Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1334 23. 12. 2016 1Eingegangen: 23. 12. 2016 / Ausgegeben: 23. 02. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand und der Zeitplan bei der Elektrifizierung der Elztalbahn? 2. Wie beabsichtigt sie, möglichen Zeitverzögerungen bei der Elektrifizierung entgegenzuwirken? 3. Wird die Elektrifizierung der Elztalbahn mit dem Bau der Ortsumfahrung Winden im Zuge der Bundesstraße (B) 294 verbunden, um mögliche Synergie - effekte zu nutzen? 4. Wird es während der Baumaßnahmen zur Elektrifizierung eine Komplettsperrung im Schienenverkehr geben und falls ja, wie lange wird diese ggf. andauern? 5. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um während der Bauzeit die Belastungen der Bevölkerung so gering wie möglich zu halten? 23. 12. 2016 Wölfle SPD Kleine Anfrage der Abg. Sabine Wölfle SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Elektrifizierung der Elztalbahn Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1334 2 B e g r ü n d u n g Durch die zahlreichen Einwände von Bürgerinnen und Bürgern verzögert sich nach aktuellen Presseberichten die Elektrifizierung der Elztalbahn. Es bleibt nun zu klären, wie die Landesregierung auf diese Verzögerung reagiert. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 3. Februar 2017 Nr. 3-3824.4-00/47 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand und der Zeitplan bei der Elektrifizierung der Elztalbahn? Der Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) teilt als Vorhabenträger folgenden Sachstand mit: Die Planfeststellungsunterlagen sind beim Eisenbahn-Bundesamt im Sommer 2015 eingereicht worden. Die Offenlage der Unterlagen einschließlich der Einwendungsfrist erfolgte vom 14. März 2016 bis 27. April 2016. Derzeit werden die Einwendungen durch die Deutsche Bahn AG bearbeitet. Der Anhörungstermin soll unmittelbar nach Eingang der vollständigen Stellung - nahme der Deutschen Bahn terminiert werden. Der aktuelle Zeitplan der Deutschen Bahn sieht derzeit noch eine Realisierung der Infrastrukturmaßnahmen bis Ende 2019 vor. 2. Wie beabsichtigt sie, möglichen Zeitverzögerungen bei der Elektrifizierung entgegenzuwirken ? Die bereits eingetretenen Verzögerungen lassen sich nach Auskunft der Deutschen Bahn AG nicht mehr aufholen. Weitere Verzögerungen zu vermeiden, liegt im Wesentlichen im Einflussbereich der DB AG, die als Vorhabenträgerin für die Planung, die Zuarbeiten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens und die Baudurchführung verantwortlich ist. Die Landesregierung drängt in den regelmäßigen gemeinsamen Gesprächen darauf, dass der vereinbarte Zeitplan eingehalten wird. Des Weiteren setzt sie sich beim Eisenbahn-Bundesamt für einen zügigen Erlass des Planfeststellungsbeschlusses ein. Das VM hat mit der Anpassung seiner Ausschreibung der Verkehrsleistungen des Netzes 9 b reagiert. Netz 9 b umfasst die Münstertalbahn, die Kaiserstuhlbahn und die Elztalbahn. Die Inbetriebnahme der Münstertalbahn und der Kaiserstuhlbahn soll wie bisher vorgesehen im Dezember 2019 erfolgen, die Inbetriebnahme der Elztalbahn wird auf spätestens Dezember 2020 verschoben. Das VM ist weiterhin entschlossen, den elektrischen Betrieb auf der Elztalbahn so früh wie möglich zu starten. Sollten die Baumaßnahmen bis Ende 2019 erfolgreich beendet sein, so kann die „elektrische“ Inbetriebnahme bereits im März 2020 erfolgen. 3. Wird die Elektrifizierung der Elztalbahn mit dem Bau der Ortsumfahrung Winden im Zuge der Bundesstraße (B) 294 verbunden, um mögliche Synergieeffekte zu nutzen? Direkte Synergieeffekte lassen sich beim gleichzeitigen Ausbau der Elztalbahn und der Ortsumfahrung Winden nicht erzielen, weil es sich um unterschiedliche Projekte, Verfahren und Bauträger handelt. Das für die Straßenbaumaßnahme zuständige Regierungspräsidium Freiburg und die Deutsche Bahn AG stehen hinsichtlich der Koordinierung der beiden Baumaßnahmen in ständiger Abstimmung, *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1334 sodass ein reibungsloser Ablauf der beiden Maßnahmen bei gleichzeitiger Minimierung der Auswirkungen auf die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner und die Verkehrssituation im Elztal gewährleistet ist. Anfang Dezember 2016 hat hierzu ein Koordinierungsgespräch mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Regierungspräsidiums Freiburg, der Deutschen Bahn Netze AG und des ZRF stattgefunden. 4. Wird es während der Baumaßnahmen zur Elektrifizierung eine Komplettsperrung im Schienenverkehr geben und falls ja, wie lange wird diese ggf. andauern? Ja; sie dauert nach Auskunft des ZRF voraussichtlich von März 2019 bis Ende Oktober 2019. 5. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um während der Bauzeit die Belastungen der Bevölkerung so gering wie möglich zu halten? Es wird zunächst auf die Antwort zu Ziffer 3. verwiesen. Nach Auskunft des ZRF sollen lärmintensive Bauarbeiten in der Regel nur tagsüber stattfinden. Der Minimierung der Belastungen dient auch die Einrichtung eines möglichst optimierten Schienenersatzverkehrs im Elztal während der Bauzeit. Hermann Minister für Verkehr