Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1205 18. 12. 2016 1Eingegangen: 18. 12. 2016 / Ausgegeben: 03. 02. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Einsätze gab es in diesem und im letzten Jahr, bei denen Scharfschützen hinzugezogen wurden? 2. Aus welchem Grund wurden bei den jeweiligen Einsätzen Scharfschützen hinzugezogen ? 3. Gab es Veranstaltungen oder Einsätze in den letzten fünf Jahren, bei denen kommunale Behörden oder die Polizei auf Mittel der Bundeswehr, z. B. Fahrzeuge oder Personal, zurückgegriffen haben? 4. Falls ja, auf welche Mittel der Bundeswehr wurde wie oft zurückgegriffen? 5. Ist die Nutzung von Mitteln der Bundeswehr, z. B. gepanzerte Fahrzeuge, zwin - gend als Einsatz der Bundeswehr zu werten oder ist dies auch nur als Über - lassung von Hilfsmitteln oder Ähnlichem zu sehen? 6. Welche rechtliche Grundlage gibt es, auf deren Basis die Bundesländer, die Polizei oder sonstige Stellen der öffentlichen Hand Mittel der Bundeswehr oder Unterstützung der Bundeswehr zur Sicherung von Einsätzen oder großen Ereignissen im eigenen Land anfordern können? 7. Unter welchen Umständen darf die Bundeswehr mit Panzern im eigenen Land auffahren, um für sich selbst zu werben (Marschkredit)? 22. 11. 2016 Palka AfD Kleine Anfrage des Abg. Thomas Palka AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Spezialisierte Polizeieinsätze Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1205 2 B e g r ü n d u n g Insbesondere bei hohem Besuch greifen Länder auf hoch spezialisierte Einheiten und externe Mittel zurück. So wurde beispielsweise die Einheitsfeier in Dresden mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundespräsident Joachim Gauck durch Scharfschützen gesichert. Gleichzeitig fuhr die Bundeswehr mit Panzern auf, was aber auch einen demonstrativen Charakter der Abschreckung hatte, insbesondere in Kombination mit den Sicherheitsmaßnahmen des hohen Besuchs. In Nordrhein-Westfalen wurde Mitte des Jahres hingegen der Einsatz von gepanzerten Fahrzeugen bei Volksfesten angekündigt, um diese vor Anschlägen wie in Nizza zu schützen. Die Kleine Anfrage soll daher klären, auf welche Mittel in Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren zurückgegriffen wurde und zurückgegriffen werden kann. A n t w o r t Mit Schreiben vom 11. Januar 2017 Nr. -16/1205 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Einsätze gab es in diesem und im letzten Jahr, bei denen Scharfschützen hinzugezogen wurden? 2. Aus welchem Grund wurden bei den jeweiligen Einsätzen Scharfschützen hinzugezogen ? Zu 1. und 2.: Die Einsätze der Präzisionsschützen des Spezialeinsatzkommandos der Polizei Baden-Württemberg werden nicht separat erfasst und unterliegen der Geheimhaltung . 3. Gab es Veranstaltungen oder Einsätze in den letzten fünf Jahren, bei denen kommunale Behörden oder die Polizei auf Mittel der Bundeswehr, z. B. Fahrzeuge oder Personal, zurückgegriffen haben? Zu 3.: Nach dem Kenntnisstand der Landesregierung wurde in den letzten fünf Jahren lediglich in den Jahren 2015 und 2016 im Rahmen der Aktion „Helfende Hände“ im Zusammenhang mit der Aufnahme von Flüchtlingen auf Mittel der Bundeswehr im Wege der Amtshilfe zurückgegriffen. 4. Falls ja, auf welche Mittel der Bundeswehr wurde wie oft zurückgegriffen? Zu 4.: Die Bundeswehr unterstützte das Land Baden-Württemberg in diesem Rahmen seit dem 11. September 2015 mit durchschnittlich 148 Soldatinnen und Soldaten pro Tag. Zur Auftragserfüllung wurde anlassbezogen auch Material der Bundeswehr (z. B. Lkw, Busse etc.) in den Einsatz gebracht. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1205 5. Ist die Nutzung von Mitteln der Bundeswehr, z. B. gepanzerte Fahrzeuge, zwingend als Einsatz der Bundeswehr zu werten oder ist dies auch nur als Über - lassung von Hilfsmitteln oder Ähnlichem zu sehen? 6. Welche rechtliche Grundlage gibt es, auf deren Basis die Bundesländer, die Polizei oder sonstige Stellen der öffentlichen Hand Mittel der Bundeswehr oder Unterstützung der Bundeswehr zur Sicherung von Einsätzen oder großen Ereignissen im eigenen Land anfordern können? Zu 5. und 6.: Dem Einsatz der Bundeswehr im Innern sind enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Nach Artikel 87 a Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) dürfen die Streitkräfte – außer zur Verteidigung – nur eingesetzt werden, soweit es das Grundgesetz ausdrücklich zulässt. Ausdrückliche verfassungsrechtliche Regelungen über den Einsatz der Streitkräfte sind in Artikel 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 GG (Ka - tastrophenhilfe) sowie in Artikel 87 a Abs. 4 GG (innerer Notstand) normiert. Dabei umfasst der im Rahmen der Katastrophenhilfe verwendete Begriff des besonders schweren Unglücksfalls in Artikel 35 Abs. 2 und Abs. 3 GG nur Ereignisse von katastrophischen Dimensionen. Darüber hinaus kommt eine Unterstützung durch die Bundeswehr auch im Rahmen von Artikel 35 Abs. 1 GG als Amtshilfe in Betracht. Diese Amtshilfe stellt jedoch keinen „eigentlichen Einsatz“ der Bundeswehr dar, da sie keine hoheitlichen Tätigkeiten, sondern vor allem technische Unterstützung (z. B. im Rahmen der Aktion „Helfende Hände“ – Antwort zu Ziffer 4) umfasst. 7. Unter welchen Umständen darf die Bundeswehr mit Panzern im eigenen Land auffahren, um für sich selbst zu werben (Marschkredit)? Zu 7.: Der Landesregierung liegen keine Informationen über interne Regelungen der Bundeswehr vor. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration