Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1323 10. 01. 2017 1Eingegangen: 10. 01. 2017 / Ausgegeben: 24. 02. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist ihr bekannt, wie oft Loren am Standort der Firma H. in D. seit Bestehen des Werks abgestürzt sind? 2. Wie hoch sind die Umweltbelastungen und die Naturzerstörungen, die bei der Herstellung von Zement und der dadurch entstehenden Giftstoffe entstehen? 3. Welche Auswirkungen haben die Ersatzbrennstoffe (ESB) für Leib und Leben der Bevölkerung im Zollernalbkreis, die durch Verbrennungen von Altreifen, Dachpappe, Papierfasern, Klärschlämme, Altöl, Ölemulsionen, Fotowasser und aller Arten von Sondermüll entstehen? 4. Wie viele Gifte gibt die Firma H. seit Bestehen des Standortes D. ungeprüft pro Kubikmeter Abluft über den Kamin in die Natur im Zollernalbkreis ab? 5. Wie stark ist – neben dem Schwerverkehr – der Anteil der Feinstaubbelastung der Firma H. in D. an den Gründen zur Errichtung der Umweltzone Balingen beteiligt? 6. Wann überprüft die zuständige Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) den tatsächlichen Ausstoß und lässt diese Messungen dann in das Ergebnis zur neuerlichen Messung für die Einrichtung einer Umweltzone in Balingen im Zollernalbkreis in die Ergebnisse im ersten Quartal 2017 einfließen? 7. Hat die LUBW seit Bestehen des Werks bis heute überhaupt eine Überprüfung der Filteranlagen am Standort D. an der Kaminanlage durchgeführt (Ergebnisse tabellarisch wiedergeben)? Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Firma H. als weiterer Verursacher von Stickoxiden und Feinstaub neben dem Schwerverkehr im Zollernalbkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1323 2 8. Ist ihr bekannt, dass neben dem Standort der Firma H. auch die Gemeinde D. Quecksilber aus den Kaminen in die Umgebungsluft abgibt? 9. Wann können Messungsergebnisse, die durch eine transparente unabhängige Stelle der Landesregierung vorgenommen werden, den Anwohnern zur Verfügung gestellt werden? 15. 12. 2016 Herre AfD B e g r ü n d u n g Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die Sorgen und Ängste der Bevölkerung sowie die tatsächlichen Fakten zu diesem Thema im Zollernalbkreis näher beleuchtet werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 3. Februar 2017 Nr. 4-8823.81/Firma H. beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist ihr bekannt, wie oft Loren am Standort der Firma H. in D. seit Bestehen des Werks abgestürzt sind? In den vergangenen Jahren sind der zuständigen Behörde vier Lorenabstürze (Oktober 2013, Januar 2015 [zweimal] und Juli 2015) bekannt geworden. Ein Sachverständigengutachten , welches die Seilbahn hinsichtlich möglicher Ursachen der Abstürze und erforderlichen Maßnahmen überprüft, wurde in Auftrag gegeben. 2. Wie hoch sind die Umweltbelastungen und die Naturzerstörungen, die bei der Herstellung von Zement und der dadurch entstehenden Giftstoffe entstehen? Nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedürfen die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen her - vorzurufen, einer Genehmigung. Darunter fallen auch die in Nr. 2.3 des Anhangs 1 zur Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über geneh - migungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) genannten Anlagen zur Herstellung von Zement. Genehmigungsbedürftige Anlagen sind nach § 5 BImSchG so zu errichten und zu betreiben, dass zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können. Zudem sind Maßnahmen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen zu treffen. Werden bei der Herstellung von Zement oder Zementklinker Ersatzbrennstoffe eingesetzt, gelten die in § 9 der Siebzehnten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen – 17. BImSchV) festgelegten Emissionsgrenzwerte für Abfallmitverbren- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1323 nungsanlagen. Für Luftschadstoffe, die in der 17. BImSchV nicht aufgeführt sind, findet die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft Anwendung. 3. Welche Auswirkungen haben die Ersatzbrennstoffe (ESB) für Leib und Leben der Bevölkerung im Zollernalbkreis, die durch Verbrennungen von Altreifen, Dachpappe, Papierfasern, Klärschlämme, Altöl, Ölemulsionen, Fotowasser und aller Arten von Sondermüll entstehen? Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Wie viele Gifte gibt die Firma H. seit Bestehen des Standortes D. ungeprüft pro Kubikmeter Abluft über den Kamin in die Natur im Zollernalbkreis ab? In der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der Anlage sind für die Emissionen von Luftschadstoffen Grenzwerte festgelegt. Die Einhaltung dieser Grenzwerte wird messtechnisch mittels kontinuierlicher Messungen oder durch wiederkehrende Einzelmessungen überprüft. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 9 hingewiesen. 5. Wie stark ist – neben dem Schwerverkehr – der Anteil der Feinstaubbelastung der Firma H. in D, an den Gründen zur Errichtung der Umweltzone Balingen beteiligt? Für die Erstellung des Luftreinhalteplans, in welchem die Maßnahme der Einführung einer grünen Umweltzone in Balingen festgesetzt wurde, ist die in der Schömberger Straße gemessene Überschreitung des Jahresmittelgrenzwertes des Luftschadstoffs Stickstoffdioxid (NO2) ursächlich. Aufgrund bisheriger Untersuchungen kann von einer Grenzwerteinhaltung bei Feinstaub PM10 ausgegangen werden. Der Luftreinhalteplan für den Regierungsbezirk Tübingen, Teilplan Stadt Balingen , vom Dezember 2016 gibt ausführlich Auskunft über die Emissionsquellen und die Ursachen der NO2-Belastung in Balingen. Die Daten stammen von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) und wurden in der LUBW-Publikation „Luftreinhaltepläne für Baden- Württemberg, Grundlagenband 2013“ veröffentlicht. Die Ursachenanalyse für die NO2-Immissionen an der Messstelle „Balingen Schömberger Straße“ gibt für den Bereich Industrie, Offroad, Sonstige einen Verursacheranteil von insgesamt 12 Prozent an. Demgegenüber ist der Straßenverkehr für insgesamt 57 Prozent der Immissionen verantwortlich. 6. Wann überprüft die zuständige Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) den tatsächlichen Ausstoß und lässt diese Messungen dann in das Ergebnis zur neuerlichen Messung für die Einrichtung einer Umweltzone in Balingen im Zollernalbkreis in die Ergebnisse im ersten Quartal 2017 einfließen? Für eine mögliche Einführung der grünen Umweltzone in Balingen sind allein die derzeit laufenden verkehrsnahen Stickstoffdioxid-Messungen an den drei Stand - orten Schömberger Straße, Wilhelmstraße und Bahnhofstraße relevant. Sollte sich aus den Messergebnissen Anfang 2017 keine sichere Einhaltung des Grenzwerts ergeben, wird die grüne Umweltzone in Balingen ab April 2017 eingeführt. Eine Überprüfung der Emissionen durch die LUBW an den Quellen der Firma H. findet nicht statt. Siehe auch Antwort zu Frage 7. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1323 4 7. Hat die LUBW seit Bestehen des Werks bis heute überhaupt eine Überprüfung der Filteranlagen am Standort D. an der Kaminanlage durchgeführt (Ergebnisse tabellarisch wiedergeben)? Emissionsmessungen an den Anlagen erfolgen nach den §§ 28 und 29 Bundes- Immissionsschutzgesetz durch eine vom Betreiber beauftragte zugelassene Messstelle gemäß § 29 b BImSchG. Die Messberichte dieser Messungen werden der zuständigen Immissionsschutzbehörde zur Überprüfung vorgelegt. Die Ergebnisse der Emissionsmessungen hat der Betreiber jährlich zu veröffentlichen . Im Falle der Firma H. am Standort D. erfolgt dies durch die Veröffentlichung eines Umweltberichts im Internet. Darüber hinaus sind Stoffe, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten, über das Pollutant Release and Transfer Register (PRTR) zu melden. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite: www.thru.de. 8. Ist ihr bekannt, dass neben dem Standort der Firma H. auch die Gemeinde D. Quecksilber aus den Kaminen in die Umgebungsluft abgibt? Das aktuelle Emissionskataster Baden-Württemberg 2014 erfasst, wie die Emis - sionskataster früherer Jahre, die Emissionen aller relevanten Quellen im Land. Dabei werden die Quellengruppen Kleine und Mittlere Feuerungsanlagen, Verkehr , Industrie und Gewerbe, biogene Systeme und sonstige technische Einrichtungen einbezogen und alle nach dem heutigen Kenntnisstand wichtigen Luftschadstoffe berücksichtigt. Die Bestimmung der Emissionen des Straßenverkehrs der Quellengruppe Verkehr wurde auf der Datengrundlage der aktuellen Bundesverkehrszählung von 2010 durchgeführt. Für den Bereich Industrie stehen Daten aus den Emissionserklärungen 2012 gemäß der 11. BImSchV, sowie Daten aus der PRTR-Berichtspflicht zur Verfügung. Die Auswertung und Abschätzung der gemeindebezogenen Emissionen anhand des Emissionskatasters weist für die Gemeinde D. im Bezugsjahr 2014 keine besonderen Quecksilberemissionen aus. 9. Wann können Messungsergebnisse, die durch eine transparente unabhängige Stelle der Landesregierung vorgenommen werden, den Anwohnern zur Verfügung gestellt werden? Auf die Antworten zu den Fragen 6 und 7 wird hingewiesen. Die Ergebnisse der vorliegenden Messungen an den Anlagen der Firma H. können beim Regierungspräsidium Tübingen auf Antrag jederzeit eingesehen werden. Weitere Messungen durch eine Landesbehörde sind nicht vorgesehen. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft