Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1208 17. 01. 2017 1Eingegangen: 17. 01. 2017 / Ausgegeben: 01. 03. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Menschen muslimischen Glaubens leben nach ihrer Kenntnis ungefähr in Heilbronn? 2. Wie viele Menschen muslimischen Glaubens leben nach ihrer Kenntnis ungefähr im Landkreis Heilbronn? 3. Welche islamischen Glaubensstätten gibt es nach ihrer Kenntnis im Stadt- und Landkreis Heilbronn (bitte auflisten unter Angabe der Größe bzw. Kapazität der Gebetsräume, Größe der Gemeinde und ggf. Kosten des Moscheebaus, sofern ihr diese Angaben bekannt sind)? 4. Gehen die (kommunalen) Planungen und Genehmigungen bei neuen Glaubensstätten von den aktuellen Mitgliedszahlen der Gemeinden aus oder wird dabei bereits ein Anstieg der Gläubigen einkalkuliert? 5. Rechnet sie mit einem Anstieg der Zahl gläubiger Moslems im Stadt- und Landkreis Heilbronn (mit Angabe in welcher Höhe)? 6. Beteiligt sich die öffentliche Hand am Bau oder Betrieb von islamischen Glaubensstätten , z. B. durch Fördermittel? 7. Welche weiteren Einrichtungen sind bezüglich des DITIB-Moscheeneubaus in Heilbronn an der Weinsberger Straße neben Gebetsräumen vorgesehen? 8. Welche Auflagen gibt es für zusätzliche Einrichtungen bei Moscheen, wie z. B. Cafés, Einkaufsmöglichkeiten, Bäcker, etc.? Kleine Anfrage des Abg. Thomas Palka AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Moscheen und die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) in Heilbronn Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1208 2 9. Ist ihr bekannt, wie sich die Finanzierung des Neubaus in der Weinsberger Straße zusammensetzt? 10. Ist ihr bekannt, ob es religiöse Gemeinden im Stadt- oder Landkreis Heilbronn gibt, die teilweise aus dem Ausland, z. B. der Türkei oder Saudi-Arabien, finanziert oder unterstützt werden? 22. 11. 2016 Palka AfD B e g r ü n d u n g Der große Moschee-Neubau in Heilbronn wird, unter anderem auch wegen des noch recht neuen und ebenso sehr großen Moschee-Neubaus in Neckarsulm, in der Öffentlichkeit kontrovers wahrgenommen. Teilweise wird von Behörden angegeben, dass aufgrund der Religionsfreiheit nicht feststellbar ist, wie groß eine lokale Glaubensgemeinde ist. Da die Regierung jedoch sogar auf Bundesebene Schätzungen anstellt, z. B. wie viele Muslime es in Deutschland gibt, muss es doch wesentlich einfacher sein, die Zahl für eine einzelne Stadt oder einen einzelnen Landkreis zu schätzen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 13. Februar 2017 Nr. 4-1082.3/2/ beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales und Integration, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Menschen muslimischen Glaubens leben nach ihrer Kenntnis ungefähr in Heilbronn? Zu 1.: Im Melderegister werden nur Angehörige der Religionsgemeinschaften des öffent - lichen Rechts (insbesondere römisch-katholische Kirche und evangelische Landeskirchen ) erfasst. Daher können keine belastbaren Aussagen getroffen werden, welche und wie viele Angehörige anderer Religionszugehörigkeiten in Heilbronn leben. 2. Wie viele Menschen muslimischen Glaubens leben nach ihrer Kenntnis ungefähr im Landkreis Heilbronn? Zu 2.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1208 3. Welche islamischen Glaubensstätten gibt es nach ihrer Kenntnis im Stadt- und Landkreis Heilbronn (bitte auflisten unter Angabe der Größe bzw. Kapazität der Gebetsräume, Größe der Gemeinde und ggf. Kosten des Moscheebaus, sofern ihr diese Angaben bekannt sind)? Zu 3.: In Heilbronn sind die Bilal-Moschee, die Bosnische Moschee und die Fatih Moschee sowie Glaubensstätten der Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion , der Islamische Gemeinschaft Milli Görüs und des Verbandes der islamischen Kulturzentren Neckarsulm bekannt. Zudem verfügen die Ahmadiyya Muslim Jamaat und die Alevitische Gemeinde über Gebetsräume in Heilbronn. Im Landkreis Heilbronn befinden sich derzeit sieben Moscheen bzw. Gebetsräume, nämlich ein Vereinsraum in Bad Wimpfen, eine DITIB-Moschee in Eppingen, Gebetsräume in Güglingen, Gundelsheim, Möckmühl und Untergruppenbach sowie eine Moschee in Neckarsulm. Zur Größe der Gemeinden in Heilbronn können keine belastbaren Angaben gemacht werden, ebenso wenig zur Größe bzw. Kapazität der Gebetsräume. Im Landkreis Heilbronn variieren die Größen der Gebetsräume derzeit zwischen 60 qm (Möckmühl) und mehr als 1.000 qm (Eppingen). Zu den Baukosten liegen in der Regel keine exakten Angaben vor, ebenso wenig zur jeweiligen Größe der Gemeinde. 4. Gehen die (kommunalen) Planungen und Genehmigungen bei neuen Glaubensstätten von den aktuellen Mitgliedszahlen der Gemeinden aus oder wird dabei bereits ein Anstieg der Gläubigen einkalkuliert? Zu 4.: Der Gegenstand des Baugenehmigungsverfahrens richtet sich nach dem Bauantrag und den eingereichten Bauvorlagen. Maßgeblich sind daher die Angaben des Bauherrn über die Bauausführung sowie Art und Umfang der beabsichtigten Nutzung der baulichen Anlage. Da Glaubensstätten als Versammlungsstätten Sonderbauten darstellen, hat die Baurechtsbehörde die Möglichkeit, im Einzelfall besondere Anforderungen z. B. an die zulässige Benutzerzahl, die Anordnung und Zahl der zulässigen Sitze und Stehplätze zu stellen. 5. Rechnet sie mit einem Anstieg der Zahl gläubiger Moslems im Stadt- und Landkreis Heilbronn (mit Angabe in welcher Höhe)? Zu 5.: Belastbare Daten im Sinne der Anfrage liegen der Landesregierung nicht vor. Eine Prognose zur Entwicklung der Zahl der gläubigen Musliminnen und Muslime im Stadt- und Landkreis ist deshalb nicht möglich. 6. Beteiligt sich die öffentliche Hand am Bau oder Betrieb von islamischen Glaubensstätten , z. B. durch Fördermittel? Zu 6.: Den eingangs erwähnten Fachressorts der Landesregierung ist kein Fall bekannt, in dem zum Bau oder Betrieb islamischer Gebetsstätten finanzielle Mittel aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt worden sind. Auch die Stadt Heilbronn, das Landratsamt Heilbronn sowie die Städte und Gemeinden des Landkreises Heilbronn beteiligen sich nicht finanziell am Bau oder Betrieb von islamischen Glaubensstätten. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1208 4 7. Welche weiteren Einrichtungen sind bezüglich des DITIB-Moscheeneubaus in Heilbronn an der Weinsberger Straße neben Gebetsräumen vorgesehen? Zu 7.: Zu dieser Frage ist derzeit keine Aussage möglich, da der Bauantrag noch nicht vorliegt. 8. Welche Auflagen gibt es für zusätzliche Einrichtungen bei Moscheen, wie z. B. Cafés, Einkaufsmöglichkeiten, Bäcker, etc.? Zu 8.: Hier gelten die gleichen Vorschriften, die auch für sonstige Verkaufsstätten und Gaststätten gelten. Insoweit bestehen keine besonderen Vorschriften. Die bauliche Nähe dieser zusätzlichen Einrichtungen zu einer Versammlungsstätte wird dabei nach diesen Vorschriften bei der Genehmigung berücksichtigt. Welche Auflagen danach erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. 9. Ist ihr bekannt, wie sich die Finanzierung des Neubaus in der Weinsberger Straße zusammensetzt? Zu 9.: Nein. 10. Ist ihr bekannt, ob es religiöse Gemeinden im Stadt- oder Landkreis Heilbronn gibt, die teilweise aus dem Ausland, z. B. der Türkei oder Saudi-Arabien, finanziert oder unterstützt werden? Zu 10.: Dem Innenministerium liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor, dass es reli - giöse Gemeinden im Stadt- oder Landkreis Heilbronn gibt, die teilweise aus dem Ausland finanziert oder unterstützt werden. Dem Landesamt für Verfassungsschutz ist lediglich im Falle einer arabischen Moschee bekannt, dass die Eigen - tümer saudische Staatsbürger sind. Weitere Erkenntnisse zu diesen Personen sowie zu den rechtlichen und weltanschaulichen Verhältnissen zwischen der Moscheeführung und den Eigentümern liegen nicht vor. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration