Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1283 22. 12. 2016 1Eingegangen: 22. 12. 2016 / Ausgegeben: 10. 02. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Sind ihrer Einschätzung nach bei der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg für die Einstellungsoffensive ab 2017 ausreichend Räumlichkeiten sichergestellt ? 2. Reichen ihrer Einschätzung nach die Dozenten bei der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg ab 2017 aus? 3. Sieht sie eine Überbelastung der gesamten Infrastruktur und des Personals bei der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg ab 2017? 4. Wie beurteilt sie das Fehlen von Aufenthalts-/Sozialräumen und Rückzugsräumen der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg? 5. Wie beurteilt sie die Überbelastung der sanitären Einrichtungen bei der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg? 6. Wie steht sie dazu, dass die Hochschule im August 2016 den Campus Freiburg trotz gut eingespielter und erfolgreicher Dozentenschaft und Verwaltung zugunsten einer Nutzung durch das Finanzministerium aufgeben musste? 7. Hält sie die Zahl der Parkplätze für ausreichend? 8. Wie will sie eine Überlastung der Schießbahnen vermeiden? 9. Wie steht sie zur engen Belegung der Unterkunftsräume in der Ausbildung mit zum Teil Dreier-Belegung mit nur zwei Schreibtischen und einem vierten Schrank für sogenannte „Heimschläfer“? Kleine Anfrage der Abg. Lars Patrick Berg AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Ausrüstung und Ausstattung der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1283 2 10. Wie wirkt sich aus ihrer Sicht die Polizeireform auf die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg aus? 06. 12. 2016 Berg AfD B e g r ü n d u n g Die Polizei steht unter täglicher Belastung. Insbesondere die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg war in den letzten Jahren immer wieder in Reformen und Änderungen wie der Einstellungsoffensive eingebunden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 26. Januar 2017 Nr. 3-1160.5-HFPOL/16/1 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Sind ihrer Einschätzung nach bei der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg für die Einstellungsoffensive ab 2017 ausreichend Räumlichkeiten sichergestellt ? 2. Reichen ihrer Einschätzung nach die Dozenten bei der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg ab 2017 aus? 3. Sieht sie eine Überbelastung der gesamten Infrastruktur und des Personals bei der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg? Zu 1. bis 3.: Zur Bewältigung der Einstellungsoffensive der Jahre 2017 und 2018 (Einstellungsoffensive 1) wurde eine Projektgruppe unter Leitung der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg eingerichtet, die einem Lenkungskreis unter Vorsitz des Landespolizeipräsidenten letztmalig am 19. April 2016 ihre Planungen und Vorschläge vorgelegt hat. Die erforderlichen Entscheidungen sind getroffen und befinden sich in der Umsetzung. Für die Jahre nach 2018 bis absehbar mindestens 2021 müssen die Einstellungszahlen weiter auf hohem Niveau gehalten werden (sogenannte Einstellungsoffensive 2). Hierzu sind das Innenministerium und die Hochschule für Polizei Baden- Württemberg derzeit in der konkreten Planung. Im Rahmen der Projektgruppenarbeit im Zusammenhang mit der Bewältigung der Einstellungsoffensive 1 wurden auch Fragen zur Raumsituation sowie personelle Fragen, einschließlich des Dozentenbedarfs, beleuchtet und einer Lösung zugeführt . Im Ergebnis sieht das Innenministerium für die Einstellungsoffensive der Jahre 2017 und 2018 zwar eine temporär starke Belastung der gesamten Infrastruktur und des Personals bei der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg, jedoch keine Überbelastung. Bei den Planungen zur Einstellungsoffensive 2 wird dieser Aspekt bereits jetzt explizit berücksichtigt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1283 4. Wie beurteilt sie das Fehlen von Aufenthalts-/Sozialräumen und Rückzugsräumen der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg? Zu 4.: Aufenthalts-/Sozial- und Rückzugsräume sind grundsätzlich an den Standorten der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg vorhanden. In Villingen-Schwenningen steht den Studierenden, die nicht auf dem Campus untergebracht sind, jedoch bislang kein separater Aufenthalts-/Sozialraum zur Verfügung. Allerdings besteht für sie die Möglichkeit, zur Überbrückung von Vorlesungspausen die Bibliothek oder vorhandene Sitzgruppen im Hauptgebäude auf dem Campus aufzusuchen . Ferner können die Studierenden sportlichen Aktivitäten nachgehen oder sich im Bereich der Cafeteria aufhalten. 5. Wie beurteilt sie die Überbelastung der sanitären Einrichtungen bei der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg? Zu 5.: An den einzelnen Standorten der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg stehen ausreichend sanitäre Einrichtungen zur Verfügung. Maßnahmen zur Verbesserung und Instandhaltung werden durch den Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg im Rahmen der zur Verfügung stehenden Bauunterhaltsmittel kontinuierlich durchgeführt. 6. Wie steht sie dazu, dass die Hochschule im August 2016 den Campus Freiburg trotz gut eingespielter und erfolgreicher Dozentenschaft und Verwaltung zugunsten einer Nutzung durch das Finanzministerium aufgeben musste? Zu 6.: Die Entscheidungen im Rahmen der Polizeistrukturreform, die zur Realisierung eines „Ein-Träger-Modells“ für das polizeiliche Bildungswesen in Baden-Württemberg geführt haben, beinhalteten die Reduzierung der Bildungsstandorte. Davon umfasst waren auch die Schließungen der ehemals überwiegend für die Fortbildung der Polizeibediensteten genutzten Standorte Freiburg und Wertheim. Dabei war bezüglich Freiburg festgehalten worden, dass eine Schließung erst mit Abschluss des 36. Bachelorstudiengangs (der sogenannte PKA-400-Studiengang) realisierbar ist. 7. Hält sie die Zahl der Parkplätze für ausreichend? Zu 7.: An den Standorten der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg stehen Parkplätze für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Auszubildende, Fortzubildende und Studierende zur Verfügung. Kapazitätsengpässe bestehen in Villingen- Schwenningen. 8. Wie will sie eine Überbelastung der Schießbahnen vermeiden? Zu 8.: Durch die Anpassung der Reinigungs- und Wartungsintervalle soll eine Überlas - tung der Schießbahnen vermieden werden. Im Rahmen der Planungen für die Einstellungsoffensive 2 werden die Erfordernisse entsprechend geprüft. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1283 4 9. Wie steht sie zur engen Belegung der Unterkunftsräume in der Ausbildung mit zum Teil Dreier-Belegung mit nur zwei Schreibtischen und einem vierten Schrank für sogenannte „Heimschläfer“? Zu 9.: Die gegenwärtige Unterbringungssituation bedarf der kapazitativen Ergänzung im Hinblick auf die polizeiliche Einstellungsoffensive der kommenden Jahre (Einstellungsoffensive 2). 10. Wie wirkt sich aus ihrer Sicht die Polizeireform auf die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg aus? Zu 10.: Die zum 1. Januar 2014 in Kraft getretene Polizeistrukturreform wird aktuell von der Projektgruppe „Evaluation der Polizeistrukturreform Baden-Württemberg“ (kurz EvaPol) untersucht. Das Teilprojekt 5 beschäftigt sich mit der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen von EvaPol werden im Frühjahr 2017 vorliegen. Sofern sich hieraus Verbesserungen für die Arbeit der Polizei ergeben, wird die Landesregierung diese abschließend bewerten und gegebenenfalls zeitnah und zielgerichtet weiterverfolgen. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration