Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1284 22. 12. 2016 1Eingegangen: 22. 12. 2016 / Ausgegeben: 28. 02. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Personen ohne festen Wohnsitz gab es 2016 jeweils in den beiden genannten Kreisen? 2. Wie schlüsseln sich diese Personen nach Geschlecht, Alter, beruflicher Qualifikation und Nationalität auf? 3. In welchem Ausmaß bestehen nach ihrer Kenntnis Suchtproblematiken? 4. Gibt es ausreichend Notunterkünfte in den Kreisen für Personen ohne festen Wohnsitz? 5. Welche Maßnahmen in den Bereichen Baurecht und Infrastruktur ergreift sie zur Verhinderung von Obdachlosigkeit und deren Beendigung? 6. Wird der betroffene Personenkreis auf § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II hingewiesen , wonach auf Antrag Unterkunftskosten, also auch die Kosten für die Übernachtung in einer Pension oder einem Hotel, vom Jobcenter bzw. der Optionskommune übernommen werden? 7. Gibt es in den genannten Kreisen ausreichend soziale Anlaufstellen und Hilfs - angebote für von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen bzw. bereits obdachlose Menschen? 8. Sind diese Anlaufstellen und Hilfsangebote auch für Menschen mit Barrieren (Analphabetismus, Behinderung u. Ä.) leicht zugänglich? Kleine Anfrage des Abg. Lars Patrick Berg AfD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Personen ohne festen Wohnsitz in den Kreisen Tuttlingen und Schwarzwald-Baar Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1284 2 9. Haben die Leistungsträger nach dem SGB II und dem SGB XII besondere Eingliederungsprogramme für diesen Kundenkreis? 10. Wird die Hilfe zur Selbsthilfe bei den Betroffenen gezielt gefördert? 13. 12. 2016 Berg AfD B e g r ü n d u n g Obdachlosigkeit gibt es auch in einem reichen Land wie Baden-Württemberg – trotz des Wohlstands. Diese Kleine Anfrage soll das Problem erhellen und helfen, Lösungswege zu finden. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 8. Februar 2017 Nr. 36-0141.5/16/1284 beantwortet das Minis - terium für Soziales und Integration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen ohne festen Wohnsitz gab es 2016 jeweils in den beiden genannten Kreisen? Im Landkreis Tuttlingen gab es im Jahr 2016 ca. 160 wohnungslose Menschen. Für den Schwarzwald-Baar-Kreis sind keine Daten vorhanden. 2. Wie schlüsseln sich diese Personen nach Geschlecht, Alter, beruflicher Qualifikation und Nationalität auf? Im Landkreis Tuttlingen ergibt sich folgende Aufschlüsselung: • Geschlecht: 142 Männer 18 Frauen • Altersstruktur: 18–20 Jahre: 13 Personen 21–24 Jahre: 8 Personen 25–29 Jahre: 21 Personen 30–39 Jahre: 45 Personen 40–49 Jahre: 24 Personen 50–59 Jahre: 42 Personen ab 60 Jahre: 7 Personen • Nationalitäten: deutsch: 132 Personen italienisch: 7 Personen türkisch: 6 Personen kroatisch: 3 Personen marokkanisch: 3 Personen syrisch: 2 Personen weitere: 7 Personen *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1284 Zur beruflichen Qualifikation der Personen können keine Aussagen gemacht werden. Bezüglich des Schwarzwald-Baar-Kreises wird auf die Antwort zu Ziffer 1 verwiesen . 3. In welchem Ausmaß bestehen nach ihrer Kenntnis Suchtproblematiken? Im Landkreis Tuttlingen liegen beim Personenkreis der Wohnungslosen häufiger Suchtproblematiken vor als in der Gesamtbevölkerung. Im Schwarzwald-Baar- Kreis liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 4. Gibt es ausreichend Notunterkünfte in den Kreisen für Personen ohne festen Wohnsitz? Ja. 5. Welche Maßnahmen in den Bereichen Baurecht und Infrastruktur ergreift sie zur Verhinderung von Obdachlosigkeit und deren Beendigung? 7. Gibt es in den genannten Kreisen ausreichend soziale Anlaufstellen und Hilfs - angebote für von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen bzw. bereits obdachlose Menschen? Der Landkreis Tuttlingen erachtet die Infrastruktur zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit mit einer Fachberatungsstelle, einer Wärmestube, einem Aufnahmehaus , betreutem Wohnen und einem Nachtlager als bedarfsorientiert und ausreichend . Auch der Schwarzwald-Baar-Kreis betrachtet die Infrastruktur mit dem Angebot der AWO Soziale Dienste gGmbH (stationäres Wohnen, betreutes Wohnen und Fachberatungsstelle) als ausreichend. 6. Wird der betroffene Personenkreis auf § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II hingewiesen , wonach auf Antrag Unterkunftskosten, also auch die Kosten für die Übernachtung in einer Pension oder einem Hotel, vom Jobcenter bzw. der Optionskommune übernommen werden? Ja. 8. Sind diese Anlaufstellen und Hilfsangebote auch für Menschen mit Barrieren (Analphabetismus, Behinderung u. Ä.) leicht zugänglich? Überwiegend ja. 9. Haben die Leistungsträger nach dem SGB II und dem SGB XII besondere Eingliederungsprogramme für diesen Kundenkreis? Die entsprechende Leistungen für Wohnungslose werden auf den bundesrecht - lichen Grundlagen des SGB II und SGB XII individuell und einzelfallbezogen organisiert und vereinbart. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Ziffer 7 verwiesen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1284 4 10. Wird die Hilfe zur Selbsthilfe bei den Betroffenen gezielt gefördert? Die Befähigung und Aktivierung leistungsberechtigter Personen zur Selbsthilfe ist sowohl eine bundesgesetzliche Aufgabe der Grundsicherung für Arbeitsuchende (vgl. etwa § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 SGB II) als auch der Sozialhilfe (vgl. etwa § 1 Satz 2 SGB XII) und von den zuständigen Leistungsträgern – wie auch die übrigen Leistungsvoraussetzungen – zu beachten. Bei dem hier in Rede stehenden Personenkreis stellt sich dies naturgemäß als eine besondere Herausforderung dar, die einzelfallbezogen und individuell zu bewältigen ist. Lucha Minister für Soziales und Integration