Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1295 23. 12. 2016 1Eingegangen: 23. 12. 2016 / Ausgegeben: 13. 02. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Streckenabschnitte des vorhandenen Bahnstreckennetzes im Zollern - albkreis werden zukünftig bis 2030 elektrifiziert? 2. Wie hoch belaufen sich in jährlicher Erfassung die Vorhaben zum Ausbau der Elektrifizierung? 3. Welche Strecken sind kurzfristig bis 2020 bis zur Fertigstellung vorrangig eingeplant , um das Schienennetz im Zollernalbkreis zeitnah zu elektrifizieren (Zeit - pläne mit Fertigstellungsdatum nennen)? 4. Wie sehen nach ihrer Kenntnis die Finanzierungstöpfe auf Bundesebene, Landesebene und kommunaler Ebene aus? 5. Wie hoch schätzt sie das Investitionsvolumen ein, um alle geplanten Hauptstre - cken sowie Nebenstrecken des vorhandenen Schienennetzes zu elektrifizieren? 6. Welche Pläne hat sie zum Thema Talgangbahn für eine Reaktivierung? 7. Welche Entwicklung sieht sie für die Killertalbahn? 8. Gibt es Möglichkeiten und Planspiele, die Killertalbahn am Knotenpunkt Burladingen mit der Talgangbahn nach Onstmettingen zu verbinden oder gar nach Balingen einen neuen Streckenabschnitt zu errichten? 13. 12. 2016 Herre AfD Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Elektrifizierung des vorhandenen Bahnstreckennetzes im Zollernalbkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1295 2 B e g r ü n d u n g Mit dieser Kleinen Anfrage möchte der Fragesteller wissen, wann welche im Schienennetz aktuell betriebene Bahnstrecke im Zollernalbkreis an die Elektrifizierung angeschlossen wird. A n t w o r t Mit Schreiben vom 27. Januar 2017 Nr. 34-3824.1-0/598 beantwortet das Ministerium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Finanzministerium die Kleine An - frage wie folgt: 1. Wie viele Streckenabschnitte des vorhandenen Bahnstreckennetzes im Zollern - albkreis werden zukünftig bis 2030 elektrifiziert? 2. Wie hoch belaufen sich in jährlicher Erfassung die Vorhaben zum Ausbau der Elektrifizierung? 3. Welche Strecken sind kurzfristig bis 2020 bis zur Fertigstellung vorrangig eingeplant , um das Schienennetz im Zollernalbkreis zeitnah zu elektrifizieren (Zeitpläne mit Fertigstellungsdatum nennen)? 5. Wie hoch schätzt sie das Investitionsvolumen ein, um alle geplanten Hauptstre - cken sowie Nebenstrecken des vorhandenen Schienennetzes zu elektrifizieren? Die Ziffern 1 bis 3 sowie die Ziffer 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Rahmen des Projektes Regionalstadtbahn Neckar-Alb, sind Planungen zur Elektrifizierung von Bahnstrecken im Zollernalbkreis vorgesehen. Bei diesem Projekt handelt es sich um ein Zweisystem-Stadtbahnsystem, das nach dem „Karls - ruher Modell“ die Oberzentren Reutlingen und Tübingen mit schnellen und umsteigefreien Regionalstadtbahn-Verbindungen mit dem Umland verbinden soll. Es beinhaltet in beiden Städten neue Innenstadtstrecken im Straßenbahnbetrieb sowie die Mitnutzung des derzeit zum großen Teil nicht elektrifizierten Eisenbahn- Schienennetzes in der Region. Die Planungen der Region für die Zollern-Alb-Bahn, Killertalbahn und Talgangbahn sind als sog. „Teilnetz 2“ Teil des Projektes Regionalstadtbahn Neckar-Alb. Auf der Zollernbahn zwischen Tübingen und Ebingen soll dann auch der Inter - regio Express elektrisch verkehren. Im Rahmen dieses Projektes werden über die Elektrifizierung der beiden Strecken hinaus weitere umfangreiche Ausbaumaßnahmen (z. B. partielle zweigleisige Ausbauten, Errichtung neuer Haltepunkte und Bahnhöfe, der Wiederaufbau der Talgangbahn) vorgesehen. Die Gesamtkosten belaufen sich nach vorliegenden Informationen auf rd. 291,5 Mio. Euro. Der Anteil der Reaktivierung der Talgangbahn an diesen Gesamtkosten wird auf 52 Mio. Euro beziffert. Zeitpläne zur Umsetzung dieser Maßnahmen sind noch nicht konkretisiert. Hier ist neben den weiteren Planungsschritten insbesondere als wesentliche Randbedingung die Finanzierung dieser Maßnahmen zu klären und sicherzustellen. 4. Wie sehen nach ihrer Kenntnis die Finanzierungstöpfe auf Bundesebene, Landesebene und kommunaler Ebene aus? Das Projekt Regionalstadtbahn Neckar-Alb wurde als Rahmenvorhaben für eine Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-Bundesprogramm (Bundes-GVFG) angemeldet. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1295 Für das Teilnetz 2 kann bislang noch keine Förderzusage gegeben werden, da das Gesetzgebungsvorhaben des Bundes zur Fortführung des Bundes-GVFG über das Jahr 2019 hinaus noch aussteht. Über die damit verbundene Sicherstellung der Bundesfinanzhilfen hinaus, steht die Entscheidung des Landes über eine Kofinanzierung des Vorhabens mit Landesmitteln noch aus. Diese kann frühestens getroffen werden, sobald das Gesetzgebungsvorhaben zur Fortführung des Bundes- GVFG abgeschlossen ist. Die Planungen der Region zur Umsetzung des Teilnetzes 2 werden unterdessen fortgeführt. 6. Welche Pläne hat sie zum Thema Talgangbahn für eine Reaktivierung? Im Zusammenhang mit dem Projekt Regionalstadtbahn Neckar-Alb planen die regionalen Vorhabensträger auch die Reaktivierung, Elektrifizierung sowie die Einrichtung neuer Haltepunkte und Kreuzungsbahnhöfe an der Strecke der Tal - gangbahn (zw. Albstadt-Ebingen–Albstadt-Onstmettingen). 7. Welche Entwicklung sieht sie für die Killertalbahn? Im Zusammenhang mit dem Projekt Regionalstadtbahn Neckar-Alb planen die regionalen Vorhabensträger die Elektrifizierung der Killertalbahn (im Abschnitt Hechingen DB–Burladingen). 8. Gibt es Möglichkeiten und Planspiele, die Killertalbahn am Knotenpunkt Burladingen mit der Talgangbahn nach Onstmettingen zu verbinden oder gar nach Balingen einen neuen Streckenabschnitt zu errichten? Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. In Vertretung Dr. Lahl Ministerialdirektor