Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1322 05. 01. 2017 1Eingegangen: 05. 01. 2017 / Ausgegeben: 24. 02. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Informationen über den Verbreitungsgrad von Drogen im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg in der Zeit zwischen 2002 bis 2016 liegen ihr vor? 2. Welche Informationen hat sie zum Verkauf von Rauschgift auf Schulhöfen im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg? 3. Wie gliedern sich ihrer Kenntnis nach im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg die Drogenkonsumenten nach Geschlecht, Alter und Art der Drogen auf? 4. Wie steht sie zur Legalisierung von Cannabis im Zollernalbkreis und in Baden- Württemberg? 5. Welche Maßnahmen ergreift sie, um über die Gefahren beim Konsum von Cannabis aufzuklären (Fördermittel für Streetworker, Sozialarbeiter und Aufklärungskampagnen darlegen, alle Maßnahmen zwischen 2002 und 2016 detailliert erläutern)? 6. Welchen Anteil an der Drogenszene im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg haben ihres Wissens die Kleinhändler und welchen die großen Drogen - kartelle? 7. Wie teilen sich die Drogenhändler ihrer Kenntnis nach im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg in Nationalitäten auf (tabellarisch im Zeitraum 2002 bis 2016 näher aufschlüsseln)? Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Drogenproblem im Zollernalbkreis sowie in Baden-Württemberg und die Folgen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1322 2 8. Ist die Polizei im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg ausreichend für den Bereich Drogenkriminalität ausgestattet? 9. Ist nach ihrer Kenntnis die zuständige Ausländerbehörde ausreichend ausgestattet , um Drogenhändlern im Zollernalbkreis und Baden-Württemberg ohne entsprechenden Aufenthaltstitel abschieben zu können? 10. Wie viele ausreisepflichtige Drogenhändler wurden in den Jahren 2002 bis 2016 im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg tatsächlich abgeschoben (tabellarisch nach Landkreisen, kreisfreien Städten, Gemeinden und Kommunen aufschlüsseln)? 15. 12. 2016 Herre AfD B e g r ü n d u n g Wie die Waiblinger Kreiszeitung am 11. Oktober 2016 und am 24. Oktober 2016 berichtet, steigt in der Region Stuttgart die Drogenkriminalität an. Zudem seien Schulhöfe im Visier der Drogenhändler. Der Konsum und der Handel mit Cannabisprodukten an baden-württembergischen Schulen haben drastisch zugenommen. Binnen fünf Jahren haben sich die Zahlen mehr als verdoppelt (Bericht der Stuttgarter Nachrichten vom 27. September 2016). Diese Kleine Anfrage soll das Thema und die Situation im Zollernalbkreis und Baden-Württemberg näher beleuchten. A n t w o r t Mit Schreiben vom 3. Februar 2017 Nr. 3-1225.0/424/1 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Minis - terium für Kultus, Jugend und Sport, dem Ministerium für Soziales und Integra - tion und dem Ministerium der Justiz und für Europa die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Informationen über den Verbreitungsgrad von Drogen im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg in der Zeit zwischen 2002 bis 2016 liegen ihr vor? Zu 1.: Spezifische Daten zur Verbreitung von Drogen im Zollernalbkreis und in Baden- Württemberg liegen nicht vor. Anhand des aktuellen Epidemiologischen Sucht - survey (ESA) 2015, mit dem in regelmäßigen Abständen in Deutschland lebende Menschen zwischen 18 und 64 Jahren u. a. zum Konsum von illegalen Drogen befragt werden, lassen sich folgende 12-Monatsprävalenzen (Konsum in den letzten 12 Monaten vor Befragung) in Prozentangaben abbilden: 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1322 Es wird deutlich, dass bundesweit die Cannabiskonsumprävalenz dominiert. Die Fallzahlen der Rauschgiftkriminalität im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg sind nachstehender Tabelle zu entnehmen. Im Jahr 2016 zeichnet sich im Zollernalbkreis ein leichter Anstieg der Fallzahlen ab, dies korrespondiert mit der Entwicklung der Fallzahlen in Baden-Württemberg.1 2. Welche Informationen hat sie zum Verkauf von Rauschgift an Schulhöfen im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg? Zu 2.: Im Zollernalbkreis bewegten sich die Handelsdelikte an der Tatörtlichkeit Schule in den Jahren 2006 bis 20152 im niedrigen einstelligen Bereich, teilweise waren gar keine Fälle zu verzeichnen. Für das Jahr 2016 zeichnet sich eine ähnliche Entwicklung der Fallzahlen in diesem Bereich ab. In Baden-Württemberg erfahren die Handelsdelikte an der Tatörtlichkeit Schule seit dem Jahr 2014 wieder einen Rückgang – es ist davon auszugehen, dass diese Entwicklung auch im Jahr 2016 weiter anhält. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch Straftaten, die außerhalb der Unterrichtszeiten auf dem Schulgelände begangen werden, unter der Tatörtlichkeit „Schule“ erfasst werden. Die Tatörtlichkeit „Schulhöfe“ wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht explizit ausgewiesen. Droge gesamt Männer Frauen Cannabis 6,1 7,4 4,9 Amphetamine/ Methamphetamine 1,1 1,3 0,8 Ecstasy 0,6 0,7 0,6 LSD 0,3 0,2 0,3 Heroin/andere Opiate 0,3 0,3 0,3 Kokain/Crack 0,6 0,8 0,5 Halluzinogene Pilze 0,4 0,4 0,3 Neue psychoaktive Substanzen 0,9 0,9 0,9 Mindestens eine illegale Droge 7,1 8,4 5,8 _____________________________________ 1 Die Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2016 dauert derzeit noch an, weshalb eine belastbare Darstellung der Fallzahlen für das Jahr 2016 zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist. 2 Die Jahre 2002 bis 2005 können im Datenbestand der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht recherchiert werden. Hierzu wäre eine nicht im Verhältnis stehende händische Recherche und Auswertung erforderlich. Delikt Ort 2015 Rauschgiftkriminalität Zollernalbkreis 397 Baden-Württemberg 37.487 Besitz/Erwerb Zollernalbkreis 269 Baden-Württemberg 28.423 Handelsdelikte Zollernalbkreis 107 Baden-Württemberg 7.163 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1322 4 3. Wie gliedern sich ihrer Kenntnis nach im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg die Drogenkonsumenten nach Geschlecht, Alter und Art der Drogen auf? Zu 3.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Drogenkonsumenten im Zollernalbkreis bzw. in Baden-Württemberg vor, da der Konsum von Rauschgift nicht von den Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) erfasst ist. Anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik lässt sich die Rauschgiftkriminalität in strafrechtlich relevante Besitz- und Handelsdelikte unterscheiden. Bei den Tatverdächtigen im Zusammenhang mit Besitz- und Handelsdelikten handelte es sich im Zollernalbkreis im Jahr 2015 bei ca. 62 % um erwachsene, bei ca. 22 % um heranwachsende und bei ca. 15 % um jugendliche Tatverdächtige. Überdies ist festzustellen , dass über 86 % der Tatverdächtigen männlich waren. In Baden-Württemberg sind für das Jahr 2015 nahezu identische Ergebnisse zu verzeichnen: So handelte es sich ebenfalls bei ca. 62 % um erwachsene, bei ca. 22 % um heranwachsende und bei ca. 16 % um jugendliche Tatverdächtige. Nahezu 87 % der Tatverdächtigen waren männlich. Sowohl im Zollernalbkreis als auch in ganz Baden- Württemberg gelangten am häufigsten Verstöße gegen das BtMG mit Canna bis- Produkten, gefolgt von Verstößen mit Amphetamin/ Metamphetamin und Ecstasy zur Anzeige. 4. Wie steht sie zur Legalisierung von Cannabis im Zollernalbkreis und in Baden- Württemberg? Zu 4.: Diesbezüglich obliegt dem Bund die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit. Im Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der CDU Baden- Württemberg wurde vereinbart, sich für eine bundeseinheitliche Regelung im Hinblick auf die sogenannte „geringe Menge“ bei Cannabis einzusetzen. 5. Welche Maßnahmen ergreift sie, um über die Gefahren beim Konsum von Cannabis aufzuklären (Fördermittel für Streetworker, Sozialarbeiter und Aufklärungskampagnen darlegen, alle Maßnahmen zwischen 2002 und 2016 detailliert erläutern)? Zu 5.: Schulische Suchtprävention hat eine lange Tradition in Baden-Württemberg. Bereits seit 1990 haben die damaligen Oberschulämter auf Weisung des Kultusminis - teriums Lehrerinnen und Lehrer zu Suchtbeauftragten bestellt. Seitdem wurde die Suchtprävention stetig weiterentwickelt und an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst. Suchtprävention an Schulen richtet sich an alle Kinder und Jugendliche . Um Schulen bei der Präventionsarbeit zu unterstützen, steht das Präventionsrahmenkonzept „stark.stärker.WIR.“ seit Anfang 2012 allen Schulen in Baden-Württemberg flächendeckend zur Verfügung. Es hilft Schulen, ihre Präventionsarbeit zielgerichtet, systematisch sowie nachhaltig zu entwickeln. 150 Präventionsbeauftragte , darunter auch ehemalige Suchtbeauftragte, wurden für die Beratung und Fortbildung von Schulen qualifiziert und sind in Regionalteams tätig. Sie vernetzen sich zudem mit regionalen Partnern der Prävention und können Kontakte für die Schulen vermitteln. Die Verwaltungsvorschrift „Prävention und Gesundheitsförderung in der Schule“ vom 10. Dezember 2014 regelt die Umsetzung von Prävention und Gesundheitsförderung in der Schule und gibt Schulleitungen sowie Lehrkräften Handlungshinweise beim Umgang mit Auffälligkeiten und Suchtmittelmissbrauch. Mit dem Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift wurde an jeder allgemein bildenden und beruflichen Schule eine Lehrkraft für Prävention benannt, um schulische Vorbeugemaßnahmen zu koordinieren und deren Wirksamkeit zu verbessern. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1322 Schließlich wurde für den Bildungsplan 2016 die Leitperspektive „Prävention und Gesundheitsförderung“ entwickelt. Sie setzt die „Empfehlung zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule“ der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 15. November 2012 um. Wie auch das Präventionsrahmenkonzept zielt auch die Leitperspektive „Prävention und Gesundheitsförderung“ auf die Förderung von Lebenskompetenzen und die Stärkung persönlicher Schutzfaktoren. Bei der Suchtprävention und Suchthilfe in Baden-Württemberg handelt es sich um ein tragfähiges und gut funktionierendes System. Die Landesregierung fördert Kommunale Suchtbeauftrage/Beauftrage für Suchtprophylaxe (KSB/BfS) mit 17.900 € pro Vollzeitstelle jährlich, die derzeit in 41 von 44 Stadt- und Landkreisen installiert sind. Etwa ein Drittel der KSB/BfS dokumentieren mit „dot.sys“ – einem Onlinedokumentationssystem für Maßnahmen der Suchtprävention. Im Jahr 2011 wurden durch die KSB/BfS 233 Maßnahmen dokumentiert, die den Konsum von Cannabis thematisch aufgegriffen haben. 2012 wurden 226, 2013 290, 2014 313 und 2015 371 suchtpräventive Maßnahmen mit Bezug zu Cannabis dokumentiert. Die Zahlen für 2016 liegen noch nicht vor. Überdies werden die Fachkräfte in den Psychosozialen Beratungsstellen durch die Landesregierung jährlich mit 16.900 € pro Vollzeitstelle gefördert – derzeit gibt es 485 Vollzeitstellen , die durch das Land gefördert werden. Etwa 75 Psychosoziale Beratungsstellen dokumentieren die von ihnen durchgeführten suchtpräventiven mit „dot.sys“. 2011 wurden durch die Beratungsstellen 1.100 Maßnahmen mit Bezug zum Konsum von Cannabis dokumentiert, 2012 1.250, 2013 waren es 1.304, 2014 1.420 und 2015 1.324 Maßnahmen. Auch hier liegen noch keine Zahlen für 2016 vor. Welchen Inhalt diese Maßnahmen im Detail haben, kann in dem System nicht erfasst werden. Insgesamt greifen 40 bis 55 % aller in Baden-Württemberg mit suchtmittelspezifischem Bezug dokumentierten Maßnahmen das Thema Cannabiskonsum auf. Dies zeigt deutlich, dass auch Suchtprävention zum Thema Cannabis in den bestehenden Strukturen abgedeckt werden kann und in verschiedensten Programmen und Projekten, wie z. B. dem durch das Land geförderte genderspezifische Programm zur Suchtprävention „Mädchen SUCHT Junge“ oder „Quit the Shit“, aufgegriffen wird. „Quit the Shit“ ist ein internetbasiertes Beratungsangebot für Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten, die ihren Konsum reduzieren oder vollständig be - enden wollen. „Quit the Shit“ wurde im Jahr 2004 von der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung initiiert und auf der Internetplattform www.drugcom.de gestartet. Zentrales Ziel ist, dass die Nutzerinnen und Nutzer des Programms ihren Cannabiskonsum innerhalb eines Zeitfensters von 50 Tagen signifikant reduzieren . Das Programm spricht hauptsächlich Jugendliche und junge Erwachsene an und wird über das Delphi-Institut koordiniert, welches die Informationsund Austausch-Plattform www.drugcom.de betreibt und worüber „Quit the Shit“ abrufbar ist. Die Zuweisung der User an die Fachstellen erfolgt über die Postleitzahl , die diese bei der Anmeldung angeben. So wird kontrolliert und gewähr - leistet, dass nur Personen aus Baden-Württemberg beraten werden. Die Beratungen werden in baden-württembergischen Suchtberatungsstellen getätigt. Die Polizei Baden-Württemberg bietet im Rahmen der Kooperation zwischen dem Innen- und Kultusministerium zur „Polizeilichen Prävention auf dem Stundenplan “ u. a. ein im Jahr 2014 aktualisiertes Präventionskonzept im Bereich Drogenprävention an. In enger Kooperation mit der Schulsozialarbeit, der Suchtberatung sowie den Schulen werden Kinder und Jugendliche insbesondere über Risiken und Gefahren von Cannabiskonsum, synthetischen Drogen sowie neuen psychoaktiven Substanzen aufgeklärt. Neben illegalen Drogen werden auch der Jugendschutz und führerscheinrechtliche Folgen in Bezug auf Alkohol- und Drogenkonsum thematisiert. Darüber hinaus steht ein breites Spektrum bewährter Präventionsmedien, beispielsweise die vom Innenministerium herausgegebene Informationsbroschüre „Risiko Drogen“, zur Verfügung. Diese kann u. a. zur Vorbereitung von Unterrichtseinheiten angefordert und in den Schulen verwendet werden. Diese Informationsbroschüre wurde im vergangenen Jahr überarbeitet und insbesondere an die Neuerungen im Zusammenhang mit neuen psychoaktiven Stoffen angepasst. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1322 6 Speziell für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche wurde unter Federführung Baden-Württembergs im Rahmen des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) der Internetauftritt www.polizeifürdich.de mit aufgearbeiteten Informationen rund um das Thema „Drogen“ online gestellt. Dieses landesweite Angebot findet sich auch im Zollernalbkreis wieder. 6. Welchen Anteil an der Drogenszene im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg haben ihres Wissens Kleinhändler und welchen die großen Drogenkartelle? Zu 6.: Im Jahr 2015 wurden insgesamt 107 Rauschgift-Handelsdelikte und 17 qualifizierte Handelsdelikte im Zollernalbkreis registriert. In Baden-Württemberg sind im gleichen Zeitraum insgesamt 7.163 Rauschgifthandelsdelikte und 1.316 qualifizierte Handelsdelikte zu verzeichnen. Eine Auswertung der in den letzten Jahren erfassten Verfahren der Organisierten Kriminalität und der Bandenverfahren mit Rauschgiftbezug ergab, dass im Zollern - albkreis keine und in Baden-Württemberg durchschnittlich 16 Ermittlungskomplexe pro Jahr mit diesem Schwerpunkt geführt wurden. 7. Wie teilen sich die Drogenhändler ihrer Kenntnis nach im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg in Nationalitäten auf (tabellarisch im Zeitraum 2002 bis 2016 näher aufschlüsseln)? Zu 7.: Die Anzahl der Tatverdächtigen im Zusammenhang mit Rauschgifthandel im Zollernalbkreis verteilt sich hinsichtlich Nationalitäten im Zeitraum 20063 bis 2015 wie folgt: _____________________________________ 3 Die Jahre 2002 bis 2005 können im Datenbestand der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht recherchiert werden. Hierzu wäre eine nicht im Verhältnis stehende händische Recherche und Auswertung erforderlich. TV Staatsangehörigkeit 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 ALGERIEN 1 1 1 ARMENIEN 1 1 BOSNIEN UND HERZEGOWINA 1 1 1 2 1 BULGARIEN 1 DEUTSCHLAND 99 105 95 56 59 67 54 98 81 95 DOMINIKANISCHE REPUBLIK 1 GAMBIA 4 GRIECHENLAND 1 1 1 1 GROßBRITANNIEN 1 IRAN, ISLAMISCHE REPUBLIK 1 1 ISRAEL ITALIEN 2 2 2 1 1 2 2 2 2 2 KIRGISISTAN 1 KOSOVO 1 1 KROATIEN 2 2 2 1 3 1 1 1 2 MAROKKO 1 MAZEDONIEN (ehem. Jugosl. Republik) 1 4 1 2 1 2 1 PAKISTAN 1 POLEN 1 PORTUGAL 1 RUMÄNIEN 1 2 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1322 In Baden-Württemberg verteilt sich die Anzahl der Tatverdächtigen im Zusammenhang mit Rauschgifthandel im Zeitraum 2006 bis 2015 wie folgt: TV Staatsangehörigkeit 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 SERBIEN/MONTENEGRO (EHEM.) 2 2 3 2 SIERRA LEONE 1 SPANIEN 1 SYRIEN, ARABISCHE REPUBLIK 1 THAILAND 1 TSCHECHISCHE REPUBLIK 1 TÜRKEI 5 10 4 6 4 2 3 13 8 9 UGANDA 1 1 1 UNGARN 1 USA 1 TV gesamt: 117 124 110 67 68 76 71 124 99 115 TV Staatsangehörigkeit 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 AFGHANISTAN 9 7 6 3 2 6 3 1 7 9 ÄGYPTEN 1 1 1 1 2 1 1 3 2 ALBANIEN 17 26 13 11 18 20 9 30 17 17 ALGERIEN 40 36 23 28 17 38 32 45 41 73 ANGOLA 3 1 1 1 5 2 2 3 AQUATORIALGUINEA 1 ARGENTINIEN 2 3 1 1 1 1 1 2 ARMENIEN 1 2 1 2 ASERBAIDSCHAN 1 1 2 2 1 1 1 ÄTHIOPIEN 5 10 5 6 5 5 2 5 AUSTRALIEN 4 1 2 6 1 1 BANGLADESCH 1 2 1 BELARUS (WEIßRUSSLAND) 2 1 BELGIEN 11 7 8 12 4 4 11 4 2 BENIN 4 1 5 1 1 1 BOSNIEN UND HERZEGOWINA 28 42 35 17 35 20 26 30 14 16 BRASILIEN 3 6 2 3 4 3 3 7 8 2 BULGARIEN 2 3 5 5 7 10 7 7 15 13 BURKINA FASO 1 1 CHILE 1 1 1 2 2 3 2 CHINA, VOLKSREPUBLIK 1 1 3 1 1 1 COSTA RICA 3 1 1 1 1 COTE D'IVOIRE (ELFENBEINKÜSTE) 2 1 1 DÄNEMARK 1 5 1 DEUTSCHLAND 4.555 4.772 4.947 4.089 3.966 3.996 3.952 4.372 4.331 4.601 DOMINICA 1 1 3 2 3 6 3 3 DOMINIKANISCHE REPUBLIK 1 9 6 2 1 2 5 7 3 2 ECUADOR 1 1 ERITREA 9 9 5 9 4 2 1 4 2 3 ESTLAND 5 1 FINNLAND 1 2 FRANKREICH 189 124 141 92 89 100 73 89 77 57 GABUN 1 1 GAMBIA 7 14 21 17 28 18 40 61 202 475 GEORGIEN 1 7 2 2 7 8 2 4 2 2 GHANA 4 3 2 2 3 3 2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1322 8 TV Staatsangehörigkeit 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 GRENADA 1 GRIECHENLAND 57 50 51 52 56 35 58 50 41 38 GROßBRITANNIEN 7 18 8 7 9 5 7 7 4 5 GUINEA 1 1 1 1 2 1 3 2 3 GUINEA-BISSAU 1 1 4 INDIEN 1 2 1 1 2 2 2 3 1 IRAK 42 24 22 11 11 12 15 16 16 21 IRAN, ISLAMISCHE REPUBLIK 33 18 29 16 14 12 13 10 13 11 IRLAND 2 4 1 2 ISRAEL 4 4 2 4 2 1 2 3 ITALIEN 285 272 212 172 206 193 159 202 194 191 JAMAIKA 1 1 1 1 5 2 JORDANIEN 3 3 5 1 2 2 1 2 JUGOSLAWIEN (EHEM.) 115 111 75 56 57 44 35 39 KAMERUN 31 26 6 5 5 8 5 1 5 7 KANADA 2 7 1 2 2 KAP VERDE 1 KASACHSTAN 3 6 7 7 10 6 5 5 6 4 KEINE ANGABEN 5 3 1 2 3 3 3 1 1 2 KENIA 1 5 2 10 2 4 2 2 1 KIRGISISTAN 4 1 2 KOLUMBIEN 6 2 3 2 1 5 2 1 KONGO 3 1 1 2 1 1 KONGO, DEM. REPUBLIK (EHEM. ZAIRE) 5 2 2 3 1 1 KOSOVO 5 17 18 26 42 41 36 KROATIEN 61 73 61 43 47 47 46 50 39 54 KUBA 2 1 1 2 1 2 2 2 2 LAOS 1 2 LETTLAND 2 1 2 1 7 2 5 2 3 LIBANON 19 24 18 16 13 17 11 17 11 16 LIBERIA 46 24 11 5 3 3 2 3 1 1 LIBYEN 1 1 3 1 1 3 1 7 LIECHTENSTEIN 1 1 1 LITAUEN 18 22 9 6 7 14 12 5 4 5 LUXEMBURG 1 1 4 3 1 1 1 2 MALAWI 1 MALI 2 5 MALTA 3 MAROKKO 16 26 22 24 12 17 14 15 19 19 MAURETANIEN 1 1 1 2 MAURITIUS 1 1 1 MAZEDONIEN (ehem. Jugosl. Republik) 13 10 7 16 10 13 13 18 17 13 MEXIKO 3 1 1 1 MOLDAU 1 2 2 2 3 1 1 MONTENEGRO 1 2 3 4 3 1 MOSAMBIK 1 1 NAMIBIA 1 NEPAL 1 1 NIEDERLANDE 68 42 43 32 35 30 36 20 11 22 NIGER 1 1 1 NIGERIA 26 33 19 42 34 25 10 16 31 23 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1322 TV Staatsangehörigkeit 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 NORWEGEN 2 1 ÖSTERREICH 23 23 25 31 23 35 33 30 12 20 PAKISTAN 5 11 5 7 7 19 8 PERU 1 1 2 1 PHILIPPINEN 2 2 1 1 1 POLEN 36 38 37 45 22 29 22 24 29 44 PORTUGAL 36 24 22 26 28 23 45 42 30 25 RUANDA 1 1 1 RUMÄNIEN 14 6 8 8 17 9 15 20 23 26 RUSSISCHE FÖDERATION 14 10 21 21 16 18 16 9 13 20 SCHWEDEN 1 3 2 3 1 1 2 2 SCHWEIZ 166 179 33 30 76 69 48 41 44 22 SENEGAL 3 1 2 2 2 4 SERBIEN/MONTENEGRO (EHEM.) 31 33 37 40 44 61 57 70 33 35 SIERRA LEONE 18 16 10 12 6 6 1 6 4 3 SIMBABWE 1 SLOWAKEI 5 6 4 6 5 1 4 3 2 3 SLOWENIEN 5 7 3 1 3 6 1 4 5 7 SOMALIA 5 5 5 3 3 5 1 2 3 4 SOWJETUNION (EHEM.) 1 1 1 SPANIEN 24 27 17 16 22 15 18 15 20 23 SRI LANKA 5 7 1 4 2 1 1 3 1 STAATENLOS 2 2 3 2 1 3 2 7 8 1 SÜDAFRIKA 1 SUDAN 13 10 7 7 5 2 SUDAN 3 2 1 SURINAM 1 1 1 SYRIEN, ARABISCHE REPUBLIK 6 4 5 2 4 4 5 8 6 13 TANSANIA, VEREINIGTE REPUBLIK 1 1 THAILAND 6 5 2 4 4 5 3 10 12 11 TOGO 3 2 2 5 6 1 2 1 4 1 TRINIDAD UND TOBAGO 1 TSCHECHISCHE REPUBLIK 10 7 4 8 7 4 6 15 5 3 TSCHECHOSLOWAKEI (EHEM.) 1 2 1 TUNESIEN 14 13 14 6 12 13 10 11 16 19 TÜRKEI 429 421 411 368 350 376 364 454 423 414 UGANDA 1 2 1 1 UKRAINE 3 4 5 4 6 4 6 7 3 7 UNGARN 3 6 12 4 9 6 12 6 7 6 UNGEKLÄRT 13 8 13 7 10 16 14 10 78 62 USA 27 55 17 10 31 13 15 13 7 11 USBEKISTAN 1 2 1 1 1 VENEZUELA 3 1 2 3 VIETNAM 1 1 6 3 3 2 2 3 9 TV gesamt: 6.725 6.851 6.589 5.542 5.520 5.530 5.405 6.061 6.040 6.602 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1322 10 8. Ist die Polizei im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg ausreichend für den Bereich Drogenkriminalität ausgestattet? Zu 8.: Die Bearbeitung von Rauschgiftdelikten erfolgt im Zollernalbkreis bei der Kriminalpolizeidirektion Rottweil, dem Kriminalkommissariat Balingen sowie den Polizeirevieren Balingen, Hechingen und Albstadt. Bei allen Polizeirevieren im Zollernalbkreis werden zur Intensivierung der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität Schwerpunkt-Sachbearbeiter „Rauschgift“ eingesetzt. Für den Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Tuttlingen wurde darüber hinaus eine Konzeption zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität erstellt, die eine Einrichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen in jedem Landkreis vorsieht. Die Bekämpfung der Drogenkriminalität im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg ist mit dem gewählten Personalansatz erfolgreich möglich, was sich an der Anzahl der erfassten Delikte und der hohen Aufklärungsquote von nahezu 94 % bzw. 98 % zeigt. 9. Ist nach ihrer Kenntnis die zuständige Ausländerbehörde ausreichend ausgestattet , um Drogenhändlern im Zollernalbkreis und Baden-Württemberg ohne entsprechende Aufenthaltstitel abschieben zu können? Zu 9.: Das in Baden-Württemberg landesweit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe ist zur Erteilung seiner Aufgaben stellenmäßig ausreichend ausgestattet. 10. Wie viele ausreisepflichtige Drogenhändler wurden in den Jahren 2002 bis 2016 im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg tatsächlich abgeschoben (tabellarisch nach Landkreisen, kreisfreien Städten, Gemeinden und Kommunen aufschlüsseln)? Zu 10.: Der Landesregierung liegen diesbezüglich keine statistischen Daten vor. Die hier geforderten Daten sind mit vertretbarem Aufwand nicht zu ermitteln. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration