Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1277 22. 12. 2016 1Eingegangen: 22. 12. 2016 / Ausgegeben: 08. 02. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie verteilten sich die Mittel aus dem Titel 684 03 im Einzelplan 09, Kapitel 0918 in den Jahren 2015 und 2016 auf die im Landesjugendring zusammengeschlossenen Jugendverbände? 2. Wie verteilen sich die in Frage 1 genannten Mittel in 2017? 3. Welche sonstigen anerkannten Träger der Jugendarbeit wurden in den Jahren 2015 und 2016 aus den Mitteln aus dem Titel 684 03 im Einzelplan 09, Kapitel 0918 in welcher jeweiligen Höhe gefördert? 4. Welche Träger sollen in 2017 aus dem in Frage 3 genannten Haushaltstitel in welcher jeweiligen Höhe gefördert werden? 5. Welche Träger wurden in den Jahren 2015 und 2016 in welcher Höhe aus den Mitteln aus dem Titel 684 07 im Einzelplan 09, Kapitel 0918 gefördert? 6. Welche Träger sollen in 2017 aus dem in Frage 5 genannten Haushaltstitel Gelder in welcher jeweiligen Höhe erhalten? 7. Welche Kooperationen mit Trägern der außerschulischen Jugendbildung im Sinne von mit Schulen werden in welcher Höhe im Sinne von Titel 684 72 im Einzelplan 09, Kapitel 0918 gefördert werden? 8. Welche Jugendorganisationen zur Bildungsarbeit im Sinne von Titel 684 72 im Einzelplan 09, Kapitel 0918 wurden in den Jahren 2015 und 2016 in welcher jeweiligen Höhe gefördert? Kleine Anfrage der Abg. Carola Wolle AfD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Mittelvergabe im Staatshaushalt für Jugendhilfe Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1277 2 9. Welche Jugendorganisationen zur Bildungsarbeit sollen in 2017 aus Haushalts - titel 684 72 im Einzelplan 09, Kapitel 0918 in welcher jeweiligen Höhe gefördert werden? 10. Welche bedeutsamen Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung im Sinne von Titel 684 72 im Einzelplan 09, Kapitel 0918 werden in welcher Höhe gefördert? 21. 12. 2016 Wolle AfD B e g r ü n d u n g Es besteht ein öffentliches und parlamentarisches Interesse an der Vergabe von Finanzmitteln, welche im Staatshaushaltplan unter Kapitel 0918 „Jugendhilfe“ genannt werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 24. Januar 2017 Nr. 23-0141.5/16/1277 beantwortet das Minis - terium für Soziales und Integration in Abstimmung mit dem Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie verteilten sich die Mittel aus dem Titel 684 03 im Einzelplan 09, Kapitel 0918 in den Jahren 2015 und 2016 auf die im Landesjugendring zusammen - geschlossenen Jugendverbände? An die im Landesjugendring zusammengeschlossenen Jugendverbände wurden im Jahr 2015 Zuschüsse für zentrale Aufgaben in Höhe von insgesamt 854.700 Euro und im Jahr 2016 von insgesamt 863.700 Euro gewährt. Die Verteilung der Fördermittel auf die einzelnen Jugendverbände ergibt sich aus den nachstehenden Tabellen für die Jahre 2015 und 2016. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1277 Im Jahr 2015 Geförderte Jugendverbände Zuwendung in Euro Adventjugend in Baden-Württemberg 23.054,00 Akkordeonjugend Baden-Württemberg 17.816,00 Arbeiter-Samariter-Jugend Baden-Württemberg 15.042,00 Jugendwerk der AWO Württemberg e. V. 23.154,00 Jugend im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Baden-Württemberg e.V. 18.739,00 DGB-Jugend Baden-Württemberg 35.952,00 DJO - Deutsche Jugend in Europa Landesverband Baden-Württemberg e. V. 22.516,00 Deutsche Wanderjugend im Schwäbischen Albverein e. V. 19.775,00 Evangelisches Jugendwerk in Württemberg 148.008,00 Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg 26.023,00 Jugendrotkreuz im DRK-Landesverband Baden-Württemberg 25.205,00 Naturfreundejugend Landesverband Württemberg 9.675,00 Naturschutzjugend Baden-Württemberg e. V. 20.101,00 SJD - Die Falken Landesverband Baden-Württemberg 20.090,00 Solidaritätsjugend Baden-Württemberg 15.308,00 Trachtenjugend Baden-Württemberg e. V. 19.326,00 Bezirksjugendwerk der AWO Baden e. V. 23.153,00 DLRG-Jugend Baden-Württemberg 27.708,00 Evangelisches Kinder- und Jugendwerk Baden 44.210,00 Naturfreundejugend Deutschlands Landeskinder- und -jugendleitung Baden 13.605,00 Ring deutscher Pfadfinderinnenverbände 16.982,00 Ring junger Bünde Baden-Württemberg e. V. 15.775,00 Bund der Deutschen Katholischen Jugend Diözesanverband Freiburg 64.261,00 DRK-Landesverband Badisches Rotes Kreuz - Jugendrotkreuz 5.162,00 Ring deutscher Pfadfinderverbände 52.442,00 Bund der Deutschen Katholischen Jugend Diözese Rottenburg-Stuttgart 56.987,00 Bund Deutscher Pfadfinderinnen Baden-Württemberg e. V. 25.290,00 Jugend des Deutschen Alpenvereins Landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg e. V. 18.905,00 Jugendwerk Evangelischer Freikirchen 30.436,00 Summe 854.700,00 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1277 4 Im Jahr 2016 Die Zuwendungen wurden zu Teilen in Höhe von 814.700 Euro (2015) und 823.700 Euro (2016) aus Mitteln des Kapitels 0918 Titel 684 02 und in Höhe von 40.000 Euro (jeweils 2015 und 2016) aus Mitteln des Kapitels 0918 Titel 684 03 gewährt. Darüber hinaus wurde der Landesjugendring Baden-Württemberg e. V. als Dachverband mit 382.300 Euro im Jahr 2015 und mit 373.300 Euro im Jahr 2016 aus Mitteln des Kapitels 0918 Titel 684 02 und 684 03 institutionell gefördert. Geförderte Jugendverbände Zuwendung in Euro Adventjugend in Baden-Württemberg 23.054,00 Akkordeonjugend Baden-Württemberg 17.816,00 Arbeiter-Samariter-Jugend Baden-Württemberg 15.042,00 Jugendwerk der AWO Württemberg e. V. 23.154,00 Jugend im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Baden-Württemberg e.V. 18.739,00 DGB-Jugend Baden-Württemberg 35.952,00 DIDF Jugend Baden-Württemberg 9.000,00 DJO - Deutsche Jugend in Europa Landesverband Baden-Württemberg e. V. 22.516,00 Deutsche Wanderjugend im Schwäbischen Albverein e. V. 19.775,00 Evangelisches Jugendwerk in Württemberg 148.008,00 Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg 26.023,00 Jugendrotkreuz im DRK-Landesverband Baden-Württemberg 25.205,00 Naturfreundejugend Landesverband Württemberg 9.840,00 Naturschutzjugend Baden-Württemberg e. V. 20.101,00 SJD - Die Falken Landesverband Baden-Württemberg 20.090,00 Solidaritätsjugend Baden-Württemberg 15.308,00 Trachtenjugend Baden-Württemberg e. V. 19.326,00 Bezirksjugendwerk der AWO Baden e. V. 23.153,00 DLRG-Jugend Baden-Württemberg 27.708,00 Evangelisches Kinder- und Jugendwerk Baden 44.210,00 Naturfreundejugend Deutschlands Landeskinder- und -jugendleitung Baden 13.440,00 Ring deutscher Pfadfinderinnenverbände 16.982,00 Ring junger Bünde Baden-Württemberg e. V. 15.775,00 Bund der Deutschen Katholischen Jugend Diözesanverband Freiburg 64.261,00 DRK-Landesverband Badisches Rotes Kreuz – Jugendrotkreuz 5.162,00 Ring deutscher Pfadfinderverbände 52.442,00 Bund der Deutschen Katholischen Jugend Diözese Rottenburg-Stuttgart 56.987,00 Bund Deutscher Pfadfinderinnen Baden-Württemberg e. V. 25.290,00 Jugend des Deutschen Alpenvereins Landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg e. V. 18.905,00 Jugendwerk Evangelischer Freikirchen 30.436,00 Summe 863.700,00 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1277 2. Wie verteilen sich die in Frage 1 genannten Mittel in 2017? Darüber ist nach der Verabschiedung des Staatshaushaltsplans 2017 durch den Landtag zu entscheiden. 3. Welche sonstigen anerkannten Träger der Jugendarbeit wurden in den Jahren 2015 und 2016 aus den Mitteln aus dem Titel 684 03 im Einzelplan 09, Kapitel 0918 in welcher jeweiligen Höhe gefördert? An sonstige anerkannte Träger der Jugendarbeit wurden im Jahr 2015 Zuschüsse für zentrale Aufgaben in Höhe von insgesamt 407.268 Euro und im Jahr 2016 von insge samt 405.768 Euro gewährt. Die Verteilung der Fördermittel auf die einzelnen Ju gend verbände ergibt sich aus den nachstehenden Tabellen für die Jahre 2015 und 2016. Im Jahr 2015 Geförderte sonstigen anerkannten Träger der Jugendarbeit Zuwendung in Euro Landesverband der Rassegeflügelzüchter von Württemberg und Hohenzollern e. V. 1.500,00 Landesjugendorganisation des Landesverbands Badischer Rassegeflügelzüchter e. V. im BDRG 1.000,00 Landesverband der Rassekaninchenzüchter Württemberg und Hohenzollern e. V. 1.000,00 Paritätisches Jugendwerk Baden-Württemberg e. V. 35.000,00 Landesring Süd-West der Deutschen Philatelisten-Jugend e. V. 3.500,00 THW-Jugend Baden-Württemberg e. V. 2.500,00 Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Baden-Württemberg e. V. 58.500,00 Verband für das Spielmannswesen in Baden-Württemberg e. V. 6.000,00 Deutsche Schreberjugend Südwest 2.500,00 Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg e. V. 5.600,00 Bläserjugend Baden-Württemberg 16.000,00 Beamtenbund-Jugend Baden-Württemberg 4.400,00 Malteser Jugend Baden-Württemberg 2.600,00 Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. Landesverband Baden-Württemberg 4.000,00 Bund Deutscher Blasmusikverbände e. V. – Bläserjugend 10.000,00 Ortenauer Narrenbund 1981 e. V. 1.500,00 Bund der Kaufmannsjugend im Deutschen Handelsund Industrieangestelltenverband 4.000,00 Landesfischereiverband Südwürttemberg 1.000,00 LAG Tanz Baden-Württemberg e.V. 2.700,00 International Award for young People e. V. 3.500,00 Landesarbeitsgemeinschaft Offene Jugendbildung Baden-Württemberg e. V. 33.500,00 Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Baden-Württemberg 76.418,00 Pflegeelternschule Baden-Württemberg e. V. 23.000,00 Landesarbeitsgemeinschaft für Erziehungsberatung Baden-Württemberg e. V. 3.050,00 Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze e. V. 43.500,00 Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-Württemberg e. V. 61.000,00 Summe 407.268,00 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1277 6 Im Jahr 2016 Die Förderung erfolgte zu Teilen in Höhe von 214.468 Euro (2015) und 212.968 Euro (2016) aus Mitteln des Kapitels 0918 Titel 684 03 und in Höhe von 192.800 Euro (jeweils 2015 und 2016) aus Mitteln des Kapitels 0918 Titel 684 02. 4. Welche Träger sollen in 2017 aus dem in Frage 3 genannten Haushaltstitel in welcher jeweiligen Höhe gefördert werden? Darüber ist nach der Verabschiedung des Staatshaushaltsplans 2017 durch den Landtag zu entscheiden. Geförderte sonstigen anerkannten Träger der Jugendarbeit Zuwendung in Euro Landesverband der Rassegeflügelzüchter von Württemberg und Hohenzollern e. V 1.500,00 Landesjugendorganisation des Landesverbands Badischer Rassegeflügelzüchter e. V. im BDRG 1.000,00 Landesverband der Rassekaninchenzüchter Württemberg und Hohenzollern e. V. 1.000,00 Paritätisches Jugendwerk Baden-Württemberg e. V. 35.000,00 Landesring Süd-West der Deutschen Philatelisten-Jugend e. V. 3.500,00 THW-Jugend Baden-Württemberg e. V. 2.500,00 Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Baden-Württemberg e. V. 58.500,00 Verband für das Spielmannswesen in Baden-Württemberg e. V. 6.000,00 Deutsche Schreberjugend Südwest 2.500,00 Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg e. V. 5.600,00 Bläserjugend Baden-Württemberg 16.000,00 Beamtenbund-Jugend Baden-Württemberg 4.400,00 Malteser Jugend Baden-Württemberg 2.600,00 Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. Landesverband Baden-Württemberg 4.000,00 Bund Deutscher Blasmusikverbände e. V. – Bläserjugend 10.000,00 Bund der Kaufmannsjugend im Deutschen Handelsund Industrieangestelltenverband 4.000,00 Landesfischereiverband Südwürttemberg-Hohenzollern 1.000,00 LAG Tanz Baden-Württemberg e. V. 2.700,00 International Award for young People e. V. 3.500,00 Landesarbeitsgemeinschaft Offene Jugendbildung Baden-Württemberg e. V. 33.500,00 Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Baden-Württemberg 76.418,00 Pflegeelternschule Baden-Württemberg e. V. 23.000,00 Landesarbeitsgemeinschaft für Erziehungsberatung Baden-Württemberg e. V. 3.050,00 Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze e. V. 43.500,00 Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-Württemberg e. V. 61.000,00 Summe 405.768,00 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1277 5. Welche Träger wurden in den Jahren 2015 und 2016 in welcher Höhe aus den Mitteln aus dem Titel 684 07 im Einzelplan 09, Kapitel 0918 gefördert? Aus Mitteln des Titels 684 07 erfolgte keine institutionelle Förderung von anerkannten freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe nach § 75 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) oder von anerkannten freien Trägern der außerschulischen Jugendbildung nach § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 4 des Jugendbildungsgesetzes . 6. Welche Träger sollen in 2017 aus dem in Frage 5 genannten Haushaltstitel Gelder in welcher jeweiligen Höhe erhalten? Vorbehaltlich der Verabschiedung des Staatshaushaltsplans 2017 durch den Land - tag ist beabsichtigt, die Förderung im bisherigen Umfang auch im Jahr 2017 fortzuführen . 7. Welche Kooperationen mit Trägern der außerschulischen Jugendbildung im Sinne von mit Schulen werden in welcher Höhe im Sinne von Titel 684 72 im Einzelplan 09, Kapitel 0918 gefördert werden? Aus Kapitel 0918 Titel 684 72 (Ziffer 4) wurden im Jahr 2016 die Projekte „Kooperation zwischen Jugendarbeit und Schule. Entwicklung von Anknüpfungspunkten , Unterstützung, Beratung und Information für Akteure der außerschulischen Jugendbildung“, umgesetzt durch den Landesjugendring Baden-Württemberg e. V. (20.000 Euro), sowie „Kinder und Jugend hoch drei“, umgesetzt durch die Landesarbeitsgemeinschaft Offene Jugendbildung Baden-Württemberg e. V. (20.000 Euro) finanziert. Weitere 110.000 Euro wurden zur Deckung der Finanzierung des Bildungsreferenten-Programms verwendet. Auch im Aufgabenport - folio der Bildungsreferentinnen und Bildungsreferenten ist die Kooperation Jugendarbeit -Schule ein wichtiger Bestandteil. In der Aufstellung zum Staatshaushaltsplan 2017 wurden unter Ziffer 4 des Titels 684 72 insgesamt 150.000 Euro eingeplant. Über die Mittel kann erst nach der Verabschiedung des Haushalts verfügt werden sowie nach Antragstellung durch die jeweiligen Träger. 8. Welche Jugendorganisationen zur Bildungsarbeit im Sinne von Titel 684 72 im Einzelplan 09, Kapitel 0918 wurden in den Jahren 2015 und 2016 in welcher jeweiligen Höhe gefördert? Aus Kapitel 0918 Titel 684 72 (Ziffer 5 – Jugendorganisationen zur Bildungs - arbeit) wurden Zuschüsse zu den Beschäftigungskosten von Bildungsreferentinnen und Bildungsreferenten (Bildungsreferentenprogramm) an die nachstehend aufgelisteten Jugendorganisationen gewährt. Organisation Zuwendung im Jahr 2015 Zuwendung im Jahr 2016 Landesjugendring Baden-Württemberg e. V. und Anschlussverbände 2.006.909 Euro 2.032.351 Euro Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Baden-Württemberg e. V. 66.000 Euro 66.000 Euro LAG Mobile Jugendarbeit/Streetwork 22.000 Euro 14.300 Euro Baden-württembergische Sportjugend 66.000 Euro 66.000 Euro Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1277 8 9. Welche Jugendorganisationen zur Bildungsarbeit sollen in 2017 aus Haushalts - titel 684 72 im Einzelplan 09, Kapitel 0918 in welcher jeweiligen Höhe gefördert werden? Die Gewährung eines Zuschusses aus Kapitel 0918 Titel 684 72 (Ziffer 5) sowie die Förderhöhe erfolgt nach Maßgabe des Staatshaushaltsplans, der bisher nur im Entwurf vorliegt. Es wurden noch keine Bewilligungen zur Förderung von Bildungsreferentinnen und Bildungsreferenten ausgesprochen. Geplant ist, dass für ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) 44.000 Euro gewährt werden. Von den Einzelverbänden wurden bis zu fünf Bildungsreferentenstellen beantragt. 10. Welche bedeutsamen Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung im Sinne von Titel 684 72 im Einzelplan 09, Kapitel 0918 werden in welcher Höhe gefördert? Im Entwurf zum Staatshaushaltsplan 2017 sind für bedeutsame Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung insgesamt 330.000 Euro vorgesehen (Erl. Ziff. 6). Davon sind 50.000 Euro für die Umsetzung des Projekts „Dein Ding 2016 – Jugendbildungspreis Baden-Württemberg“ und weitere 280.000 Euro für die Kofinanzierung des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechts - extremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ eingeplant. Lucha Minister für Soziales und Integration