Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1196 13. 12. 2016 1Eingegangen: 13. 12. 2016 / Ausgegeben: 27. 01. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie die Bedeutung von Brennereien für die Erhaltung von Streuobstwiesen im Zollernalbkreis? 2. Wie hat sich die Zahl der Brennereien im Zollernalbkreis in den vergangenen fünfzehn Jahren entwickelt? 3. Welche Bedeutung misst sie Nebenerwerbslandwirten beim Betrieb von Brennereien und dem Erhalt der Kulturlandschaft im Zollernalbkreis bei? 4. Welche Konsequenzen sind durch den Wegfall des Branntweinmonopols Ende 2017 für Brennereien im Zollernalbkreis zu erwarten und inwiefern sind davon besonders kleine Betriebe betroffen? 5. Welche Maßnahmen sind zur Erhaltung von Brennereien und Streuobstwiesen im Zollernalbkreis, auch vor dem Hintergrund des Strukturwandels im ländlichen Raum, vorgesehen? 6. Inwieweit ist es möglich, Betriebe durch besondere Förderung zu unterstützen, um Brennereien als württembergisches, hohenzollerisches sowie badisches Kul - turgut und Streuobstwiesen als württembergische, hohenzollerische und badische Kulturlandschaft für den Zollernalbkreis zu bewahren? Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Konsequenzen des Wegfalls des Brandweinmonopols im Zollernalbkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1196 2 7. Wie viele Streuobswiesen gibt es im Zollernalbkreis (Auflistung aller bekannten Streuobstwiesen im Zollernalbkreis sowie auch die bewirtschafteten angeben )? 8. Wie viele Obstbauern und Brennereien arbeiten im Haupt- oder im Nebenerwerb im Zolleralbkreis (bitte nach Städten, Ortschaften und Kommunen einzeln auflisten )? 09. 12. 2016 Herre AfD B e g r ü n d u n g Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die wirtschaftlichen und privaten Folgen für unsere Landwirte, Obstbauern und Brennereien im Zollernalbkreis nach Wegfall des Brandweinmonopols Ende 2017 sowie für unsere Streuobstwiesen, unsere Kulturlandschaft und die Natur näher beleuchtet werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 9. Januar 2017 Nr. Z(22)-0141.5/92F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie die Bedeutung von Brennereien für die Erhaltung von Streuobstwiesen im Zollernalbkreis? Zu 1.: Durch die wirtschaftliche Verwertung von Streuobstprodukten leisten die landwirtschaftlichen Klein- und Obstbrennereien (Abfindungsbrennereien) neben den Fruchtsaftkeltereien einen wichtigen Beitrag zur Inwertsetzung und damit zur Pflege und zum Erhalt der Streuobstwiesen im Land. Im Zollernalbkreis wird der mengenmäßig durch Brennereien verwertete Anteil des Streuobstes auf rund ein Viertel geschätzt, mit einem relativ hohen Anteil bei der Verwertung von Zwetsch - gen und Mirabellen. 2. Wie hat sich die Zahl der Brennereien im Zollernalbkreis in den vergangenen fünfzehn Jahren entwickelt? Zu 2.: Die Generalzolldirektion hat hierzu folgende Zahlen zur Verfügung gestellt: 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1196 Tabelle: Entwicklung der Zahl der Abfindungsbrennereien und der Stoffbesitzer im Zollernalbkreis (Quelle: Generalzolldirektion) Ältere Zahlen als die für das Betriebsjahr 2005/2006 liegen der Generalzolldirektion aus Datenschutzgründen nicht mehr in elektronischer Form vor. Daher ist eine entsprechende Auswertung für die letzten fünfzehn Jahre nicht möglich. Insbesondere die Zahl der aufgetretenen Stoffbesitzer variiert aufgrund von Ernteschwankungen von Jahr zu Jahr deutlich. 3. Welche Bedeutung misst sie Nebenerwerbslandwirten beim Betrieb von Brennereien und dem Erhalt der Kulturlandschaft im Zollernalbkreis bei? Zu 3.: Insgesamt hat der Nebenerwerb in der Landwirtschaft in Baden-Württemberg eine große Bedeutung, davon kann auch bei den Abfindungsbrennereien ausgegangen werden. Besonders die vielen Stoffbesitzer tragen zum Erhalt der Kulturlandschaft bei. Zum Anteil der Brennereien, die von landwirtschaftlichen Neben - erwerbsbetrieben geführt werden, an der Gesamtzahl der Brennereien im Zollern - albkreis liegen der Landesregierung keine Zahlen vor. 4. Welche Konsequenzen sind durch den Wegfall des Branntweinmonopols Ende 2017 für Brennereien im Zollernalbkreis zu erwarten und inwiefern sind davon besonders kleine Betriebe betroffen? Zu 4.: Es ist davon auszugehen, dass auch im Zollernalbkreis weitere Abfindungsbrennereien mit Blick auf das Auslaufen des Branntweinmonopols ihren Betrieb einstellen werden und der schon bisher anhaltende Strukturwandel noch einmal forciert wird. Inwiefern davon besonders kleine Betriebe betroffen sein werden, kann aus heutiger Sicht nicht abschließend bewertet werden. Bei Betrieben mit hohem Anteil an Selbstvermarktung, d. h. Direktvermarktung an Endverbraucher oder Vermarktung an Aufkäufer bzw. Verschlussbrennereien, kann der Wegfall des Branntweinmonopols, unabhängig von der Betriebsgröße, geringfügiger ins Gewicht fallen. Im Übrigen wird auf die Stellungnahmen zu den Landtagsdruck - sachen 16/369 und 16/776 verwiesen. Betriebsjahr 2005/2006 Betriebsjahr 2015/2016 Veränderung 2015/2016 vs. 2005/2006 Abfindungsbrennereien angemeldet betrieben 44 32 42 25 –5 % –22 % Stoffbesitzer aufgetreten 784 510 –35 % Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1196 4 5. Welche Maßnahmen sind zur Erhaltung von Brennereien und Streuobstwiesen im Zollernalbkreis, auch vor dem Hintergrund des Strukturwandels im ländlichen Raum, vorgesehen? 6. Inwieweit ist es möglich, Betriebe durch besondere Förderung zu unterstützen, um Brennereien als württembergisches, hohenzollerisches sowie badisches Kul - turgut und Streuobstwiesen als württembergische, hohenzollerische und badische Kulturlandschaft für den Zollernalbkreis zu bewahren? Zu 5. und 6.: Aufgrund der besonderen Bedeutung der Klein- und Obstbrennereien als badenwürttembergisches Kulturgut, für die Wertschöpfung in zahlreichen landwirtschaftlichen Betrieben, vor allem aber für die Pflege und den Erhalt der ökologisch wertvollen Streuobstbestände ist es Ziel der Landesregierung, die vielfältigen Funktionen der Klein- und Obstbrennereien zu erhalten. Klein- und Obst - brennereien im Land können daher verschiedene Förderprogramme nutzen. In diesem Zusammenhang wird auf die Stellungnahmen zu den Landtagsdruck - sachen 16/369 und 16/776 verwiesen. Speziell im Zollernalbkreis haben sich 14 An - tragsteller für die Förderung Baumschnitt-Streuobst gemeldet, die 8.423 Bäume zwischen 2015 und 2020 zweimal schneiden wollen. Dafür können sie pro fachgerecht durchgeführten Baumschnitt eine Förderung in Höhe von 15 Euro er - halten. Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote des Landes für Klein- und Obstbrennerinnen und -brenner wie zum Beispiel die Zusatzausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Brennereiwesen bei der Staatlichen Lehr- und Versuchs - anstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg und beim Landratsamt Ortenaukreis, die Meisterprüfung im Beruf Brennerin oder Brenner durchgeführt vom Regierungspräsidium Freiburg sowie die Brennereikurse der Universität Hohenheim tragen dazu bei, die hohe Fachkompetenz bei der Herstellung und Vermarktung hochwertiger Obst- und Edelbrände auch künftig zu sichern und weiterzuentwickeln . Um den Klein- und Obstbrennereien im Land bei der Anpassung an die verän - derten Rahmenbedingungen nach dem Wegfall des Branntweinmonopols zum 31. Dezember 2017 eine besondere Unterstützung bieten zu können, wird das bestehende Brennerei-Team an der Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau in Weinsberg verstärkt und um eine auf drei Jahre befristete Projektstelle zu einem „Kompetenzteam Brennerei“ erweitert. Das Projekt wird durch die Landesverbände der Klein- und Obstbrenner finanziell und fachlich unterstützt. Für Frühjahr 2017 ist ein Fachsymposium zum Thema „Klein- und Obstbrennerei in Baden-Württemberg mit Zukunft“ geplant, das ebenfalls in Zusammenarbeit mit den Landesverbänden der Klein- und Obstbrenner sowie mit den anderen oben genannten Einrichtungen durchgeführt werden soll. Neben den oben genannten Fördermaßnahmen des Landes fördert das Landrats - amt Zollernalbkreis Neupflanzungen von Obsthochstämmen im Streuobstbau auf Antrag mit 50 Prozent der Materialkosten für Bäume, Pfähle und Verbissschutz. Interessierte Brenner erhalten von der Obst- und Gartenbauberatung und dem Landwirtschaftsamt umfassende Auskunft insbesondere hinsichtlich Fördermöglichkeiten sowie Anbau- und Sortenfragen. Auch der Verband der Klein- und Obstbrenner Südwürttemberg-Hohenzollern e. V. bietet in vielfacher Hinsicht Unterstützung durch Schulungen, Prämierungen oder bei der Vermarktung von Obstbränden. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1196 7. Wie viele Streuobstwiesen gibt es im Zollernalbkreis (Auflistung aller bekannten Streuobstwiesen im Zollernalbkreis sowie auch die bewirtschafteten an - geben)? Zu 7.: Die landesweite Streuobsterhebung von 2009 weist für den Zollernalbkreis 210.253 Obsthochstämme aus. Nach digitalen Flächenerhebungen des Landrats - amtes Zollernalbkreis erstrecken sich die Bäume auf eine Fläche von 2.530 ha. 8. Wie viele Obstbauern und Brennereien arbeiten im Haupt- oder im Neben - erwerb im Zollernalbkreis (bitte nach Städten, Ortschaften und Kommunen einzeln auflisten)? Zu 8.: Die Baumobsterhebung 2012 weist für den Zollernalbkreis keine Erwerbsobst - bauflächen aus. Die Zahl der Bewirtschafter von Streuobstflächen im Zollernalbkreis ist der Landesregierung nicht bekannt. Im Gemeinsamen Antrag 2015 wurde 273 Betrieben eine Förderung der FAKT-Maßnahme C1 Erhaltung von Streuobstbeständen gewährt. Zur Zahl der Abfindungsbrennereien im Zollernalbkreis wird auf die Antwort zu Frage Nr. 2 verwiesen. Wie viele davon im Haupt- oder Nebenerwerb betrieben werden, ist der Landes - regierung nicht bekannt. Eine Aufschlüsselung der Zahl der Brennereien nach Städten, Ortschaften und Kommunen ist nach Auskunft der Generalzolldirektion aus Datenschutzgründen nicht zulässig. Hauk Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz