Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1248 20. 12. 2016 1Eingegangen: 20. 12. 2016 / Ausgegeben: 16. 02. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Anzahl der Sozialleistungsbezieher in Baden-Württemberg im Zeitraum 2013 bis 2016 nach betroffenen Sachgebietsgruppen und aufgeschlüsselt nach Alters- und Personengruppen, Nationalität und Aufenthaltsstatus im nationalen Ländervergleich entwickelt? 2. Wie wird sich die Anzahl der Sozialleistungsbezieher in Baden-Württemberg in den kommenden zehn bis 25 Jahren unter Berücksichtigung von Alters- und Einkommensentwicklung in den in Frage 1 genannten Bevölkerungs- und Sach - gebietsgruppen im nationalen Ländervergleich voraussichtlich entwickeln? 3. Wie hoch ist die Anzahl der Leistungsbezieher in Baden-Württemberg nach ihrer Kenntnis im nationalen Ländervergleich, bei denen der Bezug von Mütterrente , Erwerbsminderungsrente oder Schwerbehindertenrente zum Verlust oder Teilverlust des Anspruchs auf Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) II bzw. SGB XII führt? 4. Wie hoch ist der Vermögensfreibetrag für Sozialleistungen und wann wurde dieser im Zeitraum der vergangenen 15 Jahre auf jeweils welche Freibetragsgrenze angepasst? 08. 12. 2016 Wolle AfD Kleine Anfrage der Abg. Carola Wolle AfD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Auskunft über Bezug von Sozialleistungen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1248 2 B e g r ü n d u n g Durch die veränderte Bedarfslandschaft im deutschen Sozialsystem wird es in den nächsten Jahren zu gesellschaftlichen Verwerfungen kommen. Die erhaltenen Auskünfte bilden die Grundlage, um die erforderlichen Novellierungen im Sozialwesen umgehend erarbeiten und umsetzen zu können. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 31. Januar 2017 Nr. 36-5011.3-41 beantwortet das Ministe - rium für Soziales und Integration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Anzahl der Sozialleistungsbezieher in Baden-Württemberg im Zeitraum 2013 bis 2016 nach betroffenen Sachgebietsgruppen und aufgeschlüsselt nach Alters- und Personengruppen, Nationalität und Aufenthaltsstatus im nationalen Ländervergleich entwickelt? Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II) Die statistischen Daten zur Entwicklung der Anzahl der Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) können der Zeitreihenveröffentlichung im Internet unter folgendem Link entnommen werden: https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_1021948/SiteGlobals/Forms/ Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&resourceId= 210368&input_=&pageLocale=de&topicId=1023366&year_month= aktuell&year_month.GROUP=1&search=Suchen Eine Statistik zum Aufenthaltsstatus der Leistungsberechtigten ist erst ab September 2016 verfügbar, da die Daten mit einer dreimonatigen Wartezeit erst ab Juni 2016 erhoben werden. Zu einer entsprechenden Auswertung der Bundesagentur für Arbeit wird auf die Anlage verwiesen. Wohngeld Die Anzahl der Wohngeldhaushalte hat sich seit 2013 in Baden-Württemberg folgendermaßen entwickelt (Angaben sind den Wohngeldstatistiken des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg entnommen): 2013: 64.455 2014: 56.620 2015: 43.994 2016: keine Angabe (Daten sind erst ab Mai/Juni 2017 verfügbar) Eine Statistik über die Wohngeldempfänger aufgeschlüsselt nach Alters- und Personengruppen , Nationalität und Aufenthaltsstatus wird nicht geführt. Die Anzahl der Wohngeldempfänger im nationalen Ländervergleich kann den entsprechenden Statistiken des Statistischen Bundesamtes sowie der jeweiligen Statistischen Landesämter entnommen werden, die nicht dem Verantwortungsbereich der Landesregierung unterliegen. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1248 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII) Die Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel des SGB XII) für Baden-Württemberg kann beim Statistischen Landesamt nur mit einem unvertretbar hohen Aufwand erhoben werden; Erhebungen im Zuständigkeitsbereich anderer Länder liegen nicht im Verantwortungsbereich der Landesregierung. Die Statistik der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird seit dem 1. Januar 2015 als zentrale Statistik beim Statistischen Bundesamt geführt. Seither sind die Standardtabellen dieser Erhebung inhaltlich nicht mehr identisch mit den Ergebnissen der bis 2014 dezentral durchgeführten Statistik. Auf die Bereitstellung der Ergebnisse für 2015 hat das Statistische Landesamt Baden-Württemberg daher verzichtet. Daten ab 2015 können unter www.destatis.de abgerufen werden. 2. Wie wird sich die Anzahl der Sozialleistungsbezieher in Baden-Württemberg in den kommenden zehn bis 25 Jahren unter Berücksichtigung von Alters- und Einkommensentwicklung in den in Frage 1 genannten Bevölkerungs- und Sachgebietsgruppen im nationalen Ländervergleich voraussichtlich entwickeln? Eine verlässliche Prognose über die kommenden zehn bis 25 Jahre ist nicht möglich . 3. Wie hoch ist die Anzahl der Leistungsbezieher in Baden-Württemberg nach ihrer Kenntnis im nationalen Ländervergleich, bei denen der Bezug von Mütterrente , Erwerbsminderungsrente oder Schwerbehindertenrente zum Verlust oder Teilverlust des Anspruchs auf Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) II bzw. SGB XII führt? Darüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Sowohl beim SGB II als auch beim SGB XII handelt es sich um Sozialleistungen auf bundesrechtlicher Grundlage. 4. Wie hoch ist der Vermögensfreibetrag für Sozialleistungen und wann wurde dieser im Zeitraum der vergangenen 15 Jahre auf jeweils welche Freibetragsgrenze angepasst? Dies kann den jeweiligen bundesgesetzlichen Regelungen und deren Änderungshistorie entnommen werden. Bezüglich des Wohngelds gilt Folgendes: Ein Wohn - geldanspruch besteht gemäß § 21 Nummer 3 Wohngeldgesetz (WoGG) nicht, soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens. Der Missbrauchstatbestand ist gemäß Ziffer 21.35 der Wohngeldverwaltungsvorschrift (WoGVwV) erfüllt, wenn die Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls den Schluss zulassen, dass die Wohngeldleistung bei den festgestellten Vermögensverhältnissen dem Ziel des § 1 WoGG widerspricht, durch einen Zuschuss zu den Wohnkosten angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Erhebliches Vermögen ist in der Regel vorhanden (Ziffer 21.36 WoGVwV), wenn die Summe des verwertbaren Vermögens der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder folgende Beträge übersteigt: 60.000 Euro für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied und 30.000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied. Diese Beträge bestehen seit der Wohngeldreform im Jahr 2009 in unveränderter Höhe. Lucha Minister für Soziales und Integration Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1248 4 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Ausgewählte Regionen (Gebietsstand Aktuell) September 2016 unter 25 Jahre 25 bis unter 55 Jahre 55 Jahre und älter 1 2 3 4 Deutschland 355.721 112.846 224.963 17.912 Westdeutschland 287.335 90.461 182.040 14.834 Ostdeutschland 68.386 22.385 42.923 3.078 01 Schleswig-Holstein 13.146 4.051 8.531 564 02 Hamburg 13.510 4.196 8.358 956 03 Niedersachsen 37.089 11.535 23.309 2.245 04 Bremen 8.462 2.498 5.519 445 05 Nordrhein-Westfalen 90.063 27.196 58.065 4.802 06 Hessen 23.799 6.908 15.420 1.471 07 Rheinland-Pfalz 15.634 4.968 9.896 770 08 Baden-Württemberg 33.874 10.783 21.402 1.689 09 Bayern 39.930 14.221 24.253 1.456 10 Saarland 11.828 4.105 7.287 436 11 Berlin 18.294 4.825 12.216 1.253 12 Brandenburg 10.201 3.732 6.133 336 13 Mecklenb rg Vorpommern 7 923 2 870 4 766 287 Region Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Kontext Fluchtmigration1) Insgesamt davon 13 Mecklenburg-Vorpommern 7.923 2.870 4.766 287 14 Sachsen 12.920 4.370 8.044 506 15 Sachsen-Anhalt 11.710 4.137 7.177 396 16 Thüringen 7.338 2.451 4.587 300 Erstellungsdatum: 06.01.2017, Statistik-Service Südwest, Auftragsnummer 238132 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Siehe Glossar Anlage