Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1253 22. 12. 2016 1Eingegangen: 22. 12. 2016 / Ausgegeben: 06. 02. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Beabsichtigt sie, mit der Deutschen Bahn AG eine Vereinbarung dahingehend zu treffen, dass Polizeibeamtinnen und -beamte in Uniform aus Gründen einer sicherheitsverbessernden personellen Präsenz grundsätzlich Freifahrt in der zweiten Klasse auch in InterCityExpress (ICE), InterCity (IC), EuroCity (EC), EuroNight (EN) und in Sonderzügen erhalten? 2. Falls nein, aus welchen Gründen soll keine solche Vereinbarung getroffen werden ? 3. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte aus Baden-Württemberg würden von einer Vereinbarung für Freifahrten in Fernzügen profitieren? 4. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte aus anderen Bundesländern dürfen aufgrund einer Vereinbarung in deren Bundesländern für Familienheimfahrten nach Baden-Württemberg in Uniform kostenfrei in Fernzügen innerhalb Baden- Württembergs reisen? 21. 12. 2016 Kopp SPD Kleine Anfrage des Abg. Ernst Kopp SPD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Freifahrten für Polizeibeamtinnen und -beamte in Fernzügen der Deutschen Bahn AG Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1253 2 B e g r ü n d u n g Laut Vereinbarung vom 6. Februar 1998 bzw. 27. Februar 1998 zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Deutschen Bahn AG über die Freifahrt von Polizeibeamtinnen und -beamten in Uniform in den Zügen der Deutschen Bahn AG außerhalb der Verkehrsverbünde erhalten Polizeibeamtinnen und -beamte in Uniform aus Gründen einer sicherheitsverbessernden personellen Präsenz grund - sätzlich Freifahrt in der zweiten Klasse in allen Nahverkehrszügen S-Bahn, Stadtexpress (SE), Regionalbahn (RB) und Regionalexpress (RE) der Deutschen Bahn AG sowie in allen Interregiozügen (IR) und D-Zügen des Fernverkehrs der Deutschen Bahn AG. Wie aus der Vereinbarung ebenfalls hervorgeht, gilt diese Freifahrt nicht in ICE, IC, EC, EN und Sonderzügen. Eine Freifahrtregelung für uniformierte Polizeibeamtinnen und -beamte wird im Erlass mit der optischen Präsenz von Sicherheitskräften in öffentlichen Verkehrsmitteln und dem daraus resultierenden Sicherheitsgewinn begründet. Die uniformierten Polizeibeamtinnen und -beamten sollen potenzielle Störer abschrecken, die Freifahrtregelung liegt daher letztlich auch im öffentlichen Interesse. Baden-Württemberg ist neben dem Bundesland Sachsen-Anhalt das einzige Bundesland , das keine entsprechende Vereinbarung mit der DB Reise & Touristik AG getroffen hat. Beamtinnen und Beamten aus anderen Bundesländern, die mit dem Zug für Familienheimfahrten nach Baden-Württemberg reisen, ist es somit gestattet , in Uniform kostenfrei mit ICE und IC-Zügen innerhalb von Baden-Württemberg zu reisen, während dies Beamtinnen und Beamten aus Baden-Württemberg im eigenen Zuständigkeitsbereich untersagt ist. A n t w o r t Mit Schreiben vom 24. Januar 2017 Nr. 3-1264.3/8 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Beabsichtigt sie, mit der Deutschen Bahn AG eine Vereinbarung dahingehend zu treffen, dass Polizeibeamtinnen und -beamte in Uniform aus Gründen einer sicherheitsverbessernden personellen Präsenz grundsätzlich Freifahrt in der zweiten Klasse auch in InterCityExpress (ICE), InterCity (IC), EuroCity (EC), EuroNight (EN) und in Sonderzügen erhalten? 2. Falls nein, aus welchen Gründen soll keine solche Vereinbarung getroffen werden ? Zu 1. und 2.: Für die Polizei des Landes Baden-Württemberg besteht seit 1998 eine vertragliche Vereinbarung des Innenministeriums mit der DB Regio AG, die Polizeibeamtinnen und -beamten in Uniform die kostenlose Nutzung von Nahverkehrszügen sowie Interregio- und D-Zügen der Deutschen Bahn AG in der zweiten Klasse (ohne Anspruch auf einen Sitzplatz) gestattet. Die Freifahrtregelung gilt nicht für die Zugtypen des Fernverkehrs ICE, IC, EC, ICN und CNL sowie Sonderzüge. Für die Durchführung von Fahndungsmaßnahmen wurde im Jahr 2000 eine ergänzende unbefristete Regelung mit der DB Regio AG und der DB Touristik AG geschlossen, die auch den Fernverkehr umfasst. Das in 2002 von der Deutschen Bahn AG unterbreitete Angebot einer vertraglichen Erweiterung der Freifahrt - regelung auf den Fernverkehr wurde von Baden-Württemberg nicht aufgegriffen. Wie insbesondere die laufend durchgeführten Erhebungen zu den Einschreite - fällen belegen, trägt die Mitfahrt von Polizeibeamtinnen und -beamten in Uniform zur Verbesserung der Sicherheit in den Zügen bei. Ferner führt die unentgeltliche Mitfahrt zu einer Erhöhung der polizeilichen Präsenz und damit zu einer Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Fahrgäste. Das Innenministerium 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1253 hat bereits in 2016 vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage das Inte - resse, dass die uniformierten Polizeibeamtinnen und -beamten des Landes neben Dienstreisen insbesondere den Weg zum und vom Arbeitsplatz in Uniform wahrnehmen , unterstrichen. Derzeit werden Vorbereitungen für eine erweiterte, den Fernverkehr einschließende Regelung mit der Deutschen Bahn AG getroffen. 3. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte aus Baden-Württemberg würden von einer Vereinbarung für Freifahrten in Fernzügen profitieren? Zu 3.: Profitieren würden von einer Ausdehnung der Freifahrtmöglichkeit grundsätzlich alle Uniform und Waffen tragenden Polizeibeamtinnen und -beamten der Polizei des Landes, d. h. derselbe Personenkreis, dem nach der bestehenden Vereinbarung aus 1998 die kostenlose Nutzung von Zügen des Nahverkehrs gestattet ist. Da keine Erfassung der baden-württembergischen Polizeibeamtinnen und -beamten unter den insoweit maßgebenden Kriterien erfolgt, kann deren Zahl nicht beziffert werden. 4. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte aus anderen Bundesländern dürfen aufgrund einer Vereinbarung in deren Bundesländern für Familienheimfahrten nach Baden-Württemberg in Uniform kostenfrei in Fernzügen innerhalb Baden- Württembergs reisen? Zu 4.: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration