Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1260 11. 01. 2017 1Eingegangen: 11. 01. 2017 / Ausgegeben: 01. 03. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Flüchtlinge sind nach ihrer Kenntnis 2016 über die Schweiz nach Baden-Württemberg gekommen? 2. Wie viele von ihnen sind nach ihrer Kenntnis über den Landkreis Konstanz nach Baden-Württemberg gekommen? 3. Ist ihr bekannt, wie viele von ihnen schon in der Schweiz als Flüchtlinge anerkannt waren? 4. Wie viele Flüchtlinge aus der Schweiz sind nach ihrer Kenntnis in den jeweiligen Monaten des Jahres 2016 nach Baden-Württemberg gekommen (Monatsstatistik /ansteigende oder abnehmende Zahlen)? 5. Ist ihr bekannt, wie viele dieser Flüchtlinge bereits in der Schweiz ein Asylverfahren (positiv oder negativ) durchlaufen haben und wie viele direkt nach Baden -Württemberg gekommen sind, ohne einen Asylantrag in der Schweiz gestellt zu haben? 6. Wie viele dieser Flüchtlinge wurden nach ihrer Kenntnis sofort zurückgeschickt und wie viele bekamen ein Asylverfahren in Deutschland? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Wolfgang Gedeon fraktionslos und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Flüchtlingsbewegung zwischen der Schweiz und Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1260 2 7. Wie kooperativ verhalten sich nach ihrer Kenntnis die Schweizer Behörden in solchen Fällen? 8. Was will sie unternehmen, um dieser Flüchtlingsbewegung wirkungsvoll zu begegnen? 11. 01. 2017 Dr. Gedeon fraktionslos B e g r ü n d u n g Gemäß Dublin-Vereinbarungen kann Flüchtlingen aus sicheren Drittländern die Aufnahme verweigert werden. Dies sollte umso mehr gelten, wenn es sich um so sichere Staaten mit so hohem Versorgungsstandard wie der Schweiz handelt. Die Begründung im Südkurier, die Behandlung der Flüchtlinge in der Schweiz sei (zu?) „kühl und korrekt“, sollte hinterfragt werden. Es muss dafür gesorgt werden , dass durch Flüchtlinge aus der Schweiz nicht noch weitere Verfahrens- und Versorgungskosten entstehen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 7. Februar 2017 Nr. 4-1320/103 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Flüchtlinge sind nach ihrer Kenntnis 2016 über die Schweiz nach Baden-Württemberg gekommen? 2. Wie viele von ihnen sind nach ihrer Kenntnis über den Landkreis Konstanz nach Baden-Württemberg gekommen? 3. Ist ihr bekannt, wie viele von ihnen schon in der Schweiz als Flüchtlinge anerkannt waren? 4. Wie viele Flüchtlinge aus der Schweiz sind nach ihrer Kenntnis in den jeweiligen Monaten des Jahres 2016 nach Baden-Württemberg gekommen (Monatsstatistik /ansteigende oder abnehmende Zahlen)? 5. Ist ihr bekannt, wie viele dieser Flüchtlinge bereits in der Schweiz ein Asylverfahren (positiv oder negativ) durchlaufen haben und wie viele direkt nach Baden -Württemberg gekommen sind, ohne einen Asylantrag in der Schweiz gestellt zu haben? 6. Wie viele dieser Flüchtlinge wurden nach ihrer Kenntnis sofort zurückgeschickt und wie viele bekamen ein Asylverfahren in Deutschland? Zu 1. bis 6.: Das Asylverfahren unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das Bundesministerium des Innern, zu dessen Geschäftsbereich das BAMF gehört, hat unter Hinweis auf die nicht vorhandene parlamentarische Kontrolle durch den Landtag über das BAMF als Bundesbehörde die Zulieferung eines Beitrags abgelehnt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1260 Ausweislich aktueller Pressemeldungen hat die Bundespolizei von Januar 2016 bis Oktober 2016 rund 3.810 Flüchtlinge an der Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz aufgegriffen. Im Übrigen ist der Landesregierung bekannt, dass das BAMF im Jahr 2016 ins - gesamt 1.997 Übernahmeersuchen im Rahmen des Dublin-Verfahrens an die Schweiz gestellt hat. Das Dublin-Verfahren ist ein Vorverfahren zum eigentlichen Asylverfahren, in dem der für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständige Mitgliedstaat der EU bzw. assoziierte Staat festgestellt wird. Grundsätzlich ist der EU-Mitgliedstaat bzw. assoziierte Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig, in dessen Staatsgebiet der Asylsuchende zuerst eingereist ist. Im ersten Halbjahr 2016 wurden 66 Personen im Rahmen des Dublin-Verfahrens aus Deutschland in die Schweiz überstellt. Die darüber hinaus erfragten Zahlen liegen der Landesregierung nicht vor. 7. Wie kooperativ verhalten sich nach ihrer Kenntnis die Schweizer Behörden in solchen Fällen? Zu 7.: Bei der Überstellung von Asylsuchenden in die Schweiz bestehen keine Probleme mit den Schweizer Behörden. 8. Was will sie unternehmen, um dieser Flüchtlingsbewegung wirkungsvoll zu begegnen ? Zu 8.: Die Kontrolle der Grenzen liegt in der Zuständigkeit des Bundes. Die Landes - regierung steht sowohl auf politischer als auch auf operativer Ebene in ständigem Austausch mit den zuständigen Bundesbehörden, um dem Zuwanderungsdruck zu begegnen. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration