Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1245 19. 12. 2016 1Eingegangen: 19. 12. 2016 / Ausgegeben: 30. 01. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Stand des Planfeststellungsverfahrens bezüglich der Querspange bei Erbach von der Bundesstraße (B) 311 zur B 30? 2. Welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärmemissionen sind vorgesehen? 3. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Abkürzungs- und Schleichverkehr insbesondere von Lkw durch die Gemeinden Staig und Illerkirchberg zu vermeiden ? 4. Wie ist der Stand des Grunderwerbs für dieses Bauvorhaben? 5. Wie hoch sind die Kosten nach heutigem Stand für den Grunderwerb, den Bau und die Planung? 6. Welche Finanzmittel werden von welcher Körperschaft zu welchem Zeitpunkt zur Verfügung gestellt? 7. Wann soll das Projekt nach gegenwärtigem Planungsstand fertiggestellt sein? 19. 12. 2016 Rivoir SPD Kleine Anfrage des Abg. Martin Rivoir SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Bundes- und Landesstraßenprojekte im Raum Ulm/Erbach Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1245 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 10. Januar 2017 Nr. 2-39-B311TUT-UL/169 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der Stand des Planfeststellungsverfahrens bezüglich der Querspange bei Erbach von der Bundesstraße (B) 311 zur B 30? Der Planfeststellungsbeschluss vom 12. Dezember 2011 ist seit dem 6. August 2013 bestandskräftig. 2. Welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärmemissionen sind vorgesehen? Nach der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) ergeben sich keine direkten Betroffenheiten. An Straßen im Umfeld der Maßnahme besteht aufgrund mittelbarer Betroffenheit bei 24 Gebäuden Anspruch auf passiven Lärmschutz in Form von Lärmschutzfenstern. Zudem reduzieren ein Schutzwall sowie Schutz - wände entlang der Querspange die Lärmemissionen. 3. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Abkürzungs- und Schleichverkehr insbesondere von Lkw durch die Gemeinden Staig und Illerkirchberg zu vermeiden ? Im Zusammenhang mit dem Bau der Querspange sind keine verkehrslenkenden Maßnahmen für die Gemeinden Staig und Illerkirchberg vorgesehen. Die Querspange Erbach mit dem neuen Anschluss an die B 30 verbessert die Anbindung der benachbarten Orte an das überregionale Straßennetz (B 30, B 311) erheblich, u. a. auch die Anbindung der Gemeinden Staig und Illerkirchberg. Dadurch ergibt sich eine Verkehrsverlagerung östlich der B 30, die jedoch hauptsächlich aus Ziel- und Quellverkehren dieser Gemeinden sowie der Gemeinde Hüttisheim resultiert . Für Abkürzungs- und Schleichverkehr insbesondere von Lkw ist die Strecke von der B 30 zur B 28 über die K 7373 und L 1261 nicht attraktiv, da sie sehr kurvenreich ist und zahlreiche Ortsdurchfahrten passiert werden müssen. Sofern sich dennoch ein späterer Handlungsbedarf ergeben sollte, können konkrete verkehrslenkende Maßnahmen festgelegt werden. 4. Wie ist der Stand des Grunderwerbs für dieses Bauvorhaben? Für die Maßnahme wird eine Unternehmensflurneuordnung nach § 87 Flurbereinigungsgesetz durchgeführt. Die Flurbereinigungsbehörde weist die Straßenbauverwaltung auf Antrag in den Besitz der je nach Baufortschritt benötigten planfestgestellten Flächen ein. Ein erster Antrag auf Besitzeinweisung wurde am 20. Dezember 2016 für die Herstellung des Flutpolders bei Dellmensingen gestellt . 5. Wie hoch sind die Kosten nach heutigem Stand für den Grunderwerb, den Bau und die Planung? Die aktuelle Kostenberechnung schließt mit Baukosten von rund. 31,2 Mio. Euro und Grunderwerbskosten von rund 2,1 Mio. Euro. Für externe Ingenieurleistungen , zum Beispiel für Planung, für Gutachten und für Bauüberwachung, ist von Kosten in der Größenordnung von 4 bis 5 Mio. Euro auszugehen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1245 6. Welche Finanzmittel werden von welcher Körperschaft zu welchem Zeitpunkt zur Verfügung gestellt? Die Kosten für den Bau und den Grunderwerb werden nach Baufortschritt vom Bund getragen. Das Land finanziert die externen Ingenieurleistungen. 7. Wann soll das Projekt nach gegenwärtigem Planungsstand fertiggestellt sein? Es wird derzeit von einer Fertigstellung der Baumaßnahme im Jahr 2023 ausgegangen . Hermann Minister für Verkehr