Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1291 05. 01. 2017 1Eingegangen: 05. 01. 2017 / Ausgegeben: 23. 02. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt sie das Konzept im Hinblick auf die Bevölkerung von Baden- Württemberg? 2. Welche Gefahren sieht sie für Baden-Württemberg, die dazu führen könnten, dass die Grundversorgung der Bevölkerung beeinträchtigt wird? 3. Bei welchen Regionen in Baden-Württemberg sieht sie eine besondere Gefahrenlage und aus welchen Gründen? 4. Inwieweit ist das neue Zivilschutzkonzept des Bundes nach ihrer Kenntnis mit den einzelnen Ländern abgestimmt und welche Beiträge lieferte Baden-Württemberg dazu? 5. Mit welchen weiteren großflächigen Bedrohungsszenarien rechnet sie für die Bevölkerung von Baden-Württemberg und wie sieht die Vorbereitung darauf aus? 6. Wird es Großübungen im Rahmen des Zivilschutzes geben, in die neben Polizei und Rettungskräften auch die Bevölkerung einbezogen wird (bitte Details angeben)? 23. 12. 2016 Herre AfD Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Zivilschutzkonzept der Bundesregierung – Auswirkungen auf Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1291 2 B e g r ü n d u n g Das neue Zivilschutzkonzept ist im August 2016 beschlossen wurden. Hierin wird der Bevölkerung die Empfehlung gegeben, einen individuellen Vorrat an Lebensmitteln von etwa zehn Tagen einzurichten. Die „Bevölkerung (soll) im Notfall zum Selbstschutz fähig sein, bevor staatliche Maßnahmen anlaufen“. A n t w o r t Mit Schreiben vom 2. Februar 2017 Nr. 6-1720.0/35 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt sie das Konzept im Hinblick auf die Bevölkerung von Baden- Württemberg? Zu 1.: Mit der am 24. August 2016 von der Bundesregierung beschlossenen Konzeption Zivile Verteidigung (KZV) ist der Bund seiner Aufgabe nachgekommen, diesen Teil der für den Verteidigungsfall geltenden konzeptionellen Grundlagen zu aktualisieren und an die veränderte sicherheitspolitische Lage anzupassen. Dies ist aus Sicht des Landes zu begrüßen. 2. Welche Gefahren sieht sie für Baden-Württemberg, die dazu führen könnten, dass die Grundversorgung der Bevölkerung beeinträchtigt wird? 3. Bei welchen Regionen in Baden-Württemberg sieht sie eine besondere Gefahrenlage und aus welchen Gründen? Zu 2. und 3.: Die konzeptionellen Überlegungen des Bundes beziehen sich auf das gesamte Bundesgebiet. Sie konzentrieren sich im Bereich der Zivilen Verteidigung auf den Einsatz konventioneller Waffen, den Einsatz chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Wirkstoffe (CBRN-Gefahren), den Einsatz von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen, Cyber-Angriffe sowie den Ausfall oder Störung von Kritischen Infrastrukturen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf hybriden Bedrohungen sowohl durch staatliche als auch nichtstaatliche Akteure . Hinweise auf eine besondere Ausprägung dieser Risiken und Bedrohungen für einzelne Regionen in Baden-Württemberg sind aus der KZV nicht erkennbar. 4. Inwieweit ist das neue Zivilschutzkonzept des Bundes nach ihrer Kenntnis mit den einzelnen Ländern abgestimmt und welche Beiträge lieferte Baden-Württemberg dazu? Zu 4.: Eine Abstimmung der KZV mit den Ländern ist rechtlich nicht vorgegeben und ist auch nicht erfolgt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1291 5. Mit welchen weiteren großflächigen Bedrohungsszenarien rechnet sie für die Bevölkerung von Baden-Württemberg und wie sieht die Vorbereitung darauf aus? Zu 5.: Zu den weiteren denkbaren großflächigen Bedrohungsszenarien zählen unter anderem Extremwetterlagen (z. B. Sturm, Starkregen, Schneeverwehungen), Erd - beben, Hochwasser, Gefahrstofffreisetzungen aus Kernkraftwerken/oder aus Betrieben , die der Störfallverordnung unterliegen, Seuchen (z. B. Pandemie) sowie schwere Störungen und Schäden in Einrichtungen der Versorgung und Ernährung (z. B. Wasser, Lebensmittel, Gas, Elektrizität). Der Katastrophenschutz in Baden-Württemberg hält ein modernes und effizientes Hilfeleistungssystem vor, mit dem die Menschen in Baden-Württemberg bestmöglich gegen Naturkatastrophen und vergleichbare andere schwerwiegende Scha - denslagen und Gefahren geschützt werden. Als vorbereitende Maßnahmen untersuchen die Katastrophenschutzbehörden dabei insbesondere laufend mögliche Katastrophengefahren in ihrem Bezirk, stellen die in ihrem Bezirk für die Ka - tastrophenbekämpfung notwendigen Einsatzkräfte und -mittel zusammen und halten die Katastrophen-Alarm- und Einsatzpläne auf dem neuesten Stand und erstellen bei Bedarf neue Pläne. 6. Wird es Großübungen im Rahmen des Zivilschutzes geben, in die neben Polizei und Rettungskräften auch die Bevölkerung einbezogen wird (bitte Details angeben )? Zu 6.: Solche Übungen sind derzeit nicht geplant. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration