Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1195 16. 12. 2016 1Eingegangen: 16. 12. 2016 / Ausgegeben: 30. 01. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Phase befinden sich die Verkehrsplanungen zur Umgehungsstraße Lautlingen sowie Endingen? 2. Welche Kosten würde eine Umgehungsstraße und das Herausnehmen des Schwerverkehrs von der jetzigen Verkehrsführung der B 27 in Endingen und Lautlingen im Zollernalbkreis verursachen? 3. Wann ist tatsächlich mit einem Baubeginn einer Umgehungsstraße zu rechnen? 4. Wie lange wird die Bauzeit betragen und wann können Einwohner der beiden Ortschaften damit verbindlich rechnen, dass sie diese Maßnahme in den vordringlichen Bedarf aufnimmt? 5. Kann dadurch die geplante Umweltzone Balingen ganz oder teilweise aufge - hoben werden, sofern der Schwerverkehr aus den Ortschaften herausgeführt wird? 6. Warum wird auf einen Ausbau bzw. eine Umgehungsstraße seit Jahrzehnten verzichtet und warum versprechen Entscheidungsträger seit Jahren eine Ent - lastung für die Bürger und mit jeder neuerlichen Landtagswahl wird diese Baumaßnahme in die Zukunft verschoben? 08. 12. 2016 Herre AfD Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Verkehrsplanung: Umgehungsstraße Bundesstraße (B) 27 Lautlingen und Endingen im Zollernalbkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1195 2 B e g r ü n d u n g Bürgerinnen und Bürger fordern seit Jahrzehnten mehr Lebensqualität auf der B 27 zwischen Endingen und Lautlingen. Alle vergangenen Regierungen und Ent - scheidungsträger aus der Politik versprachen vollmundig Umgehungsstraßen für diese beiden Orte im Zollernalbkreis. Nach jeder Bundestagswahl und Landtagswahl werden die Anwohner in Endingen und Lautlingen vertröstet und die Baumaßnahmen in die Zukunft verschoben. Das Ganze gipfelt nun in einer Eskalation, indem man eine Umweltzone einrichten möchte. Hauptursache ist der seit Jahren immer weiter zunehmende Schwerverkehr. Das Verschieben dieses Projekts durch die Entscheidungsträger in der Politik sowie die 20.000 Fahrzeuge, die täglich die kleinen Ortschaften an der B 27 zwischen Balingen-Endingen sowie Lautlingen bei Albstadt durchqueren, ist nicht nur gesundheitlich, sondern auch lärmtechnisch jeden Tag eine Herausforderung für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Zollernalbkreis. Eine längst überfällige Fertigstellung würde sowohl eine Umweltzone hinfällig machen, die Einwohner könnten besser schlafen und tags - über sicherer leben und der tägliche Schulweg wäre weniger gefährlicher. Mit der Kleinen Anfrage soll die aktuelle Lage an der B 27, ein möglicher Baubeginn und eine Fertigstellung erfragt werden sowie die Gesamtsituation für die Bevölkerung näher beleuchtet werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 10. Januar 2017 Nr. 2-39-B463OU/1 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welcher Phase befinden sich die Verkehrsplanungen zur Umgehungsstraße Lautlingen sowie Endingen? Die Entwurfsplanung für die Maßnahme „B 463, Ortsumfahrung Albstadt-Lautlingen “ wurde im Dezember 2015 abgeschlossen. Derzeit werden die Planfeststellungsunterlagen erstellt. Der Bund hat im August 2006 der beantragten Linie für die Maßnahme „B 27, Dotternhausen (K 7132)–Balingen/S“ zugestimmt und diese bestimmt. Weitere Planungsschritte sind vor dem Hintergrund der Einstufungen in den vergangenen Bedarfsplänen nicht erfolgt. 2. Welche Kosten würde eine Umgehungsstraße und das Herausnehmen des Schwerverkehrs von der jetzigen Verkehrsführung der B 27 in Endingen und Lautlingen im Zollernalbkreis verursachen? Auf der Grundlage des aktuellen Planungsstandes betragen die Gesamtkosten für die Maßnahme „B 463, Ortsumfahrung Albstadt-Lautlingen“ ca. 41 Mio. Euro und für die Maßnahme „B 27, Dotternhausen (K 7132)–Balingen/S“ ca. 33 Mio. Euro. 3. Wann ist tatsächlich mit einem Baubeginn einer Umgehungsstraße zu rechnen? Für die Maßnahme „B 463, Ortsumfahrung Albstadt-Lautlingen“ muss zunächst das Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Für das Verfahren ist mit einer Dauer von mindestens zwei Jahren zu rechnen. Der Baubeginn benötigt als Voraussetzung die Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses sowie die Finanzierungszusage des Bundes. Die Aufnahme der Planung der Maßnahme „B 27, Dotternhausen (K 7132)–Balingen /S“ ist erst möglich, wenn eine Konzeption für die Umsetzung aller vorrangiger Projekte des Bedarfsplan Straße in Baden-Württemberg vorliegt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1195 Über die Dauer der Entwurfsplanung und des Planfeststellungsverfahrens ein - schließlich Bauvorbereitung können aus heutiger Sicht keine Aussagen getroffen werden. 4. Wie lange wird die Bauzeit betragen und wann können Einwohner der beiden Ortschaften damit verbindlich rechnen, dass sie diese Maßnahme in den vordringlichen Bedarf aufnimmt? Zeitliche Aussagen zu Beginn und Abschluss der Maßnahmen können derzeit nicht getroffen werden. Beide Maßnahmen sind im neuen Bedarfsplan 2030, der am 2. Dezember 2016 als Anlage zum sechsten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom Bundestag verabschiedet wurde, im Vordringlichen Bedarf enthalten. 5. Kann dadurch die geplante Umweltzone Balingen ganz oder teilweise aufge - hoben werden, sofern der Schwerverkehr aus den Ortschaften herausgeführt wird? Aufgrund der Überschreitung des NO2-Jahresmittelgrenzwertes zum Schutz der menschlichen Gesundheit, die in Balingen festgestellt wurde, ist ein Luftreinhalteplan mit Maßnahmen zu erarbeiten, die geeignet sind, den Grenzwert, der seit 2010 verbindlich ist, schnellstmöglich einzuhalten. Auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen wie eine Umweltzone kann verzichtet werden, sofern andere Maßnahmen eine schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte ermöglichen und sicherstellen . Hierbei kommen z. B. Maßnahmen zur Verstetigung des Verkehrs, Verlagerungen auf andere Strecken wie Umgehungsstraßen oder Verlagerungen auf andere Verkehrsträger infrage. Dabei kommt es maßgeblich auf den Zeitpunkt an, wann eine Maßnahme umgesetzt wird und ihre Wirkung entfaltet. 6. Warum wird auf einen Ausbau bzw. eine Umgehungsstraße seit Jahrzehnten verzichtet und warum versprechen Entscheidungsträger seit Jahren eine Ent - lastung für die Bürger und mit jeder neuerlichen Landtagswahl wird diese Baumaßnahme in die Zukunft verschoben? Wie in der Beantwortung der Fragen 1 bis 4 dargestellt, ist ein Baubeginn erst nach dem Vorliegen einer fachlich abgestimmten und rechtssicheren Planung möglich. Die Landesregierung wird dies in einem geordneten Verfahren abarbeiten und nimmt im Übrigen eine transparente Priorisierung der Vorhaben vor, soweit dies im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung sinnvoll möglich ist. Hermann Minister für Verkehr