Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1230 15. 12. 2016 1Eingegangen: 15. 12. 2016 / Ausgegeben: 02. 02. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Sachkostenbeiträge des Landes Baden-Württemberg für städtische Schulen innerhalb der letzten sechs Jahre − aufgeschlüsselt nach Kostenarten (Bücher, Digitalisierung, sonstige Bedarfe etc.) − entwickelt? 2. Entstehen durch den am 1. August 2016 in Kraft getretenen Bildungsplan des Landes neue Anforderungen an die Ausrüstung der Elektronischen Datenverarbeitung (EDV) der Schulen im Land? 3. Wenn ja, wie schätzt sie landesweit die bereits bestehende Ausrüstung von Schulen mit EDV-Geräten ein, um im Bildungsplan festgehaltene Ziele, wie beispielsweise den Basiskurs Medienbildung für die Sekundarstufe I ent - sprechend den Vorgaben des Bildungsplans umsetzen zu können? 4. Wie hoch schätzt sie den Nachholbedarf hinsichtlich der Anforderung an die EDV für Schulen in den Stadtkreisen Heidelberg, Ulm, Heilbronn, Pforzheim und der Großen Kreisstadt Reutlingen ein, um den Inhalten, insbesondere im Bereich der Digitalisierung des aktuellen Bildungsplans, gerecht werden zu können? 5. Welche Möglichkeiten gibt es für Kommunen, Zuschüsse durch das Land zu erhalten, um die entstehenden Kosten vollumfänglich zu bewältigen, die durch eine Ausstattung der Schulen mit der notwendigen technischen Ausrüstung entstehen , um alle Ziele des Bildungsplans ordnungsgemäß umsetzen zu können? 6. Welche Förderprogramme sind ihr bekannt, um die Kommunen beim Ausbau, der Sanierung, Modernisierung und Unterhaltung von Schulgebäuden zu unterstützen ? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Sachkostenbeiträge und Sanierungsförderungen von kommunalen Schulen durch die Landesregierung Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1230 2 7. Wie stellt sich die Förderfähigkeit von denkmalgeschützten Schulgebäuden im Vergleich zu nicht denkmalgeschützten Schulgebäuden dar? 8. In welcher Höhe wurden innerhalb der letzten sechs Jahre Sanierungen von denkmalgeschützten Schulgebäuden durch Förderprogramme des Landes unterstützt ? 9. Ist ihr bekannt, ob Sanierungen überregionaler Schulen, wie beispielsweise Berufsschulen , andere Fördermöglichkeiten besitzen als Schulen, die ausschließlich lokal ansässige Schüler unterrichten? 15. 12. 2016 Dr. Rülke FDP/DVP A n t w o r t Mit Schreiben vom 9. Januar 2017 Nr. 23-2232.2/105 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft , Arbeit und Wohnungsbau, dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie dem Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Sachkostenbeiträge des Landes Baden-Württemberg für städtische Schulen innerhalb der letzten sechs Jahre − aufgeschlüsselt nach Kostenarten (Bücher, Digitalisierung, sonstige Bedarfe etc.) − entwickelt? Die kommunalen Schulträger erhalten nach § 17 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) als angemessenen Ausgleich ihrer laufenden Schulkosten für jeden Schüler einen jährlichen Beitrag (Sachkostenbeitrag). Dieser schülerbezogene Betrag wird jährlich in der Schullastenverordnung (gemeinsame Rechtsverordnung des KM, des FM und des IM) so festgesetzt, dass er 90 Prozent der in die Schulkostenauswertung einbezogenen landesdurchschnittlichen tatsächlichen Schul - kosten der einzelnen Schularten deckt. Die Sachkostenbeiträge haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: Werte für 2017: Anhörungsfassung Jahr Hauptschule/ Werkrealschule Gemeinschaftsschule Realschule Gymnasium Berufliche Teilzeitschulen Berufliche Vollzeitschulen 2011 1.064 € 574 € 597 € 385 € 925 € 2012 1.117 € 589 € 629 € 419 € 1.010 € 2013 1.119 € 568 € 599 € 422 € 1.032 € 2014 1.176 € 582 € 592 € 403 € 987 € 2015 1.312 € 651 € 680 € 434 € 1.067 € 2016 1.312 € 750 € 764 € 468 € 1.151 € 2017 1.312 € 797 € 821 € 512 € 1.264 € 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1230 Der größte Teil der kommunalen Schulkosten entfällt auf die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schulgebäude und sonstigen baulichen Anlagen sowie auf Personalkosten beim Schulträger. Auf den eigentlichen Unterrichtsbetrieb ein - schließlich Lehr- und Lernmittel entfällt ein Anteil in einer Größenordnung von ca. 10 bis 20 Prozent der Kosten. Die Kostenauswertung erfolgt durch das Sta - tistische Landesamt auf der Grundlage der nach der kommunalen Haushaltssystematik erfolgten Buchungen der Schulträger. Eine weitere Differenzierung (z. B. hinsichtlich der Kosten für Digitalisierung) ist nicht möglich. Beim Sachkostenbeitrag handelt es sich im Übrigen um einen pauschalen Betrag, der nicht nach Kostenarten aufgegliedert ist; darüber hinaus ist er haushaltsrechtlich nicht zweckgebunden. Nach dem Schulgesetz (§ 48 Abs. 2) errichtet und unterhält der Schulträger die Schulgebäude und Schulräume, stellt die sonstigen für die Schule erforderlichen Einrichtungen und Gegenstände zur Verfügung, beschafft die Lehr- und Lern - mittel und bestellt die Bediensteten, die nicht im Dienst des Landes stehen. Diese Verpflichtung der Schulträger zur Ausstattung der Schulen besteht unabhängig von der aktuellen Höhe des Sachkostenbeitrags bzw. dessen Kostendeckung. 2. Entstehen durch den am 1. August 2016 in Kraft getretenen Bildungsplan des Landes neue Anforderungen an die Ausrüstung der Elektronischen Datenverarbeitung (EDV) der Schulen im Land? Im Hinblick auf die Umsetzung der Bildungspläne 2016, insbesondere der Leitperspektive Medienbildung und des Basiskurses Medienbildung, entstehen keine neuen Anforderungen an die EDV der Schulen. Die Kompetenzbereiche der Medienbildung in den Bildungsplänen (Information, Kommunikation, Produktion, Präsentation, Analyse Mediengesellschaft, Urheber-, Lizenz- und Persönlichkeitsrechte ) erfordern keine digitalen Technologien, die nicht auch schon Voraussetzung zur Erfüllung der Bildungspläne von 2004 waren. Generell erfordern die Digitalisierung im Land sowie die rasante technische Entwicklung , die auch die Schulen betrifft, die Schaffung technischer Voraussetzungen wie schnelle Internetanbindung, Einrichtung entsprechender Netzwerktechnik , Ausstattung mit (mobilen) Endgeräten und W-LAN. Um hier die Kosten in Grenzen zu halten und zu sachgerechten Lösungen zu kommen, ist die aktuelle Überarbeitung der von Land und kommunalen Schulträgern gemeinsam heraus - gegebenen Multimediaempfehlungen für IT-Ausstattung, Vernetzung und Anbindung der Schulen ein wichtiger und richtiger Schritt. Die überarbeitete Fassung liegt in einer auf Arbeitsebene abgestimmten Entwurfsfassung vor. 3. Wenn ja, wie schätzt sie landesweit die bereits bestehende Ausrüstung von Schulen mit EDV-Geräten ein, um im Bildungsplan festgehaltene Ziele, wie beispielsweise den Basiskurs Medienbildung für die Sekundarstufe I entsprechend den Vorgaben des Bildungsplans umsetzen zu können? 4. Wie hoch schätzt sie den Nachholbedarf hinsichtlich der Anforderung an die EDV für Schulen in den Stadtkreisen Heidelberg, Ulm, Heilbronn, Pforzheim und der Großen Kreisstadt Reutlingen ein, um den Inhalten, insbesondere im Bereich der Digitalisierung des aktuellen Bildungsplans, gerecht werden zu können? Wie in der Antwort auf Frage 2 bereits ausgeführt, entstehen im Hinblick auf die Umsetzung der Leitperspektive Medienbildung und des Basiskurses Medien - bildung keine neuen Anforderungen an die EDV der Schulen. Dem Kultusminis - terium liegen keine Erkenntnisse über die derzeitige EDV-Ausstattung der Schulen vor. Die technische Ausstattung der Schulen ist je nach Standort und Schul - träger heterogen. Das Land unterstützt Schulen und Schulträger bei der Planung und Ausführung von Netzwerklösungen und weiterer medialer Infrastruktur. Das Landesmedienzentrum (LMZ) hat für eine systematische Planung von pädagogischen und technischen Vorhaben den sogenannten Medienentwicklungsplan erarbeitet. Er unter- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1230 4 stützt und begleitet Schulen und Schulträger auf dem Weg zur Verankerung der Medienbildung in Schule und Unterricht. Dieser Medienentwicklungsplan ermöglicht Schulen und Schulträgern eine strukturierte Vorgehensweise hin zu einem passgenauen Medienbildungskonzept inklusive der dazugehörenden IT-Infrastruktur und Technik. Unterstützung für und in diesem Prozess bieten die Beraterinnen und Berater der Schulnetzberatung und medienpädagogischen Beratung, die an den jeweiligen Kreismedienzentren angesiedelt sind. 5. Welche Möglichkeiten gibt es für Kommunen, Zuschüsse durch das Land zu erhalten, um die entstehenden Kosten vollumfänglich zu bewältigen, die durch eine Ausstattung der Schulen mit der notwendigen technischen Ausrüstung entstehen , um alle Ziele des Bildungsplans ordnungsgemäß umsetzen zu können? Auch hier ist wie bei Frage 2 und 4 auf die Tatsache zu verweisen, dass im Hinblick auf die Umsetzung der Leitperspektive Medienbildung und des Basiskurses Medienbildung keine neuen Anforderungen an die EDV der Schulen entstehen. Zur Frage der Zuschüsse durch das Land ist festzustellen, dass das Land Bau - maßnahmen öffentlicher Schulträger zur Schaffung des langfristig erforderlichen Schulraums im Rahmen einer einmaligen Förderung unterstützt (Projektförderung ). Hierzu gehören Neubau, Erweiterung und grundrissverändernde Umbauten aus zwingenden schulischen Gründen von Schulgebäuden. Diese Schulbauförderung sieht eine einmalige Förderung zur Schaffung des erforderlichen Schulraums der im Eigentum der Schulträger stehenden Gebäude vor. Modernisierungs- oder Verbesserungsmaßnahmen an Schulen dienen nicht der Schaffung von Schulraum und sind daher nicht Gegenstand der Schulbauförderung des Landes. Der bauliche Unterhalt und ggf. die Sanierung bzw. Modernisierung bestehenden Schulraums sind nach dem Schulgesetz Aufgaben der jeweiligen Schulträger, die diese in eigener Zuständigkeit wahrnehmen. Hierzu gehören ggf. auch Baumaßnahmen als Erhaltungsmaßnahmen für die Verkabelung bzw. W-LAN-Abdeckung bestehender Schulgebäude. Die Schulträger erhalten für die weiterführenden Schulen nicht zweckgebundene Sachkostenbeiträge, in denen die Aufwendungen für die bauliche Unterhaltung der Schulen auch im Sinne der Anpassung an den technischen Fortschritt berücksichtigt sind. Daneben stehen den kommunalen Schulträgern mit der Kommunalen Investitionspauschale als Teil der kommunalen Finanzausgleichsmasse B nicht zweckgebundene Finanzierungsmittel zur Verfügung, die auch für die Sanierung oder Modernisierung von Schulgebäuden eingesetzt werden können. 6. Welche Förderprogramme sind ihr bekannt, um die Kommunen beim Ausbau, der Sanierung, Modernisierung und Unterhaltung von Schulgebäuden zu unterstützen ? Das Land fördert im Rahmen der Schulbauförderung grundrissverändernde Umbauten aus zwingenden schulischen Gründen an bestehenden Schulgebäuden, um eine Anpassung des vorhandenen Raumbestands bzw. der Raumstrukturen an veränderte schulische Anforderungen zu ermöglichen. Grundsätzlich können leistungsschwache Gemeinden beim Neubau, der Erweiterung und Sanierung von kommunalen Schulgebäuden mit Investitionshilfen aus dem Ausgleichstock unterstützt werden. Soweit Schulgebäude Kulturdenkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes sind, kann der Eigentümer, Besitzer oder sonstige Bauunterhaltungspflichtige auf Antrag eine Zuwendung nach den Fördergrundsätzen des Denkmalförderprogramms erhalten. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1230 7. Wie stellt sich die Förderfähigkeit von denkmalgeschützten Schulgebäuden im Vergleich zu nicht denkmalgeschützten Schulgebäuden dar? Eine Unterscheidung denkmalgeschützter und nicht denkmalgeschützter Gebäude erfolgt bei der Schulbauförderung des Landes nicht. Schulträger konnten bis 31. Dezember 2014 Förderanträge für die Generalsanierung von Schulgebäuden, die unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten erhaltungswürdig sind, stellen. Diese Förderanträge, bei denen Erforderlichkeit der Baumaßnahme bis zum 31. Dezember 2014 festgestellt wurde und für die bis zu diesem Zeitpunkt ein zuschussreifer Zuschussantrag vorlag, werden im Rahmen der jährlichen Förderprogramme bezuschusst, wenn das Bauvorhaben bis 31. Juli 2016 begonnen wurde. Dabei musste es sich nicht um denkmalgeschützte Schulgebäude handeln. Die denkmalpflegerische Erhaltungswürdigkeit musste von den jeweils im Regierungspräsidium angesiedelten Denkmalschutzbehörden bestätigt werden. Dieser Fördertatbestand wurde mit Neufassung der Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung (VwV SchBau) mit Wirkung vom 1. Januar 2015 abgeschafft , da dabei die Schaffung erforderlichen Schulraums nicht im Vordergrund stand. Grundsätzlich können leistungsschwache Gemeinden beim Neubau, der Erweiterung und Sanierung von kommunalen Schulgebäuden mit Investitionshilfen aus dem Ausgleichstock unterstützt werden. Ob es sich dabei um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt, ist hierbei nicht maßgeblich. Das Land gewährt im Rahmen der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft für die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen vom 26. November 2012 (VwV Denkmalförderung) Zuwendungen für Maßnahmen, die der Erhaltung und Pflege von Kulturdenk - malen dienen. Zuwendungsfähig sind Ausgaben an Kulturdenkmalen, die im Rahmen von Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlich werden, soweit sie die üblichen Ausgaben bei vergleichbaren nicht geschützten Objekten übersteigen. Anerkannt können nur Maßnahmen werden, die auf fachlichen Vorgaben des Landesamtes für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart beruhen und mit diesem abgestimmt sind. Schulgebäude, die keine Kulturdenkmale nach dem Denkmalschutzgesetz sind, können aus dem Denkmalförderprogramm nicht gefördert werden. 8. In welcher Höhe wurden innerhalb der letzten sechs Jahre Sanierungen von denkmalgeschützten Schulgebäuden durch Förderprogramme des Landes unterstützt ? Im Rahmen der Schulbauförderung wurden in den Jahren 2011 bis 2016 im nachstehenden Umfang Schulbaumaßnahmen im Zusammenhang mit Schulgebäuden , die unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten erhaltungswürdig waren, gefördert: Programmjahr Schulbauförderung in Mio. € Ganztagsbauförderung in Mio. € 2011 rd. 15,6 – 2012 rd. 25,0 – 2013 rd. 22,8 rd. 0,22 2014 rd. 22,1 rd. 0,23 2015 rd. 19,1 rd. 1,58 2016 rd. 22,2 rd. 0,93 insgesamt rd. 126,8 rd. 2,96 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1230 6 Es wird darauf hingewiesen, dass diese Zuschüsse sich nicht nur auf die Generalsanierung von Schulgebäuden, sondern sich auch in diesem Zusammenhang weiter anfallenden Schulbaumaßnahmen (Erweiterungen, Umbauten) beziehen. Für eine Darstellung des nur auf den Sanierungsteil der jeweils geförderten Baumaßnahme entfallenden Zuschussanteils wäre eine mit erheblichem Verwaltungsund Zeitaufwand verbundene gesonderte manuelle Erhebung bei den Regierungspräsidien in Form der Durchsicht aller Förderakten in den betreffenden Jahren erforderlich , die nicht innerhalb der für die Stellungnahme gesetzten Frist vorgenommen werden kann. Schulen werden über den Ausgleichstock in erheblichem Umfang gefördert. Insgesamt sind landesweit in den letzten sechs Jahren rund 96 Mio. Euro in die Förderung von Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an Schulen in die Kommunen geflossen. Ob es sich dabei um denkmalgeschützte Gebäude handelt, wird nicht gesondert erfasst. Im Rahmen des Denkmalförderprogramms wurden in den Jahren 2011 bis 2016 im nachstehenden Umfang Sanierungsmaßnahmen an denkmalgeschützten kommunalen Schulgebäuden wie folgt gefördert: Die Städtebauförderungsrichtlinien des Landes sehen eine Förderung von kommunalen Schulen nicht vor. 9. Ist ihr bekannt, ob Sanierungen überregionaler Schulen, wie beispielsweise Berufsschulen , andere Fördermöglichkeiten besitzen als Schulen, die ausschließlich lokal ansässige Schüler unterrichten? Sofern Schulbaumaßnahmen im Rahmen der Schulbauförderung zuschussfähig sind, kann wegen der überörtlichen Bedeutung der Maßnahme aufgrund auswärtiger Schüler ein zusätzlicher Zuschuss gewährt werden. Dr. Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Programmjahr Denkmalförderung in Mio. € 2011 0,04 2012 0,13 2013 0,26 2014 0,39 2015 0,26 2016 0,12 insgesamt 1,20