Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1235 16. 12. 2016 1Eingegangen: 16. 12. 2016 / Ausgegeben: 23. 01. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie den aktuellen Zustand der L 1164 Eybach–Waldhausen? 2. Welche Auswirkungen auf den Zustand dieser Straße hatte die Sanierung der L 1221 Steinenkircher Steige, in Anbetracht dessen, dass ein großer Teil des Umleitungsverkehrs über die L 1164 Waldhausener Steige geleitet wurde? 3. Gibt es weitere Veränderungen, die Rückwirkungen auf eine aktuelle Bewertung des Straßenzustands in diesem Abschnitt haben könnten und wenn ja, haben diese Folgen für die Positionierung dieses Streckenabschnitts auf der Prioritätenliste des Landes? 4. Sind Voruntersuchungen für die Planung der Sanierung dieses Straßenabschnitts nötig und wenn ja, welche und wann könnten diese frühestens durchgeführt werden? 5. Wann ist die Sanierung für die L 1164 Eybach–Waldhausen (Waldhausener Steige) geplant? 16. 12. 2016 Binder SPD Kleine Anfrage des Abg. Sascha Binder SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Sanierung Landesstraße (L) 1164 Eybach–Waldhausen (Waldhausener Steige) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1235 2 B e g r ü n d u n g Die L 1164 wurde im Zuge der Sanierung der L 1221 Steinenkircher Steige provisorisch ertüchtigt, da sie ohne diese Aus- und Nachbesserungen aufgrund schwerwiegender und zum Teil auch die Verkehrssicherheit gefährdender Mängel nicht für den Umleitungsverkehr nutzbar gewesen wäre. Nach Abschluss der Maßnahmen an der L 1221 stellt sich nun die Frage, wann nun die L 1164 saniert wird, da die bisherige provisorische Ertüchtigung die davor bestehenden Schäden und Probleme auf der Waldhausener Steige nicht nachhaltig beheben konnten. A n t w o r t Mit Schreiben vom 5. Januar 2017 Nr. 2-39-L1164/25 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet sie den aktuellen Zustand der L 1164 Eybach-Waldhausen? Die L 1164 ist im Streckenabschnitt zwischen Eybach und Waldhausen im Bereich der Waldhausener Steige in einem schlechten Zustand. Die Fahrbahn weist eine Vielzahl von Rutschungs- und Setzungsschäden auf. 2. Welche Auswirkungen auf den Zustand dieser Straße hatte die Sanierung der L 1221 Steinenkircher Steige, in Anbetracht dessen, dass ein großer Teil des Umleitungsverkehrs über die L 1164 Waldhausener Steige geleitet wurde? Nach Einschätzung der Landesregierung hat der Umleitungsverkehr während der Sanierung der Steinenkircher Steige zu keiner messbaren Verschlechterung des Zustands der Waldhausener Steige geführt. 3. Gibt es weitere Veränderungen, die Rückwirkungen auf eine aktuelle Bewertung des Straßenzustands in diesem Abschnitt haben könnten und wenn ja, haben diese Folgen für die Positionierung dieses Streckenabschnitts auf der Prioritätenliste des Landes? Nein. 4. Sind Voruntersuchungen für die Planung der Sanierung dieses Straßenabschnitts nötig und wenn ja, welche und wann könnten diese frühestens durchgeführt werden? Zur grundhaften Sanierung der Waldhausener Steige sind geotechnische Erkundungen und Gutachten notwendig. Je nach Umfang der notwendigen Sanierungsmaßnahmen sind ggf. ergänzend natur- bzw. artenschutzrechtliche Untersuchungen notwendig. Mit den Untersuchungen kann begonnen werden, wenn die Maßnahme in einem Bauprogramm enthalten ist. 5. Wann ist die Sanierung für die L 1164 Eybach-Waldhausen (Waldhausener Steige) geplant? Im Jahr 2016 fand eine Befahrung zur Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) aller Landesstraßen statt. Derzeit erfolgt die Bewertung und Ausarbeitung einer neuen Priorisierungsliste der landesweiten Sanierungsmaßnahmen. Die Veröffentlichung dieser neuen ZEB soll voraussichtlich im März 2017 erfolgen. Es bleibt abzuwarten , wie der Streckenabschnitt zwischen Eybach und Waldhausen in der neuen Dringlichkeitsliste eingeordnet wird. Die Sanierung erfolgt in Abhängigkeit der Einstufung in der neuen Dringlichkeitsliste und der verfügbaren Erhaltungsmittel. Eine genaue Aussage kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. Hermann Minister für Verkehr