Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1189 16. 12. 2016 1Eingegangen: 16. 12. 2016 / Ausgegeben: 27. 01. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welcher Aufwand (bitte Angabe in Arbeitsstunden) entsteht ihr anlässlich der Beantwortung einer Kleinen Anfrage, die der Landtag von Baden-Württemberg der Regierung zuleitet, im Durchschnitt und welche durchschnittlichen Kosten fallen hierfür an? 2. Welcher Aufwand (bitte Angabe in Arbeitsstunden) entsteht ihr anlässlich der Beantwortung einer Großen Anfrage, die der Landtag von Baden-Württemberg der Regierung zuleitet, im Durchschnitt und welche durchschnittlichen Kosten fallen hierfür an? 3. Welcher Aufwand (bitte Angabe in Arbeitsstunden) entsteht ihr aus Anlass der Vorbereitung einer Antwort auf eine Mündliche Anfrage, die der Landtag von Baden-Württemberg der Regierung zuleitet, im Durchschnitt und welche durchschnittlichen Kosten fallen hierfür an? 16. 12. 2016 Herre AfD Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Finanzen Einsatz von Steuergeldern anlässlich der Beantwortung parlamentarischer Initiativen durch die Landesregierung Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1189 2 B e g r ü n d u n g Im Landtag von Nordrhein-Westfalen wurde in der aktuellen Legislaturperiode durch die FDP-Fraktion eine Anfrage zum Thema Entbürokratisierung gestellt. In der Ausgabe vom 28. November 2015 berichtete Spiegel Online, dass die Minis - terien 5.871 Stunden (über Monate verteilt) an den Antworten auf Fragen im Rahmen von parlamentarischen Initiativen gearbeitet haben und somit 350.000 Euro Bürokratiekosten produziert wurden. Allein 287 Anfragen wurden zum Thema Entbürokratisierung gestellt. Auch andere Zeitungshäuser berichteten rege zu dieser Sache. Die Kleine Anfrage soll den zeitlichen Aufwand der Landesregierung und die dadurch entstehenden Kosten darstellen sowie Vergleichsangaben für Baden-Württemberg ermöglichen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 9. Januar 2017 Nr. Z-0141.5/2 beantwortet das Ministerium für Finanzen in Abstimmung mit dem Staatsministerium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welcher Aufwand (bitte Angabe in Arbeitsstunden) entsteht ihr anlässlich der Beantwortung einer Kleinen Anfrage, die der Landtag von Baden-Württemberg der Regierung zuleitet, im Durchschnitt und welche durchschnittlichen Kosten fallen hierfür an? 2. Welcher Aufwand (bitte Angabe in Arbeitsstunden) entsteht ihr anlässlich der Beantwortung einer Großen Anfrage, die der Landtag von Baden-Württemberg der Regierung zuleitet, im Durchschnitt und welche durchschnittlichen Kosten fallen hierfür an? 3. Welcher Aufwand (bitte Angabe in Arbeitsstunden) entsteht ihr aus Anlass der Vorbereitung einer Antwort auf eine Mündliche Anfrage, die der Landtag von Baden-Württemberg der Regierung zuleitet, im Durchschnitt und welche durchschnittlichen Kosten fallen hierfür an? Zu 1. bis 3.: Der durchschnittliche Aufwand für die Beantwortung parlamentarischer Initia - tiven und die durchschnittlichen Kosten hierfür werden von der Landesregierung nicht erhoben. Eine Angabe von Arbeitsstunden, die durchschnittlich für die Beantwortung Kleiner Anfragen, Großer Anfragen und Mündlicher Anfragen auf - gewendet werden, ist deshalb mit zumutbarem Aufwand nicht leistbar. Fraglich wäre auch die Aussagekraft solcher Durchschnittswerte, da je nach Inhalt einer Anfrage der Aufwand für die Beantwortung und die damit zusammenhängenden Kos ten sehr unterschiedlich hoch sein können. Aufwanderhöhend wirkt sich beispielsweise die Beteiligung mehrerer Ressorts bzw. die Beteiligung nachgeordneter Behörden aus. In Gestalt von Antrags- und Fragerechten besitzt der Landtag eine Vielfalt an Handlungs- und Kontrollinstrumenten, die in der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg (LTGO BW) näher normiert und auch bzgl. der jeweils zulässigen Anzahl von Einzelfragen und der vorgesehenen Antwortfristen beschrieben sind. Letztlich liegt es in der parlamentarischen Verantwortung einer jeden Abgeordneten und eines jeden Abgeordneten abzuwägen, welche Antragsund Fragerechte genutzt werden, um die Informationen von der Landesregierung zu erhalten, die für die Ausübung des Mandats erforderlich sind. Im Hinblick auf die in der Antragsbegründung genannte Große Anfrage der FDP- Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen (Drucksache 16/8761), mit der 287 Einzelfragen zum Thema Entbürokratisierung gestellt wurden, ist für Baden- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1189 Württemberg auf Folgendes hinzuweisen: Gemäß § 62 Absatz 1 und 2 LTGO BW sollen Große Anfragen nicht mehr als 25 Einzelfragen enthalten. Insoweit enthält die LTGO BW selbst bereits ein Regulativ, um den Aufwand für die Beantwortung Großer Anfragen und die damit einhergehenden Kosten in ein angemessenes Verhältnis zu den Antrags- und Fragerechten des Landtags zu setzen. Dr. Splett Staatssekretärin