Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1328 23. 12. 2016 1Eingegangen: 23. 12. 2016 / Ausgegeben: 16. 02. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Sollstellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in den letzten zehn Jahren im Zollernalbkreis zum neuen Schuljahr 2016/2017 verändert (tabellarisch darstellen)? 2. Sind die Sollstellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Schulamtsbezirk des Zollernalbkreises aktuell voll besetzt? 3. Stehen die Stellen dem schulpsychologischen Beratungsdienst im Schulamtsbezirk des Zollernalbkreises voll zur Verfügung oder ist dies – z. B. durch Abordnungen – nicht der Fall? 4. Wie stellt sich die Relation der Stellen für Schulpsychologen zur Schülerzahl im Schulamtsbezirks Zollernalbkreis im Vergleich zu den anderen Schulämtern dar? 5. Wie stellt sich die Relation der tatsächlich für die Schulpsychologischen Beratungsstellen zur Verfügung stehenden Schulpsychologen zur Schülerzahl im Schulamtsbezirks des Zollernalbkreises im Vergleich zu den anderen Schul - ämtern in Baden-Württemberg dar? 6. Ist inzwischen bekannt, ob die Schulpsychologischen Beratungsstellen im Schul - amtsbezirks des Zollernalbkreises durch Stelleneinsparungen in der Kultusverwaltung betroffen sein werden? Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Aktueller Stand der Schulpsychologischen Betreuung im Zollernalbkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1328 2 7. Wie hat sich in den letzten zehn Jahren durch den Ausbau der Schulsozialarbeit das Aufgabenspektrum der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg verändert? 08. 12. 2016 Herre AfD B e g r ü n d u n g Mit dieser Kleinen Anfrage soll diese Problematik für den Zollernalbkreis näher beleuchtet werden. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 20. Januar 2017 Nr. 14-6402.2/165 beantwortet das Ministe - rium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Sollstellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in den letzten zehn Jahren im Zollernalbkreis zum neuen Schuljahr 2016/2017 verändert (tabellarisch darstellen)? Im Staatshaushaltsplan 2005/2006 betrug die Stellenzahl der Schulpsychologen 51,5 Planstellen. Diese wurde bis 2009 sukzessive auf 105,5 Planstellen ausgebaut . Nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen erfolgte nach Zustimmung des 14. Landtags von Baden-Württemberg zur Empfehlung des Sonderausschusses „Amoklauf für Winnenden und Wendlingen: Jugendgefährdung und Jugendgewalt“ der Ausbau um weitere 100 Stellen. Für den Zollernalbkreis bedeutete dies ein Anstieg von 1,5 Planstellen im Jahr 2006 auf 6,0 Planstellen im Jahr 2016. Der Zollernalbkreis liegt im Schulamtsbezirk Albstadt, der auch den Landkreis Sigmaringen umfasst. Die schulpsychologische Beratungsstelle ist am Schulamt Albstadt angesiedelt. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. Jahr Stellenzahl 2006 1,5 Planstellen 2007 3,5 Planstellen 2010 4,5 Planstellen 2011 5,5 Planstellen Seit 2012 6 Planstellen 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1328 2. Sind die Sollstellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Schulamtsbezirk des Zollernalbkreises aktuell voll besetzt? An der schulpsychologischen Beratungsstelle des Staatlichen Schulamtes Alb - stadt sind derzeit sechs Personen mit Anspruch auf Vollbeschäftigung beschäftigt. Mit Stand vom 1. Januar 2017 sind vorübergehend Stellenbruchteile von insgesamt 1,8 Stellen nicht besetzt. Hintergrund sind Elternzeit bzw. Teilzeitbeschäftigung und Abordnung von Beschäftigten. Die nicht besetzten Stellenbruchteile wurden für Vertretungskräfte befristet ausgeschrieben. Die Bewerbungsverfahren stehen unmittelbar vor dem Abschluss, so dass mit einer erneuten Vollbesetzung ab Februar 2017 zu rechnen ist. 3. Stehen die Stellen dem schulpsychologischen Beratungsdienst im Schulamts - bezirk des Zollernalbkreises voll zur Verfügung oder ist dies – z. B. durch Abordnungen – nicht der Fall? Es sind insgesamt zwei Beschäftigte im Umfang von einem Arbeitskraftanteil von 1,5 Stellen an andere Dienststellen abgeordnet. Die Stellen stehen der schulpsychologischen Beratungsstelle des Schulamts Albstadt jedoch weiterhin zur Verfügung . Es wurden bzw. werden (s. Ziff. 2) jeweils Vertretungskräfte für die abgeordneten Beschäftigten eingestellt. 4. Wie stellt sich die Relation der Stellen für Schulpsychologen zur Schülerzahl im Schulamtsbezirks Zollernalbkreis im Vergleich zu den anderen Schulämtern dar? Bei einer personellen Vollbesetzung der schulpsychologischen Beratungsstellen ergeben sich die in der Tabelle dargestellten Relationen, die sich auf die Schülerzahlen des Schuljahres 2015/2016 aller allgemein bildenden und beruflichen Schulen beziehen (Quelle: Statistisches Landesamt). Verglichen mit der landesweiten Relation fällt die Relation der Stellen für Schulpsychologen zur Schülerzahl im Bezirk des Staatlichen Schulamts Albstadt sehr günstig aus. Staatliches Schulamt (Land- und Stadtkreise) Relation Schulpsychologin/ Schulpsychologe: Schülerinnen/Schüler Böblingen (LK Böblingen) 1 : 7.861 Nürtingen (LK Esslingen) 1 : 7.878 Göppingen (LK Göppingen, Heidenheim und Ostalbkreis) 1 : 7.473 Heilbronn (Stadtkreis und LK Heilbronn) 1 : 8.169 Künzelsau (LK Hohenlohe, Schwäbisch- Hall und Main-Tauber) 1 : 7.446 Ludwigsburg (LK Ludwigsburg) 1 : 7.921 Stuttgart (Stadtkreis Stuttgart) 1 : 8.142 Backnang (Rems-Murr-Kreis) 1 : 7.986 Karlsruhe (Stadt- und Landkreis) 1 : 8.190 Mannheim (Stadtkreise Mannheim und Heidelberg, LK Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-Odenwald-Kreis) 1 : 7.687 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1328 4 5. Wie stellt sich die Relation der tatsächlich für die Schulpsychologischen Beratungsstellen zur Verfügung stehenden Schulpsychologen zur Schülerzahl im Schulamtsbezirk des Zollernalbkreises im Vergleich zu den anderen Schul - ämtern in Baden-Württemberg dar? Für die schulpsychologische Beratungsstelle im Staatlichen Schulamt Albstadt ergibt sich eine Anzahl von 42.966 potenziell zu beratenden Schülerinnen und Schülern. Vorgesehen sind sechs Planstellen für die Beratungsstelle, die ab Fe - bruar 2017 wieder voll besetzt sind. Aktuell ergibt sich damit eine Relation von einem Schulpsychologen/Schulpsychologin zu 7.161 Schülern/Schülerinnen. Wie in der Tabelle unter Ziff. 4 dargestellt ist diese Relation für den Schulamtsbezirk Albstadt verglichen mit den anderen Schulamtsbezirken in Baden-Württemberg sehr günstig. 6. Ist inzwischen bekannt, ob die Schulpsychologischen Beratungsstellen im Schul - amtsbezirk des Zollernalbkreises durch Stelleneinsparungen in der Kultusverwaltung betroffen sein werden? Die Stelleneinsparauflagen für das Kultusressort aus der 14. Legislaturperiode werden die Staatlichen Schulämter und damit den Bereich Schulpsychologie nicht betreffen. Folglich ist auch die schulpsychologische Beratungsstelle am Staatlichen Schulamt Albstadt nicht von diesen Stelleneinsparungen betroffen. Staatliches Schulamt (Land- und Stadtkreise) Relation Schulpsychologin/ Schulpsychologe: Schülerinnen/Schüler Pforzheim (Stadtkreis Pforzheim, LK Calw und Enzkreis) 1 : 7.631 Rastatt (LK Freudenstadt und Rastatt, Stadtkreis Baden-Baden) 1 : 7.679 Freiburg (Stadtkreis Freiburg, LK Emmendingen und Breisgau- Hochschwarzwald) 1 : 8.489 Konstanz (LK Konstanz und Tuttlingen) 1 : 7.977 Lörrach (LK Lörrach und Waldshut) 1 : 7.405 Offenburg (LK Ortenaukreis) 1 : 7.564 Donaueschingen (LK Rottweil und Schwarzwald-Baar) 1 : 7.358 Biberach (LK Biberach und Alb-Donau- Kreis, Stadtkreis Ulm) 1 : 8.222 Albstadt (LK Sigmaringen und Zollernalbkreis) 1 : 7.161 Markdorf (LK Bodensee und Ravensburg) 1 : 7.592 Tübingen (LK Tübingen und Reutlingen) 1 : 7.373 LAND BW 1 : 7.789 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1328 7. Wie hat sich in den letzten zehn Jahren durch den Ausbau der Schulsozial - arbeit das Aufgabenspektrum der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg verändert? Bei zunehmend komplexeren Beratungsanliegen, die von Eltern und Lehrkräften an die schulpsychologischen Beratungsstellen herangetragen werden, ist die Schulsozialarbeit ein wichtiger Kooperationspartner, z. B. bei Mobbing, Schul - absentismus oder auch Kindeswohlgefährdung. Schulsozialarbeiterinnen und Schul - sozialarbeiter richten immer wieder Fortbildungs- und Supervisionsanfragen an die schulpsychologischen Beratungsstellen. Die schulpsychologischen Beratungsstellen können einzelne Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter bei komplexen Einzelfällen beraten; die Durchführung von Supervisionsgruppen mit Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern ist aus Ressourcengründen nicht möglich. Bei Fortbildungen der Schulpsychologie für schulinterne Krisenteams nimmt neben der Schulleitung und der Beratungslehrkraft häufig auch die Schulsozialarbeit teil. Die Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen den knapp 2.000 Beratungslehrkräften im Land und der Schulsozialarbeit ist ein wichtiges Anliegen der Schul - psychologie. Es ist vorgesehen, diese Kooperation zwischen Beratungslehrkräften und Schulsozialarbeit sowie anderen Personen eines schulinternen interprofessionellen Beratungs- und Unterstützungssystems (z. B. Schulseelsorge, Verbindungslehrkraft , Sonderpädagogik) landesweit zu stärken und die jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte transparenter darzustellen. Dr. Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport