Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1201 13. 12. 2016 1Eingegangen: 13. 12. 2016 / Ausgegeben: 23. 01. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Vereinigungen in Baden-Württemberg fallen nach Kenntnis der Landesregierung in die Rubrik sog. „Rockergruppierungen“ (bitte namentliche Aufzählung aller Gruppierungen)? 2. Wie hoch ist die Mitgliederzahl dieser Rockergruppierungen in Baden-Württemberg (bitte Aufzählung auf die Mitgliederzahl der einzelnen Gruppierungen heruntergebrochen)? 3. Wie hoch ist nach ihrer Kenntnis der prozentuale Anteil von Personen mit Migrationshintergrund in diesen Rockergruppierungen? 4. Wie viele Straftaten sind diesen Gruppierungen in den Jahren 2011 bis 2016 zuzuordnen (bitte genaue Art der Straftaten nennen und den einzelnen Gruppierungen zuordnen)? 5. Bei wie vielen dieser den Rockergruppierungen zugeordneten Straftaten kam es zu Verurteilungen (bitte genaue Verurteilung und Strafmaß nennen)? 6. Wie viele Arbeitsstunden der Polizeibeamten fielen in den Jahren 2011 bis 2016 allein für die Präventionsmaßnahmen gegen diese Rockergruppierungen an? 7. Wie viele Sachschäden wurden in Verbindung mit den Rockergruppierungen zur Anzeige gebracht mit Angabe, wie hoch sich der gesamte finanzielle Schaden bemisst? 8. Welche Regionen in Baden-Württemberg sind besonders durch Vorfälle/ Straftaten von den Rockergruppierungen betroffen (bitte aufschlüsseln, welche Gruppierung in welchen Regionen besonders aktiv ist oder häufig vorkommt)? Kleine Anfrage des Abg. Udo Stein AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Überblick über die Bandenkriminalität in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1201 2 9. Welche Präventionsmaßnahmen sieht sie zum höheren Schutz der Bevölkerung vor, um zukünftig das Problem mit diesen Rockergruppierungen einzudämmen ? 10. Hat sie dahingehende Erkenntnisse, welche Motivation sich hinter diesen Straftaten verbirgt? 05. 12. 2016 Stein AfD B e g r ü n d u n g Die aktuelle Entwicklung in Baden-Württemberg mit Bezug auf das „Rocker-Milieu “ nimmt besorgniserregende Züge an. Auch in Bezug auf den sog. „Rockerprozess “ vor dem Landgericht in Ellwangen und die damit einhergehende immer weiter steigende Gefährdung der Allgemeinheit ist es wichtig zu erfahren, wie hier der aktuelle Sachstand der Landesregierung ist und welche Maßnahmen zur Eindämmung dieser Problematik sie ergreift. A n t w o r t Mit Schreiben vom 9. Januar 2017 Nr. 3-1220.3/343/1 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Minis - terium der Justiz und für Europa die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Vereinigungen in Baden-Württemberg fallen nach Kenntnis der Landesregierung in die Rubrik sog. „Rockergruppierungen“ (bitte namentliche Aufzählung aller Gruppierungen)? 2. Wie hoch ist die Mitgliederzahl dieser Rockergruppierungen in Baden-Württemberg (bitte Aufzählung auf die Mitgliederzahl der einzelnen Gruppierungen heruntergebrochen)? Zu 1. und 2.: Rockergruppierungen im Sinne der Anfrage sind vorwiegend klassische Outlaw Motorcycle Gangs (OMCG) und ihre Supporter-Gruppierungen. Darüber hinaus existieren sogenannte rockerähnliche Gruppierungen, die den OMCG in Aufbau und Habitus ähneln. Im Gegensatz zu den OMCG spielen in deren Ideologie Motorräder und gemeinsame Ausfahrten, sogenannten Runs, keine Rolle. Bei den OMCGs handelt es sich vorwiegend um „Bandidos MC“, „Black Warriors MC“, „Gremium MC“, „Hells Angels MC“, „Outlaws MC“ und „Rock Machine MC“. Diese und ihre Supporter-Gruppierungen unterhalten in Baden-Württemberg 57 Ortsgruppen (sog. Chapter oder Charter)1 mit ca. 1.925 Mitgliedern. Die rockerähnlichen Gruppierungen, wie „Black Jackets“, „United Tribuns“, „Osmanen Germania BC“ und „Bahoz“ verteilen sich auf 27 Chapter mit ca. 550 Mitgliedern. Weitere Angaben zu den Strukturen der jeweiligen Gruppierungen unterliegen aufgrund der Anwendung auch verdeckter Ermittlungsmethoden der amtlichen Geheimhaltung. _____________________________________ 1 Der Hells Angels MC nennt seine Ortsgruppen Charter. Alle anderen Gruppierungen (OMCGs sowie rockerähnliche Gruppierungen) bezeichnen ihre Ortsgruppen als Chapter. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1201 3. Wie hoch ist nach ihrer Kenntnis der prozentuale Anteil von Personen mit Migrationshintergrund in diesen Rockergruppierungen? Zu 3.: Die klassischen OMCGs bestehen überwiegend aus deutschen Mitgliedern. Der Anteil von Mitgliedern mit Migrationshintergrund liegt bei ca. 15 Prozent. Es gibt einen bundesweiten Trend, dass sich bei den OMCGs zunehmend Chapter bzw. Charter bilden, die von Personen mit Migrationshintergrund dominiert werden. Bei den rockerähnlichen Gruppierungen weisen bis zu 90 Prozent der Mitglieder einen Migrationshintergrund auf. 4. Wie viele Straftaten sind diesen Gruppierungen in den Jahren 2011 bis 2016 zuzuordnen (bitte genaue Art der Straftaten nennen und den einzelnen Gruppierungen zuordnen)? Zu 4.: Die Straftaten von einzelnen Mitgliedern der Gruppierungen können nicht ohne weiteres den Gruppierungen selbst angelastet werden. Konkrete Angaben hierzu würden eine umfangreiche Einzelaktenauswertung erforderlich machen, auf die angesichts des unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwands verzichtet wurde. Hingegen sind Angaben zu Ermittlungsverfahren möglich, die u. a. gegen Mitglieder dieser Gruppierungen geführt wurden und die der qualifizierten Banden- und Organisierten Kriminalität zugerechnet werden. So wurden im Zeitraum 2011 bis 2015 insgesamt 36 Ermittlungsverfahren geführt, die sich auch gegen Rocker bzw. rockerähnliche Gruppierungen richteten. Davon sind 16 Verfahren dem Bereich der Organisierten Kriminalität und 20 Verfahren dem Bereich der qualifizierten Bandenkriminalität zuzuordnen. Der Schwerpunkt der Straftaten lag in den Bereichen der Gewaltkriminalität, des Rauschgifthandels bzw. -schmuggels und der Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben, wie beispielsweise Zuhälterei oder gemeinschaftlicher Menschenhandel. Auch Waffenhandel bzw. -schmuggel waren häufig als Begleitdelikte festzustellen. Vereinzelt waren auch die Bereiche Eigentumskriminalität, Wirtschaftskriminalität und Fälschungskriminalität tangiert. Darüber hinaus wurden im Jahr 2016 folgende herausragende Straftaten regis - triert: Black Jackets/United Tribuns Im April 2016 traf der Vizepräsident der „Black Jackets“ mit zwei Begleitern in einem Friseurgeschäft in Heidenheim auf vier Personen, die den „United Tribuns“ angehören sollen. Zwischen beiden rockerähnlichen Gruppierungen bestanden nach Erkenntnissen der Polizei schon zuvor Streitigkeiten. Im weiteren Verlauf sollen sich die rivalisierenden Fraktionen zunächst darauf geeinigt haben, die Angelegenheit außerhalb des Gebäudes zu besprechen. Dort seien vom Vizepräsidenten der „Black Jackets“ unvermittelt mehrere Schüsse auf den Vizepräsidenten und den Sergeant at Arms der „United Tribuns“ abgegeben worden. Der Vizepräsident der „United Tribuns“ verstarb zwei Tage später im Krankenhaus. Aktuell wird dieser Fall vor dem Landgericht Ellwangen verhandelt . Osmanen Germania BC In der Nacht vom 20. auf den 21. April 2016 kam es zu einer Auseinandersetzung in Stuttgart-Stammheim, bei der ein ehemaliges Mitglied der mittlerweile verbotenen Gruppierung „Red Legion“ von drei Personen der Gruppierung „Osmanen Germania BC“ angegriffen worden sein soll. Dem Opfer wurden mit einem Baseballschläger massive Kopfverletzungen beigebracht, einer seiner Kontrahenten erlitt Verletzungen durch mehrere Messerstiche. Beide Verletzten wurden ins Krankenhaus Ludwigsburg eingeliefert. Kurz danach suchten zwei Mitglieder des Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1201 4 „Osmanen Germania BC“ das Krankenhaus in Ludwigsburg auf, wo sich bereits 15 bis 20 Mitglieder der gegnerischen Gruppierung versammelt hatten. In der Folge seien die Besucher aus dieser Gruppierung heraus mit Baseballschlägern und Stichwerkzeugen angegriffen worden. Der Präsident des „Osmanen Germania BC“ erlitt erhebliche Schlag- und lebensbedrohliche Stichverletzungen. Der Vorfall ist justiziell noch nicht abgeschlossen. Gruppierung „Bahoz“ 15 bis 20 Angehörige der Gruppierung „Bahoz Ulm“ stehen im Verdacht, im Juli 2016 einen Schnellimbiss in der Ulmer Innenstadt gestürmt und den dort anwesenden Präsidenten der „Osmanen Germania BC Ulm“ sowie eine weitere, nicht der Gruppierung angehörende Person, angegriffen und leicht verletzt zu haben. Im Vorfeld konnten Aufmärsche beider Gruppierung zu Machtdemonstrationen in Ulm festgestellt werden. Auch dieser Vorfall ist justiziell noch nicht abgeschlossen. 5. Bei wie vielen dieser den Rockergruppierungen zugeordneten Straftaten kam es zu Verurteilungen (bitte genaue Verurteilung und Strafmaß nennen)? Zu 5.: Wie zu Ziffer 4 ausgeführt, wäre die Zuordnung von einzelnen Straftaten zu Rockergruppierungen nur durch eine umfangreiche Einzelaktenauswertung zu erlangen, auf die wegen des unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwands verzichtet wurde. Stattdessen werden beispielhaft die Verfahrensausgänge von herausragenden Verfahrenskomplexen dargestellt: Sonderkommission Obertor Bei dem Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart gegen Mitglieder der mittlerweile verbotenen Gruppierung „Red Legion“ wegen Mordes zum Nachteil eines Mitglieds der rockerähnlichen Gruppierung „Black Jackets“ in Esslingen im Dezember 2012 kam es bei unterschiedlichen Tatbeteiligungen zu folgenden Urteilen , die zum Teil noch nichts rechtskräftig sind: 1 x Freispruch 1 x 2 Jahre und 9 Monate Freiheitsstrafe 1 x 4 Jahre und 3 Monate Freiheitsstrafe 5 x 4 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe 1 x 4 Jahre und 9 Monate Freiheitsstrafe 2 x 5 Jahre und 9 Monate Freiheitsstrafe 1 x 6 Jahre und 5 Monate Freiheitsstrafe 1 x 6 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe 2 x 7 Jahre Freiheitsstrafe 1 x 7 Jahre und 8 Monate Freiheitsstrafe 1 x 7 Jahre und 10 Monate Freiheitsstrafe 1 x 8 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe 1 x lebenslängliche Freiheitsstrafe 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1201 United Tribuns In Verfahren vor dem Land- bzw. Amtsgericht Stuttgart sowie dem Amtsgericht Böblingen gegen Mitglieder der rockerähnlichen Gruppierung „United Tribuns“ wegen gemeinschaftlichen Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung bzw. Zuhälterei und gefährlicher Körperverletzung bzw. Vergewaltigung kam es zu folgenden Urteilen: 1 x 2 Jahre Jugendstrafe auf Bewährung 1 x 1 Jahr und 3 Monate Freiheitsstrafe 1 x 1 Jahr und 10 Monate Freiheitsstrafe 1 x 2 Jahr und 4 Monate Freiheitsstrafe 1 x 2 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe (wegen Zuhälterei und gefährlicher Körperverletzung) 1 x 6 Jahre Freiheitsstrafe (wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, Zuhälterei, gefährlicher Körperverletzung und Vergewaltigung) 6. Wie viele Arbeitsstunden der Polizeibeamten fielen in den Jahren 2011 bis 2016 allein für die Präventionsmaßnahmen gegen diese Rockergruppierungen an? Zu 6.: Mitglieder von Rockergruppen können über klassische Angebote der polizei - lichen Kriminalprävention, z. B. zur Gewaltprävention, kaum erreicht werden. Die Intensität von gefahrenabwehrenden Maßnahmen der Polizei hängt davon ab, welche Gefahrenlagen im Einzelfall zu erwarten sind. Typische „Rockerlagen“, in denen die Polizei gefordert ist, sind beispielsweise • Öffentlichkeitswirksame Jubiläumsveranstaltungen eines OMCG oder einer rockerähnlichen Gruppierung. • Aufmärsche von Mitgliedern in „Kutten“ zur Machtdemonstration im vom OMCG beanspruchten Revier oder in einem Revier, das von einer anderen Gruppierung beansprucht wird. Die Aufmärsche dienen zur Verteidigung eigener Ansprüche in einem Gebiet oder zur Provokation einer anderen Gruppierung. • Gerichtsverhandlungen gegen Mitglieder von OMCG oder rockerähnlichen Gruppierungen, insbesondere wenn wegen Straftaten verhandelt wird, die sich gegen andere OMCG oder rockerähnliche Gruppierungen richteten. • Beerdigungen von Mitgliedern eines OMCG oder einer rockerähnlichen Gruppierung , insbesondere dann, wenn der Tod durch ein Gewaltdelikt einer rivalisierenden Gruppierung verursacht wurde. • Hochzeitsfeste oder Geburtstagsfeiern von exponierten Angehörigen eines OMCG oder einer rockerähnlichen Gruppierung. Die polizeilichen Maßnahmen selbst sind vielgestaltig und orientieren sich an der jeweiligen Lagebewertung. Die jeweiligen Arbeitsstunden der Polizei für diese Maßnahmen werden nicht statistisch erfasst. 7. Wie viele Sachschäden wurden in Verbindung mit den Rockergruppierungen zur Anzeige gebracht mit Angabe, wie hoch sich der gesamte finanzielle Schaden bemisst? Zu 7.: Angaben zu Straftaten mit Sachschäden, die durch Mitglieder von Rocker- oder rockerähnlichen Gruppierungen begangen wurden, könnten nur durch eine umfangreiche Einzelaktenauswertung erlangt werden, auf die angesichts des unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwands verzichtet wurde. Den Erkenntnissen Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1201 6 des Landeskriminalamts aus abgeschlossenen Ermittlungsverfahren sind keine konkreten Hinweise auf angezeigte Sachschäden zu entnehmen. 8. Welche Regionen in Baden-Württemberg sind besonders durch Vorfälle/Straf - taten von den Rockergruppierungen betroffen (bitte aufschlüsseln, welche Gruppierung in welchen Regionen besonders aktiv ist oder häufig vorkommt)? Zu 8.: In Baden-Württemberg ist bundesweit die höchste Dichte an Niederlassungen von Rockergruppen und rockerähnlichen Gruppierungen zu verzeichnen. Die Ortsgruppen sind fast über das ganze Land verteilt. Schwerpunkte klassischer Rockergruppen gibt es in den Zuständigkeitsbereichen der Polizeipräsidien Karlsruhe, Konstanz, Ludwigsburg, Mannheim, Tuttlingen und Ulm. Rockerähnliche Gruppierungen sind vorwiegend in den Zuständigkeitsbereichen der Polizeipräsidien Karlsruhe, Ludwigsburg, Stuttgart und Ulm aktiv. 9. Welche Präventionsmaßnahmen sieht sie zum höheren Schutz der Bevölkerung an, um zukünftig das Problem mit diesen Rockergruppierungen einzudämmen? Zu 9.: Die in Baden-Württemberg strafrechtlich auffälligen, klassischen Rockergruppierungen rekrutieren sich insbesondere aus Erwachsenen und weisen Bezüge zur Organisierten Kriminalität auf, weshalb in diesem Kontext repressive Maßnahmen der Polizei im Vordergrund stehen und kaum Möglichkeiten einer präventiven Einflussnahme durch die Polizei gesehen werden. Die in den letzten Jahren vermehrt zu verzeichnenden Auseinandersetzungen mit und zwischen rockerähnlichen Gruppierungen, die ihre Mitglieder aus jüngeren Altersgruppen rekrutieren, treten nicht flächendeckend in ganz Baden-Württemberg auf, weshalb die Polizei neben repressiven auch lage- und brennpunktorientierte präventive Maßnahmen durchführt. Hierbei steht die Aufklärung der Mitglieder über mögliche strafrechtliche bzw. allgemein negative Folgen einer Beteiligung an Auseinandersetzungen im Vordergrund, um vor einem Einstieg und Abgleiten in kriminelle Karrieren zu warnen. Beispielsweise wurde im Bereich des Polizeipräsidiums Konstanz bei einem Fachtag im Jahr 2013 die Rolle von Mädchen und jungen Frauen im Kontext der „Black Jackets“ thematisiert, um auch über die Abschreckung vor frauenverachtenden Praktiken der Gruppierungen eine präventive Wirkung zu erzielen. Das auch in der Vergangenheit wiederholt mit Vortragsveranstaltungen aktive Polizeipräsidium Ludwigsburg entwickelt derzeit im Rahmen des Projekts „Achtung?!2“ einen Videospot, der vorrangig jüngere Zielgruppen, auch in rockerähnlichen Gruppierungen, ansprechen soll (http://www.radikalisierung.info). 10. Hat sie dahingehende Erkenntnisse, welche Motivation sich hinter diesen Straftaten verbirgt? Zu 10.: OMCG und rockerähnliche Gruppierungen beanspruchen typischerweise ein Territorium für sich. Sie erheben sogenannte Gebietsansprüche. Das bedeutet, dass sie in diesem Bereich keine Aktivitäten anderer Gruppierungen dulden. Nach Einschätzung des Landeskriminalamts verbinden die Gruppierungen mit den Gebietsansprüchen regelmäßig finanzielle Interessen insbesondere im Bereich der Rauschgift- und Rotlichtkriminalität. _____________________________________ 2 Eine Initiative des Polizeipräsidiums Ludwigsburg gegen Extremismus und Radikalisierung. 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1201 Aufgrund des Expansionsstrebens der Gruppierungen kommt es innerhalb der Szene immer wieder zu Machtkämpfen um „Hoheitsgebiete“, zu Racheakten und Vergeltungsschlägen, in deren Zusammenhang von ihren Mitgliedern auch schwere Straftaten begangen werden. In Vertretung Jäger Staatssekretär