Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1246 19. 12. 2016 1Eingegangen: 19. 12. 2016 / Ausgegeben: 23. 01. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Hat sie das Programm für die Zuschüsse an Familien mit Mehrlingsgeburten „2016 eingestellt“, wie es in dem von ihr beschlossenen Staatshaushaltsplan Einzelplan 09 auf Seite 107 vermerkt ist? 2. Wann wurde dies von wem beschlossen? 3. Welches Ministerium hat gegebenenfalls eine entsprechende Kabinettsvorlage eingebracht? 4. Mit wem wurde vor der Einstellung des Programms darüber beraten? 5. Wie viele Familien haben in welchen Mehrlingsgeburtskonstellationen im Jahr 2015 von diesem Programm profitiert? 6. Welche weiteren Kriterien wurden vor einer gegebenenfalls beschlossenen Einstellung geprüft? 19. 12. 2016 Kenner SPD Kleine Anfrage des Abg. Andreas Kenner SPD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Ist das baden-württembergische Mehrlingsgeburten - programm tatsächlich eingestellt? Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1246 2 B e g r ü n d u n g Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der im Staatshaushaltsplan verfügbaren Mittel seit dem Jahr 2002 Eltern von Mehrlingskindern (ab Drillingen ) durch einen einmaligen steuer- und pfändungsfreien Zuschuss. Der Zuschuss beträgt je Mehrlingskind einmalig 2.500 Euro. Rechtsgrundlage ist die Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums für die Gewährung von Landeserziehungs - geld für Geburten und Adoptionen im Zeitraum 1. Januar 2007 bis 30. September 2012 und für die Gewährung von Zuwendungen an Familien mit Mehrlingsgeburten vom 25. September 2012, die mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft tritt. Solche Regelungen sind seit einigen Jahren in der Regel befristet und vom federführenden Ministerium in angemessenen Zeitabständen, spätestens sieben Jahre nach Inkrafttreten und danach spätestens alle sieben Jahre, daraufhin zu prüfen , ob sie noch erforderlich sind beziehungsweise ob sie vereinfacht werden können , indem zum Beispiel materielle Anforderungen gesenkt und Verfahren optimiert werden. Eine Befristung führt jedoch nicht automatisch zum Auslaufen der Regelung. Ein Ergebnis der Prüfung wurde bisher nicht veröffentlicht. A n t w o r t Mit Schreiben vom 4. Januar 2017 Nr. 2-0141.5/96 beantwortet das Ministerium für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Hat sie das Programm für die Zuschüsse an Familien mit Mehrlingsgeburten „2016 eingestellt“, wie es in dem von ihr beschlossenen Staatshaushaltsplan Einzelplan 09 auf Seite 107 vermerkt ist? 2. Wann wurde dies von wem beschlossen? 3. Welches Ministerium hat gegebenenfalls eine entsprechende Kabinettsvorlage eingebracht? 4. Mit wem wurde vor der Einstellung des Programms darüber beraten? Es ist zutreffend, dass in dem vom Ministerrat am 25. Oktober 2016 beschlossenen Regierungsentwurf des Staatshaushaltsplans bei Kap. 0919 Tit. 681 04 der Wegfall der bisherigen Fördermittel für das Mehrlingsgeburtenprogramm vorgesehen ist. Das Ministerium für Soziales und Integration musste im Zuge des Planaufstellungsverfahrens – wie alle anderen Ressorts – seinen Beitrag zum Erreichen der haushaltspolitischen Zielsetzungen der Landesregierung im Hinblick auf die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse leisten und alle bestehenden Ausgaben einer kritischen Prüfung unterziehen. Die endgültige Beschlussfassung über den Staatshaushaltsplan 2017 trifft der Land - tag als Haushaltsgesetzgeber. 5. Wie viele Familien haben in welchen Mehrlingsgeburtskonstellationen im Jahr 2015 von diesem Programm profitiert? Im Jahre 2015 wurden 44 Anträge von Familien mit Mehrlingskindern positiv beschieden . 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1246 6. Welche weiteren Kriterien wurden vor einer gegebenenfalls beschlossenen Einstellung geprüft? Nach einer sorgfältigen Abwägung sämtlicher Leistungen im Aufgabenspektrum des Ministeriums für Soziales und Integration wurde entschieden, das ohnehin bis zum 31. Dezember 2016 befristete Mehrlingsgeburtenprogramm nicht fortzusetzen , um in anderen Bereichen keine weitergehenden Einschnitte vornehmen zu müssen. Hierbei war auch zu berücksichtigen, dass in den meisten anderen Ländern keine vergleichbare Förderung erfolgt und die bisherige Förderung einkommensunabhängig gewährt wurde. In Vertretung Dr. Hammann Ministerialdirektor