auch in den Bereichen der Landesverwaltung, bei Beteiligungsgesellschaften und bei Dienstleistungsaufträgen und Auftragsvergaben umzusetzen. Paketdienste beispielsweise sowie Postdienstleister halten nach Einschätzung des Fragestellers den Mindestlohn nicht ein. Mit dieser Kleinen Anfrage soll die Situation in den Landesbehörden selbst sowie die tatsächliche Situation in der freien Wirtschaft in Baden-Württemberg näher beleuchtet werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 10. Januar 2017 Nr. 65-0141.5/16/1178 beantwortet das Minis - terium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Einvernehmen mit dem Minis - terium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Was unternehmen die einzelnen Ministerien sowie nachgelagerten Behörden, damit ab dem 1. Januar 2015 in ihren Zuständigkeitsbereichen überall der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird? Zu 1.: Der Landtag hat bereits am 10. April 2013 das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) beschlossen. Auf die dort getroffenen Regelungen wird verwiesen . 2. In welchen Bereichen der Landesverwaltung, ihrer nachgelagerten Behörden und Beteiligungsgesellschaften werden aktuell noch Stundenlöhne unterhalb von 8,50 Euro gezahlt (bitte auch Leiharbeitsverhältnisse und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bei der Beantwortung der Frage mit einbeziehen)? Zu 2.: Nach Kenntnis der Landesregierung werden in keinem Bereich der Landesverwaltung , ihrer nachgelagerten Behörden und Beteiligungsgesellschaften Stundenlöhne unterhalb von 8,50 Euro gezahlt. Dies bezieht sich auch auf Leiharbeitsverhältnisse und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1178 3. Was unternehmen sie, um sicherzustellen, dass bestehende Verträge mit Dienst - leistern oder mit Kantinen so angepasst werden, dass der neue Mindestlohn, der seit 1. Januar 2015 gilt, auch dort uneingeschränkt gezahlt wird? Zu 3.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. Ist es geplant, die Mehrkosten für die Umsetzung des neuen Mindestlohns auch in den kommenden Landeshaushalten zu berücksichtigen? Zu 4.: Hierfür wird kein Erfordernis gesehen. 5. Wenn ja, in welcher Höhe? Zu 5.: Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 6. Was unternimmt sie, damit bei der öffentlichen Auftragsvergabe sichergestellt ist, dass alle Auftragnehmer auch tatsächlich den gesetzlichen Mindestlohn einhalten? Zu 6.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Im Übrigen ist die Prüfung der Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetztes eine Aufgabe des Zolls im Rahmen der Bundesfinanzverwaltung. 7. Was unternehmen sie und nach ihrer Kenntnis die Gewerkschaften in Baden- Württemberg, um das Unterlaufen der Mindestlöhne erfolgreich zu verhindern? Zu 7.: Da die Überprüfung des Mindestlohns nicht Aufgabe der Finanzverwaltung des Landes ist, sondern durch den Zoll erfolgt, fällt dies in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen. Vonseiten der Finanzverwaltung kann ergänzend auf die kürzlich vorgenommene Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 31 a verwiesen werden, womit durch klarstellende Anweisung auch aufseiten der Finanzverwaltung sichergestellt wird, dass gegenseitige Mitteilungspflichten von Zoll und Finanzverwaltung auch im Zusammenhang mit dem Mindestlohn beachtet werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund Baden-Württemberg hatte zum 1. Januar 2015 eine Mindestlohn-Hotline eingerichtet, bei der betroffene Arbeitnehmer mögliche Fälle und Strategien von Arbeitgeben schildern konnten, den Mindestlohn zu umgehen bzw. auszuhebeln. In vielen baden-württembergischen Betrieben haben zudem die gewerkschaftlichen Personalvertretungen über die Einführung des Mindestlohns informiert. Der DGB sieht in der Kontrolle und Durchsetzung des Mindestlohns eine staat - liche Aufgabe. Deswegen müsse der Staat – und nicht nur die Sozialpartner – dafür Sorge tragen, dass das Mindestlohngesetz auch in Baden-Württemberg tat - sächlich eingehalten und umgesetzt werde. Die darin vorgesehenen Bußgelder seien geeignet, den Mindestlohn gegenüber allen Arbeitgebern durchzusetzen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1178 4 8. Ist ihr derzeit bekannt, welche Branchen derzeit in Baden-Württemberg den Mindestlohn nicht an ihre Mitarbeiter zahlen (bitte auch Maßnahmen und Konsequenzen nennen)? Zu 8.: Neben den gesetzlich zulässigen Ausnahmen sind ihr keine Branchen bekannt. 9. Hält sie das eingesetzte Personal in der Finanzverwaltung des Landes für ausreichend ? Zu 9.: Die Steuerverwaltung von Baden-Württemberg verfügt zwar über die geringste Zahl an Beschäftigten je tausend Einwohner im Vergleich mit den anderen Bundesländern , erbringt aber im Bundesvergleich gute Leistungen. Zur Personalsituation in der Steuerverwaltung wird im Übrigen auf die Beantwortung der Drs. 16/484 verwiesen. 10. Wie viele Beamte werden aktuell in der Finanzverwaltung des Landes für die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit in Baden-Württemberg eingesetzt (bitte nach Landkreisen einzeln aufführen)? Zu 10.: Zum 1. Januar 2016 waren in der Steuerverwaltung von Baden-Württemberg 389,40 Mitarbeiterkapazitäten (MAK) in der Steuerfahndung eingesetzt (Beamte und Arbeitnehmer). Diese verteilen sich wie folgt auf die Finanzämter: Finanzamt Personal in MAK Zuständig für folgende Finanzämter Freiburg-Land 42,75 Emmendingen, Freiburg-Land, Freiburg- Stadt, Lahr, Lörrach, Müllheim, Offenburg Heilbronn 32,45 Heilbronn, Öhringen, Schw. Hall, Tauberbischofsheim Karlsruhe- Durlach 38,95 Baden-Baden, Bruchsal, Ettlingen, Karlsruhe- Durlach, Karlsruhe-Stadt, Rastatt Konstanz 16,85 Konstanz, Singen, Waldshut-Tiengen Mannheim- Neckarstadt 44,95 Heidelberg, Mannheim-Neckarstadt, Mannheim-Stadt, Mosbach, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim Pforzheim 16,35 Calw, Freudenstadt, Mühlacker, Pforzheim Reutlingen 42,85 Bad Urach, Balingen, Böblingen, Nürtingen, Reutlingen, Tübingen Rottweil 15,65 Rottweil, Tuttlingen, Villingen- Schwenningen Schw. Gmünd 32,70 Aalen, Backnang, Göppingen, Heidenheim, Schorndorf, Schw. Gmünd, Waiblingen 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1178 Eine konkrete Aufteilung nach Landkreisen ist nicht möglich. Dr. Hoffmeister-Kraut Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Finanzamt Personal in MAK Zuständig für folgende Finanzämter Stuttgart II 65,00 Bietigheim-Bissingen, Esslingen, Leonberg, Ludwigsburg, Stuttgart I–IV, Stuttgart-Körperschaften Ulm 40,90 Biberach, Ehingen, Friedrichshafen, Ravensburg, Sigmaringen, Überlingen, Ulm, Wangen