Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1290 07. 01. 2017 1Eingegangen: 07. 01. 2017 / Ausgegeben: 27. 02. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Sind ihr Betriebsstörungen an Windkraftanlagen von baden-württembergischen und deutschen Windkraftanlagen bekannt und wenn ja, welche? 2. Welche Fälle von Bränden in Windenergieanlagen durch Blitzeinschlag sind ihr bekannt? 3. Welche Fälle sind ihr durch Eiswurf bekannt? 4. Welche Fälle von Windkraftanlagen, die Teile von Rotorblättern verloren haben, sind ihr bekannt? 5. Welche Fälle von Windkraftanlagen, die brachen, sind ihr bekannt? 6. Welche Fälle von Windkraftanlagen in Baden-Württemberg, die aufgrund von „Baupfusch“ Probleme bekamen, sind ihr bekannt? 7. Was kann nach ihrer Kenntnis zu Windkraftanlagenunfällen führen (Überdrehzahl , Unwucht, Stürme, etc.)? 8. Wie lässt sich das Risiko von Windkraftanlagen-Unfällen aus ihrer Sicht minimieren ? 14. 12. 2017 Palka AfD Kleine Anfrage des Abg. Thomas Axel Palka AfD und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Unfälle und Betriebsstörungen bei Windkraftanlagen – gibt es auch Vorkommnisse in Baden-Württemberg? Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1290 2 B e g r ü n d u n g Unfälle und Betriebsstörungen bei Windkraftanlagen kommen nach entsprechender Presseberichterstattung überraschend häufig vor. Abgebrochene Rotorblätter, umfallende Windkraftanlagen, brennende Bauteile und viele weitere Störfälle lassen sich bis heute auch in einem technologisch hervorragend entwickelten Land mit hohen Sicherheitsstandards wie Deutschland nicht vermeiden. Erst kürzlich stürzten beispielsweise Rotorblätter und die Motorgondel bei einem Windrad in Grischow (Mecklenburg-Vorpommern) herab, nach 16 Jahren war der Mast einfach gebrochen (NDR, 11. Dezember 2016). Kurz zuvor wurden bei Möhnesee (Nordrhein-Westfalen) Rotorblattspitzen gefährlich durch die Luft katapultiert (Soester Anzeiger, 9. November 2016). Auch in Dörpen (Niedersachsen) konnte dieses Jahr eine Windkraftanlage einem Sturm nicht standhalten und wurde regelrecht zerfetzt (Grafschafter Nachrichten, 22. Februar 2016). Zuvor fiel bei Paderborn (Nordrhein-Westfalen) ein Windrad einfach auseinander (Neue Westfälische, 26. Januar 2016) und im Vorjahr wurden im Hunsrück (Rheinland-Pfalz) Trümmer eines Rotorblattes bis zu 500 Meter weit geschleudert. Unzählige weitere Vorfälle von gefährlichen „Betriebsstörungen“ von früheren Jahren und aus anderen Ländern sind bekannt. Die Kleine Anfrage soll daher klären, ob es in Baden-Württemberg bereits Un - fälle und Betriebsstörungen gegeben hat, welche Gefahren in Baden-Württemberg gegeben sind und wie sich diese minimieren lassen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 30. Januar 2017 Nr. 4-4516/60 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Sind ihr Betriebsstörungen an Windkraftanlagen von baden-württembergischen und deutschen Windkraftanlagen bekannt und wenn ja, welche? Kleinere technische Mängel, wie z. B. das Versagen von Regel- oder Steuerungseinrichtungen lösen in der Regel das Abschalten der Anlagen aus und erfordern Reparaturarbeiten. Betriebsstörungen dieser Art führen zu keinen außerhalb der Anlage wahrnehmbaren Ereignissen. Betriebsstörungen im Sinne von Unfällen (Rotorbrüche, Brände oder Umstürzen von Windrädern) sind selten. Nach Angaben des Bundesverbandes Windenergie gibt es bundesweit bei rund 26.500 Windkraftanlagen im Schnitt sechs bis sieben Zwischenfälle pro Jahr. Unfälle bei Windkraftanlagen in Baden-Württemberg werden in den Antworten zu den Fragen 2 bis 5 beschrieben. 2. Welche Fälle von Bränden in Windenergieanlagen durch Blitzschlag sind ihr bekannt? In Baden-Württemberg sind zwei Brände an Windkraftanlagen bekannt geworden, die aber nicht durch Blitzschlag ausgelöst wurden. Im Jahr 2006 ist das Maschinenhaus bei einer Windkraftanlage in Walldürn (Neckar-Odenwald-Kreis) durch einen Kurzschluss, den ein Monteur verursacht hat, ausgebrannt. Ein weiteres Brandereignis gab es an einer Windkraftanlage im Windpark Schlossbühl/Kempfenbühl auf Gemarkung Lahr-Sulz (Ortenaukreis) im Jahr 2013, siehe Landtagsdrucksache 15/4120. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1290 3. Welche Fälle sind ihr durch Eiswurf bekannt? Im Jahr 2002 wurde den Behörden der Fund von Eisstücken durch Eisabwurf beim Windpark in Münsingen-Böttingen und Münsingen-Auingen (Landkreis Reutlingen) gemeldet. Schäden wurden dabei nicht verursacht. 4. Welche Fälle von Windkraftanlagen, die Teile von Rotorblättern verloren haben, sind ihr bekannt? Ende 2011 brach ein Rotorblatt bei einer Windkraftanlage im Windpark Simmersfeld (Landkreis Calw). Schadensursache war vermutlich eine Vorschädigung des Rotorblatts durch einen Blitzschlag. Beim Brand der Windkraftanlage im Windpark Schlossbühl/Kempfenbühl auf Gemarkung Lahr-Sulz (Ortenaukreis) im Jahr 2013 brach wegen der starken Wärmebeaufschlagung ein Rotorblatt ab und fiel zu Boden. 5. Welche Windkraftanlagen, die brachen, sind ihr bekannt? Der Landesregierung sind in Baden-Württemberg keine Windkraftanlagen bekannt , die brachen. 6. Welche Fälle von Windkraftanlagen in Baden-Württemberg, die aufgrund von „Baupfusch“ Probleme bekamen, sind ihr bekannt? Der Landesregierung sind solche Fälle in Baden-Württemberg nicht bekannt. 7. Was kann nach ihrer Kenntnis zu Windkraftanlagenunfällen führen (Überdrehzahl , Unwucht, Stürme, etc.)? 8. Wie lässt sich das Risiko von Windkraftanlagen-Unfällen aus ihrer Sicht minimieren ? Die Landesregierung sieht in den hohen Anforderungen für die Errichtung von Windkraftanlagen und den umfangreichen Betriebsvorschriften einen sehr hohen Sicherheitsstandard für Windkraftanlagen gewährleistet, die den vielfältigen Mög - lichkeiten für Betriebsstörungen oder Unfällen gerecht werden. Dazu gehören z. B. die Forderungen nach qualifizierten statischen Nachweisen, einschließlich bautechnischer Prüfungen, wie auch der ordnungsgemäßen baulichen Ausführung und unabhängigen Bauüberwachung durch Prüfingenieure. Die regelmäßige Wartung von Turm und Anlagenteilen durch geeignete Sachverständige minimiert ebenfalls die Risiken. Wichtig bleibt aus Sicht der Landesregierung allerdings weiterhin, dass Erkenntnisse aus Unfalluntersuchungen – wie bei allen technischen Anlagen – in die vorhandenen Sicherheitsvorschriften eingehen und, falls erforderlich, weiterentwickelt werden. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft