Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 13 12. 05. 2016 1Eingegangen: 12. 05. 2016 / Ausgegeben: 14. 06. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Teilt sie die Auffassung, dass es geboten wäre, die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen (VwV Kommunale Sportstättenbauförderung), Verwaltungsvorschrift vom 25. März 2014, Az.: 51-6851.4/344, im Sinne einer größeren Bürgernähe und Transparenz zu überarbeiten? 2. Wie wird im Moment sichergestellt, dass die Kommissionen, die bei den Regierungspräsidien als beratende Ausschüsse das jährliche Förderprogramm für den jeweiligen Regierungsbezirk erarbeiten, möglichst objektiv entscheiden? 3. Nach welchen Kriterien werden die Vertreter der Sportbünde ausgewählt, da diese in der Kommission zwei Sitze haben, aber das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport selbst von drei beteiligten Sportbünden spricht? 4. Mit welchen Personen sind die Kommissionen – aufgeteilt nach den Regierungsbezirken – genau besetzt? 5. Warum wird im Sinne größtmöglicher Transparenz keine Rangliste der Projekte nach Regierungsbezirken/Land- und Stadtkreisen veröffentlicht, aus der hervorgeht , warum Projekte zum Zuge beziehungsweise nicht zum Zuge gekommen sind? 6. Wie sieht der Priorisierungsschlüssel aus, der Grundlage für die Entscheidungen ist? 7. Nach welchem Schlüssel werden die zur Verfügung stehenden Mittel an die Regierungspräsidien verteilt? Kleine Anfrage des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Sportstättenförderung – Förderung kommunaler Sport - stättenbau – mehr Transparenz bei den Entscheidungen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 13 2 8. Welche Mittel wurden gestaffelt nach Kreisen 2016 beantragt bzw. bewilligt? 9. Welche Verbindlichkeit hat die Aussage des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport „Anträge, die diesmal nicht zum Zuge kamen, können in der nächs - ten Förderrunde wieder eingereicht werden“ in Bezug auf eine Entscheidung? 10. Genießen dabei ältere Anträge gegenüber jüngeren Anträgen eine Bevorzugung ? 12. 05. 2015 Haußmann FDP/DVP B e g r ü n d u n g Das Land fördert im Jahr 2016 nach einer Pressemitteilung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport insgesamt 108 kommunale Sportstättenbauprojekte mit Zuschüssen von 18,3 Millionen Euro. Dabei lagen nach Angaben des Ministeriums insgesamt Anträge mit einem Förderbedarf in Höhe von rund 46 Millionen Euro vor. In der aktuellen Förderrunde konnte damit nur rund jeder zweite Antrag berücksichtigt werden. Die Gemeinde Plüderhausen hat dabei bei ihrem Projekt „Sanierung Kunstrasenspielfeld“ zum zweiten Mal das Nachsehen gehabt. Andere Projektanträge wie z. B. „Sanierung Kunstrasenspielfeld“ in Schwaikheim wurden bereits beim ersten Antrag berücksichtigt. Tatsächlich lässt sich ohne eine Wertung der getroffenen Entscheidungen feststellen , dass es weder im Bereich des Regierungspräsidiums Stuttgart noch in anderen Regierungsbezirken – soweit bekannt – Informationen über den Ablauf oder die Gründe der Entscheidungen gibt. Für den Rems-Murr-Kreis antwortete das Regierungspräsidium aufgrund einer Presseanfrage „Aus dem Rems-Murr-Kreis wurden im Programmjahr 2016 von den kreisangehörigen Kommunen für 14 Projekte mit Gesamtkosten von rund 19,5 Millionen Euro Fördermittel aus der kommunalen Sportstättenbauförderung beantragt. Bei einem Antragsvolumen von rund 3,3 Millionen Euro konnten aus dem diesjährigen Fördermittelkontingent im Rems-Murr-Kreis 6 Projekte mit einem Gesamtbetrag von 686.000 Euro bezuschusst werden.“ Das Regierungspräsidium bestätigte außerdem: „Eine ,Vorschlagsliste ‘ gibt es. Sie ist nichtöffentlich.“ Das Verfahren für die Förderung des kommunalen Sportstättenbaus muss aufgrund der vorliegenden beziehungsweise nicht vorliegenden Informationen als zumindest nicht nachvollziehbar bezeichnet werden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 13 A n t w o r t Mit Schreiben vom 3. Juni 2016 Nr. 51-6851.4/407/1 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Teilt sie die Auffassung, dass es geboten wäre, die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen (VwV Kommunale Sportstättenbauförderung), Verwaltungsvorschrift vom 25. März 2014, Az.: 51-6851.4/344, im Sinne einer größeren Bürgernähe und Transparenz zu überarbeiten? Die in enger Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden, dem Landessportverband , dem Württembergischen Landessportbund, dem Badischen Sportbund Nord, dem Badischen Sportbund Freiburg und den Regierungspräsidien erarbeitete und vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg erlassene Verwaltungsvorschrift VwV Kommunale Sportstättenbauförderung wurde nach ausführlichen Beratungen und in enger Einbindung aller beteiligten und inhaltlich betroffenen Verbände, Behörden und Organisationen mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Diese Verwaltungsvorschrift dient der am Bedarf orientierten Bewilligung von Landesmitteln zur Gewährung von Zuwendungen für den Bau und die Sanierung von Turn- und Sporthallen, Sportfreian lagen sowie anderen diesen Zweck erfüllenden Räumlichkeiten und Anlagen. Durch die enge Einbindung der betroffenen Interessenvertretungen in das gemeinsam vereinbarte Zuwendungsverfahren wird der dabei gebotenen Transparenz in ausreichendem Maße Rechnung getragen. Eine Überarbeitung der Vorschrift ist unter dem Eindruck der durchweg positiven Rückmeldungen aus dem Kreis der kommunalen Träger daher nicht geplant. 2. Wie wird im Moment sichergestellt, dass die Kommissionen, die bei den Regierungspräsidien als beratende Ausschüsse das jährliche Förderprogramm für den jeweiligen Regierungsbezirk erarbeiten, möglichst objektiv entscheiden? Die Objektivierung der Entscheidungen der an den Regierungspräsidien ein - gesetzten Ausschüsse wird durch deren Zusammensetzung gewährleistet (vgl. Ziff. 7.3 VwV Kommunale Sportstättenbauförderung). Neben sportfachlichen Aspekten entscheiden diese Gremien durch die unmittelbare Einbindung der Kommunalen Träger auch unter Berücksichtigung kommunalrelevanter Argumente . Die regionale Ausgewogenheit bei der Projektauswahl wird durch die enge Einbindung der Regierungspräsidien als Aufsichtsbehörde in das jährliche Förderprogramm sichergestellt. 3. Nach welchen Kriterien werden die Vertreter der Sportbünde ausgewählt, da diese in der Kommission zwei Sitze haben, aber das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport selbst von drei beteiligten Sportbünden spricht? Nach Ziff. 7.3 der o. g. Verwaltungsvorschrift ist in einem Ausschuss der jeweilige Sportbund mit zwei Personen vertreten. Dieser entsendet seine Vertreterinnen und Vertreter in eigener Zuständigkeit. Es ist daher vonseiten des Landes keine Auswahl zur Besetzung der Ausschüsse zu treffen. 4. Mit welchen Personen sind die Kommissionen – aufgeteilt nach den Regierungsbezirken – genau besetzt? Die Zusammensetzung der Kommissionen unterliegt regelmäßigen Veränderungen . Von einer Namensnennung der Ausschussmitglieder wird auch zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte abgesehen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 13 4 5. Warum wird im Sinne größtmöglicher Transparenz keine Rangliste der Projekte nach Regierungsbezirken/Land- und Stadtkreisen veröffentlicht, aus der hervorgeht , warum Projekte zum Zuge beziehungsweise nicht zum Zuge gekommen sind? Die Auswahl der von den Kommissionen für die jeweilige Förderrunde bestimmten Vorhaben richtet sich gemäß der VwV Kommunale Sportstättenbauförderung nicht nach einer rangfolgebezogenen Projektliste, sondern folgt Bedarfsgesichtspunkten , bei denen u. a. die Anzahl der die jeweilige Sportstätte nutzenden Schülerinnen und Schüler und Vereinsmitglieder Berücksichtigung finden. Der regionalen Ausgewogenheit der in die vier Regierungsbezirke fließenden Fördermittel wird dabei eine besondere Bedeutung zugemessen. Die Regierungspräsidien informieren die Antragsteller, ob ihre Anträge in das jährliche Förderprogramm aufgenommen sind. Kommunen, die trotz des gegenüber den Vorjahren deutlich vergrößerten Budgets aufgrund der bestehenden Diskrepanz zwischen Bedarf und Programmvolumen mit ihren Anträgen im jeweiligen Jahr nicht berücksichtigt werden können, erhalten auf Nachfrage beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium zur Nichtaufnahme von Projekten eine ausführliche Begründung. Die erforderliche Transparenz ist damit gewahrt. 6. Wie sieht der Priorisierungsschlüssel aus, der Grundlage für die Entscheidungen ist? Hierzu wird auf Ziffer 5 verwiesen. 7. Nach welchem Schlüssel werden die zur Verfügung stehenden Mittel an die Regierungspräsidien verteilt? Die Verteilung der Landesmittel auf die Regierungspräsidien erfolgt wie in den Vorjahren im Verhältnis der Einwohneranteile der Regierungsbezirke. 8. Welche Mittel wurden gestaffelt nach Kreisen 2016 beantragt bzw. bewilligt? Die antragsbezogene Verteilung der Mittel auf die Landkreise stellt sich wie folgt dar: Regierungsbezirk Freiburg: Stadt-/Landkreis Finanzvolumen Anträge Euro Finanzvolumen Bewilligungen Euro Breisgau- Hochschwarzwald 2.080.000,- 496.000,- Emmendingen 24.000,- 24.000,- Freiburg 944.000,- 20.000,- Konstanz 1.152.000,- 621.000,- Lörrach 1.567.000,- 400.000,- Ortenau 2.607.000,- 755.000,- Rottweil 270.000,- 0,- Schwarzwald-Baar 647.000,- 99.000,- Tuttlingen 2.784.000,- 745.000,- Waldshut 1.211.000,- 366.000,- Summe 13.286.000,- 3.526.000,- 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 13 Regierungsbezirk Karlsruhe: Regierungsbezirk Stuttgart: Stadt-/Landkreis Finanzvolumen Anträge Euro Finanzvolumen Bewilligungen Euro Baden-Baden 1.500.000,- 420.000,- Calw 9.418.602,- 600.000,- Enzkreis 6.187.300,- 600.000,- Freudenstadt 1.524.594,- 89.328,- Heidelberg 4.855.000,- 384.000,- Landkreis Karlsruhe 3.174.238,- 460.000,- Stadtkreis Karlsruhe 0,- 0,- Stadtkreis Mannheim 688.702,- 206.611,- Neckar-Odenwald 5.129.905,- 311.027,- Stadtkreis Pforzheim 6.496.598,- 600.000,- Rastatt 636.174,- 110.409,- Rhein-Neckar 16.177.319,- 1.695.000,- Summe 55.788.432,- 5.476.375,- Stadt-/Landkreis Finanzvolumen Anträge Euro Finanzvolumen Bewilligungen Euro Böblingen 2.547.037,- 462.000,- Esslingen 989.121,- 150.000,- Göppingen 4.011.166,- 429.000,- Heidenheim 9.658.734,- 826.000,- Heilbronn 5.573.057,- 485.000,- Hohenlohe 5.496.761,- 435.000,- Ludwigsburg 12.521.845,- 1.476.000,- Main-Tauber 1.035.300,- 120.000,- Ostalb 7.567.900,- 653.000,- Rems-Murr 5.445.610,- 686.000,- Schwäbisch Hall 1.114.000,- 140.000,- Stuttgart 13.042.000,- 576.000,- Summe 69.002.531,- 6.438.000,- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 13 6 Regierungsbezirk Tübingen: 9. Welche Verbindlichkeit hat die Aussage des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport „Anträge, die diesmal nicht zum Zuge kamen, können in der nächsten Förderrunde wieder eingereicht werden“ in Bezug auf eine Entscheidung? Mit dieser Aussage, die das Fördermittelverteilungsverfahren beschreibt, ist keine Festlegung in Bezug auf eine zukünftige Entscheidung verbunden. 10. Genießen dabei ältere Anträge gegenüber jüngeren Anträgen eine Bevorzugung ? Ältere Anträge genießen keine formalrelevante Bevorzugung, gleichwohl dokumentieren diese einen bereits seit längerer Zeit bestehenden Bedarf, der – wie unter Ziffer 5 dargelegt – ein ausschlaggebendes Kriterium darstellen kann. Dr. Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Stadt-/Landkreis Finanzvolumen Anträge Euro Finanzvolumen Bewilligungen Euro Alb-Donau 965.000,- 433.000,- Biberach 560.000,- 120.000,- Bodensee 149.000,- 129.000,- Ravensburg 491.000,- 469.000,- Reutlingen 305.000,- 262.000,- Sigmaringen 568.000,- 302.000,- Tübingen 1.016.000,- 1.016.000,- Zollernalb 131.000,- 125.000,- Stadtkreis Ulm 0,- 0,- Summe 4.185.000,- 2.856.000,-