Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1292 05. 01. 2017 1Eingegangen: 05. 01. 2017 / Ausgegeben: 20. 02. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele der in Baden-Württemberg lebenden Flüchtlinge befinden sich derzeit in Ausbildungsverhältnissen, in Arbeit oder in Qualifizierungsmaßnahmen (bitte gesondert nach Statusgruppen aufführen)? 2. In welchen Branchen und Bereichen befinden sich derzeit Flüchtlinge in Ausbildungsverhältnissen , in Arbeit oder in Qualifizierungsmaßnahmen (bitte gesondert nach Statusgruppen aufführen)? 3. In welchen Branchen und Bereichen sieht sie derzeit besonders viel Potenzial, um Flüchtlinge in Arbeit oder in Ausbildungsverhältnisse zu bringen? 4. Wie unterstützt sie die Willkommensinitiativen der Verbände und der Kammern ? 5. Welche Maßnahmen ergreift sie, um eine bessere Vernetzung von Wirtschaft und Politik zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt zu erreichen? 6. Wie viele Flüchtlinge oder Mitarbeiter mit Migrationshintergrund sind nach ihrer Kenntnis beim Südwestrundfunk, im öffentlichen Dienst sowie in der freien Wirtschaft seit 2010 eingestellt worden (bitte ab 2010 mit Lohn- und Gehaltsstufen angeben, auch gehobene Positionen erwähnen, aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern)? 07. 12. 2016 Herre AfD Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1292 2 B e g r ü n d u n g Die Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive und zuerkanntem Bleiberecht in den Arbeitsmarkt stellt einen wichtigen Baustein für eine erfolgreiche Integration in die Gesellschaft dar. Dafür gilt es zunächst einmal Qualifikationen zu erfassen, Nachqualifizierungen anzubieten und die Flüchtlinge entsprechend zu beraten. Wer sich in seinem Wahlkreis mit Flüchtlingen unterhält, der spürt, dass unter ihnen viele sind, die sich qualifizieren wollen, die arbeiten wollen, die eine sinnvolle Beschäftigung haben wollen. Deshalb geht es heute konkret um die Fragestellung , wie diejenigen Flüchtlinge, die hier eine dauerhafte, anerkannte Bleibeperspektive haben, schnell in unsere Gesellschaft integriert werden können. Aber da wo keine Arbeit ist für die heimische Bevölkerung und Arbeitsmarktstatistiken darüber geführt werden, wie sollen dann zusätzliche Menschen auf den Arbeitsmarkt ohne Qualifizierung und Sprachkenntnisse von heute auf morgen in den Arbeitsmarkt aufgenommen werden? Allerdings stehen wir damit auch vor einer großen Herausforderung. Und wir sollten ehrlich sagen, dass die Integration Jahre dauern wird und nicht alle Flüchtlinge in der Realität in den Arbeitsmarkt aufgenommen werden können. Eine Herausforderung ist, dass die Masse derjenigen Menschen, die zu uns kommen, über keinerlei Berufsausbildung verfügen, und viele davon auch über keine oder eine nur sehr geringe Schulbildung. Hier trifft die Vorstellung der Willkommenspolitik, alle Menschen schnell in Arbeit zu bringen, auf die Realität des deutschen Arbeitsmarktes. Die Bundesagentur für Arbeit spricht selbst in diesem Zusammenhang von über 80 Prozent der registrierten Flüchtlinge, die zu dieser Kategorie gehören. Die zweite Herausforderung liegt natürlich in den mangelnden Sprachkenntnissen. Wir müssen als Gesellschaft ein ureigenes Interesse daran haben, diese Menschen, die jetzt da sind, so schnell wie möglich und so nachhaltig wie möglich aus den sozialen Sicherungssystemen heraus in Arbeit zu bringen. Und am Ende reduzieren sich so auch die Belastungen für unsere Sozialsysteme. Dennoch entsteht eine enorme Konkurrenzsituation mit der heimischen gering qualifizierten Bevölkerung. Deshalb kann uns die Aussage der Landesregierung, dass die Qualifikation der Flüchtlinge bisher nicht erfasst werden konnte, auf keinen Fall zufriedenstellen. Bundes- und Landesbehörden müssen hier schneller ihre Hausaufgaben machen. Und wir brauchen eine stete Verbesserung der Vernetzung mit den Jobcentern. Denn wie soll Integration in den Arbeitsmarkt gelingen, wenn wir nichts über die Qualifikation der Flüchtlinge wissen und sie im Endeffekt in Konkurrenz zu Mindestlohnempfängern gestellt werden? Mit dieser Kleinen Anfrage soll dieses Thema näher beleuchtet werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 2. Februar 2017 Nr. 21-130/143/1 beantwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration sowie dem Ministerium für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele der in Baden-Württemberg lebenden Flüchtlinge befinden sich derzeit in Ausbildungsverhältnissen, in Arbeit oder in Qualifizierungsmaßnahmen (bitte gesondert nach Statusgruppen aufführen)? 2. In welchen Branchen und Bereichen befinden sich derzeit Flüchtlinge in Ausbildungsverhältnissen , in Arbeit oder in Qualifizierungsmaßnahmen (bitte gesondert nach Statusgruppen aufführen)? Zu 1. und 2.: Die Fragen 1 und 2 werden wegen des engen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Begriff „Flüchtlinge“ meint ausländerrechtlich nur Ausländer, denen nach der Genfer Flüchtlingskonvention die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde. Da 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1292 hier nach „Flüchtlingen, die eine anerkannte Bleibeperspektive haben“ gefragt wird, wird der Begriff „anerkannte Schutzberechtigte“ verwendet, der sowohl Flüchtlinge als auch Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Ausländer, bei denen ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde, umfasst. Die Gruppe der anerkannten Schutzberechtigten wird im Zusammenhang mit den abgefragten Informationen statistisch gar nicht oder nicht einheitlich erfasst. Somit sind nur eingeschränkte Aussagen möglich. Die zur Verfügung stehenden Informationen können den Anlagen 1 und 2 der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) entnommen werden. Zur Interpretation der Zahlen wird auch auf den in diesen Anlagen enthaltenen Glossar bzw. die methodischen Hinweise verwiesen. Zudem wird auf folgende Aspekte hingewiesen: Zu Anlage 1: Die vorliegenden Informationen wurden aus der Beschäftigungsstatistik gewonnen (statistische Informationen zu Beamten und Selbstständigen, die ebenfalls zur Gruppe der Erwerbstätigen zählen, liegen nicht vor). Der Aufenthaltsstatus gehört nicht zum Spektrum erhobener Merkmale. Eine Approximation für die Zuwanderung geflüchteter Menschen stellt das Aggregat aller Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus den in der Vergangenheit herkunftsstärksten nichteuropäischen Fluchtländern dar, ungeachtet deren Zuwanderungsgründe. Dies sind: Eritrea, Nigeria , Somalia, Afghanistan, Irak, Iran, Pakistan und Syrien. Aktueller Berichtsmonat für Ausbildung und Beschäftigung ist der 30. Juni 2016. Von den in Baden-Württemberg lebenden Ausländern aus einem der acht herkunftsstärksten nichteuropäischen Asylherkunftsländern sind 694 Auszubildende, 13.325 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (ohne Auszubildende) und 6.907 geringfügig Beschäftigte. Der größte Teil der Auszubildenden ist im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens beschäftigt, gefolgt vom verarbeitenden Gewerbe und dem Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen. Die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (ohne Auszubildende) sind im Bereich der Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (u. a. Arbeitnehmerüberlassung, Wachund Sicherheitsgewerbe, Gebäudereinigung) gefolgt vom Gastgewerbe und dem verarbeitenden Gewerbe beschäftigt. Die geringfügig Beschäftigten sind v. a. im Gastgewerbe sowie im Bereich der Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen tätig. Zu Anlage 2: Die vorliegenden Informationen wurden aus der Förderstatistik der BA gewonnen . Eine Annäherung an die Gruppe Flüchtlinge erfolgt bei dieser Statistik über das Merkmal „Personen im Kontext Fluchtmigration“. Die von der BA-Statistik verwendete Abgrenzung „Personen im Kontext von Fluchtmigration“ umfasst Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen , humanitären oder politischen Gründen und einer Duldung. Im Hinblick auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt hat dieser Personenkreis ähnliche Problemlagen. Berichtsmonat ist September 2016. 2.259 Personen im Kontext von Fluchtmigration sind Teilnehmer an ausgewählten Maßnahmenkategorien der Arbeitsmarktpolitik in SGB II Kostenträgerschaft. Diese Zahl stellt eine Annäherung an den Personenkreis der anerkannten Schutzberechtigten dar, die grundsätzlich einen Anspruch auf Sozialleistungen nach dem SGB II haben. 3. In welchen Branchen und Bereichen sieht sie derzeit besonders viel Potenzial, um Flüchtlinge in Arbeit oder in Ausbildungsverhältnisse zu bringen? Zu 3.: Besonders im Bereich der Engpassberufe, die in der Fachkräfteengpassanalyse vom Dezember 2016 genannt sind, sieht die Landesregierung Potenzial, um ge- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1292 4 flüchtete Menschen in Ausbildungsverhältnisse zu bringen. Daneben besteht Potenzial für geflüchtete Menschen mit ausländischen Berufsabschlüssen oder -qualifikationen , nach erfolgreichem Anerkennungsverfahren und nach Erwerb der notwendigen Deutschkenntnisse als Fachkraft zu arbeiten. Mit der derzeit robus - ten Verfassung des Arbeitsmarkts bietet aber auch der baden-württembergische Arbeitsmarkt für Geringqualifizierte Einstiegschancen. 4. Wie unterstützt sie die Willkommensinitiativen der Verbände und Kammern? 5. Welche Maßnahmen ergreift sie, um eine bessere Vernetzung von Wirtschaft und Politik zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt zu erreichen? Zu 4. und 5.: Die Fragen 4 und 5 werden wegen des engen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung begrüßt das vielfältige Engagement der Wirtschaftsorganisationen , das den Grundgedanken einer offenen und toleranten Gesellschaft stärkt. Auf Landesebene befassen sich als Folge des starken Anstiegs von geflüchteten Menschen in den letzten Jahren insbesondere der Lenkungskreis der Fachkräfteallianz und die Task Force Flüchtlinge in Ausbildung des Ausbildungsbündnisses mit der Integration von geflüchteten Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt . Sie sind die Arbeitsgremien im Land, die alle relevanten Akteure vernetzen . So sind neben der Landesregierung und anderen Akteuren insbesondere auch Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft, der Gewerkschaften und der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit vertreten. Beide Gremien bilden eine Plattform, die dem kontinuierlichen Informationsaustausch dient. Zudem werden fortlaufend jeweils aktuelle Handlungsbedarfe identifiziert, bestehende Angebote wenn notwendig angepasst sowie neue, auf Baden-Württemberg passgenau zugeschnittene Aktivitäten bedarfsbezogen entwickelt. Diese Form der Zusammenarbeit stellt sicher, dass der dauerhafte Prozess der beruf - lichen Integration geflüchteter Menschen in Baden-Württemberg zielorientiert und bedarfsgerecht verfolgt wird. Wesentlich für die Initiativen der Arbeitsmarktakteure, geflüchtete Menschen in Arbeit und Ausbildungsverhältnisse zu bringen, sind die rechtlichen Möglichkeiten zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Das Land Baden-Württemberg hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass rechtliche Hindernisse auf dem Weg in Arbeit abgebaut werden. Mit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes des Bundes am 6. August 2016 ist die Vorrangprüfung in ganz Baden-Württemberg für drei Jahre ausgesetzt worden. Damit haben sich mögliche Beschäftigungshindernisse reduziert . Zudem hat sich die Rechtssicherheit für Betriebe, die Geduldeten eine Ausbildung anbieten, deutlich verbessert. Die Auszubildenden erhalten grundsätzlich eine Duldung für die Dauer der qualifizierten Berufsausbildung. Bei anschließender Beschäftigung wird ihnen eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis erteilt (sogenannte 3+2-Regelung). Um die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen und damit den Zugang zu qualifizierter Beschäftigung zu erleichtern, hat das Land im Rahmen des Landesanerkennungsgesetzes Zuständigkeiten und Verfahren gestrafft, vereinheitlicht und zusammengefasst. Mit dem Anerkennungsberatungsgesetz hat das Land zudem gesetzlich einen Beratungsanspruch verankert. Damit trägt Baden- Württemberg der hohen Komplexität bei diesem Thema Rechnung und schafft zugleich Beschäftigungschancen auch für Menschen mit Fluchthintergrund. Mit Unterstützung des Landes wurden in allen Regierungsbezirken Erstanlaufstellen und Kompetenzzentren aufgebaut, an die sich Zuwanderinnen und Zuwanderer, aber auch Arbeitgeber bei Fragen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse wenden können. Mit dem Anstieg der Zahl geflüchteter Menschen im Jahr 2015 hat die Landesregierung die Förderung der Erstanlaufstellen und Kompetenzzentren verstärkt . Mit diesen Maßnahmen unterstützt die Landesregierung insbesondere Initiativen , um geflüchtete Menschen in qualifizierte Arbeitsverhältnisse zu bringen. Zum Erfolg von Initiativen der Verbände und Kammern im Bereich Arbeit und Ausbildung tragen gute Deutschkenntnisse von geflüchteten Menschen bei. Mit 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1292 Inkrafttreten des Integrationsgesetzes des Bundes bestehen diesbezüglich insbesondere die erweiterten Integrationskurse und die berufsbezogenen Sprachkurse des Bundes zur besseren Sprachförderung. Ergänzend zu den Maßnahmen des Bundes greift das Land dieses Handlungsfeld mit dem Landesprogramm „Chancen gestalten – Wege der Integration in den Arbeitsmarkt öffnen“ auf. In den Förderjahren 2015 und 2016 wurden jeweils 4,65 Mio. Euro an Haushaltsmitteln für Sprachförderung zur Verfügung gestellt. Zuwendungsempfänger sind die Stadtund Landkreise in Baden-Württemberg. Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift „Deutsch für Flüchtlinge“ erhalten die Kreise eine finanzielle Förderung, damit dort ein Angebot an Deutsch-Sprachkursen für Asylbewerber, Flüchtlinge und Ausländer, die keinen Zugang zu den Integrationskursen des Bundes haben, zur Verfügung gestellt wird. Je nach Bedarf ist es möglich, Deutschkenntnisse bis zum Zielniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER), teilweise auch B2 GER oder C1 GER zu erwerben. Die Kurse sind modular aufgebaut und bewusst auf eine Anschlussfähigkeit zu den Kursmodulen des Integrationskurses oder zu den berufsbezogenen Sprachkursen des Bundes ausgerichtet. Sobald die rechtlichen und tatsächlichen Zugangsvoraussetzungen zu den bundesfinanzierten Kursen gegeben sind, ist ein Wechsel hinsichtlich des Lernstands problemlos möglich. Zur Integration von geflüchteten Menschen in Ausbildung fördert die Landesregierung landesweit 37 Stellen für sogenannte Kümmerer. Aufgabe der Kümmerer ist es, für eine Ausbildung geeignete junge Menschen zu identifizieren, zu betreuen und passgenau auf Praktikums- und Ausbildungsplätze zu vermitteln. Außerdem unterstützen sie die Betriebe. Die Kümmerer sind mehrheitlich bei Kammern und Verbänden beschäftigt. Im Übrigen fördert die Landesregierung über das Förderprogramm VwV-Integration die Einstellung von kommunalen Integrationsbeauftragten, die auf kommunaler Ebene auch zu einer besseren Vernetzung von wesentlichen Akteuren im Integrationsprozess beitragen können. 6. Wie viele Flüchtlinge oder Mitarbeiter mit Migrationshintergrund sind nach ihrer Kenntnis beim Südwestrundfunk, im öffentlichen Dienst sowie in der freien Wirtschaft seit 2010 eingestellt worden (bitte ab 2010 mit Lohn- und Gehaltsstufen angeben, auch gehobene Positionen erwähnen, aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern)? Zu 6.: Mithilfe der jährlich erhobenen Daten des Mikrozensus lassen sich die im jeweils vorangegangenen Jahr begonnenen Beschäftigungsverhältnisse nach Branchen und Migrationshintergrund differenzieren, sodass die Frage nur näherungsweise beantwortet werden kann. Weitere Differenzierungen nach Aufenthaltsstatus (nicht erhoben), Lohn- und Gehaltsstufen oder Herkunftsländern (jeweils zu geringe Fallzahlen in der Stichprobe) sind nicht möglich. Wie der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen ist, hat unter den 2010 bis 2014 begonnenen Beschäftigungsverhältnissen der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund kontinuierlich von 30,2 Prozent im Jahr 2010 auf 36,6 Prozent im Jahr 2014 zugenommen . Aufgrund der insgesamt geringen Fallzahlen für den Öffentlichen Dienst sollten die diesbezüglichen Ergebnisse eher zurückhaltend interpretiert werden. Doch auch im Öffentlichen Dienst stieg der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund , die ein Beschäftigungsverhältnis begonnen haben zwischen 2010 und 2014 um knapp vier Prozentpunkte an. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1292 6 Nach Auskunft des SWR werden keine Angaben der Mitarbeitenden zu Migra - tionshintergrund oder ausländerrechtlichem Status erhoben und gespeichert. Der SWR überprüft lediglich das Vorliegen der arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für eine Beschäftigung. Es können daher keine belastbaren Angaben zur Zahl der Einstellungen von Flüchtlingen oder Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund seit 2010 ermittelt und mitgeteilt werden. Wie der SWR mitteilt, basiert die ein - zige mögliche Angabe auf einer freiwilligen Umfrage unter den Mitarbeitenden im Jahr 2011, ob ein Migrationshintergrund vorliegt oder nicht. Diese freiwillige Umfrage ergab mittels Hochrechnung einen Anteil an Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund von etwa 20 Prozent. Dr. Hoffmeister-Kraut Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau mit MHG2) ohne MHG Anteil Personen mit MHG mit MHG2) ohne MHG Anteil Personen mit MHG % % 2010 596 180 416 30,2 78 14 64 18,4 2011 623 199 423 32,0 77 15 62 19,9 2012 643 207 436 32,2 82 17 66 20,2 2013 623 204 419 32,7 83 17 66 19,9 2014 651 238 413 36,6 81 18 63 22,0 3) Jahr des Beginns einer (Haupt-)Erwerbstätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber. Ergebnis des jeweils nächsten Befragungsjahres des Mikrozensus. Quelle: Mikrozensus 2011 bis 2015 davon Jahr3) 1000 2) Im engeren Sinne, 2015 gemäß Migrationstypisierung nach der Revision. 1000 1) Gemäß Selbstauskunft der Befragten. Begonnene Beschäftigungsverhältnisse bei neuem Arbeitgeber insgesamt sowie im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg nach Migrationshintergrund 2010 bis 2014 Neuer Arbeitgeber insgesamt darunter: Öffentlicher Dienst1) insgesamt davon insgesamt 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1292 Empfänger: Auftragsnummer: 238871 Produktlinie/Reihe: Titel: Region: Berichtsmonat: Erstellungsdatum: 17.01.2017 Hinweise: Herausgeberin: Bundesagentur für Arbeit Statistik Rückfragen an: Statistik-Service Südwest S ß Impressum Tabellen Auszubildende, Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (SvB), geringfügig Beschäftigte und Beschäftigungsverhältnisse im Bestand mit Staatsangehörigkeit der Asylherkunftsländer am Wohnort (WO) Baden-Württemberg (Gebietsstand Januar 2017) Stichtag: 30.06.2016 Saonestraße 2-4 60528 Frankfurt a. M. E-Mail: Statistik-Service-Suedwest@arbeitsagentur.de Hotline: 069/6670-601 Fax: 069/6670-910601 Weiterführende statistische Informationen Internet: Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Nutzungsbedingungen: © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellenangabe weitergeben, vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen. Im Falle einer Zugänglichmachung im Internet soll dies in Form einer Verlinkung auf die Homepage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen bedarf Tabellen, Auszubildende, Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (SvB), geringfügig Beschäftigte und Beschäftigungsverhältnisse im Bestand mit Staatsangehörigkeit der Asylherkunftsländer am Wohnort (WO), Frankfurt, Januar 2017 http://statistik.arbeitsagentur.de Register: "Statistik nach Themen" http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Statistik-nach- Themen-Nav.html Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Anlage 1 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1292 8 Be sc hä fti gu ng ss ta tis tik So zi al ve rs ic he ru ng sp fli ch tig B es ch äf tig te (S vB ) u nd ge rin gf üg ig Be sc hä fti gt e1) m it St aa ts an ge hö rig ke it de r A sy lh er ku nf ts lä nd er 2) am W oh no rt (W O) Ba de n- W ür tte m be rg (G eb iet ss tan d J an ua r 2 01 7) St ic ht ag : 3 0. 06 .2 01 6 Au sz u bi ld en de (S vB ) Sv B o hn e Au sz u bi ld en de G er in gf üg ig Be sc hä fti gt e W irt sc ha fts ab sc hn itt e (W Z 20 08 ) 1 2 3 In sg es am t 69 4 13 .3 25 6. 90 7 A La nd - u nd F o rs tw irt sc ha ft, F is ch er ei * 65 51 B Be rg ba u un d G e w in n u n g vo n S te in en u nd E rd en - * - C Ve ra rb ei te nd es G ew e rb e 15 4 2. 10 5 33 9 C Ve ra rb ei te nd es G ew e rb e 15 4 2. 10 5 33 9 D En e rg ie ve rs o rg un g * 14 * E W a ss e rv e rs o rg un g; A bw a ss e r- u n d Ab fa lle nt so rg un g un d Be se iti gu ng v o n U m w e ltv e rs ch m ut zu ng en - 51 7 F Ba u ge we rb e 86 59 3 16 1 G H an de l; In st an dh al tu ng u nd R ep ar at ur v o n K ra ftf ah rz eu ge n 10 8 1. 40 0 66 5 H Ve rk eh ru n d La ge re i 15 84 0 37 1 H Ve rk eh r u n d La ge re i 15 84 0 37 1 I G as tg ew e rb e 32 2. 47 5 2. 42 3 J In fo rm at io n un d Ko m m u n ik at io n 14 32 7 70 K Er br in gu ng v o n F in a n z- u n d Ve rs ic he ru ng sd ie ns tle ist un ge n 7 28 * L G ru n ds tü ck s- u nd W o hn un gs we se n * 37 47 M Er br in gu ng vo n fre ib er uf lic he n w is se n sc ha ftl ic he n u n d te ch ni sc he n D ie n st le is tu ng en 11 54 6 20 4 M Er br in gu ng vo n fre ib er uf lic he n, w is se n sc ha ftl ic he n u n d te ch ni sc he n D ie n st le is tu ng en 11 54 6 20 4 N Er br in gu ng v o n s o n st ig en w irt sc ha ftl ic he n Di e n st le is tu ng en 9 2. 83 4 1. 64 0 O Ö ffe ntl ich e V e rw a ltu ng , V e rte id ig un g; S o zi al ve rs ic he ru ng 4 14 8 46 P Er zi eh un g un d Un te rri ch t 31 36 6 17 3 Q Ge su nd he its - u nd S o zi al we se n 16 8 1. 01 6 21 6 R Ku n st Un te rh al tu ng u n d Er ho lu ng 91 84 R Ku n st , Un te rh al tu ng u n d Er ho lu ng - 91 84 S Er br in gu ng v o n s o n st ig en D ie n st le is tu ng en 50 36 5 26 9 T Pr iva te H au sh al te - 14 12 6 U Ex te rri to ria le O rg an isa tio ne n un d Kö rp er sc ha fte n - 7 - Ke in e An ga be - * 10 Er st el lu ng sd at um : 17 01 20 17 St at ist ik Se rv ice Sü dw e st Au ftr ag sn um m e r 23 88 71 © St a tis tik de rB un de sa ge nt u r fü r Ar be it Er st el lu ng sd at um : 17 . 01 . 20 17 , St a tis tik - Se rv ic e Sü dw e st , Au ftr a gs nu m m e r 23 88 71 © St a tis tik de r B un de sa ge nt u r fü r Ar be it 1) Ge rin gf üg ig e nt lo hn te B es ch äf tig te u n d ku rz fri st ig B es ch äf tig te 2) Er itre a , N ig er ia , S om a lia , A fg ha ni st a n , Ira k, Ira n , Pa ki st a n u n d Sy rie n * ) A us D at en sc hu tz gr ün de n un d G rü nd en d er s ta tis tis ch en G e he im ha ltu n g we rd en Z ah le nw e rte v on 1 o de r 2 u nd D at en , a us d en en re ch ne ris ch a uf e in en s ol ch en Z ah le nw e rt ge sc hl os se n we rd en k an n, a no ny m isi er t. 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1292 Be sc hä fti gu ng ss ta tis tik Ba de n -W ür tte m be rg (G eb ie ts st a n d Ja n u a r 20 17 ) B is he rig e Da ue r s oz ia lv er si ch er un gs pf lic ht ig er B es ch äf tig un gs ve rh äl tn is se (o hn e A u sz u bi ld en de ) m it S taa tsa ng eh ör igk eit de r A sy lh er ku nf ts lä nd er 1) am W oh no rt (W O) g ( ) St ich ta g: 3 0. 06 .2 01 6 bi s un te r 6 M o n a te 6 bi s un te r 1 2 M o n a te 1 bi s un te r 2 Ja hr e 2 bi s un te r 3 Ja hr e 3 bi s un te r 6 Ja hr e 6 bi s un te r 1 0 Ja hr e 10 J ah re u nd lä ng er 1 2 3 4 5 6 7 8 In sg es am t 13 51 4 4 78 0 2 58 1 2 32 9 1 07 5 1 42 7 61 6 70 6 W irt sc ha fts ab sc hn itt e (W Z 20 08 ) In sg es am t da vo n In sg es am t 13 . 51 4 4. 78 0 2. 58 1 2. 32 9 1. 07 5 1. 42 7 61 6 70 6 A La nd - u nd F or st wi rts ch af t, Fi sc he re i 65 41 10 8 * * * * B Be rg ba u un d G ew in n u n g vo n S te in en u nd E rd en * - - - - * - - C Ve ra rb ei te nd es G ew e rb e 2. 11 6 63 8 32 4 31 1 15 1 28 9 14 1 26 2 D E ne rg ie ve rs o rg un g 14 7 - * - 3 * - E W a ss e rv e rs o rg un g; A bw a ss e r- u n d Ab fa lle nt so rg un g un d Be se itig un g vo n Um w e ltv e rs ch m u tz un ge n 54 9 * 11 7 8 7 * Um w e ltv e rs ch m u tz un ge n 54 9 11 7 8 7 F Ba ug ew e rb e 59 7 27 5 10 7 92 42 36 23 22 G H an de l; In st an dh al tu ng u nd R ep ar at ur v o n K ra ftf ah rz eu ge n 1. 41 4 41 6 27 2 24 5 13 2 18 0 80 89 H V er ke hr u nd L ag er ei 85 2 20 5 16 1 14 7 93 13 5 49 62 I G a st ge we rb e 2. 50 3 97 5 50 4 46 0 20 1 19 6 88 79 J In fo rm a tio n un d Ko m m u n ik at io n 33 0 12 8 64 53 28 32 13 12 K Er br in gu ng v o n F in an z- u nd V er sic he ru ng sd ie ns tle ist un ge n 29 9 9 5 * * 3 - L G ru n ds tü ck s- u nd W o hn un gs we se n 37 15 11 * 3 3 * * M Er br in gu ng v o n fr ei be ru flic he n, w is se n sc ha ftl ich en u nd te ch ni sc he n Di en st le ist un ge n 55 6 17 9 10 6 12 0 56 67 12 16 N E rb rin gu ng v o n s o n st ig en w irt sc ha ftl ich en D ie ns tle ist un ge n 2. 91 0 1. 25 2 56 8 51 0 19 4 24 8 87 51 O Öf fe nt lic he V er wa ltu ng , V er te id ig un g; S oz ia lve rs ic he ru ng 15 0 51 28 23 15 11 12 10 P Er zi eh un g u n d Un te rri ch t 37 2 11 6 70 60 46 60 15 5 P Er zi eh un g u n d Un te rri ch t 37 2 11 6 70 60 46 60 15 5 Q G e su n dh ei ts - u nd S oz ia lw e se n 1. 02 6 29 3 25 0 16 9 76 10 2 63 73 R K un st , U nt er ha ltu ng u nd E rh ol un g 92 47 16 10 6 * * 6 S Er br in gu ng v o n s o n st ig en D ie ns tle ist un ge n 37 1 11 9 68 95 21 43 14 11 T Pr iv a te H au sh al te 16 4 3 3 * 3 * - U Ex te rri to ria le O rg an isa tio ne n un d Kö rp er sc ha fte n * - * * - * * * Ke in e An ga be * * * - - - - - Er st el lu ng sd at um : 17 .0 1. 20 17 , S ta tis tik -S er vic e Sü dw e st , A uf tra gs nu m m e r 23 88 71 © St at ist ik de r B un de sa ge nt ur fü r Ar be it 1) Er itre a, Ni ge ria , S om a lia , A fg ha ni st an , I ra k, Ir an , P ak is ta n un d Sy rie n * ) A us D at en sc hu tz gr ün de n un d G rü nd en d er s ta tis tis ch en G e he im ha ltu ng w e rd en Z ah le nw e rte v on 1 o de r 2 u nd D at en , a us d en en re ch ne ris ch a uf e in en s ol ch en Z ah le nw e rt ge sc hl os se n we rd en k an n, a no ny m is ie rt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1292 10 Beschäftigungsstatistik Stand: Mai 2016 Methodische Hinweise - Sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte Grundlage der Statistik bildet das Meldeverfahren zur Sozialversicherung, in das alle Arbeitnehmer (einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten) einbezogen sind, die der Kranken- oder Rentenversicherungspflicht oder Versicherungspflicht nach dem SGB III unterliegen. Auf Basis der Meldungen zur Sozialversicherung durch die Betriebe wird vierteljährlich (stichtagsbezogen) mit 6 Monaten Wartezeit der Bestand an sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten ermittelt. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind. Dazu gehören insbesondere auch Auszubildende, Altersteilzeitbeschäftigte, Praktikanten, Werkstudenten und Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende (siehe o. g. Ausnahme). Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, deren regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt zwischen 450 und 850 Euro liegt (bis 31.12.2012: zwischen 400 und 800 Euro) und für die der Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) auf die Anwendung der Gleitzonenregelung nicht verzichtet hat. Die Betriebe machen jährlich Angaben darüber, ob das Arbeitsentgelt während des Meldezeitraums in der Gleitzone lag, und zwar in allen Entgeltabrechnungszeiträumen (echte Gleitzonenfälle) oder ob sowohl Entgeltabrechnungszeiträume in der Gleitzone als auch darunter oder darüber vorlagen (Mischfälle), oder ob das Arbeitsentgelt nicht innerhalb der Gleitzone lag (keine Gleitzonenfälle) bzw. ob auf die Anwendung der Gleitzonenregelung in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichtet wurde. Auswertungen zu den Midijobs können nicht quartalsweise, sondern nur zum Stichtag 31.12. vorgenommen werden. Nur für diesen Stichtag liegen weitgehend vollzählige Angaben über Beschäftigungen in der Gleitzone vor. Auswertungen zu den Midijobs liegen ab dem Stichtag 31.12.2003 vor. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres, oder auch kalenderjahrüberschreitend, auf nicht mehr als zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich (z. B. durch einen auf längstens ein Jahr befristeten Rahmenarbeitsvertrag) begrenzt ist (im Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2018: drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage) . Auswertungen zu kurzfristig Beschäftigten können ab dem 1. Quartal 2004 vorgenommen werden. Eine weitere Unterteilung der Daten über kurzfristig Beschäftigte in ausschließlich und im Nebenjob kurzfristig Beschäftigte ist aus Geheimhaltungsgründen nicht sinnvoll, da die Fallzahlen relativ gering sind. Gleitzone vor. Auswertungen zu den Midijobs liegen ab dem Stichtag 31.12.2003 vor. Zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zählen Arbeitsverhältnisse mit einem niedrigen Lohn (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder mit einer kurzen Dauer (kurzfristige Beschäftigung). Beide werden auch als "Minijob" bezeichnet. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung (§ 14 SGB IV) regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt bis einschließlich zum 31.12.2012 400 Euro und ab dem 01.01.2013 450 Euro. Regelmäßig bedeutet, dass, wenn die Grenze von 450 Euro nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritten wird, trotzdem eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt. Eine Berichterstattung der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten erfolgt seit dem Stichtag 30.6.1999, geringfügig entlohnte Beschäftigte im Nebenjob können ab dem Stichtag 30.6.2003 ausgewertet werden. Auch die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See veröffentlicht Daten über geringfügig entlohnte Beschäftigte im Rahmen eines vierteljährlichen Geschäftsberichts. Diese Daten stellen keine amtliche Statistik dar und sind nicht geeignet, statistische Aussagen über die Entwicklung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungssituation in Deutschland zu treffen. Ebenso wenig sind sie eine verlässliche Grundlage für Erwerbstätigenrechnungen oder Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR). Sie liefern vielmehr Informationen über die Geschäftsprozesse der Minijob-Zentrale; es handelt sich somit um Geschäftsdaten. Daher sind die Daten auch nicht mit den statistischen Daten der BA, welche die amtliche Statistik über geringfügig entlohnte Beschäftigte führt, vergleichbar. Seite 1 11 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1292 Werden von einer Person mehrere geringfügige Beschäftigungen ausgeübt, gelten folgende Regeln: 1. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ist neben einer kurzfristigen Beschäftigung erlaubt. 2. Bei der gleichzeitigen Ausübung von mehreren geringfügig entlohnten Beschäftigungen darf die Geringfügigkeitsgrenze von 450 EUR nicht überschritten werden. 3. Bei der Ausübung von mehreren kurzfristigen Beschäftigungen darf die Grenze von zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen, innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes, nicht überschritten werden. Neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung ist die Ausübung einer geringfügigen (Neben-)Beschäftigung zulässig. Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung bei anderen Arbeitgebern geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausübt, gilt für die Bereiche der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, dass geringfügig entlohnte Beschäftigungen - mit Ausnahme einer geringfügig entlohnten Beschäftigung - mit einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung zusammenzurechnen sind. Vgl. Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien) vom 20. Dezember 2012. Mehrfachbeschäftigte, die gleichzeitig zwei oder mehr geringfügigen Beschäftigungen nachgehen, werden nur nach den Merkmalen der zuletzt aufgenommenen Beschäftigung ausgewiesen. Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte unter 3 und Daten, aus denen sich rechnerisch eine Differenz ermitteln lässt, mit * anonymisiert. Gleiches gilt, wenn in einer Region oder in einem Wirtschaftszweig weniger als 3 Betriebe ansässig sind oder einer der Betriebe einen so hohen Beschäftigtenanteil auf sich vereint, dass die Beschäftigtenzahl praktisch eine Einzelangabe über diesen Betrieb darstellt (Dominanzfall). Hierbei gilt: Bei 3 bis 9 Betrieben, die hinter einer Beschäftigtenzahl stehen, darf keiner der Betriebe 50 oder mehr Prozent der Beschäftigten auf sich vereinen. Bei 10 oder mehr Betrieben dürfen auf keinen Betrieb 85 oder mehr Prozent der Beschäftigten entfallen. Weiterführende Informationen zur Statistik der sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung finden Sie unter: http://statistik.arbeitsagentur.de/cae/servlet/contentblob/4412/publicationFile/858/Qualitaetsbericht-Statistik- Beschaeftigung.pdf Seite 2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1292 12 Beschäftigungsstatistik Stand: August 2016 Methodische Hinweise - Dauern von Beschäftigungsverhältnissen Messlogik Die Dauer eines Beschäftigungsverhältnisses misst den Zeitraum von der Anmeldung bis zum Messzeitpunkt. In der Berichterstattung wird zwischen bisheriger und abgeschlossener Dauer unterschieden: Die bisherige Dauer bezieht sich auf den Bestand an Beschäftigungsverhältnissen und bildet ab, wie lange sie bis zum Messzeitpunkt schon dem Bestand angehören. Sie misst die Zeitspanne von der Anmeldung bis zum jeweiligen statistischen Stichtag. Charakteristisch für diese Betrachtung ist, dass das Beschäftigungsverhältnis in der Regel auch nach dem Messzeitpunkt weiter andauert. Die abgeschlossene Dauer eines Beschäftigungsverhältnisses bezieht sich auf die beendeten Beschäftigungsverhältnisse. Sie umfasst den Zeitraum von der Anmeldung bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses und misst damit seine gesamte Dauer. Bestand und beendete Beschäftigungsverhältnisse Ein Beschäftigungsverhältnis beginnt, wenn eine Anmeldung mit Abgabegrund „Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung“ im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung durch den Arbeitgeber erstattet wird. Entsprechend wird ein Beschäftigungsverhältnis beendet, wenn eine Abmeldung mit Abgabegrund „Abmeldung wegen Ende einer Beschäftigung“ abgegeben wurde. Ein Wechsel zwischen den Beschäftigungsarten löst ebenfalls jeweils ein neues Beschäftigungsverhältnis aus. Ein beendetes und ein begonnenes Beschäftigungsverhältnis werden aber auch dann gezählt, wenn ein Wechsel zwischen folgenden Beschäftigungsarten stattfindet: - sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis - sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (keine Ausbildung) - geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis - kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis So werden zum Beispiel immer dann ein beendetes und ein begonnenes Beschäftigungsverhältnis gezählt, wenn ein Beschäftigter seine Ausbildung beendet und anschließend weiterbeschäftigt wird. Dabei ist gleichgültig, ob dies beim selben oder bei einem anderen Arbeitgeber geschieht. Neben den begonnenen und beendeten Beschäftigungsverhältnissen kann auch der Bestand an Beschäftigungsverhältnissen (nicht zu verwechseln mit dem Bestand an Beschäftigten) zum Stichtag ausgewertet werden. Er gibt an, wie viele einzelne Beschäftigungsverhältnisse am Stichtag laufen. Dabei kann eine beschäftigte Person an einem Stichtag mehrere Beschäftigungsverhältnisse ausüben, zum Beispiel ein sozialversicherungspflichtiges und ein geringfügiges oder zwei geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Linkszensierung Die Messung der Dauer der Beschäftigung reicht zurück bis zur Einführung des Meldeverfahrens der Sozialversicherung in 1999. Für ältere Beschäftigungsverhältnisse ist das Beginndatum unbekannt. Man spricht von einer Linkszensierung der Daten. Die durchschnittlichen Verweildauern werden aufgrund dieser Linkszensierung systematisch unterzeichnet. Im Zeitablauf nimmt das ith ti h Mitt l d V ild ll i d h lb il d M it M t M t öß i d Z it ih l i h http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Methodenberichte/Beschaeftigungsstatistik/Generische- Publikationen/Methodenbericht-Dauer-Beschaeftigungsverhaeltnissen.pdf Die Messung der Dauer der Beschäftigung reicht zurück bis zur Einführung des Meldeverfahrens der Sozialversicherung in 1999. Für ältere Beschäftigungsverhältnisse ist das Beginndatum unbekannt. Man spricht von einer Linkszensierung der Daten. Die durchschnittlichen Verweildauern werden aufgrund dieser Linkszensierung systematisch unterzeichnet. Im Zeitablauf nimmt das arithmetische Mittel der Verweildauer allein deshalb zu, weil der Messzeitraum von Monat zu Monat größer wird. Zeitreihenvergleiche von durchschnittlichen Verweildauern sind deshalb nicht sinnvoll. Vergleiche von Medianen und Verteilungen auf Dauerkategorien sind aber möglich. Hinweise zur Interpretation Die Dauer von Beschäftigungsverhältnissen kann sehr stark variieren. Die Bandbreite reicht von Beschäftigungsverhältnissen, die nur wenige Tage oder Wochen ausgeübt werden, bis hin zu einem ganzen Arbeitsleben, also mehrere Jahrzehnte dauernden Beschäftigungsverhältnissen. Im Bestand von Beschäftigungsverhältnissen dominieren die lange andauernden Beschäftigungsverhältnisse, weil sie eine höhere Wahrscheinlichkeit haben, am Stichtag gezählt zu werden. Das ist bei sehr kurzen Beschäftigungsverhältnissen, die nur wenige Tage oder Wochen ausgeübt werden, nicht immer der Fall. Bei den abgegangenen Beschäftigungsverhältnissen werden auch alle im angegebenen Zeitraum beendeten kurzen Beschäftigungsverhältnisse gemessen. Aus diesem Grund fällt der Median der abgeschlossenen Dauer deutlich kürzer aus als der Median der Dauer im Bestand. Dauern können für alle Arten von Beschäftigungsverhältnissen (sozialversicherungspflichtig mit und ohne Ausbildungsverhältnisse, geringfügig entlohnte sowie kurzfristige) berichtet werden. Sie werden getrennt nach Beschäftigungsart ausgewiesen und nicht aggregiert. Beschäftigungsverhältnisse von Auszubildenden und kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind durch gesetzliche Vorgaben von vornherein zeitlich befristet und haben eine kürzere Dauer. Die Dauerverteilung im Aggregat wird dann auch von der Zusammensetzung nach Beschäftigungsart bestimmt und ist schwer zu interpretieren. Die Dauer der Beschäftigung ist positiv mit dem Alter korreliert. Wer älter ist, kann auch länger beschäftigt sein. Zum Beispiel gibt es nur wenige unter 25-jährige, die länger als sechs Jahre beschäftigt sind. In einigen Branchen wie dem IT-Bereich sind die Belegschaften durchschnittlich jünger, daher ergeben sich in diesen Wirtschaftszweigen auch kürzere Beschäftigungsdauern. Weiterführende Informationen zu Dauern von Beschäftigungsverhältnissen finden Sie unter: 13 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1292 Arbeitsmarktstatistik Stand: 16.01.2017 Statistik-Infoseite Amtliche Nachrichten der BA Arbeitsmarkt Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Förderstatistik/Eingliederungsbilanzen Beschäftigung Im Internet stehen statistische Informationen unterteilt nach folgenden Themenbereichen zur Verfügung: Arbeitsmarkt im Überblick Arbeitslose, Unterbeschäftigung und Arbeitsstellen Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen Ausbildungsstellenmarkt Kreisdaten Glossare sind zu folgenden Fachstatistiken veröffentlicht: Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen SGB III Statistik nach Berufen Statistik nach Wirtschaftszweigen Zeitreihen Eingliederungsbilanzen Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen SGB III Die Methodischen Hinweise der Statistik bieten ergänzende Informationen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1292 14 Empfänger: Auftragsnummer: 232115 Reihe: Titel: Region: Berichtsmonat: Erstellungsdatum: 27.12.2016 Hinweise: Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit Statistik Rückfragen an: Statistik-Service-Südwest Saonenstr. 2-4 Impressum Personen im Kontext von Fluchtmigration Bestand an Teilnehmenden in ausgewählten Maßnahmekategorien der Arbeitsmarktpolitik nach SGB-Kostenträgerschaft RD 600 Baden-Württemberg September 2016, Daten- und Gebietsstand: Dezember 2016 60528 Frankfurt a. M. E-Mail: Statistik-Service-Suedwest@arbeitsagentur.de Hotline: 069 / 6670-601 Fax: 069 / 6670-910 307 Weiterführende statistische Informationen Internet: Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Nutzungsbedingungen: © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellenangabe weitergeben, vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen. Im Falle einer Zugänglichmachung im Internet soll dies in Form einer Verlinkung auf die Homepage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit Arbeitsmarkt in Zahlen, Bestand an Teilnehmenden in ausgewählten Maßnahmekategorien der Arbeitsmarktpolitik nach SGB-Kostenträgerschaft, Düsseldorf, Dezember 2016 http://statistik.arbeitsagentur.de Register: "Statistik nach Themen" http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Statistiknach -Themen-Nav.html der Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Anlage 2 15 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1292 Personen im Kontext von Fluchtmigration Bestand an Teilnehmenden in ausgewählten Maßnahmekategorien der Arbeitsmarktpolitik nach SGB-Kostenträgerschaft RD 600 Baden-Württemberg Berichtsmonat: September 2016, Daten- und Gebietsstand: Dezember 2016 absolut Anteil an Sp. 1 in % absolut Anteil an Sp. 1 in % 1 2 3 4 5 6 7 Summe der Instrumente 3) 4) 73.389 14.237 5.485 7,5 7.928 10,8 5,8 Aktivierung und berufliche Eingliederung 19.343 6.577 3.875 20,0 2.509 13,0 2,9 Berufswahl und Berufsausbildung 3) 16.291 2.701 559 3,4 1.746 10,7 14,7 Berufliche Weiterbildung 14.411 2.219 314 2,2 1.781 12,4 5,6 Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 9.373 1.099 405 4,3 639 6,8 5,0 besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen 9.242 890 103 1,1 753 8,1 3,8 Beschäftigung schaffende Maßnahmen 4.209 560 129 3,1 412 9,8 3,4 Freie Förderung/sonstige Förderung 4) 520 191 100 19,2 88 16,9 1,6 Summe der Instrumente 3) 47.200 8.105 3.226 6,8 4.224 8,9 8,1 Aktivierung und berufliche Eingliederung 5.692 2.696 2.238 39,3 375 6,6 3,1 Berufswahl und Berufsausbildung 3) 15.206 2.376 433 2,8 1.561 10,3 16,1 Berufliche Weiterbildung 11.134 1.564 192 1,7 1.256 11,3 7,4 Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 6.111 539 207 3,4 291 4,8 * besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen 9.004 877 103 1,1 741 8,2 * Beschäftigung schaffende Maßnahmen - - - x - x x Freie Förderung/sonstige Förderung 53 53 53 100,0 - - - Summe der Instrumente 3) 4) 26 189 6 132 2 259 8 6 3 704 14 1 2 8 Maßnahmeart SGB III SGB II Insgesamt (SGB III + SGB II) Teilnehmende insgesamt Anteil ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus 2) bei Personen aus Drittstaaten in % Personen im Kontext von Fluchtmigration insgesamt1) Personen mit sonstigen Aufenthaltsstatus1) darunter: aus Drittstaaten darunter: Summe der Instrumente ) ) 26.189 6.132 2.259 8,6 3.704 14,1 2,8 Aktivierung und berufliche Eingliederung 13.651 3.881 1.637 12,0 2.134 15,6 2,8 Berufswahl und Berufsausbildung 3) 1.085 325 126 11,6 185 17,1 4,3 Berufliche Weiterbildung 3.277 655 122 3,7 525 16,0 1,2 Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 3.262 560 198 6,1 348 10,7 * besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen 238 13 - - 12 5,0 * Beschäftigung schaffende Maßnahmen 4.209 560 129 3,1 412 9,8 3,4 Freie Förderung/sonstige Förderung 4) 467 138 47 10,1 88 18,8 2,2 Erstellungsdatum: 27.12.2016, Statistik-Service-Südwest Die regionale Zuordnung des Teilnehmenden erfolgt nach dem Wohnortprinzip; der Deutschlandwert enthält auch die ausländischen Wohnorte. 1) Weitere Informationen finden Sie im Glossar 4) Ohne kommunale Eingliederungsleistungen *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 3) Ohne Ergebnisse zu Teilnahmen an Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III. 2) Der Anteil der Fälle ohne Angabe ist bei der Interpretation - insbesondere bei Vergleichen zwischen Regionen - zu berücksichtigen. Je höher dieser Anteil, desto stärker können die übrigen Merkmalsausprägungen unterzeichnet sein. Da die Unterzeichnung nicht gleichmäßig verteilt sein muss, kann es zu Verzerrungen kommen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1292 16 Personen im Kontext von Fluchtmigration Glossar (Stand: 30.06.2016) Arbeitslose Nach § 16 i. V. mit § 138 SGB III sind arbeitslos Personen, die - vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit), - eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen (Eigenbemühungen), - den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind (Verfügbarkeit), - in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, - nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben, - sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Die Verfügbarkeit als Voraussetzung für Arbeitslosigkeit ist nicht erfüllt, solange ein Ausländer keine Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland ausüben darf. Fehlende deutsche Sprachkenntnisse sind dagegen kein Tatbestand, der der Verfügbarkeit und damit der Arbeitslosigkeit entgegensteht. Arbeitsuchende Die statistische Berichterstattung über Flüchtlinge beginnt in einem ersten Schritt mit der Statistik der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden. Die Status Arbeitsuche und Arbeitslosigkeit werden nach den im Sozialgesetzbuch festgelegten Kriterien vergeben; danach werden Personen als Arbeitsuchende geführt, wenn sie eine Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen, und als Arbeitslose, wenn sie darüber hinaus keine Beschäftigung haben, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und nicht an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnehmen. Arbeitslose bilden deshalb eine Teilmenge der Arbeitsuchenden. Asylherkunftsländer (nicht-europäische) Aus den nachfolgend genannten nicht-europäischen Ländern kamen in den letzten Jahren die meisten Asylerstanträge: Afghanistan, Eritrea, Irak, Islamische Republik Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Arabische Republik Syrien. Aufenthaltsgestattung Die Aufenthaltsgestattung berechtigt Ausländer zum Aufenthalt im Bundesgebiet während der Durchführung des Asylverfahrens (§ 55 Asylgesetz). Ein Ausländer, der die Aufenthaltsgestattung besitzt, hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. In den ersten drei bis sechs Monaten nach Äußerung des Asylgesuchs besteht ein Beschäftigungsverbot. Das gilt über diesen Zeitraum hinaus für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten. Während der Durchführung des Asylverfahrens erhalten Asylbewerber Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Weil es beim Wechsel des Aufenthaltsstatus zu Zeitverzögerung in der Erfassung kommt, finden sich in geringem Umfang auch Asylbewerber im Rechtskreis SGB II bei Jobcentern. Personen mit einer Aufenthaltsgestattung zählen in der statistischen Berichterstattung der BA zu den " Personen im Kontext von Fluchtmigration". In der statistischen Berichterstattung der BA werden Ausländer, die noch keinen formalen Antrag gestellt, bereits aber ein Asylgesuch geäußert haben, mit zur Aufenthaltsgestattung gezählt. Aufenthaltsstatus Aufenthaltsstatus im Sinne der Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung der BA bildet ab, auf welcher rechtlichen Grundlage sich Drittstaatsangehörige im Bundesgebiet aufhalten (vgl. Aufenthaltsgesetz). In der statistischen Berichterstattung der BA gibt es die folgenden Aufenthaltsstatus: - Niederlassungserlaubnis - Blaue Karte EU - Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen - Aufenthaltserlaubnis Sonstige - Visum - Aufenthaltsgestattung - Duldung. In der statistischen Berichterstattung der BA relevant sind im Kontext von Fluchtmigration Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, mit einer Aufenthaltsgestattung oder mit einer Duldung. Aufenthaltserlaubnis Die Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel, der befristet zu den im Aufenthaltsgesetz genannten Zwecken erteilt wird. Diese sind zum Beispiel: - Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung (§§ 16-17 Aufenthaltsgesetz), - Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit (§§ 18, 18a, 20, 21 Aufenthaltsgesetz), - Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (§§ 22-26, Aufenthaltsgesetz), - Aufenthalt aus familiären Gründen (§§ 27-36 Aufenthaltsgesetz). Anerkannte Asylbewerberinnen und -bewerber, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen positiven Bescheid erhalten haben, dürfen grundsätzlich uneingeschränkt als Beschäftigte arbeiten und auch einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen nach dem SGB II. In der statistischen Berichterstattung der BA relevant ist die Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen. Personen mit diesem Aufenthaltstitel zählen zu den " Personen im Kontext von Fluchtmigration". Balkanländer In der statistischen Berichterstattung der BA werden die folgenden Balkanländer zusammengefasst: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien sowie Serbien. Personen aus diesen Ländern haben in den vergangenen Jahren vermehrt Asylanträge gestellt. Die Asylanträge werden jedoch in der Regel abgelehnt, da diese Länder zu den "sicheren Herkunftsstaaten" zählen. Daher werden in der BA-Statistik die Balkanländer nicht den "Asylherkunftsländern" zugerechnet. 17 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1292 Bewerber für Berufsausbildungsstellen Als Bewerber für Berufsausbildungsstellen zählen diejenigen gemeldeten Personen, die im aktuellen Berichtsjahr (1. Oktober - 30. September) individuelle Vermittlung in eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildungsstelle in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) wünschen und deren Eignung dafür geklärt ist bzw. deren Voraussetzung dafür gegeben ist. Hierzu zählen auch Bewerber für eine Berufsausbildungsstelle in einem Berufsbildungswerk oder in einer sonstigen Einrichtung, die Ausbildungsmaßnahmen für behinderte Menschen durchführt. Zu den Bewerbern für Berufsausbildungsstellen im aktuellen Berichtsjahr zählen des Weiteren diejenigen Personen, die am Ende des vorhergehenden Berichtsjahres unversorgt waren und die im aktuellen Berichtsjahr weiterhin Unterstützung durch Agenturen für Arbeit/Jobcenter bei ihrer Ausbildungsuche beanspruchen. Ebenso werden Personen berücksichtigt, die im vorhergehenden Berichtsjahr für das aktuelle Berichtsjahr eine Ausbildung nach dem BBiG gesucht und gefunden wurde. Bei diesen Personen lag also die Suche im Vorjahr, der gewünschte Ausbildungsbeginn aber im aktuellen Berichtsjahr. Blaue Karte EU Die Blaue Karte EU ist der zentrale Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte. Sie ermöglicht einfach und unbürokratisch den Zuzug von Menschen aus Drittstaaten, die ihre fachlichen Fähigkeiten in Deutschland einbringen möchten. Erforderlich ist lediglich der Nachweis eines abgeschlossenen Hochschulstudiums sowie der Nachweis eines verbindlichen Arbeitsplatzangebots oder eines Arbeitsvertrags mit einem Bruttojahresgehalt von mindestens 47.600 Euro vorliegen. Drittstaaten- Angehörige, sichere Drittstaaten, sichere Herkunftsstaaten Drittstaaten-Angehörige sind Personen, die weder Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftraums (EU zzgl. Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweiz sind, noch Staatenlose. Von den in der Tabelle dargestellten Personen aus Drittstaaten zu unterscheiden sind folgende Begriffe: Personen, die über sichere Drittstaaten eingereist sind, können sich nach Art. 16a Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz i. V. mit § 26a Abs. 1 AsylG in der Regel nicht auf das Asylrecht nach Art. 16a Grundgesetz berufen, da in diesen Ländern die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Menschenrechtskonvention sichergestellt ist; s.a. Anlage I AsylG. Asylanträge von Staatsangehörigen sicherer Herkunftsstaaten nach Art. 16a Abs. 3 Grundgesetz i. V. mit § 29a Abs. 1 AsylG werden in der Regel abgelehnt, sofern nicht besondere Umstände dagegen sprechen, da vermutet wird, dass ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird. Hierzu gehören die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und nach Anlage II AsylG Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik, Montenegro, Senegal und Serbien. Duldung Eine Duldung ist die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (§ 68a Aufenthaltsgesetz). Die Abschiebung kann ausgesetzt werden, solange die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist und keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Ein Ausländer, der die Duldung besitzt, hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. In den ersten drei bis sechs Monaten nach Ausstellung der Bescheinigung über die Duldung besteht ein Beschäftigungsverbot. Das gilt über diesen Zeitraum hinaus für Personen aus sicheren Herkunftstaaten. Personen mit einer Duldung haben Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Personen mit einer Duldung zählen in der statistischen Berichterstattung der BA zu den " Personen im Kontext von Fluchtmigration".von Fluchtmigration . Niederlassungserlaubnis Im Gegensatz zu der Aufenthaltserlaubnis ist die Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist räumlich unbeschränkt und darf außer in durch das Aufenthaltsgesetz zugelassenen Fällen nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden. Osteuropäische Länder In der statistischen Berichterstattung der BA werden die Russische Föderation sowie die Ukraine zu den "Osteuropäischen Ländern" zusammengefasst ("Osteuropa" im geografischen Sinn). Personen aus diesen osteuropäischen Ländern haben in den vergangenen Jahren vermehrt Asylanträge gestellt. Quantitativ gesehen haben diese Länder nicht die gleiche Relevanz wie die nichteuropäischen Asylherkunftsländer und werden daher in der BA-Statistik nicht den "Asylherkunftsländern" zugerechnet. Personen im Kontext von Fluchtmigration Die Abgrenzung der "Personen im Kontext von Fluchtmigration" im Sinne der BA-Statistik entspricht nicht notwendigerweise anderen Definitionen von "Flüchtlingen" (z.B. juristischen Abgrenzungen). Für den statistischen Begriff ist über das Asylverfahren hinaus der Bezug zum Arbeitsmarkt ausschlaggebend. "Personen im Kontext von Fluchtmigration" umfassen Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Aufenthaltserlaubnis Flucht und einer Duldung. Im Hinblick auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt hat dieser Personenkreis ähnliche Problemlagen. Personen mit sonstigen Aufenthaltsstatus In der statistischen Berichterstattung der BA gibt es neben den "Personen im Kontext von Fluchtmigration" Drittstaatsangehörige mit anderen Aufenthaltsstatus. Dazu zählen Personen mit Niederlassungserlaubnis, Blauer Karte EU, Aufenthaltserlaubnis Sonstige und Visum. Unversorgte Bewerber zum 30.09. Unversorgte Bewerber zum 30.09. sind Bewerber, für die weder die Einmündung in eine Berufsausbildung, noch ein weiterer Schulbesuch, eine Teilnahme an einer Fördermaßnahme oder eine andere Alternative zum 30.09. bekannt ist und für die Vermittlungsbemühungen laufen. Versorgte Bewerber Als versorgte Bewerber bezeichnet man einmündende Bewerber, andere ehemalige Bewerber und Bewerber mit Alternative zum 30.09. – also Bewerber, die entweder eine Ausbildung oder Alternative zum 30.09. haben bzw. keine weitere Hilfe bei der Ausbildungsuche wünschen. Visum Ausländer aus Drittstaaten, die sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten wollen, in Deutschland arbeiten oder studieren wollen, benötigen grundsätzlich ein Visum. Das Visum muss vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Zeichenerklärungen X Nachweis ist nicht sinnvoll. * Anonymisierung/Datenschutz © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1292 18 Förderstatistik Stand: Juni 2016 Zuordnungstabelle Methodische Hinweise zur Förderstatistik Erhebungsgegenstand und begriffliche Abgrenzung Die Förderstatistik weist den Umfang von Förderungen bzw. Teilnahmen von Personen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung (§ 3 SGB III) und Leistungen zur Eingliederung (§ 16 SGB II) des Bundes nach. Es erfolgt eine Zählung von Förderfällen bzw. Teilnahmen, nicht von Personen. Folglich wird eine Person, die mehrere Förderleistungen erhält, mehrfach gezählt. Eine Förderung, die im Rahmen der Förderstatistik nachgewiesen wird, liegt vor, wenn für eine Person bzw. im Rahmen der Teilnahme an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung eine Zahlung geleistet wird. Regionale Zuordnung Die regionale Zuordnung einer Förderung erfolgt standardmäßig nach dem Wohnort der teilnehmenden Person. Es kann aber auch dargestellt werden, welche Arbeitsagentur oder welches Jobcenter die Kosten einer Förderung trägt. Art der Datengewinnung Die Daten der Förderstatistik werden als Sekundärstatistik aus Prozessdaten in Form einer Vollerhebung gewonnen. Basis sind die Daten zu Förderungen der bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern registrierten Personen. Grundlage für die Erstellung der Förderstatistiken ist einerseits die computergestützte Sachbearbeitung (COSACH), in der alle förderungsrelevanten Informationen über Teilnahmen, Maßnahmen und Träger im Rahmen der Geschäftsprozesse laufend aktualisiert werden. Dieses Verfahren wird in allen Arbeitsagenturen und Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung (gE)eingesetzt. Zugelassene kommunale Träger (zkT) übermitteln einzelfallbezogene Daten aus ihren Geschäftsverfahren nach § 51 b SGB II an die Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Die Datenübermittlung erfolgt nach dem Datenaustauschstandard XSozial-BA-SGB II. Die darin enthaltenen Förderinformationen (Modul 13) werden seit Anfang 2006 von der Förderstatistik der BA aufbereitet. Daten aus den Quellen XSozial und BA-Fachverfahren werden mittels des XSozial-Maßnahmeartschlüssels bzw. der COSACH-Kennzeichnung einer übergreifenden Systematik von Förderarten zugeordnet und Kennzahlen nach einheitlichen Vorgaben berechnet. Damit wird die Vergleichbarkeit der Förderstatistiken aus unterschiedlichen Datenquellen gewährleistet. In die Förderstatistik fließen auch Personendaten, Informationen zum Leistungsbezug sowie zum Arbeitslosigkeits- und Wartezeit und Hochrechnung Plausibilität XSozial Weitere Informationen können den folgenden Publikationen entnommen werden: Qualitätsbericht Förderstatistik Glossar Förderstatistik Methodenbericht Wartezeit Als Vollerhebung auf der Basis von Verfahrensdaten ist die Vollständigkeit der Daten der Förderstatistik in der Regel gewährleistet. Die Erfassung in den operativen IT-Fachverfahren erfolgt jedoch nicht immer zeitnah, sondern mit teilweise erheblichen Verzögerungen, so dass von einer unvollzähligen Erhebungsgesamtheit am aktuellen Rand auszugehen ist. Deshalb ist die Förderstatistik der BA so konzipiert, dass endgültige Ergebnisse für einen Berichtszeitraum bzw. Stichtag erst nach einer Wartezeit von 3 Monaten festgeschrieben werden. Nacherfassungen innerhalb dieser Wartezeit fließen in das Ergebnis für den jeweiligen Berichtsmonat ein. Die Ergebnisse für den aktuellen Berichtsmonat und die beiden Vormonate sind vorläufig und aufgrund der noch ausstehenden Nacherfassungen im Vergleich mit dem endgültigen Ergebnis untererfasst. Aufgrund der Untererfassung von Förderdaten am aktuellen Rand und der daraus resultierenden unvollzähligen Erhebungsgesamtheit ist die zeitliche Vergleichbarkeit der vorläufigen statistischen Ergebnisse für die jeweils drei aktuellsten Berichtsmonate mit Ergebnissen früherer Berichtsmonate (Vormonats-/Vorjahresvergleich) grundsätzlich nicht gegeben. Hochrechung Um trotzdem am aktuellen Rand Eckwerte der Förderstatistik darstellen und Vergleichbarkeit mit endgültigen Vormonatsergebnissen erreichen zu können, wurde ein Algorithmus entwickelt, mit dessen Hilfe aus den vorläufigen Ergebnissen am aktuellen Rand vergleichbare hochgerechnete Werte bereitgestellt werden. Das Hochrechnungsverfahren basiert auf Erfahrungswerten über den Umfang der Nacherfassungen je Region und Maßnahmeartgruppe. Es kann nur für solche Maßnahmeartgruppen Anwendung finden, für die ausreichend Erfahrungswerte vorliegen. Die Hochrechnung berücksichtigt das in der Vergangenheit beobachtete Verhältnis vorläufiger Werte zum endgültigen Wert. In der Regel basiert er auf einem Trendfaktor, der das Verhältnis vorläufiger zu endgültigem Wert im Durchschnitt der letzten 3 Monate enthält. Zudem wird bei einzelnen Maßnahmeartgruppen ein Saisonfaktor berücksichtigt, der das Verhältnis von vorläufigen zu endgültigen Werten im Mittel des Vorjahres- und Vorvorjahresmonats enthält. Ergeben sich Hochrechnungsergebnisse, deren absolute Differenz zum endgültigen Wert größer ist als die der nicht hochgerechneten Werte, so wird für die betreffende Förderart nicht hochgerechnet. In Veröffentlichungen sind hochgerechnete Ergebnisse mit dem Hinweis „vorläufige hochgerechnete Ergebnisse“ gekennzeichnet. Plausibilität XSozial Bei Trägern, die über den Datenstandard XSozial-BA-SGB II melden, ist es möglich, dass die Daten als nicht plausibel eingestuft werden. Die Daten werden in der Berichterstattung ausgewiesen, aber gekennzeichnet. Die folgende Tabelle enthält historisierte Methodenbericht Handbuch XSozial-SGB II Förderstatistik 19 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1292 Arbeitsmarktstatistik Stand: 17.11.2015 Statistik-Infoseite Es werden folgende Themenbereiche angeboten: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Statistik-nach-Themen-Nav.html Im Internet finden Sie weiterführende Informationen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit unter: http://statistik.arbeitsagentur.de Statistische Daten erhalten Sie unter "Statistik nach Themen": Arbeitsmarkt im Überblick Arbeitslose, Unterbeschäftigung und Arbeitsstellen Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen SGB III Statistik nach Berufen Statistik nach Wirtschaftszweigen Zeitreihen Eingliederungsbilanzen Amtliche Nachrichten der BA Es werden folgende Themenbereiche angeboten: Arbeitsmarkt Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Förderstatistik/Eingliederungsbilanzen Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen SGB III Kreisdaten Hintergründe zur Statistik nach dem SGB II und III und zur Datenübermittlung nach § 51b SGB II finden Sie unter dem Auswahlpunkt "Grundlagen": http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlagen/Grundlagen-Nav.html Die Methodischen Hinweise der Statistik finden Sie unter Methodische Hinweise. Daten bis 12/2004 finden Sie unter dem Menüpunkt "Archiv bis 2004" Glossare zu den verschiedenen Fachstatistiken finden Sie hier: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlagen/Glossare/Glossare-Nav.html