Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1287 22. 12. 2016 1Eingegangen: 22. 12. 2016 / Ausgegeben: 09. 02. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist ihr bekannt, wie viele Denkmäler 2016 in Baden-Württemberg Vandalismus und Verwüstung zum Opfer fielen? 2. Ist ihr bekannt, wie hoch die Zahl in den Landkreisen Tuttlingen und Schwarzwald-Baar ist? 3. Wie hoch ist der Sachschaden im Jahr 2016? 4. Welches Ausmaß an Schaden entstand durch Graffiti? 5. Welche Maßnahmen ergreift sie, um die Denkmalschändungen zu reduzieren? 6. Welche Arten von Denkmälern fallen der Schändung besonders häufig zum Opfer? 7. Welchem politischen Spektrum ordnet sie die Denkmalschändungen zu? 8. Wie hoch ist die Zahl der religiös motivierten Schändungen? 9. Wie hoch ist die Aufklärungsquote für die Denkmalschändungen 2016? 10. Wie gliedern sich die Täter nach Alter, Geschlecht, Bildungsstand, Einkommen und anderen Straftaten? 21. 12. 2016 Berg AfD Kleine Anfrage des Abg. Lars Patrick Berg AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Denkmalschändungen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1287 2 B e g r ü n d u n g Wie die Junge Freiheit in ihrer Ausgabe vom 11. November 2016 berichtete, kommt es in der Bundesrepublik immer wieder zu Denkmalschändungen. Diese sollen häufig einen linksextremen Hintergrund haben. Auch in Baden-Württemberg soll es demnach in Kuppenheim zu einer Schändung des Kriegerdenkmals, welches mit kommunistischer Symbolik beschmiert wurde, gekommen sein. A n t w o r t Mit Schreiben vom 26. Januar 2017 Nr. 3-1228.1/227 beantwortet das Ministe - rium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Minis - terium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau sowie dem Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist ihr bekannt, wie viele Denkmäler 2016 in Baden-Württemberg Vandalismus und Verwüstung zum Opfer fielen? 2. Ist ihr bekannt, wie hoch die Zahl in den Landkreisen Tuttlingen und Schwarzwald -Baar ist? 3. Wie hoch ist der Sachschaden im Jahr 2016? 4. Welches Ausmaß an Schaden entstand durch Graffiti? Zu 1. bis 4.: Gegenstand der in Rede stehenden Fragestellung sind ausweislich der Begründung zur Kleinen Anfrage Denkmale, die zum Gedächtnis an Personen oder Ereignisse errichtet wurden, wie z. B. Monumente, Statuen oder Kriegerdenkmale. Bei diesen Objekten kann es sich im Einzelfall um Kulturdenkmale im Sinne von § 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) handeln. Denkmaleigentümer können grundsätzlich auch für die Behebung von Vandalismusschäden eine Finanzhilfe nach den Maßgaben des Denkmalförderprogramms des Landes beantragen. Darauf beruhende Sanierungsmaßnahmen werden in den Förderanträgen nicht separat erfasst, insofern liegen der Denkmalpflege auch keine statistischen Daten vor. Im Übrigen werden „Vandalismus und Verwüstungen“, sofern es sich um Straf - taten handelt, in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst. Bei der PKS handelt sich um eine sogenannte reine Ausgangsstatistik, in der strafrechtlich relevante Sachverhalte nach der polizeilichen Sachbearbeitung vor Abgabe an die Strafverfolgungsbehörden erfasst werden. Die PKS weist Sachbeschädigungen an den Tatörtlichkeiten (TTO) „Denkmal“ bzw. „Gedenkstätte“ in Baden-Württemberg wie folgt aus: Für 2016 zeichnet sich ein Anstieg der Fallzahlen im unteren zweistelligen Bereich ab. Die Anzahl der Denkmäler wird dabei nicht statistisch erfasst. Die Schadenshöhe bei Sachbeschädigungen und somit auch bei Graffiti als einem Teilbereich dieses Deliktsfeldes wird nicht in der PKS ausgewiesen. Im Landkreis Tuttlingen wurde in den Jahren 2014 und 2015 jeweils ein Fall erfasst , für den Schwarzwald-Baar-Kreis liegt keine Fallerfassung vor. Im Jahr 2016 liegen für beide Landkreise keine Fallerfassungen vor. Baden-Württemberg 2014 2015 TTO Denkmal/Gedenkstätte 35 31 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1287 5. Welche Maßnahmen ergreift sie, um die Denkmalschändungen zu reduzieren? Zu 5.: Die regionalen Polizeipräsidien analysieren fortlaufend die örtliche Kriminalitätslage . Sofern lokale Kriminalitätsschwerpunkte – wie z. B. im Zusammenhang mit vermehrt auftretenden Sachbeschädigungen – bestehen, werden lageangepasst und ortsbezogen Maßnahmen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung durchgeführt. Neben einer stärkeren Bestreifung erkannter Schwerpunkte kann dies bspw. auch die Zusammenführung von serienartig begangenen Straftaten und die Bildung von Ermittlungsgruppen umfassen. Im Übrigen hat die schnelle Beseitigung von Farbschmierereien auch an Denkmälern bekanntermaßen präventiven Charakter, da sie Nachahmungstaten verhindern . Insofern haben sich Präventionsprojekte wie z. B. das „Anti-Graffiti-Mobil“ in Pforzheim bzw. im Enzkreis bewährt, mit dem fachmännisch, möglichst schnell und kostenfrei Graffitis entfernt werden können. Unter dem Titel „Sprühende Fantasie kann teuer werden!“ gibt das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) ein themenzentriertes Faltblatt kostenlos heraus , das Eltern und Erziehungsverantwortliche über das Phänomen illegales Graffiti informiert und sensibilisiert. Darüber hinaus verfügt jedes Polizeipräsidium über speziell geschulte sicherungstechnische Berater, die kostenfrei und produktneutral zu den vielfältigen Möglichkeiten einer technischen Sicherung von Objekten auch vor Ort beraten. 6. Welche Arten von Denkmälern fallen der Schändung besonders häufig zum Opfer? Zu 6.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 7. Welchem politischen Spektrum ordnet sie die Denkmalschändungen zu? 8. Wie hoch ist die Zahl der religiös motivierten Schändungen? Zu 7. und 8.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die statistische Erfassung Politisch motivierter Kriminalität (PMK) erfolgt auf der Grundlage des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes (KPMD). Davon sind auch Straftaten umfasst bei denen die religiöse Ideologie entscheidend für die Tatbegehung war. Mit Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 10. Mai 2001 sind rückwirkend zum 1. Januar 2001 mit dem „Definitions - system Politisch motivierte Kriminalität“ und den „Richtlinien für den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD- PMK)“ die bundesweit einheitlich geltenden Kriterien zur Definition und Erfassung politisch motivierter Straftaten in Kraft gesetzt worden. Die Auswertung der Fallzahlen im Sinne der Fragestellung ist in Ermangelung eines entsprechenden Auswerteparameters nicht möglich. 9. Wie hoch ist die Aufklärungsquote für die Denkmalschändungen 2016? Zu 9.: In den Jahren 2014 und 2015 betrug die Aufklärungsquote rund drei Prozent. Für 2016 zeichnet sich eine Verbesserung ab. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1287 4 10. Wie gliedern sich die Täter nach Alter, Geschlecht, Bildungsstand, Einkommen und anderen Straftaten? Zu 10.: Die Erfassung des Bildungsstandes und des Einkommens der ermittelten Tatverdächtigen ist nach den bundesweit geltenden PKS-Erfassungsregeln nicht vorgesehen . Ferner ist auch eine personenbezogene Auswertung der Tatverdächtigen hinsichtlich anderer Straftaten aufgrund der anonymisierten Erfassung in der PKS nicht möglich. Bezogen auf die Altersgruppen und das Geschlecht der Tatverdächtigen weist die PKS folgende Verteilung aus: Für 2016 zeichnet sich ein Anstieg der Tatverdächtigen insgesamt sowie bei Jugendlichen (männlich und weiblich), Heranwachsenden und Erwachsenen (jeweils männlich) ab. Hingegen wird ein Rückgang der tatverdächtigen Kinder verzeichnet . Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg 2014 2015 TV insgesamt 2 3 Kinder m/w 2/0 3/0 Jugendliche m/w 0 0 Heranwachsende m/w 0 0 Erwachsene m/w 0 0